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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^-^^ für den Kreis Hersfeld

Weifet Sreistilatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei . Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 351.

Amtlicher Teil.

Stellvertretendes General­kommando 11. Armeekorps.

I e. Nr. 26771/15.

Cassel, den 18. Oktober 1915.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Be­lagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes betreffend die Höchstpreise in der Fassung der Bekannt­machung vom 17. Dezember 1914 bestimme ich für den Bezirk des 11. Armeekorps Nachstehendes:

1. Der Höchstpreis für beste Süßrahmbutter wird für den Kleinhandel auf 2,80 M. das Pfund festgesetzt.

Die höheren Verwaltungsbehörden, werden er­mächtigt, auch niedrigere Höchstpreise festzusetzen, so­weit nicht solche schon bestehen. Für geringere Butter ist der Preis eutsprechend niedriger von den höheren Verwaltungsbehörden zu bemessen, soweit dies nicht schon geschehen sein sollte.

2. Bei Ueberschreitungen der Höchstpreise trifft den Verkäufer wie den Käufer die in § 6 des Gesetzes be­treffend die Höchstpreise festgesetzte Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis 10 000 Mk.

Zugleich wird hinsichtlich der Händler auf § 5, Nummer 2 bis 4 der Bekanntmachung des Bundes­rats gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 und auf die dort ausgesprochenen Strafen hin­gewiesen.

Der kommandierende General.

gez. von Haugwitz.

Bekanntmachung

Der Höchstpreis für Butter im Kreise Hersfeld wird für den Kleinhandel wie folgt festgesetzt:

1. Molkereibutter das Pfund 2,50 Mark.

2. Landbutter das Pfund 1,60 Mark.

Zuwiderhandlungen gegen dreje Festsetzung werden mit Geldstrafe bis zu 10 000 M. oder mit Ge­fängnis bis zu 1 Jahr bei Käufer und Verkäufer bestraft.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Hersfeld, den 25. Oktober 1915.

Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. Oktober 1915.

In der Kreisausschuß-Sitzung am 13. Oktober ds. Js. sind gemäß § 17 des Preußischen Ausführungs­gesetzes zum Vieseuchengesetz vom 25. Juli 1911 )G. S. S. 149) für die Jahre 1916 bis einschließlich .1918 als Schiedsmänner in Viehseuchen-Angelegenheiten die nachstehend namhaft gemachten Personen gewählt worden:

1. Oekonom O. Schimmelpfeng, hier

2. Friedrich Friedrich,

3. Rentner Feröienand Roll

4. Franz Roll,

5. Domänenpächter K. Eschstruth in Wilhelmshof

6. Friedrich Bingartes

7. Bürgermeister Stuckhardt in Kohlhausen

8. Landwirt Valentin Nuhn in Asbach

9. Oekonom Johannes Jakob Schenk in Kerspenhausen

10. Philipp Schäfer zu Mengshausen

11. Gutspächter Wilhelm Hold in Kirchheim

12. Oekonom Meister zu Hof Beiersgraben

13. Landwirt Joh. Wilh. Claus zu Meklar

14. Gutsbesitzer August Hoßbach zu Hof Weißeuborn

15. Gutsbesitzer Adam Führer. Lautenhausen

16. Bürgermeister Mohr in Wölfershausen

17. Gastwirt Georg Ruch in Widdershausen

18. Gastwirt Georg Weitz in Harnrode

19. Bürgermeister a. D. Lingemann in Philippsthal

20. Ackermann Joh. Rudolf in Ausbach

21. Schmied Peter Scheer in Schenklengsfeld

22. Oekonom Adolf Reinhardt, Unterweijenborn

23. Landwirt Heinrich Rüger, Unterweisenborn

24. Bürgermeister Herman in Heimboldshausen

25. Bürgermeister Großcurth, Unterhaun

26. Landwirt Asmus Burghardt, Ransbach

27. Bügermeister Mohr in Conrode.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. No. 10095. I. V.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 21. Oktober 1915.

Der Bezugsvereinigung der Deutschen Landwirte G. m. b. H., in Berlin sind am 1. Oktober ds. Js. nur sehr geringe Bestände an Ackerbohnen, Wicken und Lupinen angemeldet worden.

Ich weise darauf hin, daß alle Ackerbohnen, Wicken und Lupinen, soweit sie nicht zum Selbstverbrauch be­nötigt werden, für die Bezugsvereinigung der Deut­schen Landwirte in Berlin, beschlagnahmt sind und nur an diese verkauft werden dürfen.

I. 11994. Der Landrat.

y. B.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Dienstag, den 36. Oktober

Berordnurig.

Das von mir unter dem 17. März 1915 IV a Nr. 18114 erlassene Verbot der Ausfuhr von Heu aus dem Armeekorpsbereiche wird hiermit bis auf weiteres aufgehoben.

