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Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 353,
Mittwoch, den 37. Oktober
1915
Amtlicher Teil.
r Hersfeld, den 22. Oktober 1915.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden beauftragt, von den in ihren Gemeinden befindlichen Personen, welche im Kalenderjahr 1916 ein Gewerbe im Umherziehen zu betreiben beabsichtigen, die Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen nach dem vorgeschriebenen Formular, aufzunehmen und mit den entsprechenden durch die Ausführungs-An- weisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 (Sonderbeilage zum Amtsblatt No. 241904) zu Titel 3 vorgeschriebenen Anlagen-Bescheinigungen nach den Formularen A. B. C. D. versehen, hierher alsbald einzusenden. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, daß für diejenigen Gewerbetreibenden, für die im Vorjahr bereits eine Bescheinigung nach dem Formular A. ausgestellt wurde, in diesem bezw. in den nächstfolgenden Jahren eine solche nach Formular C. auszufertigen ist, und, daß für Begleiter, für welche im Vorjahre die Bescheinigung nach Formular B. auszustellen war, in diesem bezw. in späteren Jahren die Bescheinigung nach Formular D. auszufertigen ist.
Für alle, neu in's Wandergewerbe eintretende Personen sind die erforderlichen Bescheinigungen nach den Formularen A. und B. auszusertigen.
Bei der Ausfüllung der Bescheinigungen A. und B. ist bisher bezüglich der Hinöerungsgründe bei Frage 3 (Krankheit, Gebrechen) oft mit „anscheinend nicht" die Frage 5 (Strafen) mit „soweit hier bekannt noch nicht bestraft" und die Frage.9 (Unterhalt und Unterricht der Kinder) mit „in genügender Weise" und mit ähnlichen nichtssagenden Ausdrücken beantwortet worden. Es ist genau anzugeben auf welche Art und Weise für die zurückgelassenen Kinder gesorgt wird, und besonders auch welche erwachsene Persönlichkeit mit ihrer Obhut betraut ist. Ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es unzulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. Ueber die Be- strafungeu ist in ZweifelZfäHen dir^SLaatsanwaltschaft (Strafregisterbehörde) um Auskunft zu ersuchen. Nach § 17 der Verordnung des Bundesrats yom 16. Juni 1882 ist diese amtliche Auskunft über den Inhalt der Strafregister den Bürgermeistern kostenfrei zu erteilen.
Zweckmäßig wenden sich die Ortspolizeibehörden an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts, zu dessen Bezirk der Geburtsort des Bestraften gehört.
Wenn sich Zweifel ergeben, ob der Gewerbetreibende mit einer ansteckenden Krankheit behaftet ist, so hat der Antragssteller durch eine Bescheinigung des Königlichen Kreisarztes nachzuweisen, daß ein solcher Hinderungsgrund nicht vorliegt.
In der Nachweisung selbst müssen die Handelsgegenstände, die Hilfsmittel, (Tragkorb, zweispänniges Pferdefuhrwerk usw.) der Betriebsumfang, der Wert des Jahresumsatzes und der nach mutmaßlicher Schätzung verdiente jährliche Ertrag aus dem Hausierhandel möglichst eingehend bezeichnet werden. Der Jahresbetrag ist aus den letzten Steuerlisten zu entnehmen.
Die Gründe für einen geringen Steuersatz (körperliche Gebrechen, hohes Alter, Mittellosigkeit usw.) sind besonders hervorzuheben. Ferner muß die Nachweisung über die Staatsangehörigkeit den festen Wohnsitz, die Nummer des Gewerbescheins für 1915 und den (auf Reklamation etwa herabgesetzten oder nachträglich erhöhten) Steuersatz Auskunft geben.
Bei Stellung des Antrags auf Ausstellung eines Wandergewerbescheins hat der Antragssteller weiter die für den Wandergewerbeschein nach Ziffer 2 und 3 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. März 1912. R. G. Bl. S. 189) erforderliche nnanf- gezogene Photographie in Visitenkarten-Format bei- zubringen. Mit dem Antrag auf Ausstellung eines gemeinsamen Wandergewerbescheins ist die Photographie des Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vorhanden ist die eines Mitglieds einzureichen. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopfgröße von mindestens 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht älter als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde hat Vor- und Zunamen der dargestellten Person auf der Rückseite sofort zu vermerken.
Um zu ermöglichen, daß die beantragten Wandergewerbescheine vor Beginn des neuen Kalenderjahres in den Besitz der Gewerbetreibenden gelangen können, ist es erforderlich, daß die Nachweisungen mit den gestellten Anträgen nebst Anlagen bis zum 15. November ds. Js. mir eingereicht werden.
Zu diesem Zweck ist sofort und wiederholt in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, daß die Wander-(HausierGewerbetreibenden sich alsbald melden und daß sie sich aus etwaiger späterer Antragsstellung eventl. erwachsende Nachteile selbst zuzuschreiben haben.
