Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. \
Nr. 254
" Amtlicher Teil.
In Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 9. September 1915 zur Verordnung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August 1915 (Reichs-Ge- setzblatt S. 520) in der Fassung vom 20. September iReichö-Gesetzbt. S. 600) bestimmen wir:
Zu 8 10: Die Anerkennung als Saatgut erfolgt durch die Landwirtschaftskammern oder die von ihnen beauftragten Körperschaften oder die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Freiherr von Schorlemer.
• Der Minister für Handel und Gewerbe.
I. A.: gez. Lusensky.
Der Minister des Innern.
J. A.: Freund.
* ♦ *
Hersfeld, den 21. Oktober 1915.
Wird veröffentlicht.
TieVerordnungselbstnebstAussührungeanweisung ist abgedruckt im Kreisblatt Nr. 226.
I. 11961. Der Landrat.
I B..
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
Hersfeld, den 23. Oktober 1915.
In dem Gehöfte des Landwirts Fruktursus Engel in Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. L 13049. Der Landrat.
I B.
o. H e d m a n u, Reg.-Affeffor.
Hersfeld, den 26. Oktober 1915.
In den Gehöften des Gastwirts Rohrdach und der Witwe Babe in Rhina, Kreis Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
I. 12199. Der Lanörat.
J. V.
v. Hedemann, Reg.-Affeffor.
SeucheabelSmpfang.
Erlaß, betr. die Ausführung von Cholera- und Typhusschutzimpfung, vom 27. September 1915 — M. 11979 —.
Aus mehrfachen Anfragen ersehe ich, daß mein Erlaß vom 18. Juni d. Is. — M. 11616 — Min.-Bl. 1915 S. 296 zu Zweifeln Enlaß gegeben hat. Zur Erläuterung diene daher folgendes:
Beim Auftreten von Cholera empfiehlt es sich, ganz allgemein Aerzte und Pflegepersonen, die mit der Behandlung und Pflege von Cholerakranken betraut sind oder für sie in Betracht kommen, sowie die Desinfektoren von Seuchenkrankenhäusern, ferner die nähere Umgebung des Kranken (Angehörige, Arbeits- genossen und anderweitig mit den Kranken in unmittelbare Berührung gekommene Personen) der Schutzimpfung gegen Cholera kostenfrei zu unterziehen. Hierzu etwa notwendig werdende Reisen fallen dem Reisepauschale der Kreisärzte zur Last, das bei zu großer Inanspruchnahme auf Antrag entsprechend dem Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichtsund Medizinal-Angelegenheiten vom 10. März 1908 - Min.-Bl. f. Med. Ang. S. 132 Abs. 5 —, erhöht werden kann. Der Impfstoff steht, entsprechend meinem Erlaffe vom 18. Juni 1915 — M 11616 II- —, für diese Impfungen kostenlos zur Verfügung.
Ein ungünstiger Einfluß der sogenannten neg*- tiven Phase nach der Schutzimpfung ist nicht zu befürchten; es hat sich vielmehr herausgestellt, daß auch bei Personen, die schon an der Cholera erkrankt waren, die Vornahme der Impfung (aktiven Immunisierung) nicht nur keinen schädlichen, sondern sogar einen terapeutisch günstigen Einfluß hat.
Die Vornahme der Choleraschutzimpfung an Personen, die nicht zur näheren Umgebung eines Cholerakranken gehören, auf deren eigenen Wunsch steht nichts im Wege, doch sind diese Impfungen als private gemäß meinem Erlaß vom 26. Mai 1915 — M 11252 — Min.-Bl. 1915 S. 196 zu behandeln.
Auch für die Vornahme von Tophusschutz- impfungen gelten die vorstehend für die Choleraichutz- rmprungen gezeichneten Richtlinien; sie sind aber durchweg als private Impfungen im Sinne meines eben angezogenen Erlasses zu behandeln.
Für die Ausführung von Cholera'chutzimpsungeu bei EiseobaHuangestell reu sind die Erlaffe des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 4 und 10. Dezember 1914 — IV 43. 148 252 und 148 259 — Min.- Bl. 1914 L. 371 und vom 7. Januar und 6. Ma: d. Is. — VI 43. 148 1 - Riu^Bl. 1915 S. 22 und 14- 189 — für die Ausführung von Cholera- und Tvphus- chntzimpfunge» bei Kriegsgefangenen, welche nach bem Erlaß des Herrn Kriegsministers vom 6. August 1915 — 1458 7. 15. M. A. - Min.-Bl. 1915 S. 314 von den militärischen Dienststellen zu veranlassen ist, ist mein Erlaß vom 14 Mai d. Is — M. 11139 — Min^ SL 1915 S. ISO Maßgebend.
