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Hers seid er Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

HerMer

für den Kreis Hersfeld

Äreisölatt

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ,

Nr. 244.

Sonntag, den 17. Oktober

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 13. Oktober 1915.

Unter den Viehbeständen des Ernst und des Vik­tor Greifzu in Mittelsdorf, Bezirk Dermbach, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden, l. 11537. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 13. Oktober 1915.

In den Gehöften des Leo Simon und des Heinrich Denner zu Dermbach ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

I. 11538. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Königlich Preußisches Landesamt für Futtermittel.

Berlin W. 9, den 15. September 1915.

Bekanntmachung

der Reichsfuttermittelstelle betreffend die Gerstenkontingente der Brennereien.

Auf Grund des § 4 Ziffer 2 b und c der Ver­ordnung über die Errichtung einer Reichsfutter- mittelstelle vom 23. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 455) bestimmen wir mit Zustimmung der zuständigen Ab­teilung unseres Beirates (§ 5 Abs. 2 a. a. O.) was folgt:

1. Die Steuerbehörden werden, nachdem die Höhe des Durchschnittsbrandes für das Betriebsjahr 1915 16 vom Bundesrat festgesetzt sein wird, das entsprechende Gerstenkontingent feststellen und den Brennereien in unserem Auftrag mitteilen.

Hierbei wird bei Kartoffelbrennereien die zur Herstellung des erforderlichen Grünmalzes notwendige Gerstenmenge mit 16 Kilogramm. Gerste für das Hektoliter reinen Alkohols in Ansatz gebracht.

Bei Kornbrennereien ist aus den Betriebsplänen der Jahre 1912/13 und 1913/14 festzustellen, in welchem Verhältnis zu den übrigen Getreidearten in diesen beiden Jahren Gerste verarbeitet worden ist. Unter Zugrundelegung des gleichen Verhältnisses ist das Gerstenkontingent für das Betriebsjahr 1918 16 in der für den Durchschnittsbrand erforderlichen Menge festzusetzen.

Bis zur Festsetzung der Gerstenkontingente durch die Steuerbehörden werden die Brennereien er­mächtigt, Gerste in nach den vorgenannten Maßstäben berechnetem Verhältnis zur jeweils erzeugten Alkohol- meuge zu Grünmalz zu verarbeiten. Die bis zur endgültigen Festsetzung des Gerstenkontingents ver­arbeitete Gerstenmenge ist auf das festgesetzte Kon­tingent anzurechnen.

2. Da die Brennereien meist selbst gewonnene Gerste verarbeiten (§ 6 Abs. 2 der Verordnung über den Verkehr mit Gerste vom 28. Juni 1915 Reichs- Gesetzbl. S. 384), so wird von der Ausstellung von Bezugsscheinen für sie in diesen Fällen abgesehen. Die Anrechnung der aus dem eigenen landwirtschaft­lichen Betriebe verarbeiteten Mengen auf die abzu- liefernde Hälfte der Gerstenernte (§ 24 a. a. O.) hat zu erfolgen, sobald dem Kommunalverband von dem Brennereibesitzer die Benachrichtigung der Steuer­behörde über die Höhe seines Kontingents vorgelegt wird. Die Kommunalverbände haben mit den monat­lichen Gerstenbestandsanzeigen besondere Nach- weisungen über die den einzelnen Brennereien auf diese Weise gutgeschriebenen Gerstenmengen der Reichsfuttermittelstelle einzureichen.

3. Soweit die Brennereibesitzer innerhalb des ihnen zustehenden Kontingents Gerste zur Verar­beitung kaufen wollen, haben sie sie von der Gersten- verwertungs-Gesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 69 a (in Bayern rechts des Rheins von der Filiale der Gesellschaft in München, Ottostraße 11/12) zu beziehen, der durch die Reichsfuttermittelstelle Bezugsscheine in Höhe dieser Anforderungen überwiesen werden. Den Anträgen der Brennereien an die Gerstenverwertungs- Gesellschaft auf Ueberweisung von Gerste auf Bezugs­scheine ist eine Bescheinigung des Kommunalverbandes darüber beizufügen, ob und in welcher Höhe ihnen Gerste aus ihrem eigenen landwirtschaftlichen Betriebe auf das Kontingent zur Verarbeitung bereits frei­gegeben und angerechnet worden ist.

