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Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 353,

Mittwoch, den 37. Oktober

1915

Amtlicher Teil.

r Hersfeld, den 22. Oktober 1915.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden be­auftragt, von den in ihren Gemeinden befindlichen Personen, welche im Kalenderjahr 1916 ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, die An­träge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen nach dem vorgeschriebenen Formular, aufzunehmen und mit den entsprechenden durch die Ausführungs-An- weisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zum Amtsblatt No. 241904) zu Titel 3 vorgeschriebenen Anlagen-Bescheinigungen nach den Formularen A. B. C. D. versehen, hierher alsbald einzusenden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerk­sam, daß für diejenigen Gewerbetreibenden, für die im Vorjahr bereits eine Bescheinigung nach dem For­mular A. ausgestellt wurde, in diesem bezw. in den nächstfolgenden Jahren eine solche nach Formular C. auszufertigen ist, und, daß für Begleiter, für welche im Vorjahre die Bescheinigung nach Formular B. auszustellen war, in diesem bezw. in späteren Jahren die Bescheinigung nach Formular D. auszufertigen ist.

Für alle, neu in's Wandergewerbe eintretende Personen sind die erforderlichen Bescheinigungen nach den Formularen A. und B. auszusertigen.

Bei der Ausfüllung der Bescheinigungen A. und B. ist bisher bezüglich der Hinöerungsgründe bei Frage 3 (Krankheit, Gebrechen) oft mitanscheinend nicht" die Frage 5 (Strafen) mitsoweit hier bekannt noch nicht bestraft" und die Frage.9 (Unterhalt und Unterricht der Kinder) mitin genügender Weise" und mit ähnlichen nichtssagenden Ausdrücken beant­wortet worden. Es ist genau anzugeben auf welche Art und Weise für die zurückgelassenen Kinder gesorgt wird, und besonders auch welche erwachsene Persön­lichkeit mit ihrer Obhut betraut ist. Ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es unzulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Ueber die Be- strafungeu ist in ZweifelZfäHen dir^SLaatsanwaltschaft (Strafregisterbehörde) um Auskunft zu ersuchen. Nach § 17 der Verordnung des Bundesrats yom 16. Juni 1882 ist diese amtliche Auskunft über den Inhalt der Strafregister den Bürgermeistern kostenfrei zu erteilen.

Zweckmäßig wenden sich die Ortspolizeibehörden an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, zu dessen Bezirk der Geburtsort des Bestraften gehört.

Wenn sich Zweifel ergeben, ob der Gewerbe­treibende mit einer ansteckenden Krankheit behaftet ist, so hat der Antragssteller durch eine Bescheinigung des Königlichen Kreisarztes nachzuweisen, daß ein solcher Hinderungsgrund nicht vorliegt.

In der Nachweisung selbst müssen die Handels­gegenstände, die Hilfsmittel, (Tragkorb, zweispänniges Pferdefuhrwerk usw.) der Betriebsumfang, der Wert des Jahresumsatzes und der nach mutmaßlicher Schätzung verdiente jährliche Ertrag aus dem Hausier­handel möglichst eingehend bezeichnet werden. Der Jahresbetrag ist aus den letzten Steuerlisten zu ent­nehmen.

Die Gründe für einen geringen Steuersatz (körper­liche Gebrechen, hohes Alter, Mittellosigkeit usw.) sind besonders hervorzuheben. Ferner muß die Nach­weisung über die Staatsangehörigkeit den festen Wohn­sitz, die Nummer des Gewerbescheins für 1915 und den (auf Reklamation etwa herabgesetzten oder nach­träglich erhöhten) Steuersatz Auskunft geben.

Bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Wandergewerbescheins hat der Antragssteller weiter die für den Wandergewerbeschein nach Ziffer 2 und 3 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. März 1912. R. G. Bl. S. 189) erforderliche nnanf- gezogene Photographie in Visitenkarten-Format bei- zubringen. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines gemeinsamen Wandergewerbescheins ist die Photo­graphie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist die eines Mitglieds einzureichen. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde hat Vor- und Zunamen der dargestellten Person auf der Rückseite sofort zu vermerken.

Um zu ermöglichen, daß die beantragten Wander­gewerbescheine vor Beginn des neuen Kalenderjahres in den Besitz der Gewerbetreibenden gelangen können, ist es erforderlich, daß die Nachweisungen mit den ge­stellten Anträgen nebst Anlagen bis zum 15. No­vember ds. Js. mir eingereicht werden.

Zu diesem Zweck ist sofort und wiederholt in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wander-(HausierGewerbetreibenden sich alsbald melden und daß sie sich aus etwaiger späterer Antragsstellung eventl. erwachsende Nachteile selbst zuzuschreiben haben.

Schließlich bemerke noch, daß denjenigen Wander- gewerbe-scheinanträgen, bei welchen sich der Schein auf den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen einer- ferts und Nasch- sowie Eßwaren andererseits bezieht, ^^^okoll beizusügen ist, in welchem der den Schein Nachsuchende mit seiner Unterschrift die Erklärung

abgibt, daß ihm der Inhalt der Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 bekannt ist.

