Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei .Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
a j ^j ii Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im / XrfiSOlOn amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder
holungen wird Rabatt gemährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. «57.
Dienstag, den 2. November
1915
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Der Höchstpreis für Butter im Kleinhandel wird in Abänderung der Bekanntmachung im Kreisblatt Nr. 251 vorn 25. Oktober 1915 wie folgt anderweit festgesetzt :
1. Molkereibutter 2.10 Mk.
2. Gute Zentrifugen- Butter
a) geformt und in Pergamentpapier verpackt 1.80 Mk.
b) nngeformt 1.70 „
3. Sonstige Landbntter 1.50 „
Zuwiderhandlungen gegen diese Fest setzung werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bei Käufer und Verkäufer bestraft.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hersfeld, den 31. Oktober 1915.
Der Landrat.
J. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vorn 28. Januar 1915 Amtsblatt Nr. 7, wird hierdurch erneut bekannt gegeben, daß der nächste Termin der durch das Gesetz vom 18. Juni 1884 vorgeschriebenen Prüfung von Schmieden über ihre Befähigung zum Betriebe des Hufbeschlaggewerbes hierselbst am Sonnabend den 4. Dezember ös. Js. vormittags 9 Uhr, in der Lehr- schmiede, Wörthstraße 5, abgehalten werden wird.
Cassel, am 13. Oktober 1915.
Der Vorsitzende der Prüfungskommission.
J. V.: Schlitzberger, Veterinärrat, Moritzstraße 14 I.
* * *
Hersfeld, den 26. Oktober 1915. Wird veröffentlicht.
J. I. 11965. Der Landrat.
J. B.:
v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.
Cassel, den 22. Oktober 1915.
8agdoerordn«na°
Die Schonzeit für Rehkälber im Regierungsbezirk Cassel wird für 1915 auf die Zeit vom 1. bis 15. November und vom 16. bis 81. Dezember ausgedehnt, so daß Rehkälber
vom 16. November bis 15. Dezember abgeschossen werden dürfen.
Der Bezirksausschuß zu Cassel (Unterschriften:)
* * , *
Hersfeld, den 29. Oktober 1915. Wird veröffentlicht.
1. 12327. Der Landrat.
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Die Sümpfe der Rel -3ns.-Regiment;
M. 71, im September 1914.
Ueber ein Jahr hat das 3. Bataillon des Reserve- Jnfanterie-Regiments No. 71 treue Wacht an der Aisne in schwerem Stellungskrieg gehalten, nun ist es an anderer Stelle berufen, für Kaiser und Reich zu kämpfen. Möge ein kurzer Ueberblick vor Augen führen, was es bis zu Beginn des Stellungskrieges im September vorigen Jahres geleistet.
Am 12. August 1914 setzte das Res.-Jnf.-Regt. No. 71 bei Düsseldorf über den Rhein und begann von dort aus den wunderbaren, großartigen Vormarsch durch Belgien auf Paris. Im Schatten der Türme der altehrwürdigen Stadt Neuß sammelte sich zum ersten Male das Regiment und Oberstleutnant Graf Fink von Finkenstein übernahm die Führung. Am 17. August überschritt das Regiment die belgische Grenze, es war in Feindesland. Die grauenvollen Bilder des Franktireurkrieges, zerstörte Dörfer, brennende Städte, ein Ueberfall auf drei Offiziere des Regiments im brennenden Julemont waren die nachhaltigen Eindrücke der ersten Tage.
Am 24. August war das Regiment in die Tore Brüssels eingezogen und am Nordbahnhof hatte S. Exzellenz der Divisionskommandeur den Vorbeimarsch
Regiments abgenommen. Die Gassen der bel- gljchen Hauptstadt klangen und dröhnten wieder von deutjchen Soldatenliedern. Wie ein Sturmwind rieben die vor uns marschierenden Korps den Feind, Engländer und Franzosen, vor sich her. Die August- sonne brannte, die langen Märsche waren für Re- jervisten und Wehrleute eine große Anstrengung, ^och Vorwärts über die französische Grenze auf Paris zu hieß die Losung, und das Unmögliche wurde zur Tat. Die Feldküchen taten unschätzbare Dienste. Zweimal, bei Esnes und bei Sailly-Saillisel am 26. uno 2/. August wurde das Bataillon zum Gefecht ein
gesetzt, aber auch hier hatte der Gegner vor dem Eingreifen des Bataillons den Rückzug angetreten. Ohne ernsteren Widerstand zn finden, besetzte die Division Albert, durchzog in einem weit nach Westen ans- holenden Marsche das stolze Amiens und drang nach Süden über Clermont, Ereil vor. Am 4. September stand das Regiment in Senlts vor den Toren der Stadt Paris und der große Wegweiser an der Straßen- kreuzung dort, der die alte packende Aufschrift trug: „Paris 34 Kilometer, wird allen unvergeßlich sein. In Senlis bog der Marsch nach S. O. ab.
