Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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Mfött
für den Kreis Hersfeld
Sreisljlatt
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Nr. 353.
Donnerstag, den 38. Oktober
1915
Amtlicher Teil.
BelMntmachung.
Über die Verwendung tierischer und pfanzlicher Oele und Fette.
Vom 9. Oktober 1915.
Der Bundesrat hat auf Grulid des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zn wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen.
§ 1.
Tierische und pflanzliche Oele und Fette dürfen zu Schmierzwecken, zu Brennzwecken sowie zum Einfetten oder sonstigen Behandeln von Metallen, Werkzeugen, Maschinenteilen und Metallgegenständen nicht unvermischt verwendet werden.
Die Vorschrift des Abs. 1 bezieht sich nicht auf die Verwendung zu Härtung und Kühlungszwecken; der Reichskanzler kann die Vorschrift auf die Verwendung zu diesen Zwecken ausdehnen.
§ 2.
Gemischte Oele, konsistente Fette und andere Schmierfette dürfen mit keinem höheren Gehalt an tierischen und pflanzlichen Oelen und Fetten als 25 vom Hundert des Gewichts des Enderzeugnisses hergestellt werde».
Der Reichskanzler kann das Mischungsverhältnis abweichend bestimmen.
§ 3.
Der Reichskanzler kann von den Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen zulassen.
§ 4.
Wer den Vorschriften den §§ 1, 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefäugnis bis zu drei Monaten bestraft.
- § 5.
Diese Verordnung tritt mit dem 10. November 1915 in Kraft. Der Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichskanzler.
Berlin, den 9. Oktober 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. Delbrück.
* * *
Hersfeld, den 21. Oktober 1915. Wird veröffentlicht.
i. 12027. Der Landrat.
I. V.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Verordnung betreffend die Ausgabe von Petroleum im Kreise Hersfeld.
§1.
Die Ausgabe von Petroleum erfolgt im Kreise Hersfeld durch die Groß- und Kleinhändler, die bisher Petroleum verkauft haben und zwar zum gesetzlichen Höchstpreis.
§2.
Die zur Verfügung stehende Menge beträgt1» der im Jahr 1913 in denselben Monaten ausgegebenen Menge. Jeder Groß- oder Kleinhändler kann also höchstens Vä der Menge erhalten bezw. abgeben, die er in demselben Zeitraum in 1913 erhalten oder abgegeben hat. Hierin ist der zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken erforderliche Petroleumbedarf nicht einbegriffen.
§ 3.
Zur gleichmäßigen Kontrolle der Petroleumabgabe im Kleinhandel werden vom 1. November 1915 ab Petroleumkarten ausgegeben. Diese Karten lauten auf den Namen des Bezugsberechtigten und haben eine entsprechende Anzahl Wochenabschnitte.
§ 4.
Jeder Haushalt erhält solange der Vorrat reicht, wöchentlich höchstens in der Stadt Hersfeld ^ Liter, im übrigen Vz Liter.
§ 5.
Die Petroleumkarten werden von den Ortspolizeibehörden des Wohnsitzes des Bezugsberechtigten ausgestellt. In anderen Orten ausgestellte Karten mü ungültig. Die Ortspolizeibehörde hat in Zweifels- ällen zunächst zu prüfen, ob ein Bedürfnis vorliegt. Es ist streng darauf zu achten, daß alte Vorräte zunächst aufgebraucht werden, bevor eine Karte ausgestellt wird. Sie hat die Petroleumkarte mit ihrem Stempel zu versehen und den Tag der Ausstellung auf der Karte einzutragen. Nur ordnungsmäßig ausgestellte Karten berechtigen zum Bezug von Petro-
Die Ortspolizeibehörden haben über die ausgestellten Karten Listen zu führen.
§ 7.
Die Petroleumkärten gelten für den gesamten Kreis Hersfeld, sodaß nirgends Petroleum ohne Vorzeigung der Karte abgegeben werden darf.
Gegen Entnahme von je V* bezw. ^ Liter (§ 4)
hat der Händler einen Wochenabschnitt von der Pet roleumkarte abzutrennen.
§ 8.
Jeder Händler, der sich bei der Ausführung vorstehender Kontrollvorschriften unzuverlässig erweist, oder die Abgabe von Petrolum verweigert, obgleich er noch Vorrat hat und der Kunde Anspruch auf ' । bezw. 1'2 Liter hat, hat zu gewärtigen, daß ihm auf Veranlassung des Landratsamts der vorhandene Vorrat enteignet (§ 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915) und kein Petroleum mehr vom Großhändler geliefert wird.
§9 .
Zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beleuchtung von Ställen und Scheunen) steht dem Landratsamt eine kleinere Menge Petroleum zur Vefügung, die auf be- sondereu Antrag verteilt wird.
§ 10.
In der Hersfelder Zeitung wird in jedem Monat bekannt gemacht, wenn neues Petroleum eingetroffen ist.
§ H.
Händler und Verbaucher die den vorstehenden Bestimmungen zuwider handeln werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark beftmft.
