Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im ' amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 343.
Sonnabend, den 16, Oktober
1915
Amtlicher Teil.
Mehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchen-Ge- fetzes vom 26. Juni 1909 — Reichsgesetzblatt No. 519 — wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt.
§ 1.
Die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 18. August 1915 I. 9901. — Kreisblatt No. 195 — wird aufgehoben, nachdem die Maul- und Klauenseuche in Obergets und Eitra wieder erloschen ist.
§ 2.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Hersfeld, den 12. Oktober 1915.
Der Landrat.
V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Königlich Preußisches
Landesamt für Futtermittel.
Berlin W. 9, den 15. September 1915.
Bekanntmachung
der Reichsfuttermittelstelle
betreffend, die Gerstenkontingente der Gerste verarbeitenden Betriebe.
Auf Grund des § 4 Ziffer 2 b und c der Verordnung über die Errichtung einer Reichsfutter- mittelsteüe vom 23. Juli 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 455) bestimmen wir mit Zustimmung der zuständigen Abteilung unseres Beirates (§ 5 Abs. 2 Ziffer 2 a. a. O.) was folgt:
1. Die Feststellung des Gerstenkontingents der Brauereien und Brennereien für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916 erfolgt durch die Steuerbehörden. Die näheren Bestimmungen über die Gerstenkontingente der Brauereien und Brennereien finden sich in den besonderen Bekanntmachungen vom 15. September d. I. (Reichsanzeiger Nr. 219.)
2. Die Feststellung des Gerstenkontingents der Gersten- und Malzkaffeefabriken, der Preßhefefabriken, der Graupenmühlen, der Malzextraktfabriken und der Mummebrauereien erfolgt für die Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Oktober 1916 unmittelbar durch die Reichsfuttermittelstelle. Den einzelnen Betrieben
wird, sobald die erforderlichen Unterlagen über die von ihnen in der Zeit vom 1. Juli 1912 bis 30. Juni 1914 tatsächlich verarbeiteten Mengen an Rohgerste oder Gerstenmalz beigebracht und in Ordnung befunden sind, die Mitteilung über die Höhe des festgesetzten Gerstenkontingents von der Reichsfutter- Mittelstelle zugestellt.
3. Die zum Ankauf der Gerste für diese Betriebe allein berechtigenden Gerstenbezugsscheine werden der Gerstenverwertungs-Gesellschaft übergeben. Der Ankauf der Gerste ist daher nicht den einzelnen Betrieben unmittelbar gestattet, sondern sie haben sich wegen Lieferung der Gerste mit der Gerstenverwertungs- Gesellschaft in Verbindung zcz setzen. Soweit die Betriebe die Gerste selbst einfaufen wollen, können sie das nur, wenn sie sich als Kommissionäre der Gesellschaft beauftragen lassen und für sie kaufen. Die Gerstenbezugsscheine werden ihnen nur als Kommissionären zur Legitimation beim Einkauf ausge- händigt.
4. Wenn ein Betrieb das für ihn festgestellte Gerstenkontingent zu dem angegebenen Erzeugnis nicht oder nur zum Teil verarbeitet, so darf er die dafür auf Bezugsschein erworbene aber unverwendet bleibende Gerste nicht anderweit verwenden oder an andere Gerste verarbeitende Betriebe wettergeben, muß sie vielmehr der Reichsfuttermittelstelle zur Verfügung stellen. Will ein Betrieb die Uebertragung seines Kontingents oder eines Teiles davon an einen anderen Betrieb der gleichen Fabrikation vornehmen, so muß er unter Rückgabe der Mitteilung über die Festsetzung seinesWerstenkontingents bei der Reichsfuttermittelstelle einen entsprechenden Antrag stellen. Das nicht verarbeitete Kontingent wird dann abgesetzt werden und, falls die Zustimmung zur Uebertragung erteilt wird, dem erwerbenden Betriebe ein Zusatzkontingentschein ausgestellt werden, auf den dieser dann die unverwendete Gerste übernehmen kann.
5. Soweit Ausputzgerste nach § 32 der Gersten- verordnung an die Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung abgeliefert wird, erfolgt Ausstellung eines Zusatzkontingents in entspre^nder Höhe.
Hersfeld, den 12. Oktober 1915.