Die Kommunalverbände werden ermächtigt, bis zur Festsetzung des Gerstenkontingents durch die Steuerbehörden den Brennereien auf Antrag Be­scheinigungen über die Berechtigung zum Gersten- bezuge für eine Verarbeitung bis zu 20 v. H. des allgemeinen Durchschnittsbrandes der Brennerei auszustellen.

4. Wenn eine landwirtschaftliche Brennerei keine urcht genügend Gerste für die Verarbeitung auf rhr Kontrngent in ihrem landwirtschaftlichen Betriebe geerntet hat, so kann sie beantragen, daß ihr an Stelle der Gerste Gemenge oder Hafer aus ihrer Wirtschaft zur Höhe des Kontingents zur Verarbeitung frei­gegeben wrrd. Diese Anträge sind mit einer Be­

scheinigung des Kommunalverbandes über das Vor­liegen obiger Voraussetzungen der Reichsfuttermittel­stelle zur Genehmigung einzureichen.

5. Soweit Brennereien von dem Rechte der Ueber- tragung ihres Durchschnittsbrandes auf andere Brennereien Gebrauch machen, haben sie der zu­ständigen Steuerbehörde mit dem Anträge auf Ge­nehmigung der Uebertragung gleichzeitig die ihnen im Auftrage der Reichsfuttermittelstelle von der Steuerbehörde übersandte Mitteilung über die Höhe ihres Gerstenkontingents einzureichen. Die Steuer­behörden werden auf dieser Mitteilung die ent­sprechenden Gerstenmengen absetzen und gleichzeitig den Brennereien, die den Durchschnittsbrand erworben haben, Zusatzscheine für ein entsprechendes Gersten­kontingent zustellen.

Unsere D Helden

Mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet wurde: Obermaat Fritz Hagedorn, Hersfeld.

Auf dem Felde der Ehre fielen: Unteroffizier H. Bein, Schenklengsfeld; Wehrmann Andreas Lieber­mann, Friedlos,' Ers.-Res. Friedrich Schornstein, Kirchhein; Musk. Valentin Schüßler, Hersfeld; Musk. Georg Ries, Wippershain; Unteroffizier Viktor Rein­hardt, Domäne Neuenstein, bei Raboldshauseu.Nes. Au­gust Lotz, Tann: Ers. Res. Johannes Schade, Meck- bach.