Hersfeld, den 25. Oktober 1915.
Wird veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher sowie die Polizeiverwaltung der Stadt Hersfeld werden ersucht, entsprechend vorstehender Bekanntmachung das erforderliche zu veranlassen. Die Petroleumkarten werden Ihnen rechzeitig zugehen.
I. 11865. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat
):( Hersfeld, 27. Ortober. M : li tä r ky u ze r t.) Am vergangenen Sonntag fand in der Turnhalle unseres Turnvereins das erste Konzert der neu gegründeten Kapelle des hiesigen Infanterie-Bataillons statt. Der große Saal war stark über füllt und ist es zu begrüßen, daß die Hersfelder das Wohltätigkeitskonzert — der Reinertrag fließt der Kriegsbeschädigtenfürsorge zu — durch zahlreichen Besuch unterstützten und gleichzeitig ihr reges Interesse für die neue Militärkapelle zum Ausdruck brachten. Die neue Kapelle, erst vor ea. 8 Tagen durch Herrn Leutnant und Compagnieführer Wagner gegründet, hat unter dessen talentvoller Leitung in dieser kurzen Zeit ganz erstaunliche Fortschritte gemacht, und zeugt es auch von der Leistungsfähigkeit und dem Eifer jedes einzelnen Musikers, daß die Kapelle bereits nach acht Tagen eine so reichhaltige Vortragsfolge mit glücklichstem Erfolge und zur Zufriedenheit aller Zuhörer durchführep konnte. Jedenfalls ein glückliches Omen für die weitere Entwickelung der auch von den Bürgern Hersfelds hoch begrüßten Kapelle. Besonders gefielen aus dem großen Programm: Lortzings Lied aus dem „Waffenschmied", sowie die im dritten Teil als Zugabe gespielte Arie aus der „Zauberflöte" sowie die verschiedenen, flott gespielten Märsche. Eine besondere Freude wurde den Zuhörern zuteil durch die ganz hervorragende Wiedergabe zweier Münnerchöre, gesungen von dem Doppelquartett der Compagnie des Herrn Leutnant Wagner. Reicher Beifall lohnte alle Darbietungen. Auch der Reinertrag kann ein voller Erfolg genannt werden. Wie wir auf eine Rückfrage erfahren, konnte von dem Reingewinn der schöne Betrag von Mk. 300 der Kriegsbeschädiaten- fürsorge überwiesen werden. Ein Posttarkenverkauf zugunsten der Kriegerwaisen erbrachte die stattliche Summe von Mark 60.—. Es ist zu hoffen, daß derartige Konzerte des Ostern wiederholt werden, zur Freude der Hersfelder und zum Wohle des guten Zwecks der Veranstaltung.
):( Hersfeld, 27. Oktober. (Hohenzollernfest der Verwundeten.) Letzten Donnerstag Mittag hatte die Luisenschule hier alle Verwundeten der hiesigen Lazarette zu Kaffee und Kuchen in der neuen Turnhalle eingeladen. Lehrer, Lehrerinnen und Schülerinnen gaben sich alle erdenkliche Mühe es den Verwundeten so gemütlich und behaglich als möglich zu machen. Für das leibliche und geistige Wohl aller Teilnehmer war in hervorragender Weise gesorgt. Nachdem mit Kaffee und Kuchen der Weg zu der Soldatenseele geebnet war, gedachte Herr Direktor Schoof der Bedeutung des Festtages. Mit Gesängen und Vorträgen und einem flott gespielten Theaterstück wurden die nächsten Stunden verschönt. Das Schönste aber brachten die lebenden Bilder zu den Liedern: „Am Brunnen vor dem Tore", „Muß i denn, muß i denn" und, „Wenn die Soldaten", die von den unteren Klassen dargestellt und von den älteren Schülerinnen mit Gesang und Guitarrempiel begleitet wurden. Zum Teil mußten die Stücke 2 mal wiederholt werden, so brausenden Beifall fanden sie, — 8um Schluß fand noch eine Verlosung statt, bei der, auch die Nieten reichlich gewannen. Die Kapelle des hiesigen Landsturmbataillons spielte un
ermüdlich flotte Weisen und Märsche. Reich beladen zogen dann die Verwundeten unter Gesang heim in ihre Lazarette. Nur zu rasch waren die schönen Stunden entschwunden. Auch der Verwundeten, welche nicht in die Turnhalle kommen konnten, war reichlich gedacht worden. Von den beteiligten Verwundeten sind wir ersucht, allen Veranstaltern des Festes, Großen und Kleinen ihren herzlichsten Dank auch öffentlich auszusprechen. Sie werden des schönen Tages gerne gedenken.