In der Gemeinde Machtlos Kreis Ziegenhain ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
I. I. Nr. 11602. Der Land rat.
I. B.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 12. Oktober 1915.
In der Landgemeinde Rimmd, Kreis Hünfeld, ist
die Maul- und Klauenseuche amtlich I festgestellt worden.
Die bei einem Pferde des Landwirts Hofmann in Rhina, Kreis Hünfeld ausgebrochene Räude ist erloschen.
Nr. 3745. Der Landrat.
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 12. Oktober 1915.
In der Gemeinde Breitenbach a H., Kreis Ziegenhain ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
J. I. 11601. Der Landrat.
v. Hede man n, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat«
* (Weihnachtspakete nach il e b e r s e e.) Es empfiehlt sich, die Weihnachtspakete nach den Über- seeischen Ländern, mit denen ein Paketverkehr zurzeit möglich ist, namentlich nach den Vereinigten Staaten von Amerika schon Anfang November bei der Post einzuliefern, damit die rechtzeitige Aushändigung dieser Sendungen an die Empfänger gesichert ist.
8 Hersfeld, 15. Oktober. (Aenderungen i m Fernsprechverzeichnis.) In dem Teilnehmer- Verzeichnis an dem hiesigen Fernsprechnetz sind zu streichen die Nummer 86 Gebr. Seelig Kalkobes, 176 Heinrich Nephut und 271 Reinhardt Witwe.
Bebra, 14. Oktober. Durch einen eigenartigen Unfall kam ein Anstreichergehilfe schwer zu Schaden. Er war auf dem Bahnhof mit Anstreicherarbeiten beschäftigt, wobei er seine Leiter zu nahe an das Bahngleise stellte. Sie wurde von einer rangierenden Maschine erfaßt und umgerissen, wobei dem jungen Mann der linke Unterarm fast vollständig abgefahren wurde. Der Verletzte wurde in das. Landkrankenhaus Hersfeld überführt.
Caffel, 14. Oktober. (Gründung eines Ehrenbuches.) Zum dauernden Gedächtnis aller aus dem Felde der Ehre gefallenen hessischen Lehrer hat der Vorstand des Casseler Schulmuseums im Einverständnis mit dem Geschäftsführenden Ausschuß des Hessischen Volksschullehrervereins die Gründung eines Ehrenbuches veranlaßt, in dem die Bildnisse der gefallenen Helden nebst einem kurzen Lebenslaufe vereinigt werden sollen. Der Vorstand des Schulmuseums hat in einem Anschreiben an die Vorsitzenden der Bezirks- veretne um Einsendung von Bildern gebeten.
Reichtum und Armut in England.
Von Karl Witte.
Der Reichskanzler hat in einer Unterredung mit dem Rechtsanwalt Krebs aus Boston die herrschenden Klassen Großbritanniens mit ihrem sozialen Verhalten selbstsüchtig und grausam genannt. Während sie selbst in Luxus schwelgten, hätten sie von jeher den vielen Millionen unglücklicher, in Slums lebender Bettler nur sehr geringe Beachtung geschenkt. Was könnten jetzt, in der Stunde der Gefahr, diese unglücklichen Geschöpfe dem Lande, dem sie nichts als ihre Geburt verdanken, bieten?
Nie ist ein wahreres Wort ausgesprochen, aber man muß es nur richtig aufsassen. In England könnte dagegen eingewendet werden, aus den Taschen der besitzenden Klassen flössen nirgends soviel Spenden für die Armen, wie in Großbritannien, itub man hatte dann die größten Zahlen unzweifelhaft auf seiner Seite. In London allein bringt die private Milotätigkeit jährlich mehr als 100 Millionen Mark auf. In dieser Hinsicht, wie in so mancher anderen, ist England eben das Land der Kompromisse. John Bull, der behäbige Reprüsen- tant des britischen Volkes, mit seinem von Selbstzufriedenheit strotzenden Gesicht und seiner gedrungenen wohlgenährten Gestalt, ist im allgemeinen in seinem Ueberslutz kein Knauser: er greift willig in die volle Tasche, um einem Bettler am Wege ein Almosen zu- zuwerfen. Er zeichnet auch eine hübsche Summe für die Bedürftigen seiner Kirchengemeinde in Stadt uiib Land, um so bereitwilliger, je sicherer er daraus rechnen kann, daß seinem Namen auf der Liste der Wohltäter, die für die Oeffentlichkeit bestimmt ist, der gebührende Platz eingerällmi wird. Er folgt dabei nicht allem der Stimme der Selbstgefälligkeit, sondern auch der des bürgerlichen Verstandes, indem er es für seine soziale Pflicht hält, dem Staat einen Teil der schweren Armenlast abzunehmen. Vielleicht spricht auch der Selbsterhaltungstrieb ein Wort mit, meint er für die Hungernden und Frierenden den Großmütigen spielt, denn er muß sich sagen, es liege im Interesse des Ueberflusses, die heiseren Stimmen, die allzulaut nach Brot schreien, durch freiwillige Gaben zum Schweigen zu bringen.
