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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 343.

Sonnabend, den 16, Oktober

1915

Amtlicher Teil.

Mehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchen-Ge- fetzes vom 26. Juni 1909 Reichsgesetzblatt No. 519 wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt.

§ 1.

Die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 18. August 1915 I. 9901. Kreisblatt No. 195 wird aufgehoben, nachdem die Maul- und Klauenseuche in Obergets und Eitra wieder erloschen ist.

§ 2.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.

Hersfeld, den 12. Oktober 1915.

Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Königlich Preußisches

Landesamt für Futtermittel.

Berlin W. 9, den 15. September 1915.

Bekanntmachung

der Reichsfuttermittelstelle

betreffend, die Gerstenkontingente der Gerste verarbeitenden Betriebe.

Auf Grund des § 4 Ziffer 2 b und c der Ver­ordnung über die Errichtung einer Reichsfutter- mittelsteüe vom 23. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 455) bestimmen wir mit Zustimmung der zuständigen Ab­teilung unseres Beirates (§ 5 Abs. 2 Ziffer 2 a. a. O.) was folgt:

1. Die Feststellung des Gerstenkontingents der Brauereien und Brennereien für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916 erfolgt durch die Steuerbehörden. Die näheren Bestimmungen über die Gerstenkontingente der Brauereien und Brennereien finden sich in den besonderen Bekanntmachungen vom 15. September d. I. (Reichsanzeiger Nr. 219.)

2. Die Feststellung des Gerstenkontingents der Gersten- und Malzkaffeefabriken, der Preßhefefabriken, der Graupenmühlen, der Malzextraktfabriken und der Mummebrauereien erfolgt für die Zeit vom 1. Ok­tober 1915 bis 31. Oktober 1916 unmittelbar durch die Reichsfuttermittelstelle. Den einzelnen Betrieben

wird, sobald die erforderlichen Unterlagen über die von ihnen in der Zeit vom 1. Juli 1912 bis 30. Juni 1914 tatsächlich verarbeiteten Mengen an Rohgerste oder Gerstenmalz beigebracht und in Ordnung be­funden sind, die Mitteilung über die Höhe des fest­gesetzten Gerstenkontingents von der Reichsfutter- Mittelstelle zugestellt.

3. Die zum Ankauf der Gerste für diese Betriebe allein berechtigenden Gerstenbezugsscheine werden der Gerstenverwertungs-Gesellschaft übergeben. Der An­kauf der Gerste ist daher nicht den einzelnen Betrieben unmittelbar gestattet, sondern sie haben sich wegen Lieferung der Gerste mit der Gerstenverwertungs- Gesellschaft in Verbindung zcz setzen. Soweit die Be­triebe die Gerste selbst einfaufen wollen, können sie das nur, wenn sie sich als Kommissionäre der Gesell­schaft beauftragen lassen und für sie kaufen. Die Gerstenbezugsscheine werden ihnen nur als Kom­missionären zur Legitimation beim Einkauf ausge- händigt.

4. Wenn ein Betrieb das für ihn festgestellte Gerstenkontingent zu dem angegebenen Erzeugnis nicht oder nur zum Teil verarbeitet, so darf er die dafür auf Bezugsschein erworbene aber unverwendet bleibende Gerste nicht anderweit verwenden oder an andere Gerste verarbeitende Betriebe wettergeben, muß sie vielmehr der Reichsfuttermittelstelle zur Ver­fügung stellen. Will ein Betrieb die Uebertragung seines Kontingents oder eines Teiles davon an einen anderen Betrieb der gleichen Fabrikation vornehmen, so muß er unter Rückgabe der Mitteilung über die Festsetzung seinesWerstenkontingents bei der Reichs­futtermittelstelle einen entsprechenden Antrag stellen. Das nicht verarbeitete Kontingent wird dann abgesetzt werden und, falls die Zustimmung zur Uebertragung erteilt wird, dem erwerbenden Betriebe ein Zusatz­kontingentschein ausgestellt werden, auf den dieser dann die unverwendete Gerste übernehmen kann.

5. Soweit Ausputzgerste nach § 32 der Gersten- verordnung an die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung abgeliefert wird, erfolgt Ausstellung eines Zusatzkontingents in entspre^nder Höhe.

Hersfeld, den 12. Oktober 1915.

