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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

HMlatt

Amtlicher Anzeiger

Vezugsprei« vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * r * s. _ zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ih 51U V C1

.Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 262.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 4. November 1915.

Betrifft

Eandsturmmustwung

des Jahrgangs 1897.

Zur Musterung und Aushebung des Landsturms des Jahrgangs 1897, also derjenigen männlichen Personen welche in der geil vom 1. Januar 1897 bis einschliehlich 31. Dezember 1897 ge­boren sind, sind folgende Termine bestimmt worden:

Am Mittwoch, den 10. November d. 3s., von Morgens S Uhr ab

Musterung und Aushebung der vorbezeichneten Land­sturmpflichtigen aus den Landgemeinden Allendorf, Allmershausen, Asbach, Aua, Ausbach, Beiershausen, Bengenöorf, Biedebach, Bingartes, Conrode, Dünkel- rode, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friedewald, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Gelhsemane, Gittersdorf, Goßmannsrode, Harnrode, Hattenbach, Heddersdorf,Heenes, Heimboldshausen, Herfa, Heringen, Hillartshausen, Hilmes, Hilperhausen, Holzheim, Kal- kobes, Kathus, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, Lampersfeld, Landershausen, Lautenhausen, Leimbach, Lengers und Malkomes.

Am Donnerstag, den 11. November d. 3s., von Morgens 8 Uhr ab

Musterung und Aushebung der vorbezeichneten Land­sturmpflichtigen aus den Landgemeinden Meckbach, Mecklar, Meisebach, Mengshausen, Motzfeld, Nieder- aula, Niederjossa, Obergeis, Oberhaun, Oberlengsfeld, Oberrode, Petersberg, Philippsthal, Ransbach, Recke- rode, Reilos, Reimboldshausen, Röhrigshof, Rohrbach, Roßbach, Rotensee, Rotterterode, Schenklengsfeld, Schenksolz, Weglos, Solms, Sorga, Stärklos, Tann, Untergeis,Unterhaun, Unterneurode, Unterweisenborn, Wehrshausen, Widdershausen, Wilhelmshof, Willings- Hain, Wippershain, Wölfershausen und Wüstfeld.

Am Freitag, den 12. November d. Fs.,

von Morgens 8 Uhr ab Musterung der Landsturmpflichtigen aus der Stadt Hersfeld.

Die Musterung findet zu Hersfeld, in der neuen Turnhalle (Augnst-Gottlieb-Straße) statt.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Be­teiligten zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämt­liche Gestellungspflichtige zu den bestimmten Terminen erscheinen. Etwa fehlende Personen sind mir sofort namhaft zu machen.

Die Herren Ortsvorsteher haben zu den Terminen ebenfalls zn erscheinen und solange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Mannschaften ihrer Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die An­wesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.

Der Landrat

I. M. 10085.

. V.:

v. Hede wann, Reg.-Assessor.

Kriegskontrolloerfammlung!

Die diesjährigen Herbstkontrollversammlungen finden wie folgt, statt:

3u Oberhaun

(bei Gastwirt Schacht)

Sonnabend, den 20. November 1915,

8 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Eitra, Hilper­hausen, Kohlhausen, Oberhaun, Roßbach, Rotensee, Sieglos, Unterhaun und Wippershain.

Zu Herrfeld I (Stadt) (Platz hinter dem Bezirhshommando, bei Regen­wetter in der Kriegsschule)

Sonnabend, den 20. November 1915, ........ 11 Uhr vormittags lur 1 amtliche Mannschaften aus der Stadt Hersfeld und Hot Wehneberg.

. .. 3u Hersfeld II (Land) (p a z hinter dem Bezirhshommando, bei Regen-

Wetter in der Kriegsschule) Sonnabend, den 20. November 1915, ... .. 2,30 Uhr nachmittags

aus den Gemeinden Kathus, Petersberg mit Kühnbach, Guts- ?KMi^Uhelmshofl Sorga mit Sölzerhöfe, Gutsbe- zrrk Vmgartes mrt Johannesberg, Meisebach, Kalkobes,

Sonntag, den 7. November

Gutsbezirk Eichhof, Eichmühle, Heenes und Her­mannshof.

Zu Kirchheim

(bei Gastwirt piubn)

Montag, den 22 November 1915,

9 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Allendorf, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode mit Hof Siebenmorgen, Heddersdorf, Kemmerode, Kirchheim mit Weich- und Eichmühle, Kleba, Reckerode, Reim­boldshausen, Rotterterode mit Hof Beiersgraben und Willingshain mit Hof Löscher.