, Aber weiter geht auch, von seltenen Ausnahmen abgesehen, sein Interesse für das abgrundtiefe Elend nicht, selbst dann nicht, wenn es unmittelbar vor seiner Tür erbarmungswürdig zum Himmel schreit. Der Gedanke, hier von Grund aus Wandel zu schaffen, dem Elend zu einer menschenwürdigeren Existenz auf die Beine zu helfen, scheint dem Durchschnitts-Reichen jenseits des Kanals völlig fernzuliegen. Er darf sich freilich bei einem gänzlichem Mangel an gutem Willen für wirkliche soziale Fürsorge auf das Beispiel der regierenden parlamentarischen Kreise seines Landes berufen, die zu keiner Zeit ernstlich bereit gewesen sind, auf diesem Gebiet vom gemächlichen Wege des „Gehenlassens" abzuweichen, obwohl es an warnenden Stimmen nicht gefehlt hat, Camvbell-Bannerman erklärte einmal in
einer öffentlichen Rede, nach ziemlich zuverlässiger Scyät- zung lebten 30 v. H. der Bevölkerung Großbritanniens und Irlands in jämmerlichen Zuständen, am „Rande des Hungers". Man ha.t in England auch von der „Politik des herzlosen Mammonismus" gesprochen, die sich nicht die geringste Mühe gebe, der Arbeitlosigkeit und dem Elend, besonders in den Großstädten und Jndu- striemittelpunkten, wirksam abzuhelfen. Nach einer Erklärung für diese ebenso kurzsichtige, wie verhängnisvolle Gleichgültigkeit angesichts der wichtigen sozialen Probleme braucht man nicht lange zu suchen: für den, der die englischen Verhältnisse persönlich kennt, ergibt sie sich ganz von selbst aus der Psychologie der regierenden und besitzenden Klassen, die dem Elend am liebsten soweit wie möglich aus dem Wege gehen, um in ihrer Ge- wissensruhe nicht allzusehr gestört zu werden. In den Ministerien und in dem stolzen Parlamentsgebäude an der Themse ist man immer bereit, das große Wort zu führen, wenn es gilt, mit allen Mitteln die Herrlichkeit des Reiches und den Vorteil der „glücklich Besitzenden" zu fordern, aber keine Hand rührt sich für die nach Millionen zählenden Unglücklichen im Lande, die in täglicher Gefahr schweben, vom Abgrund des Elends und der Not verschlungen zu werden.
In den Stadtteilen des westlichen Londons, wo der Reichtum sein Hauptquartier aufgeschlagen hat, genießt man im vollsten üppigsten Maße alles, was der Erdkreis für die Genüsse des verfeinerten Lebens zu bieten vermag, in den engen, maßlos schmutzigeil Gassen der örtlichen Armenvierteln aber herrscht eine aus der äußersten menschlichen Not entspringende Verkommenheit, von der man sich nur als Augenzeuge einen richtigen Begriff machen samt. Der Schnapsteufel feiert inmitten dieses namenloses Elends seine greulichsten Triumphe, vor ihm beugt sich alles willenlos und widerstandsunfähig in den physischen und moralischen Schmutz.
