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eifrig für die Demovilitation und Auslösung der Kam­mer, wodurch Griechenland ein Vasallenstaat des Bier­verbandes in der Art Aegyptens werden wurde. Die Verbindung mit Saloniki ist sehr erschwert. Es scheint, als ob englischerseits Telegrammzensur ausgeübt wird.

Rumäniens Politik.

Bukarest, 3. November. (T. U) Offenbar im Hin­blick auf die mannigfachen und widerspruchsvollen Ge­rüchte über die Politik der rumänischen Regierung ver­öffentlichen die Blätter hierüber folgende halbamtliche Note: Eine bewaffnete Intervention Rnmäniens samt sich nur ereignen, wenn irgend eine der kriegführenden Gruppen vitale Interessen unseres Landes bedrohen sollte. Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß nicht die geringste Verpflichtung für Rumänien be­steht, Serbien zu verteidigen. Bulgarien ficht als Bun­desgenosse der Zentralmächte und der serbisch-bulgarische Krieg kaun infolgedessen nur als Episode des großen eu­ropäischen Kouflikts aufgefaßt werden. Rumänien fühlt keine Verpflichtung, den Bukarester Vertrag auch gegen Großmächte zu verteidigen, sondern würde dies nur ge- gen die Signatarmächte dieses Vertrages tun, wenn sie denselben aus ehrgeizigen Gelüsten umstoßeu wollten. Die rumänische Armee ist nicht im eigentlichen Sinne des Wortes mobilisiert. Wir haben nur Maßregeln zu unserer Verteidigung ergriffen, die allerdings andauernd noch vervollständigt werden. Rumänien ist in keiner Richtung militärisch gebunden. Es ist unrichtig, daß eine Abmachnng irgendwelcher Art im besonderen zwi­schen Rumänien und Stätten besteht. Italien besitzt Rumäniens Sympathie, die sich auch in den Jahren äußerte, als Italien noch zum Dreibund gehörte. Der Treibundvertrag ist jedoch von Italien aufgehoben wor­den. Es besteht ebensowenig Aussicht auf ein Eingrei­fen Rumäniens für die Zentralmächte wie auf eine Stel­lungnahme Rnmüniens gegen dieselben.

Diese Erklärung wird allenthalben als ein Beweis dafür aufgefaßt, daß Rumänien die am 28. Oktober er­folgten neuen sehr umfangreichen Vorschläge nnd Au- erbietuugen des Vierverbands abermals abgelehnt hat.

" Die Pläne der Entente am Balkan.

i Nach einer Konstantinopeler Depesche derFrkf. Ztg." stimmen die Meldungen der letzten Tage aus der rumänischen und der griechischen Hauptstadt darin über­eilt, daß die Vertreter der Vierverbandsdiplomatie, be­sonders aber der Englands, von den dortigen Kabinetten jetzt tagtäglich entschiedenen Wert darauf legen, zu be­tonen, daß militärische Operationen im größten Stile znm Entsatze Serbiens und zur Niederwerfung der Geg­ner auf dem Balkan im Zuge sind. Den erhofften Ein­druck haben diese Versicherungen bisher webet in Athen noch in Bukarest hervorgebracht. Es w>d angenommen, , daß die Vierverbandsstaaten eine kombinierte Aktion ernstlich vorbereiten. Rußland wird ein Eingreifen an verschiedenen Punkten zugedacht. Es kann auch als sicher gelten, daß Rußland seine Truppenkontingente in Bessa- rabien nunmehr dicht an die Grenzen Rumäniens heran- schiebt. Der Durchbruch durch Rumänien zählte immer schon zu den russischen Kombinationen. Indessen liegt eine Reihe bedeutsamer Anzeichen vor, daß Rumänien einer solchen Sortierung nicht mit verschränkten kleinen gegenüberstehen wird. Frankreich und England haben außer Saloniki auch Landungen in Kawalla und Deöea- gatsch im Auge, fernes ist der albanische, jetzt Griechen­land gehörende Hafenort Santi Qnaranta znr neuen Operationsbasis gewählt.

Aufgabe des Dardanellenuuternehmens?