Als das Bataillon am Morgen des 5. September von Villers St. Genest nach S. aufbrach, lag eine besondere Stimmung über der Truppe: Hier stauden wir am Vorabend großer Ereignisse. Um 1.30 traf die Meldung ein, daß englische Kavallerie im Marsch von Chambrg nach Monthuon, 7 Kilometer nördlich Meaux an der Marne sei. Diesmal war das Bataillon in der Vorhut, verflogen waren alle Mühen der heißen Marschtage: endlich am Feind. An einem Steinbruch bei Monthuon wartete das Bataillon, als um 5 Uhr der Befehl zum Angriff kam. Ein furchtbares französisches Artilleriefeuer lag auf unserer Front, die Entwicklung des Bataillons war gedeckt durch eine Anhöhe. In sprungwetsem Vorgehen gelang es, ohne größere Verluste an die feindliche Infanterie heranznkommen, die dem wütenden Ansturm nicht stand hielt. Die Verfolgung wurde ausgenommen, bis ein Divisionsbefehl sie an der Straße Jverny-Penchard einhielt und dem Bataillon als Unterkunft den Ort Etrepilly anwies,wo es um 2 Uhr nachts eintraf. Die Feuertaufe hatte das Bataillon erhalten. Glänzend war es „drauf" gegangen. Aber auch die ersten Verluste hatte es zu beklagen. Leutnant d. R. Frenkel war dnrch einen Kopfschuß gefallen, als erster Offizier des Regiments, besonders die 12. Kompagnie hatte Verluste. Am 6. 9. hielt das Bataillon die Höhen nördlich Etrepillu und das Dorf, eingegraben, besetzt. Wieder lag schweres Artilleriefener auf der Truppe. In den Beobachtungsstand W Führers der 10. Kompagnie des Hauptmanns Pieper, schlugen, kurz nachdem er ihn geräumt, die feindlichen Schrapnells und in die Kochgeschirre der 11. Kompagnie im Dorfe selbst flogen die Sprengstücke französischer Granaten. Um 5 Uhr nachmittags räumte das Bataillon das Dorf und bezog beim brennenden Trocy Biwak. Am 7. September traf das Bataillon der Befehl, nach Vareddes an der Marne zn marschieren zur Unterstützung der Brigade Gräser, das Bataillon baute das Dorf als Stützpunkt aus, starkes Artilleriefeuer ertragend. Wieder hatte die 12. Kompagnie (Hauptmann Lind) schwere Verluste. Die westlich vorgeschobenen Truppen der Brigade wurden gegen Abend von Farbigen angegriffen; zur Unterstützung rückte Hauptmann Kruse mit der 11. Kompagnie aus, und nicht zum wenigsten ist es dem beherzten Zugreifen dieser Kompagnie zu danken, daß der Feind sich fluchtartig zurückzog.
Der 8. September brach an, um 8 Uhr vormittags rückte das Bataillon von Vareddes über die Marne nach Germigny, um zusammen mit einem Bataillon Grenadiere und einer Abteilung Artillerie den Ueber- gang über die Marne gegen einen von Süden heranrückenden Gegner zu decken. Schloß und Ort wurden eiligst zur Verteidigung hergerichtet,- bis 12.30 Uhr mußte der Ort gehalten werden. Vom Feind war zuerst nur Kavallerie, um 11.30 Uhr eine verstärkte Brigade gemeldet. Gegen 12 Uhr kam die Nachricht, daß eine Division im Anmarsch sei. Eine lange halbe Stunde, für den Führer die spannendste des Feldznges, verging. Der Gegner griff nicht an, sondern ging in Stellung. Um 12.30 Uhr rückte das Bataillon durch den Wald ab nach Joles les Meldenses, überschritt die Marnebrücke, die kurz darauf gesprengt wurde. Wir w a r e n s ü d l i ch d e r M a r n e gewesen! Auf den Höhen südöstlich Etr«pilly wurden Schützengräben aufgeworfen und die Nacht zugebracht.
Am Morgen des 9. 9. erfolgte der Befehl zum Rückmärsche über Ltzzy-Crony-Vierzy-Soissons zur Aisne. Das Bataillon marschierte in der Nachhut der Division. In gewaltigen Märschen, unterbrochen durch Einnehmen von Stellungen und Schanzarbeiten in tadelloser Haltung und Ordnung überwand das Bataillon die schweren Tage, 800 Gefangene im Nachhut- verbande mit sich nach Norden führend.
Auf den Höhen südlich Soissons am 11. 9. erhielt das Bataillon den Befehl, bei Pommiero über die Aisne zu gehen und in Osly-Courtil wieder zur Division zu stoßen. Strömender, unaufhörlicher Regen hatte seit dem 11. 9. eingesetzt.
Am Abend des 12. 9. erhielt das Bataillon den Befehl bei Nouvron in Stellung zu gehen und die Höhen südlich Nouvron zu befestigen. Mit dem 3. Bataillon eines anderen Reserveregiments und den Jägern wurde es zu einem Regimentsverband vereinigt. Die in der Nacht bei strömendem Regen ausgeworfenen Schützengräben wurden schon in der Morgenfrühe des 13. 9. stark von feindlicher Artillerie beschossen. Und wie eine Erlösung kam gegen Abend der Befehl zum Angriff. Endlich wieder ein „Vorwärts". Jn schneidigem Ansturm wurde der Feind von den Höhen bis an die Aisne zurückgeworfen.