Bus der Heimat«

* (Die Reichskartoffelstelle.) Am Oktober wurde in einer Sitzung im Reichsamt

12. des

Innern die Geschäftsabteilung der Reichskartoffelstelle

als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von zunächst 8 Millionen M. gegründet. Der Zweck dieser Gesellschaft, 8en Abschluß von Verkäufen von Speisekartoffeln im freien Verkehr zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe will sie den gesamten deutschen Kartoffelhandel und die Kartoffel- erzeuger heranziehen; die G. m. b. H. wird also nicht etwa nur die Personen und Verbände, die sich mit Einlagen beteiligen, berücksichtigen, sondern jedes preiswerte Angebot, besonders auch aus Kreisen der Kartoffelerzeuger, annehmen. Bei der durch die vor­geschrittene Jahreszeit gegebenen natürlichen Eile, mit der die Kartoffelversorgung vor sich gehen muß, ist es wünschenswert, daß Stellen, die Speisekartoffeln im Rahmen der gesetzlichen Grundpreise abgeben wollen, sich mit tunlichster Beschleunigung an die Reichskartoffelstelle, Geschäftsabteilung G. m. b. H. Berlin, Abgeordnetenhaus (Telegrammadresse: Kar­toffelversorgung) wenden. Die Reichst artoffelstelle er­wartet von der vaterländischenGesinnungder Kartoffel­erzeuger u. der Kartoffelhändler, daß sie zur Mitwirkung bei der Versorgung der Bevölkerung mit Kartoffeln be­reit sein u. ihr Abschlüsse durch reichlich eingehende An­gebote zu den Grundpreisen im freien Verkehr ermög­lichen werden, damit sie nicht in die Zwangslage ver­setzt wird, von dem ihr zustehenden Enteigungsrechte Gebrauch zu machen. Von der Reichskartoffelffelle ist in Erwägung gezogen worden, den freiwillig und schleunigst ihre Kartoffeln zu den Grundpreisen an­bietenden Kartoffelerzeugern die Mengen, über die abgeschlossen wird, auf den Teil ihrer Kartoffelernte anzurechnen, der der Enteignung gesetzlich unterliegt. Uebrigens hat die Reichskartoffelstelle mit der Heeres­verwaltung eine Verständigung getroffen, nach der die Intendanturen den Kartoffelbedarf der Truppen möglichst durch die Vermittelung der Reichskartoffel­stelle und zwar höchstens zu den gesetzlichen Grund­preisen decken.

* Gegen den Massenzudrang weiblicher Hilfs­kräfte in den K a u f m a n n s st a n d wendet sich mahnend die Handelskammer für das Herzogtum Gotha. Sie sagt: Eine Folgeerscheinung des Krieges ist es, daß an die Stelle der zum Heere einberusenen

ist es, daß an die Stelle der zum Heere einberusenen Handlungsgehilfen zum großen Teil weibliche Hilfs­kräfte getreten sind. In weiten Bevölkerungsschichten hat aus diesem Grunde die Meinung Platz gegriffen, daß der Beruf einer Handlungsgehilfin lohnende Aus­sicht biete, uud der Andrang ist entsprechend groß. Viele Unkundige werden in diesem Glauben noch da­durch bestärkt, daß ihnen von Unternehmern privater Lehranstalten, die eine gediegene kaufmännische Aus­bildung in kurzer Zeit vermitteln wollen, eine aus­sichtsreiche Zukunft vorgemalt wird. In Wirklichkeit sind aber diese Aussichten keineswegs glänzende, und nur diejenigen, die über tatsächlich gute kaufmännische Kenntnisse verfügen, haben Aussicht, weiter beschäftigt zu werden. Solche Kenntnisse kann man aber nie und nimmer in wenigen Monaten erwerben. Eltern, die ihre Töchter dem kaufmännischen Beruf zu führen wollen, tun darum gut, sich vorher bei erfahrenen Kaufleuten zu erkundigen.

w Hersfeld, 16. Oktober. Die Bestrebungen, Sol­daten, die keine Sendungen für ihre Person aus der Heimat erhalten, mit Liebesgaben zu ver­sorgen, treten immer häufiger in die Erscheinung. Es

haben sich daher einige große Organisationen der frei­willigen Krankenpflege der dankenswerten Aufgabe unterzogen, in ihrem Besitz befindliche Adressen dieser Einsamen" an solche Personen abzugeben, die sich an dieser Art der Liebestätigkeit für unsere Truppen zu beteiligen bereit sind. Um aber möglichst alle dieser Alleinstehenden" durch aus der Heimat kommende Gabenpakete zu erfreuen, hat die Heeresverwaltung angeordnet, daß die staatlichen Abnahmestellen frei­williger Gaben, deren Verzeichnis in allen Postämtern aushüngt, Liebesgabenpakete, die ihnen fürAllein­stehende" zugehen, abzunehmen haben, sofern sie nicht eine persönliche Adresse tragen. Diese Pakete werden auf dem vorgeschriebenen Dienstwege den Truppen­teilen mit der Weisung zugeführt, sie nur an solche Soldaten zu verteilen, die sonst nie oder doch nur äußerst selten Sendungen aus der Heimat erhalten. Zu diesem Zweck werden die Pakete vor der Weiter- sendung von den Abnahmestellen durch Aufkleben auf­fallender ZettelFür Alleinstehende" besonders kenntlich gemacht. Es bleibt dem einzelnen Spender unbenommen, den Paketen Grüße, Zettel und die Adresse des Absenders betzulegen, wodurch sich in vielen Fällen Beziehungen anbahnen werden, deren Pflege und Ausgestaltung Sache des Einzelnen ist. Frachtsendungen, die mit der BezeichnungFreiwillige Gaben" an die Abnahmestellen aufgegebcn werden, werden von allen Bahnen frachtfrei befördert.