Schließlich bemerke noch, daß denjenigen Wander- gewerbe-scheinanträgen, bei welchen sich der Schein auf den Handel mit Lumpen, Knochen, Fellen einer- ferts und Nasch- sowie Eßwaren andererseits bezieht, ^^^okoll beizusügen ist, in welchem der den Schein Nachsuchende mit seiner Unterschrift die Erklärung
abgibt, daß ihm der Inhalt der Polizeiverordnung vom 20. Oktober 1893 bekannt ist.
Alle zur Antragsstellung von Wandergewerbescheinen vorgeschriebenen Formulare sind in der Druckerei von L. Funk hier zu haben.
I. 11336. Der Landrat.
J. V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 21. Oktober 1915.
Unter dem Viehbestände des Gutsbesitzers Lim- burg auf Poppenberg bei Vacha ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. l. 11978. Der Landrat.
J. V.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Mit Rücksicht auf die bestehende Maul- und Klauenseuche in benachbarten Orten, z. B. Stetten, Eckweißbach, Dermbach werden die für Ostheim v. d. Rhön auf den 24. und 25. Oktober und für Geisa auf den 4. November angesetzten Viehmürkte verboten. Die auf die gleichen Zeiten fallenden Krammärkte bleiben erlaubt.
Dermbach, den 19. Oktober 1915.
Der Großherzgl. Sächs. Bezirksdirektor, gez. Unterschrift.
* * * Hersfeld, den 21. Oktober 1915.
Wird veröffentlicht.
1. 12001. Der Landrat.
J. V.
v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 21. Oktober 1915.
den Ortschaften Ursprüngen, Sondheim und Ostheim v. d. Rhön, Bezirk Dermbach, ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
I. 11977. Der Landrat.
J. V.
o. H ö d e m a n n, Reg.-Assessor.
Unsere W Helden
Das Eiserne Kreuz 1. Klasse erhielt: Oberleutnant d. Res. und Kompagnieführer im Ins. Regt. Nr. 17, Regierungslandmesser W. Eckhardt in Frankenberg, früher in Hersfeld, bereits Inhaber mehrerer Orden: Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse wurden ausgezeichnet: Leutnant d. R. Karl Dietrich, Hersfeld; Musketier Adam Büttner, Kalkobes; Gefr. Johs. Schilling, Rohrbach. Auf dem F e l d e der E h r e fielen: Gefreiter Hermann Werner, Hersfeld; Gefr. Heinrich Eidt, Niederjoffa; Unteroffizier Adam Schmidt, Gittersdorf; Kriegsfreiwilliger Gefr. Gustav Feyerabend, Hersfeld.
Bus der Heimat«
):( Hersfeld, 26. Oktober. Im Teilnehmerverzeichnis des Stadtfernspechnetzes ist folgendes zu ändern: Fritz Zobel Kriegsschule Nr. 25, jetzt (Nr. 25.) Landsturm-Jnf.-Ausbildungs-Batl. XI/31 (Nr. 25) Nr. 25.
§ Hersfeld, 25. Oktober. Versetzt iyfolge Auflösung der Königlichen Spezialkommission Horn- berg, Regierungslandmesser Burkart nach Hersfeld, die Vermessungsassistenten Friedrich Schmidt und Pfromm nach Marburg (Spezialkommission 3) bezw. Hersfeld.
):( Hersfeld, 26. Oktober. Der Kgl. Fahrkarten- ausgeber Herr Henze von hier, hat die Prüfung zum Eisenbahn-Assistenten abgelegt, derselbe ist von seiner Verwaltung in gleicher Eigenschaft zur Dienstleistung nach Rußland kommandiert. Herr Henze hat sich nicht nur, im Kreise seiner Kollegen, sondern auch bei der Bürgerschaft der Stadt Hersfeld durch sein bestimmtes nnd höfliches Auftreten, so wie durch seine vorzüglichen Charaktereigenschaften ein dauerndes Andenken erworben. Man sieht diesen beliebten Beamten nur ungern scheiden. Wir wünschen dem strebsamen Beamten auch dort eine eben so erfolgreiche Tätigkeit zum Nutzen und zur Ehre des deutschen Vaterlandes.
):( Hersfeld, 26. Oktober. Das am Sonntag Abend in der neuen Turnhalle, zum Besten der Kriegs- b e s ch ä d i g t e n - F ü r s o r g e, von der Kapelle unseres Landsturm-Batallions veranstaltete Konzert konnte sich eines recht zahlreichen Besuches erfreuen. Reichen und wohlverdienten Beifall fanden die Darbietungen der doch erst seit wenigen Wochen zusammengestellten Kapelle.