»*^ Haag, 4. November. (T. u.) Aus bester Quelle wird der "Dtsch. Tgztg." zufolge mitgeteilt, daß während des Aufenthalts des Generalissimus Joffre in London beschlossen worden ist, das Dardanellenunternehmen endgültig anfzugebcu. Die bärtigen Streitkräfte sollen nach dem Balkan überführt werden.

Die Ausgabe der Dardanellenaktion seitens der En­tente war bereits mehrmals gemeldet, jedoch immer wieder dementiert.

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Unstimmigkeiten in der russischen Heeresleitnng?

$-* Budapest, 4. November. (T. U.) Aus Czeruo- witz wird derBoss. Ztg." zufolge gemeldet: Nach Aus­sagen russischer Akademiker, die in den jüngsten Käm­pfen an der bessarabischen Grenze gefangen genommen wurden, sei es im russischen Heere bekannt, daß zwischen dem Oberkommaudierenden General Rußkie und dem General Iwanoff große Unstimmigkeiten herrschen. Während Rußkie hauptsächlich auf einer Defensive be­siehe und eine Erneuerung der Kräfte beabsichtige, wünsche Jwanoff eine starke Offensive, wobei er einige Male gegen den Willen Rutzkies handelte. Der in den aktiven Dienst zurückgetretene General Kuropatkin sei ein Anhänger Jwanofss.

Bericht des türkischen Hauptquartiers.

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Konstantinopel, 4. November. (MTV.) Das Hauptquartier teilte gestern mit: An der Dardanellen- front dauert das örtliche Feuergefecht mit stärkerem ge­genseitigem Artilleriekampf an. @in Torpedoboot bei Ari Burun und zwei Kreuzer bei Sed ül Bahr nahmen an diesem Feuer teil. Unsere Artillerie zerstörte zwei feindliche Maschinengewehrstellnngen bei Kansiliert, Ari Burun und vor unserem rechten Flügel bei Sed ül Bahr. Unsere anatolischen Küstenbatterien verjagten ein feindliches Transportschiff, das sich der Landungs- stelle bei Sed ül Bahr zu nähern versuchte. An der KaukasuSfront schlugen wir einen feindlichen Ueber- fall in der Gegend von Narman zurück. Sonst nichts zu melden.

Carsons Oppositionsrede im Unterhause.

s-r- London, 4. November. (WTB.) Carson sagte in seiner Rede im Unterhause: Wir geben täglich 5 Mil­lionen Pfnnd Sterling ans. Unsere Verlnste betragen Million Mann. Der Kriegsschauplatz droht, sich auf den Osten auszudehnen. Die Kärnpfe in Gallipoli ver­ursachen zahlreiche Verluste durch Verwundungen und Krankheiten. Die Nation ist sehr beunruhigt wegen der Vorgänge auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen. Daß das Kabinett zur Kriegsführung ungeeignet ist, er­hellt daraus, daß keiner der 22 Minister jemals die Ur- mchen des Munitionsmangels herausfand. Der erste Rechenfehler war die Flottenexpedition nach den Darda­nellen, der zweite war die Truppenlandung, die 40 000 Mann kostete. Ein weiterer Rechenfehler war die Lan- innnn^?61' Snvlabai, die ebenfalls einen Verlnst von Mann brächte. Vom Tage dieses Unglücks bis ^r das Kabinett unfähig, den Entschluß zu fassen, che Expedition fortsetzen sollte ober die Truppen stben. Nötig ist eine kleine Zahl von Männern, t^^^u^mmentreten. Solange dies System fort- ? t, das für die gemachten Rechenfehler verantwort- ,M.Zl, wird man die zur Verfügung stehenden Hilfs- i-r^L^x Landes nicht zum besten Interesse der Natwn u^ä ^^onnen. Vielleicht der ernsteste Fall der Ge-

-^^v Kckbmetts ist die Balkanfrage. Grey gab WIL September eme Erklärung ab, die Serbien tat- .achirch Hilfe versprach. Ich glaubte, unsere militäri­

schen Berater würden Diese Erklärung nicht erlaubt haben, wenn sie nicht Vorbereitungen und Pläne fertig gehabt hätten. Ich bewillkommne aufrichtig Asquiths Erklärung über die künftige Politik. Ich will hoffen, daß der Feldzugsplau nun endgültig auSgearbeite» wor­den ist. Ich glaube, daß es für die Nation Zeit ist, diese Dinge zu wissen.

