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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

| Bezugsprei- vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- Lzogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Nr. 264.

Hersselder

für den Kreis Hersfeld

Willi

Mittwoch, den 10. November

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

1915

Amtlicher Teil

Kriegslontrslloersammlung!

Die diesjährigen Herbstkontrollversammlnngen finden wie folgt, statt:

Zu Oberhaun

(bei Gastwirt Schacht)

Sonnabend, den 20. November 1915,

8 Uhr vormittags

für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Hersseld l (Stadt)

(platz hinter dem Bezirhshommando, bei Regen­wetter in der Kriegsschule)

Sonnabend, den 20. November 1915,

11 Uhr vormittags für sämtliche Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und Hof Wehneberg.

zu Hersseld II (Land) x

(platz hinter dem Bezirkshommando, bei Regen­wetter in der Kriegsschule)

Sonnabend, den 20. November 1915,

2,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg mit Kühnbach, Guts­bezirk Wilhelmshof, Sorga mit Sölzerhöfe, Gutsbe­zirk Bingartes mit Johannesberg, Meisebach,Kalkobes, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes und Her­mannshof.

Zu Kirchheim

(bei Gastwirt p^ubn)

Montag, den 22 Rovers bsr 1915,

9 Uhr vormittags

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allenüvrf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen,HeddersdorßKemmerode,Kirchheim mit Weich- und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reim- bvlöshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.

Zu Niederaula

(Kircbplatz)

Montag, den 22 November 1915,

1,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zu Heringen

(auf dem platz beim BotelGlückauf) Dienstag, den 23. November 1915, 10,30 Uhr vormittags, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen mitHofFüllerode, Leimbach, Lengers, Widders­hausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach am 30. November ds. Js., 11,15 vormittags in der Nähe vom Bahnhof, Dorsstraße.

Zu Heimboldshausen

(Gastwirtschaft Bock)

Dienstag, den 23. November 1915,

... .. . 1 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimbolds- hausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrrgshof mit Nippe und Unterneurode.

Zu Friedewald

(auf dem Schloßplatz)

Mittwoch, den 24. November 1915,

... ., 10,15 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald unt Hof Weißenborn, Herfa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und Hillartshausen.

Zu Schenklengsseld

(bei Gastwirt Gebeb) Mittwoch, den 24. November 1915,

3 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dunkelrode,Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld,Rans-

»stures, Lampertsfeld, Landershaufen, Schenk- M--^-^^"Esolz, Unterweiseuborn, Wehrshausen uno Wustselo.

Zu Friedlos

(bei Gastwirt Lebn)

Donnerstag, den 25. November 1915,

M5 ^^ vormittags

^E^ch^ften aus den Gemeinden Friedlos, A os, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.

Zu Obergeis

(bei Gastwirt Ernst)

Donnerstag, den 25 November 1915,

3 Uhr nachmittags

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gitters­dorf, Untergeis und Obergeis.

Zur strengen Beachtung für die Beteiligten fügt das Bezirkekommando folgende Bemühungen hinzu :

Es sind gesteUnttgspflichtig:

1. Sämtliche Mannschaften desBeurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, alle ausgebildeten Mann­schaften des Landsturm H Aufgebots, alle Rekruten und ausgehobenen, unausgebildeten Landsturmpflich­tigen einschließlich der Jahresklasse 1896, sowie alle bei der Musterung derDauernd Untauglichen" aus­gehobenen, unausgebildeten und alle als tauglich be­zeichneten ausgebildeten Mannschaften. Ferner die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mann­schaften und sämtliche Rentenempfänger, welche noch in einem Militärverhältnis stehen. Mannschaften, welche alsunbrauchbar" oderuntauglich" von den Truppenteilen entlassen und noch nicht durch das Be­zirkskommando oder die Ersatz-Kommission wieder untersucht sind, haben mit zu erscheinen. Die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Mili­tärbeamten haben sich schriftlich beim Bezirkskommandv zu melden.

Es wird daraüf hingewiesen, daß diejenigen Mannschaften des ausgebildeten Landsturms, welche nach dem Aufruf des Landsturms ihr 45. Lebensjahr überschritten haben, noch gestellungspflichtig sind, da n Ausscheiden aus dem bisherigen Verhältnis ährend des Krieges nicht stattfindet.

Die Mannschaften, die alsunabkömmlich" aner­kannt oderzurückgestellt" sind, sind gestellungs­pflichtig.

Außerdem haben zu erscheinen sämtliche Militär- personen, welche bereits dem ' 'tiven Heere angehören und sich auf Urlaub befinden, sei es wegen Krankheit oder zur Erholung sofern marschfähig oder aus anderen Gründen.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontroll­versammlungen hat strenge Strafe zur Folge.

3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen etc. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben ihre Militärpapiere mit zur Stelle zn bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollver­sammlung sind nur in dringenden Fällen zulässig und sind rechtzeitig bei dem zuständigen Bezirksfeld­webel anzubringen. Wer vor der Kontrollversamm­lung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.

Bei Einreichung von Gesuchen ist genau anzu- geben, in welchem Militärverhältnis der Betreffende steht, Jahresklasse, Waffengattung usw. damit Rückfragen vermieden werden.

6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Ver­hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit an- zugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung ent­halten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontroll­versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die­jenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrollversammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militär- fnhrkarte feiten der betreffenden Eisenbahn-Station haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrollversammlungen berufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Kriegsgesetzen unterworfen.

9. Das Mitbringen von Stöcken uiw. sowie Hunden ist verboten.

H e r s f e l d, den 3. November 1915.

Königliches Berirtslommando.

* * *

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Beteiligten

zu bringen.

Der Gendarmeriewachtmeister, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversamm­lungen zugegen zu sein, sofern er nicht durch andere dringende Dienstgeschäfte verhindert sein sollte.