):( Hersfeld, 25. Oktober. Der landwirtschaftliche KreisvereinhieltamSonnabendnachmittagimHotelzum Stern, eine V e r s a m m l u n g ab, dieselbe war lerder Hi^t sehr zahlreich besucht. Nachdem Herr Bürgermeister G r o ß k u r t h, Unterhaun die Sitzung eröffnete, erhielt Herr Winterschuldirektor F ü r st das Wort
zu seinem Vortrag: „Zeitgemäße Fragen." Er suchte Mittel und Wege bekannt zu geben, um den Landwirten zu ermöglichen, ihren Viehbestand durch den Winter zu bringen. Mancher würde wohl leider gezwungen sein, den Viehbestand zu vermindern, da Heu und Grummeternte teilweise schlecht und Kraft- futtermittel nicht zn haben sind. Es müsse aber alles aufgeboten werden um einen allzugroßen Rückgang der Bestände zu verhindern. Es sei zwar nicht leicht, aber unter Benutzung aller Hilfsmittel, und der richtigen Anwendung der zu Gebote stehenden Futtermittel, ließe es sich wohl ermöglichen. Stroh dürfte nur zum Flittern Verwendung finden. Durch die dieses Jahr besonders gute Kartoffelernte sei uns doch auch ein schätzbares Futtermittel für alle Tiergattungen geworden,welches besonders auch fiirPferde zu empfehlen sei, und zwar im Sommer Trockenkartoffeln und im Winter gedämpft. Redner machte dabei aufmerksam auf ein Schriftchen des Königl. Oekonomierats Weißer- mel in Schlossan, Kr. Straßburg Westpreutzen. (Dieses gibt Herr Direktor Fürst, solange sein Vorrat reicht, an Interessenten ab.) Eicheln, Kastanien und Bucheckern sei ebenfalls guter Ersatz für fehlende Futtermittel. Zu warnen sei vor dem Ankauf wertloser Futtermittel, die unter hochklingenden Namen nichts als wertlose Substanzen enthalten. Zur Schweinemast sei Fischmehl in Verbindung mit Kartoffeln zu empfehlen. Im Anschluß hieran ergriff Herr Regierungsassessor Hedemann, das Wort. Er erwähnte, daß trotz überreicher Kartoffelernte in der Kreisstadt Hersfeld gewissermaßen Kartoffelnot bestände, da die Landwirte der Umgegend ihre Kartoffeln nicht zum Verkauf brächten. Herr Grenzeba ch Niederaula ersuchte zu veranlassen, daß die städtische Behörde den Bedarf an Kartoffeln für die Stadt feststelle und das Landratsamt betreffs Lieferung das weitere veranlasse. — Auf Vorschlag des Herrn G r o ß k u r t h wurde beschlossen, daß durch das Landratsamt die Verteilung der zu liefernden Mengen aus die einzelnen Gemeinden vorgenommen wird. Der Preis soll 3,50 Mark pro Zentner betragen. Au Stelle des im Felde weilenden Rechnungssuhrers des Vereins Herrn Otto Schimmelpfeng übernahm Herr Direktor Fü r st das Amt während dessen Abwesenheit. Gegen 5 Uhr, nach Vorlesung des Protokolls der letzten Sitzung, schloß Herr Großkurth die Versammlung.
-n- Schenklengsfeld, 25. Oktober. Die in 1916 durch das Gericht in Heringen abzuhaltenden G e - r i ch t s t a g e sind auf folgende Donnerstage festgesetzt worden. 6. Januar, 3. Februar, 2. und 30. März, 27- April, 25. Mai, 20. Juni, 27. Juli, 7. September, 5. Oktober, 2. November und 7. Dezember. Die durch das Gericht in Philippsthal 20. Januar, 9. März, 18. April, 8. Juni, 13. Juli, 21. September, 9. November, 21. Dezember. An den Gerichtstagen können Anträge auf Eintragungen in die Landgüterrolle gestellt werden.
Langensalza, 23. Oktober. Von der Strafkammer zu Mühlhausen wurde der Lederfabrikant Hermann Weber von hier, über dessen Vermögen im Juli 1914 Konkurs eröffnet worden war, zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er war beschuldigt, die Geschäftsbücher so unordentlich geführt zu haben, daß sie keine Vermögensübersicht gewährten, es auch unterlassen zu haben, jährlich Bilanz zu ziehen.
Verzeichnis
der bei L. Pfeiffer Depositenkasse Hersseld eingegangenen Spenden für die Deutschen Gefangenen in Rußland, worüber wie nachstehend dankend quittiert wird:
Sammlung der Jugendwehr Hersseld Mk. 2.957.85
Kirchenkollekte zu Hersfeld
14.85
Sammlung der
Gemeinde Unterhaun
66.40
„ Oberhaun
31.15
„ Rotensee
15.70
„ Rohrbach
36.05
„ Tann
76.80
„ Obergeis
//
102.87
„ Untergets
//
16.—
„ Aua
//
49.50
„ Gittersdorf
//
26.—
//
„ Frielingen
„ Gersdorf
//
//
58.50
18.—
„ Heddersdorf
//
14.50
„ Allendorf
//
22.—
„ Willingshatn
//
44.50
„ Friedlos
//
100.—
„ Mecklar
//
130.—
„ Reilos
//
30.30
Meckbach
//
60.20
von den Gemeinden des Kirch-
spiels Schenklengsfeld
//
443.—
der
Gemeinde Hrlmes
//
41.—
„ Motzfeld
//
43.60
„ Hillartshausen
//
54.—
„ Gethsemane
//
7.50
im Kirchspiel Ransbach
100.—
Mark: 4560.27