Briands Erklärungen in der Kammer.

e- Paris, 4. November. (WTB.) DieAgenee Havas" meldet: Unter den Zuhörern befanden sich die Botschafter Rußlands, Englands und Italiens. Briand verlas die ministerielle Erklärung. Die Regierung nahm die sofortige Besprechung der SnterpeUatton an. Ein Sozialist erklärte, die Abgeordneten würden der Regie­rung folgen, wenn es wirklich eine starke Regierung sei. Er forderte die Einführung geheimer Sitzungen. Die Kammer beschloß, die Rede Briands in der gestrigen Kammersitzung öffentlich am'ditagen zu lassen. In der Rede heißt es: um zn den vielleicht fernen Tagen zu gelangen, wo wir einer Friedensfrage gegenüberstehen werden, müssen wir erst siegreich gewesen sei», müssen wir die entrissenen Provinzen erst zurttckervbert haben, iverden Völker, wie die gemarterten Belgier, erst wie­der aufgerichtet sein müssen. Ein dauernder Frieden kann der Welt erst gegeben werden, wenn Frankreich und seine Alliierten die Freiheit der Völker wieder er­rungen haben. Die Kammer nahm mit 651 gegen eine Stimme eine Vertrauensfrage für die Regierung an.

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Friedensphantasien.

Nach derNvrdd. Allg. Ztg." meldet das -Haager Kvrrespvndenzbttro unter der UeberschriftDeutsche Friedensvvrschlttge": Bon nichtoffizieller Seite erfahren wir, baß einige Mitglieder des Deutschen Reichstages vor kurzem in Amsterdam geweilt haben. Ener der Werten äußerte, der Reichskanzler habe als Bedinguu- gen, unter denen Deutschland geneigt sein wurde, Frieden zu schließen, bezeichnet: die Erwerbung der belgischen Maaslinie durch Deutschland sowohl vom mi­litärischen als vom industriellen Gesichtspunkte, die An- nektion Kurlands durch Deutschland und dreißig Milli­arden Mark. Wir wissen nicht, woher das Haager Korrespondenzbüro seine Feststellungen geschöpft haben kann, müssen aber feststellen, daß sie jeder tatsächlichen Grundlage entbehren. Der Reichskanzler hat keinerlei derartige Aeußerungen getan, wie es denn überhaupt verfrüht wäre, von Friedensbedingungen 311 sprechen.

Das Befinden des Briteukönigs.

Dem amtlichen Kraukheitsbericht vom 3. Jlovember zufolge hatte der König eine weniger gute Nacht. Er leidet noch Schmerzen. Das Allgemeinbefinden ist besser; der König kann wieder feste Nahrung zu sich nehmen.

Meuterei indisch-mohammedanischer Truppen.

Wie dieB. Z. am Mittag" der in Berlin ein» getroffenenChina-Times" entnimmt, hat das bis vor zehn Monaten noch in Tientsin stationierende 24. Pund- jabis-Regiment seine meiste» englische» Offiziere ver­loren; u. a. sind die beiden englischen Bataillottskvm- mandeure Major Mortvu und Major Cook am 24. Juli im Persischen Meerbusen einer Meuterei ihrer indisch- mohammedanischen Truppen zum Opfer gefallen.

Depeschenwechsel zwischen dem Kaiser nnd dem Sultan.

"Anläßlich der Herstellung der Verbindung mit dem Orient und der Freilegung des Donauweges über- sandte Kaiser Wilhelm, wie derFranks. Ztg." aus Kvn- stantinvpel gemeldet wird, an den Sultan die herzlichsten telegraphischen Grüße und Wünsche inner Hervvrhevnng der weittragenden historischen Bedeutung dieses Ereig­nisses. Der Sultan hat in gleich warmer Weise das Telegramm des Deutschen Kaisers sofort beantwortet.