Alle zur Antragsstellung von Wandergewerbe­scheinen vorgeschriebenen Formulare sind in der Druckerei von L. Funk hier zu haben.

I. 11336. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 21. Oktober 1915.

Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Lim- burg auf Poppenberg bei Vacha ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. l. 11978. Der Landrat.

J. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Mit Rücksicht auf die bestehende Maul- und Klauenseuche in benachbarten Orten, z. B. Stetten, Eckweißbach, Dermbach werden die für Ostheim v. d. Rhön auf den 24. und 25. Oktober und für Geisa auf den 4. November angesetzten Viehmürkte ver­boten. Die auf die gleichen Zeiten fallenden Kram­märkte bleiben erlaubt.

Dermbach, den 19. Oktober 1915.

Der Großherzgl. Sächs. Bezirksdirektor, gez. Unterschrift.

* * * Hersfeld, den 21. Oktober 1915.

Wird veröffentlicht.

1. 12001. Der Landrat.

J. V.

v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 21. Oktober 1915.

den Ortschaften Ursprüngen, Sondheim und Ostheim v. d. Rhön, Bezirk Dermbach, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

I. 11977. Der Landrat.

J. V.

o. H ö d e m a n n, Reg.-Assessor.

Unsere W Helden

Das Eiserne Kreuz 1. Klasse erhielt: Ober­leutnant d. Res. und Kompagnieführer im Ins. Regt. Nr. 17, Regierungslandmesser W. Eckhardt in Franken­berg, früher in Hersfeld, bereits Inhaber mehrerer Orden: Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse wurden ausgezeichnet: Leutnant d. R. Karl Dietrich, Hersfeld; Musketier Adam Büttner, Kalkobes; Gefr. Johs. Schilling, Rohrbach. Auf dem F e l d e der E h r e fielen: Gefreiter Hermann Werner, Hersfeld; Gefr. Heinrich Eidt, Niederjoffa; Unteroffizier Adam Schmidt, Gittersdorf; Kriegsfreiwilliger Gefr. Gustav Feyer­abend, Hersfeld.

Bus der Heimat«

):( Hersfeld, 26. Oktober. Im Teilnehmer­verzeichnis des Stadtfernspechnetzes ist folgendes zu ändern: Fritz Zobel Kriegsschule Nr. 25, jetzt (Nr. 25.) Landsturm-Jnf.-Ausbildungs-Batl. XI/31 (Nr. 25) Nr. 25.

§ Hersfeld, 25. Oktober. Versetzt iyfolge Auflösung der Königlichen Spezialkommission Horn- berg, Regierungslandmesser Burkart nach Hersfeld, die Vermessungsassistenten Friedrich Schmidt und Pfromm nach Marburg (Spezialkommission 3) bezw. Hersfeld.

):( Hersfeld, 26. Oktober. Der Kgl. Fahrkarten- ausgeber Herr Henze von hier, hat die Prüfung zum Eisenbahn-Assistenten abgelegt, derselbe ist von seiner Verwaltung in gleicher Eigenschaft zur Dienstleistung nach Rußland kommandiert. Herr Henze hat sich nicht nur, im Kreise seiner Kollegen, sondern auch bei der Bürgerschaft der Stadt Hersfeld durch sein bestimmtes nnd höfliches Auftreten, so wie durch seine vorzüglichen Charaktereigenschaften ein dauerndes Andenken erworben. Man sieht diesen beliebten Be­amten nur ungern scheiden. Wir wünschen dem strebsamen Beamten auch dort eine eben so erfolg­reiche Tätigkeit zum Nutzen und zur Ehre des deutschen Vaterlandes.

):( Hersfeld, 26. Oktober. Das am Sonntag Abend in der neuen Turnhalle, zum Besten der Kriegs- b e s ch ä d i g t e n - F ü r s o r g e, von der Kapelle unseres Landsturm-Batallions veranstaltete Konzert konnte sich eines recht zahlreichen Besuches erfreuen. Reichen und wohlverdienten Beifall fanden die Darbietungen der doch erst seit wenigen Wochen zu­sammengestellten Kapelle.

