Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
| Bezugsprei- vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- Lzogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Nr. 264.
Hersselder
für den Kreis Hersfeld
Willi
Mittwoch, den 10. November
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
1915
Amtlicher Teil
Kriegslontrslloersammlung!
Die diesjährigen Herbstkontrollversammlnngen finden wie folgt, statt:
Zu Oberhaun
(bei Gastwirt Schacht)
Sonnabend, den 20. November 1915,
8 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper- hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.
Zu Hersseld l (Stadt)
(platz hinter dem Bezirhshommando, bei Regenwetter in der Kriegsschule)
Sonnabend, den 20. November 1915,
11 Uhr vormittags für sämtliche Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und Hof Wehneberg.
zu Hersseld II (Land) x
(platz hinter dem Bezirkshommando, bei Regenwetter in der Kriegsschule)
Sonnabend, den 20. November 1915,
2,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Kathus, Gutsbezirk Oberrode, Petersberg mit Kühnbach, Gutsbezirk Wilhelmshof, Sorga mit Sölzerhöfe, Gutsbezirk Bingartes mit Johannesberg, Meisebach,Kalkobes, Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes und Hermannshof.
Zu Kirchheim
(bei Gastwirt p^ubn)
Montag, den 22 Rovers bsr 1915,
9 Uhr vormittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allenüvrf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen,HeddersdorßKemmerode,Kirchheim mit Weich- und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reim- bvlöshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.
Zu Niederaula
(Kircbplatz)
Montag, den 22 November 1915,
1,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.
Zu Heringen
(auf dem platz beim Botel „Glückauf“) Dienstag, den 23. November 1915, 10,30 Uhr vormittags, für die Mannschaften aus den Gemeinden Bengendorf, Heringen mitHofFüllerode, Leimbach, Lengers, Widdershausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach am 30. November ds. Js., 11,15 vormittags in der Nähe vom Bahnhof, Dorsstraße.
Zu Heimboldshausen
(Gastwirtschaft Bock)
Dienstag, den 23. November 1915,
... .. . 1 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimbolds- hausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrrgshof mit Nippe und Unterneurode.
Zu Friedewald
(auf dem Schloßplatz)
Mittwoch, den 24. November 1915,
... ., 10,15 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedewald unt Hof Weißenborn, Herfa, Lautenhausen mit Hof Oberneurode und Hillartshausen.
Zu Schenklengsseld
(bei Gastwirt Gebeb) Mittwoch, den 24. November 1915,
3 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dunkelrode,Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld,Rans-
»stures, Lampertsfeld, Landershaufen, Schenk- M--^-^^"Esolz, Unterweiseuborn, Wehrshausen uno Wustselo.
Zu Friedlos
(bei Gastwirt Lebn)
Donnerstag, den 25. November 1915,
M5 ^^ vormittags
^E^ch^ften aus den Gemeinden Friedlos, A os, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.
Zu Obergeis
(bei Gastwirt Ernst)
Donnerstag, den 25 November 1915,
3 Uhr nachmittags
für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers- Hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gittersdorf, Untergeis und Obergeis.
Zur strengen Beachtung für die Beteiligten fügt das Bezirkekommando folgende Bemühungen hinzu :
Es sind gesteUnttgspflichtig:
1. Sämtliche Mannschaften desBeurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, alle ausgebildeten Mannschaften des Landsturm H Aufgebots, alle Rekruten und ausgehobenen, unausgebildeten Landsturmpflichtigen einschließlich der Jahresklasse 1896, sowie alle bei der Musterung der „Dauernd Untauglichen" ausgehobenen, unausgebildeten und alle als tauglich bezeichneten ausgebildeten Mannschaften. Ferner die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften und sämtliche Rentenempfänger, welche noch in einem Militärverhältnis stehen. Mannschaften, welche als „unbrauchbar" oder „untauglich" von den Truppenteilen entlassen und noch nicht durch das Bezirkskommando oder die Ersatz-Kommission wieder untersucht sind, haben mit zu erscheinen. Die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Militärbeamten haben sich schriftlich beim Bezirkskommandv zu melden.