Wer, wie der Schreiber dieser Zerlen, mit eigenen Augen immer von neuem den Hexensabbath beobachtet hatz der sich Abend für Abend in den Straßen abspielt, wo das Londoner Lumpenproletariat unbeschränkt herrscht, wird Verständnis dafür haben, daß den Nacht- Habern an der Themse bei dem Gedanken an diese in Verkommenheit so tief versunkene Welt zuweilen angst und bange wirb. Wir sagen wohl überlegt „bet dem Gedanken", denn von dem Anblick kann bei den Herren in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl keine Rede sein. Den scheuen sie aus gutem Grunde: er würde ihnen mit fürchterlicher Anschaulichkeit das volle Matz ihrer schweren sozialen Unterlassungsgründen zum Bewuytsem bringen und sie vor ihrer eigenen Riesenschulö erbleichen machen.
Sie Beleuchtung im kommenden Dinier.
In beu kommenden Wintermonaten können der Bevölkerung zu Beleuchtungszwecken nur 20 Prozent der Friedensbedarfsmenge an Petroleum Aur Verfügung ge
stellt werden. Angesichts dieser Tatsache hat sich die Reichsleitung bemüht, für die Schaffung von Ersatzbeleuchtuu- gen Sorge zu tragen. Hierfür kommt neben der elektrischen und Gasbeleuchtung wesentlich Spiritus in Frage.
Die Reichsleitung hat deshalb die Bereitstellung hinreichender Mengen von Brennsptritus gesichert und die Gründung einer „Spiritus-Glühlicht-Kriegsge- sellschaft m. b. H." mit dem Sitze in Berlin, Leipziger- straße 2, veranlaßt. Der Zweck der Gesellschaft ist die Versorgung Deutschlands mit Kleinbeleuchtungsmitteln für Spiritusglühlicht, insbesondere der Vertrieb von Spiritusbrennern für Kleinbeleuchtungszwecke. Die Gesellschaft wird zunächst nur einen Nvrmalspiritusbren- ner, der auf die gebräuchliche 14 Linien-Petroleumlampe ohne weiteres aufgeschraubt werben kann, einschließlich Docht zum Kleinhandelspreise von 4 „//. vertreiben. Bei Lampen anderer Größe muß ein mit passendem Anschluß- gewinde versehenes Füllstück zwischen Lampensockel und Brenner verwendet werden. Die Rebenteile sind im freien Handel zum Preise von insgesamt 1,25 ,/Z zu haben. Da die Umänderung vorhandener Petroleumlampen in Spirituslampen eine gewisse Sachkunde vorauSfeot so empfiehlt es sich, hiermit nur die Kleinhändler zu betrauen, benen der Vertrieb der Brenner übertragen wird. Diese werden auch verpflichtet, für Spirituslam- pen nur Glühstrümpfe und Glaszylinder von guter Beschaffenheit abzugeben.
Der neue Spiritusbrenner hat eine Lichtstärke von 50 Hefnerkerzen, gegenüber etwa 18 Kerzen des Linien- Petroleumbrenners. Sein Spiritusverbrauch beträgt etwa Vu Liter in der Stunde, sodass sich die Betriebskosten bei dem gegenwärtigen Preise des vergällten Spiritus von 60 Pfennigen für das Liter auf 5 Pfennige für die Brennstunde stellen.
Die Spiritusbeleuchtung eignet sich wegen der Ver- wendung von GlÜhkörpern nicht für diejenigen Fälle, in welchen die Lampe Erschütterungen oder dem Winde besonders ausgesetzt ist. Für diese Verwendungszwecke (Stall- und Wagenlaternen) ist die Acetylenbelenchtung zweckmäßiger, die als Zimmerbeleuchtung nicht empfohlen werden kann. Außer von den Kleinhändlern, du geeignet sind, Petroleumlampen in Spirituslampen um- zuarbeiten, werden die Brenner auch von den Kommunen bezogen werden können.
Um der minderbemittelten Bevölkerung (Heimarbeitern und dergl.) die Kosten der Umarbeitung der vorhandenen Petroleumlampen zu ersparen und um ihr die Fortbenutzung des billigeren Petroleumlichtes im kommenden Winter zu sichern, ist es eine Pflicht aller besser gestellten Leute, sich des Spiritusglühlichtes als Ersatz- beleuchtung zu bedienen, falls ihnen nicht Gas- oder elektrisches Licht zur Verfügung stehen. Allen denen, m deren Wohnungen Leitungen für Gas- oder elektrisches Licht verlegt sind, oder leicht verlegt werden können, wird dringend empfohlen, sich dieser Beleuchtungs- arten au bedienen.