J.-No. M. 10122. Der Landrat.

J. B.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. November 1915.

Unter den Viehbeständen des Gerbereibesitzers Bernhard Röll und des Bullenhalters Georg Wilhelm Walch in Kaltennordheim, Bezirk Dermbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. >. 12606. Der Landrat

J. V.:

F u u k e, Kreissekretär.

WeihnachtsgabensiirunsereFelögrauen.

Man schreibt uns: In allen deutschen Herzen regt sich beim Nahen des Weihnachtsfestes der Wunsch, unserer Helden draußen im Felde in greifbarer Form zu gedenken, ihnen zu zeigen, wie ihrer in der Heimat gedacht wird und zu versuchen, ihnen auf diese Weise einen kleinen Teil der Dankesschuld abzutragen, die sie in heldenmütigem Ausharren und in übermensch­lichem Ringen sich bei den Daheimgebliebenen er­worben haben. Bei keinem Anlässe tritt der Wunsch, bestimmte Personen, bestimmte Truppenteile mit denen man durch heimatliche Bande und Beziehungen ver­knüpft ist, durch Liebesgaben zu erfreuen, so in den Vordergrund, wie zu Weihnachten.

Diesem Wunsche Rechnung tragend, hat die Heeres­verwaltung verfügt, daß alle in einem Korpsbezirk gesammelten Liebesgaben auch deu Truppenteilen und Formationen, die in tiefem Korpsbezirk ihren Ersatz­truppenteil haben, zugeführt werden sollen. Zu diesem Zweck ist die Versorgung sämtlicher Truppenteile und Formationen, eines Korpsbezirks dem betreffenden Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege in engster Füblungsnahme mit den zuständigen stell­vertretenden Generalkommandos übertragen worden. Die Versorgung aller Verbände mit Weihnachtsgabeu aus der Heimat ist aber eine gewaltige Aufgabe und nur dann durchzuführen, wenn alle Sonderbestrebungen unterbleiben, wenn alle sammelnde Vereine, Zeitungen usw. die eingehenden Spenden den Stellen zuführen, die zu ihrer Verteilung berufen sind. Dabei sollen die von den Spendern geäußerten Wünsche nach Be­rücksichtigung bestimmter Truppenteile und Formati­onen weitgehend beachtet und erfüllt werden. Besonders erwünscht find Einzelpakete in ungefährem Umfang einer Zigarrenkiste. Der Wert derselben schwankt je nach den Verhältnissen des sammelnden Heimatsbezirks; keinesfalls soll der auf den einzelnen Empfänger ent­fallende Betrag ö M. übersteigern Esbleibtdem Spender unbenommen, die Weihnachtspakete durch Aufkleben von Vereinsadressen, Einlegen von Namen und Adresse der Geber oder dergleichen kenntlich zu machen, damit der Empfänger sieht, von wem er bedacht worden ist.

Transporte für die Feldtruppcn in ganzen Wagen­ladungen müssen, um eine gesicherte Zuführung zu ge­währleisten, von der Anfangsstation bis zum Etappen- Hauptort, und wenn es die zeitige Kriegslage gestattet, auch über den Etappenort hinaus, von zuverlässigen Leuten begleitet werden. Personen, die sich hiefür zur Verfügung stellen wollen, haben sich bei dem zuständigen Territorialdelegierten zu melden, der seinerseits im Einvernehmen mit dem stellvertretenden General­kommando die Auswahl derartig trifft, daß M8 allen Berufen und Kreisen in erster Linie diejenigen berück­sichtigt werden, die sich auf dem Gebiete der freiwilligen Liebestätigkeit besondere Verdienste erworben haben. Die Bedingungen, unter denen die Begleitung gestattet ist, sind demnächst von dem Territorialdelegierten oder dem stellvertretenden Generalkommando zu beziehen. Die Versorgung der in den Lazaretten des Kriegs­schauplatzes befindlichen Vewundeten und Kranken mit Weihnachtsliebesgabenpaketen hat in dankens­werter Weise das Zentralkomittee der Deutschen Ver­eine vom Roten Kreuz überrommen. Im übrigen wird auf die Aufforderungen der Wohltätätigkeitsver- einigungen zum Spenden von Liebesgaben hingewiesen, deren Beachtung zum Gelingen des Ganzen erforder­lich ist und einem jeden deshalb dringend empfohlen wird.

* (Sorgfalt beim Paketversand ins Feld!) In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen Feldpostpakete mit teilweise abgerissenen oder auch vollständig fehlenden Adressen bei den Militär­paketdepots eingehen. Wenn auch die von den Post­annahmestellen aufgeklebten Postaufgabenummern er­möglichen, durch Rückfrage eine neue Adresse zu be­schaffen, so entsteht dadurch für die Militärpaketdepvts und die Postanstalten doch eine Schreibarbeit, die weder die Heeresverwaltung noch die Reichspostver­waltung zu übernehmen verpflichtet sind. Daher wird nochmals auf die Versandbedingungen für Pakete hingewiesen, die in jeder Postanstalt eingesehen werden können. Im eigensten Interesse der Absender und der Empfänger liegt es, wenn die Adressen auf den Paketen dauerhaft befestigt werden.

Witzenhausen, 5. November. Gestern mittag ist zum ersten Male die Kleinkinder-Küche in zwei Gruppen in Wirksamkeit getreten. 114 Kinder sind es vorerst, die in der Zeit zwischen 12 und 1 Uhr in einem dazu eingerichteten Raume des Gasthauses znr Krone mit einem kräftigen, warmen Mittagsessen ge­speist worden. Die Küche wird von einigen Damen geleitet, welche auch gleichzeitig die Kleinen bet ihren Mahlzeiten überwachen.