Mit Ausnahme der auf Anordnung der Militärbehörden attszuführenden Impfungen dürfen die
Freitag, den 28. Oktober
Schutzimpfungen nur mit Einwilligung der zu impfenden Personen, bei Kindern der Eltern bezw. deren Stellvertreter ausgeführt werden. Ein Zwang darf, abgesehen von den genannten Ausnahmen, nicht ausgeubt werden, doch ist es Pflicht der Medizinal- beamten, die in Betracht kommenden Personen über den Nutzen der Impfung aufzuklären und ihnen die Vornahme der Impfung eindringlich nahezulegen.
Ew. pv. ersuche ich ergebenst, die Kreisärzte, Landräte und Ortspolizeibehörden des dortigen Bezirks in obigem Sinne mit Anweisung zu versehen.
Abdruck dieses Erlasses erfolgt im Ministerialblatt für Medizinalangelegenheiten.
Berlin, den 27. September 1915.
Der Minister des Innern.
Im Austrage: Kirchner.
An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Polizeipräsidenten hier.
Bus der Heimat«
* Das stellvertretende Generalkommando hat vor einiger Zeit mitgeteUt, daß beim Kriegsbekleidun^- amt in Caffel eine Jnvalidenhandwerkerabteiluug eingeführt sei. Die Zahl der eingegegangenen Meldungen ist sehr gering. Zur Behebung von Zweifeln wird nochmals mitgeteilt, das nicht nur gelernte Schneider und Schuhmacher für die Invalidenhand- werkerabteilung geeignet sind, sondern auch Handwerker anderer Berufe, die infolge Kriegsbeschädigung im alten Berufe nicht mehr arbeiten können, dauernde Unterkunft und lohnende Beschäftigung finden. Den sich Meldenden soll neben dem Beiterbezug ihrer Militärrente die Möglichkeit gegeben werden, sich durch verhältnismäßig leichte Beschäftigung ein beffres Fortkommen für sich und ihre Angehörigen zu verschaffen. Es handelt sich um einfachere Instandsetzungsarbeiten von Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken. Die von der Truppe entlassenen Rentenempfänger, die sich hierzu melden, werden wie Zivilhandwerker behandelt und erhalten einen ihren Leistungen entsprechenden Lohn ; sie muffen aber für ihre Unterkunft in Caffel selbst sorgen. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß ihre MUttärrente nicht gekürzt wird. Kriegsverletzte haben ihre Gesuche um Einstellung in die Jnvaltden- Handwerkerabteilung an das Kriegsbekleidungsamt des 11. Armeekorps in Caffel baldmöglichst unter Vorlage ihrer Militärpapiere zu richten und erhalten dann nähere Anweisung.
♦ Ueber die Pflicht zur Z a h l u n g des noch schuldigen Wehrbeit^ages im Falle des Todes des Beitragspflichtigen bestehen verschiedentlich Zweifel. Nach den maßgebenden Bestimmungen ist die Wehrbeitragsschuld eine Nachlaßschuld, an deren Fälligkeit durch den Tod des Beitragspflichtigen nichts geändert wird. Nur die Bewilligung von Stundungen oder Entrichtungen von anderen als den gesetzlichen Teilbeträgen erlischt mit dem Tode des Beitragspflichtigen. Der Erbe, der die gesetzlichen späteren Teilbeträge im voraus leistet, kann das Recht des durch das Wehrbeitragsgesetz vorgesehenen Zinsenabzuges beanspruchen.
* (Höchst preise für Gemüse.) Der außerordentlichen, durch die Verhältnisse nicht begründeten Steigerung der Preise für Dauergemüse und Zwiebeln wird voraussichtlich in nächster Zeit durch eine Festsetzung von Höchstpreisen begegnet werden, nachdem auch der zuständige Ausschuß des Beirats der ReichsprüfungSstelle für Lebensmittel eine solche Maßnahme als unerläßlich nud dringend befürwortet hat. Eine ähnliche Regelung schwebt laut „Dgl Rdsch." wegen des Buchweizens.
* Die Annahme von Po st Paketen nach den Vereinigten Staaten von Amerika muß bis auf weiteres eingestellt werden. Die in der letzten Zeit dahin abgeiandten, während derBeförderung angehaltenen Pakete werden den Absendern wieder zu- geftcHt werden.
U Hersfels, 28. Oktober. Wie die Leitung der Kriegsjugeudwehr Hersfeld in der gestrigen Nummer unseres Blattes bekannt gibt, findet Sonntag. den 31. Oktober, abends 8 Uhr in der Turnhalle ein Unterhaltungsabeud statt. Der »einer« trag soll wohltätigen Zwecken dienen. Wir möchten nicht verfehlen, an dieser Stelle daran? aufmerksam zu machen.
M Hersfeld, 25. Oktober Von der Polizei ergriffen wurde diese Nacht ein ISjähriger Buriche, der mit R e- volver, einer großen Anzahl Patronen und einem Tolch ausgerüstet war und widerprechende Angaben über seine Herkunft und sein Vorhaben machte. Den Besitz des Revolvers und Dolches stellte er rech: harm- U>6 dar, indem er angar, Mitglied der Fuldaer .tugendwehr zu sein, und diese sei damit ausgerüstet.