Zu Niederaula

(Kirchplatz)

Montag, den 22 November 1915,

1,30 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Asbach, Beiershausen, Hattenbach, Kerspenhausen, Solms, Stärklos, Gutsbezirk Engelbach mit Hof Sternberg, Kruspis, Mengshausen, Niederaula, Niederjossa und Holzheim.

Zu Heringen

(auf dem pTätz beim BotelGlut-haus) Dienstag, den 23. November 1915, 10,30 Uhr vormittags, für die Mannschaften aus den Gemeinden Benge ndorf, Heringen mitHofFüllerode,Leimbach,Lengers, Widders­hausen und Wölfershausen. Die Mannschaften aus Kleinensee erscheinen in Hönebach am 30. November ds. Js., 11,15 vormittags in der Nähe vom Bahnhof, Dorfstraße.

Zu Heimboldshausen (Gastwirtschaft Boch) Dienstag, den 23. November 1915,

1 Uhr nachmittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Heimbolds­hausen, Ausbach, Harnrode, Gethsemane, Philippsthal, Röhrigshof mit Nippe und Unterneurode.

Zu Friedewald

(auf dem Schloßplatz)

Mittwoch, den 24 November 1915,

für die mit Hof

10,15 Uhr vormittags Mannschaften c^s den Gemeinden Friedewald Weißenborn, Herfa, Lautenhausen mit Hof

Oberneurode und Hillartshausen.

Zu Schenklengsfeld

(bei Gastwirt Geheb)

Mittwoch, den 24. November 1915,

3 Uhr nachmittags

für die Mannschaften aus den Gemeinden Conrode, Dünkelrode,Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld,Rans­bach, Hilmes, Lampertsfeld, Landershausen, Schenk­lengsfeld, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen und Wüstfeld.

3u Friedlos v

(bei Gastwirt Eehn)

Donnerstag, den 25. November 1915,

9,45 Uhr vormittags für die Mannschaften aus den Gemeinden Friedlos, Reilos, Mecklar, Meckbach mit Kneipmühle, Gerterode, Rohrbach und Tann.

Zu Obergeis

(bei Gastwirt Ernst)

Donnerstag, den 25. November 1915,

3 Uhr nachmittags

für die Mannschaften aus den Gemeinden Allmers­hausen mit Hof Hählgans, Aua, Biedebach, Gitters­dorf, Untergeis und Obergeis.

Zur strengen Beachtung für die Beteiligten fügt das Bezirhshommando folgende Bemerkungen hinzu :

Es sind gestellungspflichtig:

1. Sämtliche Mannschaften desBeurlaubtenstandes des Heeres und der Marine, alle ausgebildeten Mann­schaften des Landsturm U. Aufgebots, alle Rekruten und ausgehobenen, unausgebildeten Landsturmpflich­tigen einschließlich der Jahresklasse 1896, sowie alle bei der Musterung derDauernd Untauglichen" aus­gehobenen, unausgebildeten und alle als tauglich be­zeichneten ausgebildeten Mannschaften. Ferner die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mann­schaften und sämtliche Rentenempfänger, welche noch in einem Militärverhältnis stehen. Mannschaften, welche alsunbrauchbar" oderuntauglich" von den Truppenteilen entlassen und noch nicht durch das Be­zirkskommando oder die Ersatz-Kommission wieder untersucht sind, haben mit zu erscheinen. Die Offiziere, Sanitätsoffiziere, Veterinäroffiziere und oberen Mili­tärbeamten haben sich schriftlich beim Bezirkskommando zu melden. , . ,

Es wird darauf hingermesen, daß diejenigen Mannschaften des ausgebildeten Landsturms, welche nach dem Aufruf des Landsturms ihr 45. Lebensjahr überschritten haben, noch gestellungspflichtig sind, da ein Ausscheiden aus dem bisherigen Verhältnis während des Krieges nicht stattfindet.

1915

Die Mannschaften, die alsunabkömmlich" aner­kannt oderzurückgestellt" sind, sind gestellungs­pflichtig.

Außerdem haben zu erscheinen sämtliche Militär- personen, welche bereits dem aktiven Heere angehören und sich auf Urlaub befinden, sei es wegen Krankheit oder zur Erholung sofern marschfähig oder aus anderen Gründen.

2. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen findet lediglich durch diese öffentliche Aufforderung und durch Ausrufen in sämtlichen Ortschaften statt. Die Nichtbefolgung der Berufung zu den Kontroll­versammlungen hat strenge Strafe zur Folge.