In der Gemeinde Machtlos Kreis Ziegenhain ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

I. I. Nr. 11602. Der Land rat.

I. B.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 12. Oktober 1915.

In der Landgemeinde Rimmd, Kreis Hünfeld, ist

die Maul- und Klauenseuche amtlich I festgestellt worden.

Die bei einem Pferde des Landwirts Hofmann in Rhina, Kreis Hünfeld ausgebrochene Räude ist er­loschen.

Nr. 3745. Der Landrat.

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 12. Oktober 1915.

In der Gemeinde Breitenbach a H., Kreis Ziegen­hain ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

J. I. 11601. Der Landrat.

v. Hede man n, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat«

* (Weihnachtspakete nach il e b e r s e e.) Es empfiehlt sich, die Weihnachtspakete nach den Über- seeischen Ländern, mit denen ein Paketverkehr zurzeit möglich ist, namentlich nach den Vereinigten Staaten von Amerika schon Anfang November bei der Post einzuliefern, damit die rechtzeitige Aushändigung dieser Sendungen an die Empfänger gesichert ist.

8 Hersfeld, 15. Oktober. (Aenderungen i m Fernsprechverzeichnis.) In dem Teilnehmer- Verzeichnis an dem hiesigen Fernsprechnetz sind zu streichen die Nummer 86 Gebr. Seelig Kalkobes, 176 Heinrich Nephut und 271 Reinhardt Witwe.

Bebra, 14. Oktober. Durch einen eigenartigen Un­fall kam ein Anstreichergehilfe schwer zu Schaden. Er war auf dem Bahnhof mit Anstreicherarbeiten beschäf­tigt, wobei er seine Leiter zu nahe an das Bahngleise stellte. Sie wurde von einer rangierenden Maschine erfaßt und umgerissen, wobei dem jungen Mann der linke Unterarm fast vollständig abgefahren wurde. Der Verletzte wurde in das. Landkrankenhaus Hersfeld überführt.

Caffel, 14. Oktober. (Gründung eines Ehren­buches.) Zum dauernden Gedächtnis aller aus dem Felde der Ehre gefallenen hessischen Lehrer hat der Vorstand des Casseler Schulmuseums im Einverständ­nis mit dem Geschäftsführenden Ausschuß des Hessischen Volksschullehrervereins die Gründung eines Ehren­buches veranlaßt, in dem die Bildnisse der gefallenen Helden nebst einem kurzen Lebenslaufe vereinigt werden sollen. Der Vorstand des Schulmuseums hat in einem Anschreiben an die Vorsitzenden der Bezirks- veretne um Einsendung von Bildern gebeten.

Reichtum und Armut in England.

Von Karl Witte.

Der Reichskanzler hat in einer Unterredung mit dem Rechtsanwalt Krebs aus Boston die herrschenden Klassen Großbritanniens mit ihrem sozialen Verhalten selbstsüchtig und grausam genannt. Während sie selbst in Luxus schwelgten, hätten sie von jeher den vielen Millionen unglücklicher, in Slums lebender Bettler nur sehr geringe Beachtung geschenkt. Was könnten jetzt, in der Stunde der Gefahr, diese unglücklichen Geschöpfe dem Lande, dem sie nichts als ihre Geburt verdanken, bieten?

Nie ist ein wahreres Wort ausgesprochen, aber man muß es nur richtig aufsassen. In England könnte da­gegen eingewendet werden, aus den Taschen der be­sitzenden Klassen flössen nirgends soviel Spenden für die Armen, wie in Großbritannien, itub man hatte dann die größten Zahlen unzweifelhaft auf seiner Seite. In London allein bringt die private Milotätigkeit jährlich mehr als 100 Millionen Mark auf. In dieser Hinsicht, wie in so mancher anderen, ist England eben das Land der Kompromisse. John Bull, der behäbige Reprüsen- tant des britischen Volkes, mit seinem von Selbstzu­friedenheit strotzenden Gesicht und seiner gedrungenen wohlgenährten Gestalt, ist im allgemeinen in seinem Ueberslutz kein Knauser: er greift willig in die volle Tasche, um einem Bettler am Wege ein Almosen zu- zuwerfen. Er zeichnet auch eine hübsche Summe für die Bedürftigen seiner Kirchengemeinde in Stadt uiib Land, um so bereitwilliger, je sicherer er daraus rechnen kann, daß seinem Namen auf der Liste der Wohltäter, die für die Oeffentlichkeit bestimmt ist, der gebührende Platz eingerällmi wird. Er folgt dabei nicht allem der Stimme der Selbstgefälligkeit, sondern auch der des bürgerlichen Verstandes, indem er es für seine soziale Pflicht hält, dem Staat einen Teil der schweren Armen­last abzunehmen. Vielleicht spricht auch der Selbster­haltungstrieb ein Wort mit, meint er für die Hungern­den und Frierenden den Großmütigen spielt, denn er muß sich sagen, es liege im Interesse des Ueberflusses, die heiseren Stimmen, die allzulaut nach Brot schreien, durch freiwillige Gaben zum Schweigen zu bringen.