Caffel 26. Oktober Die Stadtverwaltung laßt warmes ^-rubstuck an alle Lchulkinder, die 'ich dafür melden, verabreichen. Etwo ein Sechstel 'amtlicher Co^eler Bolksschüler wird bis jetzt damit versehen.
Melsnnge». 27. Oktober. Anna Wenderorh, die Tochter des Landwirts Adam Benderoth aus Harte
1915
(Kreis Melsungen), hat in Caffel auf dem Wochen, markt Butter verkauft, die 23,15 v. H. Wassergehalt aufwies. Sie wurde zn 10 Mk. Geldstrafe verurteilt. Die Strafe fiel deshalb so milde aus, weil die Angeklagte einen wenig intelligenten Eindruck machte und noch nicht vorbestraft war.
Homberg, 26. Oktober. Nachdem hier die Preise für Molkereibutter bereits auf 2,40 Mark, für Landbutter aus ISO Mark pro Pfund gestiegen waren, sind jetzt vom Königlichen Landratsamt als Höhstpreise für Süßrahmbutter das Pfund zu 2 Mark, für Landbutter das Pfund zu 1,60 Mark festgesetzt.
Gera, 25. Oktober. Es gibt immer noch viel Gold! Die Drogenfirma A. von Hagen erklärt, daß sie allen, die beim Petroleumeinkauf Goldstücke hergeben, den Liter statt mit 82 nur mit 20 Pfg. berechnen würde. Daraufhin hat die Firma allein an einem Tage 1200 Mk. in Goldstücken erhalten.
Erfurt, 26. Oktober. Der Kutscher der Zement- sabrik in Langefeld bet Kösen Tschetschorke war über seinen slavischen Namen sehr unglücklich, weil man ihfi des bequemen Aussprechens wegen, „Schurke" nannte. Die Kutschersfrau, eine geborene Lengen- felderin, wandte sich an ihren Ortsrichter, der ihr den Rat gab, den echt deutschen Namen Tannenberg anzu- nehmen. Der ostpreußiiche Ort, in deren Nähe die berühmte Schlacht stattfand, gab ihre Einwilligung, ebenso der Regierungspräsident von Merseburg. Mit der Taufe des achten Kindes, eines Jungen, hat die Kutscherfamilie gewartet, bis nun alle zehn Familien- Mitglieder den Namen Tannenberg annehmen dürfen.
Fulda, 27. Oktober. Die seit 80 Jahren bestehende Leinenweberei Val. Mehlert in Fulda ist in eine Aktiengesellschaft mit 1 Mill. Mk. Kapital umgewandelt worden. Die Aktien sind fast ausschließlich von den Vorbesitzern und den Vereinigten Schuhstoffabriken A.-G. in Fulda übernommen worden.
Hanau. 27. Oktober. Das Schwurgericht verurteilte den 18jährigen Fabritarbette. Christoph Viel aus Hor- bach (Kreis Gelnhausen) wegen vorsätzlicher Körperver. letzung mit Todeserfolg zu einem Jahr Gefängnis. Viel hatte in der Nacht zum 25. Juli dem 44 Jahre alten Arbeiter Martin Zwergel aus Horbach, der eine abfällige Bemerkung über ihn gemacht hatte, aufgelauert, und ihn durch einen Wurf mit einem faustdicken Stein gegen die Brust getötet.
Frankfurt a. M., 27. Oktober. Kaum waren am Samstag früh die Höchstpreise für Butter in Kraft getreten, so war auch wie mit Zauberschlag jedes Stück Süßrahmbutter aus den Handlungen verschwunden. „Es gibt keine Molkeretbutter mehr," hieß es in allen Geschäften, „nur holländische". Letztere wird mit 2,80 Mk. das Pfund verkauft und ist in ziemlichen Mengen am Markte erhältlich.
Die Gefallenen.
Laßt sie ruhn, die edlen Toten — Fremde Erde deckt sie lind, Die dem Feinde Trotz geboten, Die für uns gefallen sind.
Soll'n wir auch die tapfren Brüder Nie mit Augen wiedersehn: Herrlicher im Geiste wieder Werden sie uns auferstehn.
Auferstehen im Erinnern, HeldenopfeL hehr und rein, Werden uns im tiefsten Innern Geistig neu geboren sein.
Und warum sie hingegeben, Werden wir sodann verstehn. Nur für Höchste- kann das Leben Freien Schritt's zum Tode gehn. —
Die dem Feinde Trotz geboten, Fremde Erde bedt sie find. Laßt sie ruhn, die edlen Toten, Die für uns gefallen sind.
W. v. R.
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Bon -er Gemeinde Friedlos sind nicht Mk. 100 wie am 23. b. Monats veröffentlicht, sondern Mk. 130 eingegangeü, während von der Gemeinde Siedlar bis zum 23. d. Monats Mk. 100 gesammelt worden sind.