Schnelles Gericht a« einem Verräter.

Aus Warna nach Baltschik kommende Reisende er­zählen nach einer Nteldung derFrankst Ztg.", daß der Kapitän des HandelsöampsersSofia", namens Prut- kin, hingerichtet worden ist, weil er den Russen die Anlage des vor Warna befindlichen Minengürtels ver­raten und dadurch ermöglicht habe, daß sie russische Flotte Warna in solcher Nähe bombardieren konnte.

Vermischtes.

Verlobung im Hause Hohenzollern. Prinz Stgis- mund von Preußen, der älteste Sohn des Prinzen F-ried- rich Leopold von Preußen, hat sich in Nachod in Böhrnen mit der Prinzessin Marie von Schaumburg-Lippe, der ältesten Tochter des Prinzen Friedrich von Schauni- bnrg-Lippe, verlobt. Prinz Friedrich Sigismuud ist in Klein-Glienicke am 17. Dezember 1891 geboren und war bei Kriegsausbruch Rittmeister im 2. Leibhusaren-Re- giment in Danzig-Laugfuhr. Die' Braut, Prinzessin Marie Luise, ist am 10. Februar 1897 geboren, steht also im 19. Lebensjahre.

Ein Elberfelder Polizeibeamter von einem jungen Burschen erschossen. Aus Elberfeld wird gemeldet, daß im dortigen Polizeigefängnis der Polizeisergeant- dicke bei Bernehmling zweier Burschen aus Essen im Alter von 17 und 18 Jahren, die dort 1200 Mark ge­stohlen hatten, von einem derselben durch drei Revolver­schüsse getötet wurde.

Wegen Raubmords an seiner eigenen Mntter ver­urteilte der Jugecidgerichtshof Dresden den 16jährigen Mechaniker Paul Kurt Vogel aus Dresden zu der ge­setzlich höchsten Strafe von 15 Jahren Gefängnis. Der Tunichtgut wollte sich durch die Ermordung und Berau­bung seiner Mutter Geld zur Reise nach Berlin ver­schaffen.

Die Postbeamtenschaft im Kriege. Die Zahl der unter Den Waffen stehenden und in der Feldpoit tätigen Postbeamten beträgt annähernd 90 000. Davon waren bis Ende September auf dem Felde der Ehre geblieben 5929, und zwar 103 höhere, 1367 mittlere und 4459 untere Beamte. Als Zeichen, daß die Leistungen der anfangs vielgeschmähten Feldpost an höchster Stelle die gebüh­rende Anerkennung findet, kann die Tatsache gelten, daß außer einem Eisernen Kreuz 1. Klasse 1008 Eiserne Kreuze 2. Klasse an Angehörige der Feldpost verliehen werden konnten.

Eineur lange betriebene» Mehlschwittdel ist die Schönebcrger Polizei auf die Spur gekommen. Die Firma Kösterlitz war, wie Berliner Blätter melden, vom Magistrat mit Mehllieferungen für die Kleinhändler betraut. Durch minderwertiges Mehl, das sie in Ver­kehr brächte, wurden die Verbraucher geschädigt. Dabei brächte es die Firma fertig, unter der Hand sich einen größeren Vorrat an Mehl zu beschaffen, als ihr nach der Zahl ihrer Abnehmer zustand, wodurch die Allge­meinheit benachteiligt wurde. Der stellvertretende In­haber der Firma wurde festgenommen, da die Polizei die Schließung des Geschäfts verfügte.

AbSndening des Mielsrechls.

Von unserem juristischen Mitarbeiter.

Vielfach ist die irrige Meinung verbreitet, daß schon der bloße A u s b r u ch eines Krieges einen auf längere Zeit geschlossenen Mietsvertrag auflöse, oder daß man

alSbann Die Wohnung vorzeitig räumen dürfe. DieS ist natürlich unzutreffend; denn an sich ändert der Krieg an den Rechten und Pflichten des Mieters ober Ver­mieters gar nichts, selbst dann nicht, wenn eine der beiden Vertragsparteien Kriegsteilnehmer ist. Der Pffetsver- trag bleibt also bestehen, zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt weder der Kriegsausbruch noch die Einziehung einer der beteiligten Parteien. Auch die seit Ausbruch des Krieges erlassenen Kriegsgesetze hatten bisher an diesem gesetzlichen Zustande nichts geändert.