3. Die Mannschaften aus den einzelnen hier nicht genannten Höfen und Mühlen ete. gehören zu deu Ortschaften, zu deren Gemeinden sie zählen.

4. Die Mannschaften haben ihre Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen.

5. Gesuche um Befreiung von der Kontrollver­sammlung sind nur in dringenden Fällen zulässig und sind rechtzeitig bei dem zuständigen Bezirksfeld­webel anzubringen. Wer vor der Kontrollversamm­lung keinen Bescheid erhält, hat sich dennoch zu stellen.

Bei Einreichung von Gesuchen ist genau anzu- geben, in welchem Militärverhältnis der Betreffende steht, Jahresklasse, Waffengattung usw. damit Rückfragen vermieden werden.

6. Etwaige plötzliche Krankheit oder sonstige Ver­hinderungsfälle müssen entweder durch ärztliche Atteste oder durch Atteste der Orts- oder Polizeibehörde, welche spätestens auf dem Kontrollplatz abzugeben sind, bescheinigt werden.

In allen ärztlichen Attesten ist die Krankheit an- zugeben. Atteste, welche nur die Bemerkung ent­halten, daß ein Mann am Erscheinen zur Kontroll­versammlung gehindert ist, ohne Angabe des Grundes, sind ungültig und werden nicht angenommen.

7. Es wird noch ausdrücklich bemerkt, daß die­jenigen Mannschaften, welche zur Fahrt rad) dem Kontrollversammlungsort die Eisenbahn benutzen, keinerlei Anspruch auf Berabfolgung einer Militär­fahrkarte feiten der betreffenden Eisenbahn-Station haben.

8. Alle Mannschaften gehören während des ganzen Tages, zu welchem sie zu den Kontrollversammlungen berufen sind, zum aktiven Heere und sind demnach den Kriegsgesetzen unterworfen.

9. Das Mitbringen von Stöcken usw. sowie Hunden ist verboten.

H e r s f e l d, den 3. November 1915.

Königliches Bezirlslommando.

Die Herren Ortsvvrstände des Kreises werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung alsbald auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen.

Der Gendarmeriewachtmeister, 511 dessen Bezirk der KontrollOrt gehört, hat zwecks Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung bei den Kontrollversamm­lungen zugegen zu sein, sofern er nicht durch andere dringende Dienstgeschäfte verhindert sein sollte.

J.-No. M. 10122. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

8 Hersfeld, 6. November. (Anmeldung des feindlichen Vermögens.) Auf die in der heutigen Nummer erschienene Bekanntmachung der Handelskammer wegen der Anmeldung des im In­land befindlichen Vermögens von Angehörigen feind­licher Staaten wird besonders aufmerksam gemacht. Als Anmeldepflichtige kommen in Betracht: 1) feind­liche Staatsangehörige, die im Inland ihren Aufent­halt haben; 2) Personen oder Unternehmungen, die feindliches Vermögen verwalten oder verwahren) 3) im Inland ansässige Personen oder Unternehmungen, die im Ausland befindlichen feindlichen Staatsange­hörigen oder im feindlichen Ausland ansässigen Unternehrmungen eine auf Geld lautende Leistung schulden,- 4) Leiter oder Geschäfsführer eines im In­land ansässigen Unternehmens, an dem feindliche Staatsangehörige beteiligt sind. Für jede dieser Gruppen ist ein besonderer Anmeldebogen (A, V, C, D) vorgesehen. Vielfach wird derselbe Anmelde­pflichtige verschiedene Anmeldebogen auszufüllen haben. Beispiele dafür sind angeführt in den Er­läuterungen, die von der Handelskammer, Hohen- zollernstraße 46 n, bezogen werden können. Die Anmeldnng muß nach dem Stande vom 12. Oktober 1915 bis spätestens 15. Dezember 1915 einschließlich erfolgen. In zweifelhaften Fällen ist Anfrage bei der Handelskammer (mündlich oder durch den Fern­sprecher nur von 9 bis 11 Uhr vormittags) zu empfehlen. Die Bekanntmachungen vom 7. und 10. Oktober 1915 sind auf jedem Anmeldebogen abgedruckt worden. Für Zuwiderhandlungen ist Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder Gefängnis bis zu drei Monaten angedroht worden. Die Abführung feindlicher Ver­mögensstücke in das Ausland wird mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe bis zu fünf- zigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bedroht.