):( Hersfeld, 25. Oktober. Der landwirtschaftliche KreisvereinhieltamSonnabendnachmittagimHotelzum Stern, eine V e r s a m m l u n g ab, dieselbe war lerder Hi^t sehr zahlreich besucht. Nachdem Herr Bürger­meister G r o ß k u r t h, Unterhaun die Sitzung eröff­nete, erhielt Herr Winterschuldirektor F ü r st das Wort

zu seinem Vortrag:Zeitgemäße Fragen." Er suchte Mittel und Wege bekannt zu geben, um den Land­wirten zu ermöglichen, ihren Viehbestand durch den Winter zu bringen. Mancher würde wohl leider ge­zwungen sein, den Viehbestand zu vermindern, da Heu und Grummeternte teilweise schlecht und Kraft- futtermittel nicht zn haben sind. Es müsse aber alles aufgeboten werden um einen allzugroßen Rückgang der Bestände zu verhindern. Es sei zwar nicht leicht, aber unter Benutzung aller Hilfsmittel, und der rich­tigen Anwendung der zu Gebote stehenden Futter­mittel, ließe es sich wohl ermöglichen. Stroh dürfte nur zum Flittern Verwendung finden. Durch die dieses Jahr besonders gute Kartoffelernte sei uns doch auch ein schätzbares Futtermittel für alle Tiergattungen geworden,welches besonders auch fiirPferde zu empfehlen sei, und zwar im Sommer Trockenkartoffeln und im Winter gedämpft. Redner machte dabei aufmerksam auf ein Schriftchen des Königl. Oekonomierats Weißer- mel in Schlossan, Kr. Straßburg Westpreutzen. (Dieses gibt Herr Direktor Fürst, solange sein Vorrat reicht, an Interessenten ab.) Eicheln, Kastanien und Buch­eckern sei ebenfalls guter Ersatz für fehlende Futter­mittel. Zu warnen sei vor dem Ankauf wertloser Futtermittel, die unter hochklingenden Namen nichts als wertlose Substanzen enthalten. Zur Schweinemast sei Fischmehl in Verbindung mit Kartoffeln zu em­pfehlen. Im Anschluß hieran ergriff Herr Regierungs­assessor Hedemann, das Wort. Er erwähnte, daß trotz überreicher Kartoffelernte in der Kreisstadt Hers­feld gewissermaßen Kartoffelnot bestände, da die Land­wirte der Umgegend ihre Kartoffeln nicht zum Ver­kauf brächten. Herr Grenzeba ch Niederaula ersuchte zu veranlassen, daß die städtische Behörde den Bedarf an Kartoffeln für die Stadt feststelle und das Land­ratsamt betreffs Lieferung das weitere veranlasse. Auf Vorschlag des Herrn G r o ß k u r t h wurde be­schlossen, daß durch das Landratsamt die Verteilung der zu liefernden Mengen aus die einzelnen Gemeinden vorgenommen wird. Der Preis soll 3,50 Mark pro Zentner betragen. Au Stelle des im Felde weilenden Rechnungssuhrers des Vereins Herrn Otto Schimmelpfeng übernahm Herr Direktor r st das Amt während dessen Abwesenheit. Gegen 5 Uhr, nach Vorlesung des Protokolls der letzten Sitzung, schloß Herr Großkurth die Versammlung.

-n- Schenklengsfeld, 25. Oktober. Die in 1916 durch das Gericht in Heringen abzuhaltenden G e - r i ch t s t a g e sind auf folgende Donnerstage festgesetzt worden. 6. Januar, 3. Februar, 2. und 30. März, 27- April, 25. Mai, 20. Juni, 27. Juli, 7. September, 5. Oktober, 2. November und 7. Dezember. Die durch das Gericht in Philippsthal 20. Januar, 9. März, 18. April, 8. Juni, 13. Juli, 21. September, 9. November, 21. Dezember. An den Gerichtstagen können Anträge auf Eintragungen in die Landgüterrolle gestellt werden.

Langensalza, 23. Oktober. Von der Strafkammer zu Mühlhausen wurde der Lederfabrikant Hermann Weber von hier, über dessen Vermögen im Juli 1914 Konkurs eröffnet worden war, zu drei Monaten Ge­fängnis verurteilt. Er war beschuldigt, die Geschäfts­bücher so unordentlich geführt zu haben, daß sie keine Vermögensübersicht gewährten, es auch unterlassen zu haben, jährlich Bilanz zu ziehen.

Verzeichnis

der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersseld einge­gangenen Spenden für die Deutschen Gefangenen in Rußland, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:

Sammlung der Jugendwehr Hersseld Mk. 2.957.85

Kirchenkollekte zu Hersfeld

14.85

Sammlung der

Gemeinde Unterhaun

66.40

Oberhaun

31.15

Rotensee

15.70

Rohrbach

36.05

Tann

76.80

Obergeis

//

102.87

Untergets

//

16.

Aua

//

49.50

Gittersdorf

//

26.

//

Frielingen

Gersdorf

//

//

58.50

18.

Heddersdorf

//

14.50

Allendorf

//

22.

Willingshatn

//

44.50

Friedlos

//

100.

Mecklar

//

130.

Reilos

//

30.30

Meckbach

//

60.20

von den Gemeinden des Kirch-

spiels Schenklengsfeld

//

443.

der

Gemeinde Hrlmes

//

41.

Motzfeld

//

43.60

Hillartshausen

//

54.

Gethsemane

//

7.50

im Kirchspiel Ransbach

100.

Mark: 4560.27