Es wird daraüf hingewiesen, daß diejenigen Mannschaften des ausgebildeten Landsturms, welche nach dem Aufruf des Landsturms ihr 45. Lebensjahr überschritten haben, noch gestellungspflichtig sind, da n Ausscheiden aus dem bisherigen Verhältnis ährend des Krieges nicht stattfindet.
Die Mannschaften, die als „unabkömmlich" anerkannt oder „zurückgestellt" sind, sind gestellungspflichtig.
Außerdem haben zu erscheinen sämtliche Militär- personen, welche bereits dem ' 'tiven Heere angehören und sich auf Urlaub befinden, sei es wegen Krankheit oder zur Erholung — sofern marschfähig — oder aus anderen Gründen.
2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontrollversammlungen hat strenge Strafe zur Folge.
3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen etc. gehören zu den Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.
4. Die Mannschaften haben ihre Militärpapiere mit zur Stelle zn bringen.
5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollversammlung sind nur in dringenden Fällen zulässig und sind rechtzeitig bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel anzubringen. Wer vor der Kontrollversammlung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.
Bei Einreichung von Gesuchen ist genau anzu- geben, in welchem Militärverhältnis der Betreffende steht, — Jahresklasse, Waffengattung usw. — damit Rückfragen vermieden werden.
6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Verhinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.
In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit an- zugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung enthalten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontrollversammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.
7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß diejenigen Mannschaften, welche zur Fahrt nach dem Kontrollversammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Verabfolgung einer Militär- fnhrkarte feiten der betreffenden Eisenbahn-Station haben.
8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrollversammlungen berufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Kriegsgesetzen unterworfen.
9. Das Mitbringen von Stöcken uiw. sowie Hunden ist verboten.
H e r s f e l d, den 3. November 1915.
Königliches Berirtslommando.
* * *
Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Beteiligten
zu bringen.
Der Gendarmeriewachtmeister, zu dessen Bezirk der Kontrollort gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversammlungen zugegen zu sein, sofern er nicht durch andere dringende Dienstgeschäfte verhindert sein sollte.
J.-No. M. 10122. Der Landrat.
J. B.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 5. November 1915.
Unter den Viehbeständen des Gerbereibesitzers Bernhard Röll und des Bullenhalters Georg Wilhelm Walch in Kaltennordheim, Bezirk Dermbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. >. 12606. Der Landrat
J. V.:
F u u k e, Kreissekretär.
WeihnachtsgabensiirunsereFelögrauen.
Man schreibt uns: In allen deutschen Herzen regt sich beim Nahen des Weihnachtsfestes der Wunsch, unserer Helden draußen im Felde in greifbarer Form zu gedenken, ihnen zu zeigen, wie ihrer in der Heimat gedacht wird und zu versuchen, ihnen auf diese Weise einen kleinen Teil der Dankesschuld abzutragen, die sie in heldenmütigem Ausharren und in übermenschlichem Ringen sich bei den Daheimgebliebenen erworben haben. Bei keinem Anlässe tritt der Wunsch, bestimmte Personen, bestimmte Truppenteile mit denen man durch heimatliche Bande und Beziehungen verknüpft ist, durch Liebesgaben zu erfreuen, so in den Vordergrund, wie zu Weihnachten.