, Aber weiter geht auch, von seltenen Ausnahmen abgesehen, sein Interesse für das abgrundtiefe Elend nicht, selbst dann nicht, wenn es unmittelbar vor seiner Tür erbarmungswürdig zum Himmel schreit. Der Ge­danke, hier von Grund aus Wandel zu schaffen, dem Elend zu einer menschenwürdigeren Existenz auf die Beine zu helfen, scheint dem Durchschnitts-Reichen jen­seits des Kanals völlig fernzuliegen. Er darf sich frei­lich bei einem gänzlichem Mangel an gutem Willen für wirkliche soziale Fürsorge auf das Beispiel der regieren­den parlamentarischen Kreise seines Landes berufen, die zu keiner Zeit ernstlich bereit gewesen sind, auf die­sem Gebiet vom gemächlichen Wege desGehenlassens" abzuweichen, obwohl es an warnenden Stimmen nicht gefehlt hat, Camvbell-Bannerman erklärte einmal in

einer öffentlichen Rede, nach ziemlich zuverlässiger Scyät- zung lebten 30 v. H. der Bevölkerung Großbritanniens und Irlands in jämmerlichen Zuständen, amRande des Hungers". Man ha.t in England auch von derPoli­tik des herzlosen Mammonismus" gesprochen, die sich nicht die geringste Mühe gebe, der Arbeitlosigkeit und dem Elend, besonders in den Großstädten und Jndu- striemittelpunkten, wirksam abzuhelfen. Nach einer Er­klärung für diese ebenso kurzsichtige, wie verhängnisvolle Gleichgültigkeit angesichts der wichtigen sozialen Prob­leme braucht man nicht lange zu suchen: für den, der die englischen Verhältnisse persönlich kennt, ergibt sie sich ganz von selbst aus der Psychologie der regierenden und besitzenden Klassen, die dem Elend am liebsten soweit wie möglich aus dem Wege gehen, um in ihrer Ge- wissensruhe nicht allzusehr gestört zu werden. In den Ministerien und in dem stolzen Parlamentsgebäude an der Themse ist man immer bereit, das große Wort zu führen, wenn es gilt, mit allen Mitteln die Herrlich­keit des Reiches und den Vorteil derglücklich Be­sitzenden" zu fordern, aber keine Hand rührt sich für die nach Millionen zählenden Unglücklichen im Lande, die in täglicher Gefahr schweben, vom Abgrund des Elends und der Not verschlungen zu werden.

In den Stadtteilen des westlichen Londons, wo der Reichtum sein Hauptquartier aufgeschlagen hat, genießt man im vollsten üppigsten Maße alles, was der Erdkreis für die Genüsse des verfeinerten Lebens zu bieten ver­mag, in den engen, maßlos schmutzigeil Gassen der ört­lichen Armenvierteln aber herrscht eine aus der äußer­sten menschlichen Not entspringende Verkommenheit, von der man sich nur als Augenzeuge einen richtigen Begriff machen samt. Der Schnapsteufel feiert inmitten dieses namenloses Elends seine greulichsten Triumphe, vor ihm beugt sich alles willenlos und widerstandsunfähig in den physischen und moralischen Schmutz.