Etwas anders ist es freilich, wenn man nicht bloß den Kriegsausbruch als solchen, sondern seine Wir­kungen in Betracht zieht, die sich in einem vermehr­ten Verluste an Menschenleben zeigen. Die Frage, welchen Einfluß der Tod des Mieters oder B e r m i e t e r s auf das Weiterbestehen des Nkietsver- trages habe, gewinnt daher im Kriege wegen der stei­genden Zahl der Todesfälle eine gegen die Friedeus- jahre erhöhte Bedeutung. "Nach burgerlichent Rechte war nun diese Frage bisher so geregelt, daß der Tod des Vermieters überhaupt keinerlei Einfluß auf das Wei- terbesteheu des Mietsvertrages ausübte, an die Stelle des Verstorbenen traten einfach seine Erben, sonst blieb alles beim alten. Starb dagegen der Mieter, so oar zwar der Mietsvertrag auch dann nicht ohne weiteres hin­fällig geworden, aber die Erben des Mieters hatten auf Grund des 8 569 Bürg. Ges.-B. doch wenigstens die Be­fugnis, den Kontrakt in der gesetzlichen Frist fündigen zu dürfen. Ausgeschlossen war indessen dieses Kttndi- gnngsrecht, wenn, was häufig genug der Fall war, der Mietsvertrag Bestimmungen enthielt, die ein solches Kttndignngsrecht versagten: alsdann blieben die Erben während Der ganzen Mietszett, die unter Umständen viele Jahre dauern konnte, an den Vertrag gebunden, der Tod des Mieters hatte also denn gar keinen Einfluß auf den betreffenden Vertrag.

Hierin lag für die Erben des Mieters eine gewisse Härte. Für die Hinterbliebenen von Kriegsteilneh­mern erwuchsen erhebliche Nachteile und Verlegenheiten, daß sie nun an den langfristigen, unter ganz andern Um­ständen geschlossenen Vertrag gebunden sein sollten, trotz­dem sich ihre wirtschaftliche Lage durch den Tod des Versorgers mit einem Schlage in nicht voranüsehbarer Weise geändert hatte. Wenn auch viele Vernrieter den Hinterbliebenen Entgegenkommen zeigten und barcht willigten, das Mietsverhältnis vorzeitig zu lösen, in vielen anderen Fällen geschah dies nicht. Besonders Verwalter fremder Grundstücke, Testamentsvollstrecker, Hünseradmiiiistratoren hielten sich zu solchen Entbindun- geu vom Mietsvertpage ihren Auftraggebern gegenüber gesetzlich gar nicht für berechtigt, so viel tuenschliches Mit­gefühl sie auch mit der prekären Lage solcher Kriegö- witwen auch haben mochten. Dieser Zustand wurde mehr und mehr als unbillig empfunden, und da Recht und Billigkeit doch möglichst in Einklang miteinander stehen sollen, ganz besonders aber gerade unsere Zeit gebieterisch die Inschutznahme der bedrängten Hinter­bliebenen unserer heldenmütigen Kämpfer fordert, so ließ sich die Aenderung der bisherigen Gesetzgebung nicht länger umgehen. Der Bundesrat hat deshalb vor kur­zem eine den 8 569 Bürg. Ges.-B. abändernde Verord­nung erlassen, welche die Erben eines Mieters berech­tigt, das Mietsverhältnis auch trotz enigegensteheuder Vertragsbediuguugeu unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum ersten zulässigen Termin anfzu- kündigen.