§ Hersfeld, 16. Oktober. (Kirchliches.) Der Aufnahmegottesdienst für die diesjährigen Cvnfir- manden findet Sonntag den 17. d. Mts. Abends 1/26 Uhr in der Kirche statt.

Pötzneck (Thüringen), 15. Oktober. Besonders tragisch hat der Krieg in das Schicksal der hiesigen Familie Rahm eingegriffen. Nachdem die Frau des städtischen Sparkassenkassierers Friedrich Rahm vor einiger Zeit verschieden war, blieb im November vorigen Jahres der jüngste Sohn auf dem Felde der Ehre im Kampf gegen die Russen, während bald dar­aus der ältere Sohn schwer verletzt wurde. Infolge der vielen Aufregungen fiel der Vater in eine schwere Krankheit, die bald seinen Tod herbeiführte. Er war kaum beerdigt, als hier die Nachricht einlief, daß nun auch der wieder ins Feld gezogene ältere Sohn den Heldentod gefunden hat. Mit dem Tode dieses Sohnes ist nun die ganze Familie Nahm ausgestorben.

Durch die Lupe.

Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.

Eine neue Zeitepoche brach in diesem Kriege an, wieder einmal nimmt das Schicksal ander­wärts jetzt seine Bahn wieder einmal neu verschoben hat der Ort sich jüngst, wo man dieses schweren Völkerringens letzten Schlag erwarten kann. Nach des Balkans Wetterwinkel, wo es ewig un­geklärt all die langen letzten Jahre stets und pausenlos gegärt, 4 haben wir und unsere Freunde jetzt den Kriegsschauplatz verlegt, hoffen wir, daß dort die Stunde endlicher Entscheidung schlägt. Drohend am polit'schen Himmel zog es dort vor kurzem auf, unaufhaltsam nimmt das Schicksal der Entente dort seinen Lauf, ihre letzten kargen Freunde haben schon sich abgewandt, ein Triumphplatz deutscher Staatskunst ward für uns das Balkanland. Stolz und trutzig unter Waffen steht Bulgarien, kampfbereit, treue Freundschaft mit den Türken schloß es dort für alle Zeit, Konstantin, der Griechenkönig, hat sich gleichfalls noch zuletzt seiner schweren Pflicht besonnen und den Wühler abgesetzt, der in irrender Ver­blendung mit des Landes Glück gespielt, weil er stets und unablässig nur nach London hinge­schielt. Selbst Rumänien, das schlaue, das bis in die jüngste Frist - noch ein Buch mit sieben Siegeln jedermann gewesen ist, hat aus Angst um seine Zukunft, und durch Serbi-ns Los er­schreckt, plötzlich tief in seinem Herzen Sym­pathie für uns entdeckt, mit dem Brustton edler Treue, wenn's auch schwer fällt diefesmal, kündet es der Weltgeschichte: auch Rumänien bleibt neutral. Serbien nur und Montenegro, dieses dreiste Stänkerpaar, werden bald erkennen lernen, daß es für sie besser war, wären sie auf Ruß­lands Wühlen nicht so rasch dabetgegangen, nur auf andere vertrauend, diesen Weltkrieg anzu- fangen. Walter-Walter.

Perlen Hfeldhenj

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