Diesem Wunsche Rechnung tragend, hat die Heeresverwaltung verfügt, daß alle in einem Korpsbezirk gesammelten Liebesgaben auch deu Truppenteilen und Formationen, die in tiefem Korpsbezirk ihren Ersatztruppenteil haben, zugeführt werden sollen. Zu diesem Zweck ist die Versorgung sämtlicher Truppenteile und Formationen, eines Korpsbezirks dem betreffenden Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege in engster Füblungsnahme mit den zuständigen stellvertretenden Generalkommandos übertragen worden. Die Versorgung aller Verbände mit Weihnachtsgabeu aus der Heimat ist aber eine gewaltige Aufgabe und nur dann durchzuführen, wenn alle Sonderbestrebungen unterbleiben, wenn alle sammelnde Vereine, Zeitungen usw. die eingehenden Spenden den Stellen zuführen, die zu ihrer Verteilung berufen sind. Dabei sollen die von den Spendern geäußerten Wünsche nach Berücksichtigung bestimmter Truppenteile und Formationen weitgehend beachtet und erfüllt werden. Besonders erwünscht find Einzelpakete in ungefährem Umfang einer Zigarrenkiste. Der Wert derselben schwankt je nach den Verhältnissen des sammelnden Heimatsbezirks; keinesfalls soll der auf den einzelnen Empfänger entfallende Betrag ö M. übersteigern Esbleibtdem Spender unbenommen, die Weihnachtspakete durch Aufkleben von Vereinsadressen, Einlegen von Namen und Adresse der Geber oder dergleichen kenntlich zu machen, damit der Empfänger sieht, von wem er bedacht worden ist.
Transporte für die Feldtruppcn in ganzen Wagenladungen müssen, um eine gesicherte Zuführung zu gewährleisten, von der Anfangsstation bis zum Etappen- Hauptort, und wenn es die zeitige Kriegslage gestattet, auch über den Etappenort hinaus, von zuverlässigen Leuten begleitet werden. Personen, die sich hiefür zur Verfügung stellen wollen, haben sich bei dem zuständigen Territorialdelegierten zu melden, der seinerseits im Einvernehmen mit dem stellvertretenden Generalkommando die Auswahl derartig trifft, daß M8 allen Berufen und Kreisen in erster Linie diejenigen berücksichtigt werden, die sich auf dem Gebiete der freiwilligen Liebestätigkeit besondere Verdienste erworben haben. Die Bedingungen, unter denen die Begleitung gestattet ist, sind demnächst von dem Territorialdelegierten oder dem stellvertretenden Generalkommando zu beziehen. Die Versorgung der in den Lazaretten des Kriegsschauplatzes befindlichen Vewundeten und Kranken mit Weihnachtsliebesgabenpaketen hat in dankenswerter Weise das Zentralkomittee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz überrommen. Im übrigen wird auf die Aufforderungen der Wohltätätigkeitsver- einigungen zum Spenden von Liebesgaben hingewiesen, deren Beachtung zum Gelingen des Ganzen erforderlich ist und einem jeden deshalb dringend empfohlen wird.
* (Sorgfalt beim Paketversand ins Feld!) In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen Feldpostpakete mit teilweise abgerissenen oder auch vollständig fehlenden Adressen bei den Militärpaketdepots eingehen. Wenn auch die von den Postannahmestellen aufgeklebten Postaufgabenummern ermöglichen, durch Rückfrage eine neue Adresse zu beschaffen, so entsteht dadurch für die Militärpaketdepvts und die Postanstalten doch eine Schreibarbeit, die weder die Heeresverwaltung noch die Reichspostverwaltung zu übernehmen verpflichtet sind. Daher wird nochmals auf die Versandbedingungen für Pakete hingewiesen, die in jeder Postanstalt eingesehen werden können. Im eigensten Interesse der Absender und der Empfänger liegt es, wenn die Adressen auf den Paketen dauerhaft befestigt werden.
Witzenhausen, 5. November. Gestern mittag ist zum ersten Male die Kleinkinder-Küche in zwei Gruppen in Wirksamkeit getreten. 114 Kinder sind es vorerst, die in der Zeit zwischen 12 und 1 Uhr in einem dazu eingerichteten Raume des Gasthauses znr Krone mit einem kräftigen, warmen Mittagsessen gespeist worden. Die Küche wird von einigen Damen geleitet, welche auch gleichzeitig die Kleinen bet ihren Mahlzeiten überwachen.