Cassel, den 5. Oktober 1915.

Der Kommandierende General. gez. von Haugwitz.

General der Infanterie.

* * *

Hersfeld, den 21. Oktober 1915.

Wird veröffentlicht.

i. 11749. Der Landrat.

H B ;

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung über das Verbot des Anstreichens mit Farben aus Bleiweiß und Leinöl.

Vom 14. Oktober 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S.327) folgende Verordnung erlassen:

§1.

Die Außenseiten von Häusern sowie Mauern und Zäune dürfen nicht mit Farben angestrichen werden, zu deren Herstellung Bleiweiß und Leinöl ver­wendet ist.

Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. §2.

Wer der Vorschrift des § 1 Abs. 1 zuwiderhandelt wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

Diese Verordnung tritt mit dem 25. Oktober 1915 in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens be­stimmt der Reichskanzlers.

Berlin, den 14. Oktober 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. Delbrück.

* * *

Hersfeld, den 21. Oktober 1915. Wird veröffentlicht.

I. 12029. Der Landrat.

:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 19. Oktober 1915.

Johannes Heenes zu Kathus ist von der Liste der Gewohnheitstrinker wieder gestrichen worden. i. 11874. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Kriegsjugeudwehr Hersfeld.

Nach einer angemessenen Pause war der vor­letzte Sonntag zu einer größeren Felddienstübung vorgesehen. Das hierfür ausgewählte hügelliche nnö waldreiche Gelände zwischen Rotenburg und Alt­morschen begünstigte das Kriegsspiel, welches die Hersfelder Kriegsjugendwehr mit den Jugendwehren von Melsungen, Spangenberg, Felsberg und Heine­bach verabredet hatte. Die dem Kriegsspiel zu Grunde gelegte Aufgabe war folgende:

Eine rote Armee, von Süden kommend, mar­schierte in der Richtung auf Eschwege, um den Feind, der sich in jener Gegend sammelte, anzugreifen. Um den Transport von Truppen auf der Bahnlinie Treysa-Eschwege zu unterbinden, erhielt das Bataillon Hersfeld den Auftrag, die Eisenbahnbrücke bei Mals­feld zu zerstören.

Auch zu dieser Uebung war die Jugendwehr stark vertreten,' nur wenige, die durch ihre Berufspstichtigen verhindert waren, fehlten. Mit dem Zug 9,37 Uhr ging es zunächst nach Bebra, von wo der Anmarsch seinen Anfang nahm. In geschlossener Kolonne war bald Rotenburg erreicht. Nach Verlassen der Stadt traf der Führer der Hersfelder Partei, Herr Kom­pagnieführer Pilgram, seine Maßnahmen. Die vor­gesandten Patrouillen waren bald dem Gesichtskreis entschwunden. Bot die auf der linken Seite fließende Fulda gegen feindliche Ueberraschungen volle Sicher­heit, so mußten auf der anderen Seite um so bessere Vorkehrungen getroffen werden, um eine genügende Flankensicherung zu erreichen. Es wurden daher einzelne Abteilungen auf die Höhen entsandt, um dort im eiligen Weitermarsch, geschützt durch die Waldungen, Stärke und Stellung des Gegners aus- zukundschaften. Es war ein Vergnügen zu sehen, mit welcher Freude und mit welchem Eifer die Jugend­lichen die Anhöhen behend erstiegen.

Zur Uebung hatte sich ein sonniger freundlicher Tag eingestellt, sodaß die Teilnehmer am Kriegsspiel einen vollen Genuß an der herbstlichen Natur hatten. _ Kurz vor Heinebach wurde der Feind, der von dem Gauvertreter Herrn W. Müller aus Melsungen ge­führt wurde, angetroffen, der in breiten Schützenlinien

1915 und in gut gewählter Stellung den Wettermarsch zu verhindern suchte,' er war jedoch nicht stark genug, um deu ebenfalls in breiter Front vorstoßenden HerS- feldern stand zu halten und mußte sich daher immer mehr und mehr zurückziehen, wobei sich rechts interessante Gefechtsbilder entwickelten. So wurde der Feiud bis an das Dorf Heinebach zurückgedrängt, wo er im Begriff war, seine Reserven etuzusetzeu, als gegen 2 Uhr nachmittags dasganze Halt" geblasen wurde. Als Schiedsrichter hatten Herr Hauptmann a. D. Fernau aus Hersfeld und Herr Bürgermeister Gleim aus Melsungen in umsichtiger Weise ihres Amtes gewaltet.