§ Hersfeld, 27. Oktober. (Stadtverordneten Sitzung.) Gestern nachmittag fand eine Stadtver- vrdnetensitzung statt, bei der 13 Herrn von den Stadtverordneten, sowie vom Magistrat, Herrn Bürgermeister Strauß, Beigeordneter Schimmelpfeng und Altenburg, Stadträte Seelig und Hirschberger anwesend waren. 1. Punkt. Nachbewilligung eines Geldbetrages zur Abhaltung eines Winter-Kochkur- sus für Erwachsene. Der Magistrat bewilligte 60 Mark. Die Versammlung stimmte dem Beschluß zu. — Für das Halten eines städtischen Zuchtbullens wurde die tägliche Vergütung, anbetracht der hohen Futtermittelpreise auf 2 Mark erhöht. — Hierauf wurde die Wahl von 10 Beisitzern und 10 Stellvertretern vorgenommen für die int November statt- sindeten Stadtverordneten-Ergänzungswahlen. Für die dritte Klasse, (Herr Nötiger scheidet aus, sowie Ersatzwahl für das verstorbene Mitglied G. Rössing) wurden als Beisitzer gewählt die Herrn: Fritz Stuck- hardt, M. Zulauf, Arthur Rehn, Franz Sauer, Drechslermeister H. Reinhard und H. Lauser, als Stellvertreter die Herren: Hermann Rössing, Philipp Altenburg, Ferdinand Roll, Zugführer a. D. Maurer, H. Stuckhardt und Kupferschmiedemeister H. Gesing. In der zweiten Klasse scheiden aus die Herren Professor Dr. Klippert, Lorenz Mohr, Jean Steinweg und Apotheker Becker. Als Beisitzer wählte man die Herren Ludwig Braun und Bürgermeister a. D. Bätz, als Stellvertreter die Herren Karl Brack und Buchhändler A. Webert. Für die erste Klasse, in welcher die Herren Ludwig Brunn nn\ Alfred Wölbing aus- scheiden, wählte man die Herren Lorenz Mohr und Wilhelm Otto als Beisitzer und die Herren E. Herda und Gerichtsvollzieher Becker als Stellvertreter. — Punkt 3. Beschlußfassung über die Ordnung betr. den Schlachtzwang innerhalb des Gemeindebezirks der Stadt Hersfeld. Es dürfen von jetzt ab Personen, die im Bezirk der Stadt Hersfeld das Fleischgewerbe oder den Handel mit frischem Fleisch als Gewerbe betreiben, nur Fleisch von Tieren verkaufen, die im hiesigen Schlachthaus geschlachtet sind. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft, alle früheren Verordnungen werden dadurch hinfällig. — Sodann wurde eine Preis-Prüfungsstelle für den Kreis Hersfeld eingerichtet um der immer- mehr überhand nehmenden Preistreiberei auf dem Gebiete der Nahrungsmittel entgegenzutreten. Der Prüfungsstelle gehören an die Herren Bürgermeister Strauß als Vorsitzender, L. Engelhardt, G. Gliemroth, Bürgermeister Großkurth-Unterhaun, E. Hirschberger, E. Herda, Postsekretär Möhl, G. Wolff und P. Salj= mann. — Seit Gründung unserer städtischen Sparkasse sind die alljährlichen Ueberschüsse der Kasse wie folgt verwandt, 20% wurden dem Reservefonds zugeführt, 80% flossen in die Stadt lasse, die ganz nach dem Ermessen der S ta d t b e h ö r d en für laufende Ausgaben verwandt wurden. Seit Jahren soll der Stadt das Recht der freien Verfügung streitig gemacht werden, die Ueberschüsse sollen nur zu gemeinnützigen Zwecken Verwendung finden, wozu die Genehmigung des Herrn Regierungs- Präsidenten erforderlich ist. Der durch dieses nicht unbedeutende Ausfall an Einnahmen der Stadt müßte durch Steuern aufgebracht werden. Die städtischen Behörden wollen natürlich ihres durch Ortsstatut und gesetzliche Bestimmung begründetes Recht nicht aufgeben. Die Versammlung beschloß die Einlegung der Klage gegen die Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten. — Gegen 8 Uhr hatte die öffentliche Sitzung ihr Ende erreicht, worauf noch eine vertrauliche Beratung folgte.
8 Hersfeld, 27. Oktober. (Hessische Kriegs- versicherung.) Indem wir auf die Bekannt- machurg der Landesrenteret im Anzeige-Teil unseres Blattes Bezug nehmen, weisen wir zur Richtigstellung teilweise verbreiteter irriger Anschanungen daraufhin, daß auch im Felde stehende Krieger jederzeit von ihren Angehörigen oder sonstigen Personen noch verstichert werden können. Sollten sie im Augenblicke der Versicherung bereits gefallen sein, so wird der für die Anteilscheine gezahlte Betrag zurttcker- stattet. Wir möchten unsererseits auch bei dieser Gelegenheit wieder betonen, daß die segensreiche Einrichtung der Hessischen Kriegsversicherung, die eine reine Wohlfahrtseinrichtung ist, in viel größerem Umfange benutzt werden sollte. Jetzt, wo so viele /ßeute fortgesetzt zum Heere einberufen werden. sollte für jeden schon bet seiner Gestellung ein Anteilschein gelöst werden. Das Bezirkskommando in C a s s e l hat die dankenswerte Einrichtung getroffen, daß dies bei der Gestellung in der Kaserne geschehen kann.