Diese dankenswerte Ptaßregel wäre aber nur eine halbe geblieben, wenn man nicht auch diejenigen Fülle berücksichtigt hätte, in denen die Hinterbliebene Ehefrau den NtietSkontraki mit unter schrieben hat. Gerade in den Großstädten wird dies beim Mieten von Wohnungen durch Ehepaare seitens der Hauswirte meist verlangt. Hat nun aber die Ehefrau den Mietskontrakt mit un- terzeichnet, so samt sie sich nicht darauf berufen, daß sie als Erbin ihres NtanneS kündigen darf, sie ist nicht bloß Erbin, sie ist vermöge ihrer Unterschrift unter dem Vertrag selbst Mieterin der Wohnung geworden und bleibt dies auch, der Tod ihres Mannes als Nkit- mieters hat daran nichts geändert. Daraus folgt, saß eine Kriegswitwe, die den Mietsvertrag mttunterzeich- net hat, an den Mietsvertrag gebunden bleiben würde. Dies wäre zwar logisch, aber unbillig, besonders in heutigen Zeiten. Die neue Buudesratsverordnung ge­währt daher auch der Witwe des Krtegstetlnehttiers das Recht, den Vertrag zu k ü ndigen, auch wenn die­selbe sich durch ihre Unterschrift neben dem Manne mit» verpflichtet hatte.

Zum Schutz der Hauswirte gegen etwaige chikanöse Ausnützung der Kiindiguugsbefugnis ist denselben das Recht verliehen, den der Kündigung zugrunde liegenden Sachverhalt gerichtlich prüfen zu lassen.

Zu beachten aber bleibt jedenfalls, daß die Bunk»eS- ratsverordnung nur den Hinterbliebenen von Kriegs­teilnehmern die erwähnte Befugnis einräumt: betreffs aller anderen Persouen bleibt also alles beim alten. 8 569 Bürg. Ges.-B. bleibt in Kraft. Die Kündigung der Hinterbliebenen kann durch den Mietsvertrag aus­geschlossen werden, und namentlich die Hinterbliebenen Ehefrauen, die den Mietskontrakt mitunterzeichnet ha­ben, bleiben beim Tode des Mannes an denselben ge­bunden, trotzdem es auch in diesen Fällen als Härte em- pfunden iverden ivird._____________________________Bl.

Weitere Drahtnachrichten.

Keine vorzeitige Einbernfung des Reichstages.

6e* Berlin, 4. November. (T. U.) Die sozialdemo­kratische Fraktion hat, wie bekannt, beim Reichskanzler die sofortige Berufung des Reichstages beantragt. Ob­wohl die Berechtigung des Wunsches, die wichtigen Fra­gen der Bolksernährung im Parlament zu erörtern, vom Reichskanzler nicht verkannt wird, sieht er sich doch nach derDtsch. Tgztg." verhindert, Seiner Majestät dem Kaiser die sofortige Berufung des Reichstages vorzu- schlagen. Slusschlaggebend dabei ist, daß das Reichs­amt des Innern, wenn der Reichstag versammelt ist, feine Kräfte fast ganz der parlamentarischen Arbeit wid- meit muß, gerade jetzt aber für die Erledigung vesonders dringender Aufgaben auf dem Gebiete der Volksernäh­rung und auch für die Vorbereitung der Reichstags- sttzungen unbedingt noch einige parlanrentsfreie Wochen braucht. Da der Reichstag ohnehin im November feine Verhandlungen wieder ausnimmt, würde voraussichtlich auch eine sofortige Berufung seinen Zusammentritt kaum um mehr als etwa eine Woche beschleunigen können.

Serbiens Ende.

Paris, 4. Jlovember. lWTV.) DerPetit Pa- risien" meldet aus Athen: Der serbische Rückzug wird immer schneller, die Lage stündlich ernster. Der Ab­transport der englischen Truppen nach Gewgeli und Doiran wird die ganze Woche fortgesetzt.

DerTemps" schreibt: Die Alliierten können die bereits hergestellten Verbindungen zwischen den Mittel­mächten, Bulgarien und der Türkei nicht mehr verhin­dern und durch die Versorgung Bulgariens und der Türkei mit Kriegsmaterial Über die Donau wird die Orientlage zugunsten unserer Feinde verbessert. Der Temps" vertröstet seine Leser damit, daß die Alliierten ihren Kriegsplan würben durchführen können, dessen Wirkung den.ersten Rausch der Mittelnlächte über ihre Auaenblicksenolae vertreiben wurde.