Wer, wie der Schreiber dieser Zerlen, mit eigenen Augen immer von neuem den Hexensabbath beobachtet hatz der sich Abend für Abend in den Straßen abspielt, wo das Londoner Lumpenproletariat unbeschränkt herrscht, wird Verständnis dafür haben, daß den Nacht- Habern an der Themse bei dem Gedanken an diese in Ver­kommenheit so tief versunkene Welt zuweilen angst und bange wirb. Wir sagen wohl überlegtbet dem Gedan­ken", denn von dem Anblick kann bei den Herren in ih­rer weit überwiegenden Mehrzahl keine Rede sein. Den scheuen sie aus gutem Grunde: er würde ihnen mit fürchterlicher Anschaulichkeit das volle Matz ihrer schwe­ren sozialen Unterlassungsgründen zum Bewuytsem bringen und sie vor ihrer eigenen Riesenschulö erblei­chen machen.

Sie Beleuchtung im kommenden Dinier.

In beu kommenden Wintermonaten können der Be­völkerung zu Beleuchtungszwecken nur 20 Prozent der Friedensbedarfsmenge an Petroleum Aur Verfügung ge­

stellt werden. Angesichts dieser Tatsache hat sich die Reichs­leitung bemüht, für die Schaffung von Ersatzbeleuchtuu- gen Sorge zu tragen. Hierfür kommt neben der elektri­schen und Gasbeleuchtung wesentlich Spiritus in Frage.

Die Reichsleitung hat deshalb die Bereitstellung hin­reichender Mengen von Brennsptritus gesichert und die Gründung einerSpiritus-Glühlicht-Kriegsge- sellschaft m. b. H." mit dem Sitze in Berlin, Leipziger- straße 2, veranlaßt. Der Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung Deutschlands mit Kleinbeleuchtungsmitteln für Spiritusglühlicht, insbesondere der Vertrieb von Spiritusbrennern für Kleinbeleuchtungszwecke. Die Ge­sellschaft wird zunächst nur einen Nvrmalspiritusbren- ner, der auf die gebräuchliche 14 Linien-Petroleumlampe ohne weiteres aufgeschraubt werben kann, einschließlich Docht zum Kleinhandelspreise von 4//. vertreiben. Bei Lampen anderer Größe muß ein mit passendem Anschluß- gewinde versehenes Füllstück zwischen Lampensockel und Brenner verwendet werden. Die Rebenteile sind im freien Handel zum Preise von insgesamt 1,25 ,/Z zu ha­ben. Da die Umänderung vorhandener Petroleumlampen in Spirituslampen eine gewisse Sachkunde vorauSfeot so empfiehlt es sich, hiermit nur die Kleinhändler zu betrauen, benen der Vertrieb der Brenner übertragen wird. Diese werden auch verpflichtet, für Spirituslam- pen nur Glühstrümpfe und Glaszylinder von guter Be­schaffenheit abzugeben.

Der neue Spiritusbrenner hat eine Lichtstärke von 50 Hefnerkerzen, gegenüber etwa 18 Kerzen des Linien- Petroleumbrenners. Sein Spiritusverbrauch beträgt etwa Vu Liter in der Stunde, sodass sich die Betriebs­kosten bei dem gegenwärtigen Preise des vergällten Spi­ritus von 60 Pfennigen für das Liter auf 5 Pfennige für die Brennstunde stellen.

Die Spiritusbeleuchtung eignet sich wegen der Ver- wendung von GlÜhkörpern nicht für diejenigen Fälle, in welchen die Lampe Erschütterungen oder dem Winde besonders ausgesetzt ist. Für diese Verwendungszwecke (Stall- und Wagenlaternen) ist die Acetylenbelenchtung zweckmäßiger, die als Zimmerbeleuchtung nicht empfoh­len werden kann. Außer von den Kleinhändlern, du geeignet sind, Petroleumlampen in Spirituslampen um- zuarbeiten, werden die Brenner auch von den Kommunen bezogen werden können.

Um der minderbemittelten Bevölkerung (Heimar­beitern und dergl.) die Kosten der Umarbeitung der vor­handenen Petroleumlampen zu ersparen und um ihr die Fortbenutzung des billigeren Petroleumlichtes im kom­menden Winter zu sichern, ist es eine Pflicht aller besser gestellten Leute, sich des Spiritusglühlichtes als Ersatz- beleuchtung zu bedienen, falls ihnen nicht Gas- oder elektrisches Licht zur Verfügung stehen. Allen denen, m deren Wohnungen Leitungen für Gas- oder elektri­sches Licht verlegt sind, oder leicht verlegt werden kön­nen, wird dringend empfohlen, sich dieser Beleuchtungs- arten au bedienen.