Wehrmann Krück von der 9. Kompagnie erbeutete die erste französische Fahne, ein Maschinengewehr und eine Anzahl Gefangener war die Tagesbeute. Aber der Sieg war teuer erkauft, n. a. fielen Hauptmann Lind (12. Komp.) und Hauptmann Fernkorn (9. Komp.) Das Bataillon bezog im Dunkel der 9Za^t, die der Verfolgung ein Ziel setzte, wieder die alte Stellung. Gegenangriffe der Franzosen in den nächsten Tagen, die bei Tag und Nacht erfolgten, wurden zurückgeschlagen.
Am 20. September erfolgte noch einmal ein Angriff von unserer Seite) wieder warfen die Bataillone den Feind von den Höhen von Nouvron im Bajonettkampf ins Tal, Hauptmann Kruse (11. Komp.) fiel an diesem Tage und große Lücken klafften in jeder Kompagnie. Ansgenntzt konnte der Erfolg nicht werden, die Bataillone zogen in die alte Nouvron- stellung zurück. Dunkel liegt noch über diesen regen schweren Septembertagen, aber hell leuchtet die Tapferkeit der braven Hessen und Thüringer. ES begann der schwere Stellungskrieg.
Bus der Heimat.
* Die Gehaltsabtretung an die Kriegerfran durch Zession ist vom Kaufmannsund Landgericht zu Merlin als rechtsverbindlich anerkannt worden. Der ins Feld ziehende Krieger kann daher mit rechtlicher Wirkung ihm zustehende Forderungen an seine Ehefrau übertragen, die diese auch im Wege der Klage selbständig einziehen kann.
8 Hersfeld, 1. November. (D i e fleischlosen Tage.) In der bereits mitgeteilten Bundesratsverordnung über die Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs wird noch bestimmt: Sonnabends darf kein Schweinefleisch verabreicht werden. Ein Verbot des Genusses von Fleisch und der Verwendung von Fett an den bezeichneten Tagen in den Einzel- haushaltungen ist zunächst nicht ausgesprochen, da von der Einsicht der besser bemittelten Bevölkerungs- kreisc erwartet werden muß, daß sie sich willig ent- sprechende Beschränkungen in der Verwendung von Fleisch und Fett selbst auferlegen werden. Der Zweck dieser Verordnung ist im wesentlichen der, eine soziale Verteilung der an sich ausreichenden Fletschvorräte herbeizuführen. Sie wird unter Umständen nur vorübergehend erforderlich sein, wenn es gelingt, zu einer Verbrauchsregelung des Fleisches zu kommen, zumal die neueste Viehzählung vom 1. Oktober eine erfreuliche Zunahme der Schweinebestände ergeben hat.
Cassel, 28. Oktober. An den Pranger gestellt wird hier die Butterhändlerin Ehefrau Marie Jeske in Deute. Das Schöffengericht verurteilte die Sünderin, die die Butter in Halbpfundstücken mit einem Mindergewicht von 20—45 Gramm verkaufte, zu der hohen Strafe von vier Wochen Gefängnis und 100 Mark Geldbuße, um so dem in Cassel vielfach herrschenden Brauch, die Bevölkerung zu übervorteilen, tatkräftig entgegenzutreten.
Cassel, 30. Oktober. Wegen Ueberleuerung wurde vom Schöffengericht eine Obsthändlerin verurteilt, die für ein Pfund Zwetschen den Preis von 25 Pfg. verlangt hatte, während sie die Ware für 17 Pfg. daS Pfund gekauft hatte. Das Gericht sah hierin einen zu hohen Aufschlag und bestrafte die Händlerin mit 20 Mk. Geldbuße.
Alsfeld, 27. Oktober. Gegen einen Alsfelder Kaufmann ist ein Verfahren wegen Wuchers eingeleitet, weil er für Weißrübensamen, von dem das Pfund eine Mark kostete, 4 Mark sich hat zahlen lassen. Im Anschluß an diesen Fall ersucht das Kreisamt, alle Fälle derartiger Bewucherung sofort den Sicherheitsbehörden mitzuteilen.
Eisenach, 30. Oktober. Am 6. März 1909 kam der ehemalige Leiter des hiesigen Stadttheaters Rudolph auf städtischem Gebiet vor dem Reuterhaus infolge Glatteises zu Fall und zog sich einen Bruch der Kniescheibe zu. Hierdurch hat er in der vollen Ausübung seines Schauspielerberuses bauerni) Schaden gelitten und er macht infolgedessen die Stadt haftpflichtig. Nachdem Rudolph in der Angelegenheit mehrere Instanzen angerufen hat und ihm ein Schadenersatz zuerkannt worden war, ist jetzt zwischen dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein, bei dem die Stadt Eisenach gegen Haftpflicht-Entschädigung rückversichert ist, und dem Direktor ein Vergleich abgeschlossen worden. Die Stadt zahlt an den Verletzten 93 000 Mk., ferner 300 Mark als Ersatz für Reiseauslagen und übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten.
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