Auf einer vor Heinebach gelegenen Wiese standen die Feldküchen zur Speisung der gesamten Jungmann- schaften bereit. Bevor es aber zum Essen und damit zur Ruhe ging, wurde eine Parade über sämtliche Jugendwehren abgenommen. Der Vorbeimarsch in Kompagniekolonnen gelang gut, insbesondere zeichnete sich der dritte Zug der Hersfelder Jugeudwehr, be­stehend aus den jüngsten Jahrgängen, in hervor­ragender Weise aus. Nunmehr konnten die sämt­lichen Jugendlichen, wohl über 500 an der Zahl, das Mittagessen einnehmen, das vorzüglich mundete. Die mitgebrachten Teller mußten mehr als einmal gefüllt werden. Nach einer weiteren kurzen Ruhepause wurde ein Feldgvttesdienst abgehalten, der dem ganzen einen würdigen Abschluß verlieh.

Gegen W Uhr verließ die Jugendwehr den Lager­platz und erreichte »lach einer weiteren Rast in Roten- burg den Bahnhof Bebra, von wo die Heimfahrt er­folgte. Wie immer marschierte die Kompagnie mit klingendem Spiel vom Hersfelder Bahnhof nach dem Marktplatz, wo der Letter der Jugendwehr Worte des Lobes für die gute Führung der Jungmannschaft fand und auf den Zweck der Jugendwehren kurz hin- wies. Er schloß mit einem dreifachenGut Heil" auf unseren geliebten Kaiser.

Möge bie Jugendweyr so weiter blühen, wachsen und gedeihen!

Bus der Heimat.

§ Hersfeld, 22. Oktober. Erweiterung der M e t a l l b e s ch l a g n a h m e (Nickel). Die be­stehende Verordnnug (M. 1/4. 15. K. R. A.) über Be­standsmeldung und Beschlagnahme von Metallen vom 1. Mai 1915, die sich nnr an Gewerbe- und Handel­treibende (nicht an Privatpersonen) wendet, und die auf den bei allen Postanstalten i. und n. Klasse er­hältlichenMeldescheinen für Metalle" abgedruckt ist, wurde znm ersten Mal am 14. August 1915. durch eine Nachtragsverfügung (M. 5347 7 15 K. N. A.) in Bezug auf Aliminum in Fertigfabrikaten ergänzt und erweitert. Jetzt hat sich die Notwendigkeit er­geben, durch eine neue Nachtragsverobnung (Nr. M. 1020/9. 15. K. R. A.), die mit dem 5. November 1915 in Wirkung tritt, die Verwendung von Nikel das in der Hauptverfügung (M. 1/4. 15. K. R. A.) unter den Klassen 12. und 13. aufgeführt ist (vergl. Meldescheine) weiter einzuschränken. Es ist von jetzt ab verboten, Nickel nach den Bestimmungen des § 6 b Ziffer 14 der Hauptverfügung zu Kriegslieferungen im eigenen oder fremden Betriebe, zu notwendigenAusbesserungen in einem mit Kriegslieferungen beschäftigten Betriebe oder zur Aufrechterhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes zu verwerten. Vielmehr ist für jede Ver­wendung aus beschlagnahmten Nickelvorräten eine besondere Freigabe erforderlich, die auf dem vorge­schriebenen Vordruck bei der Sektion M. der Kriegs- Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegs- ministeriums, Berlin S. W. 48, Verlängerte Hede­mannstraße 910, beantragt werden muß. Daneben bleibt zulässig die Veräußerung von Nickel an die Kriegsmetall-Aktiengesellschaft und ferner die Abliefe­rung der von der Verordnung (Nr. M. 825/7. 15. K. R. A.) überBeschlagnahme, Meldepflicht und Ab­lieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel" betroffenen Gegenständen (Haushaltungsgegenstände) an die kommunalen Sammelstellen. Alle näheren Einzelheiten sind aus dem Wortlaut der Nachtrags­verordnung zu ersehen, die durch Anschlag und Ab­druck in der Tagespresse zur allgemeinen Kenntnis gebracht ist.

):( Hersfeld, 25. Oktober. Am heutigen Tage be­gehen Herr Kreisausschußsekretär Bie l und Frau Gemahlin des Fest der Silbernen Hochzeit.

Marburg, 23. Oktober. In der vorn Nationalen Frauendienst eingerichteten Obst- und Gemüfever- wertung, die ihre Unterkunft im Nassauerhaus ge­funden, wurden insgesamt 400 Zentner aus dem Marburger und dem Kirchhainer Kreis gespendetes Obst im Werte von 3500 Mk. verarbeitet. Hergestellt wurden 310 Zentner Marmelade, 9 Zentner Apfel­mus, 800 Flaschen Heidelbeerkompott, 3600 Flaschen Säfte. Gebraucht wurden 225 Zentner Zucker. Ebenso wurde auch reichlich Gemüse für die Lazarette ge­trocknet. Bei der Verarbeitung waren außer den Damen auch genesende Soldaten beteiligt.