Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * M zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei 5)u5|ll0u Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 7

für den Kreis Hersfeld

ß . /« n Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im / amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 238.

Sonntag, den 10. Oktober

1915

Amtlicher Teil.

Berlin-Wilmersdorf, den 1. Sept. 1915.

Nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 26. August 1915 werden die Zeiten, in denen Ver­sicherte im gegenwärtigen Kriege dem Deutschen Reiche oder der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben, soweit sie in vollen Kalendermonaten bestehen, auf die Warte­zeiten und bei Berechnung der Bersicherungsleistungen an Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten nach dem Versicherungsgesetze für Angestellte als Beitragszeiten angerechnet, ohne daß Beiträge entrichtet zu werden brauchen. Beiträge, die für die vorstehend bezeich­neten, durch die Militärpapiere nachzuweifenden Zeiten entrichtet worden sind, werden, soweit sie nicht bereits zurückerstattet sind, dem Arbeitgeber anf seinen An­trag ohne Zinsen zurückgezahlt, der Arbeitgeber hat dem Angestellten den von ihm eingezahlten Beitrags- tcil zu erstatten.

Mit Rücksicht auf die zu erwartende große Zahl von Rückzahlungsanträgen ersucht das Direktorium der R. f. A. die in Frage kommenden Arbeitgeber in deren eigenstem Interesse um genaue Beachtung fol­gender Punkte:

1. Dem Antrag auf Rückzahlung der erwähnten Bei­träge müssen unter allen Umständen die Militär­pässe aller Versicherten, für die die Beiträge zu­rückverlangt werden, beigefügt sein. Ohne den Militärpaß, aus dem sich auch die Dauer des Kriegs­dienstes ergeben muß, kann keine Rückzahlung er-

2. Die Rückzahlung der Beiträge erfolgt nur für die vollen Monate des Kriegsdienstes,- der für den Monat August 1914 gezahlte Beitrag kommt daher von vornherein nicht in Frage, da der erste Mobilmachungstag der 2. Augnst 1914 war, es sich also nicht um einen vollen Monat des Kriegs­dienstes handelt.

3. Der Antrag auf Rückzahlung ist von dem Arbeit­geber, der die Beiträge gezahlt hat, an das Direk­torium der R. f. A. in Berlin-Wilmersdorf, Hohen- zollerndamm 193 5, portofrei zu richten. Die Ver­sicherten selbst können solche Rückzahlungsanträge nicht stellen, es handle sich denn um freiwillige Ver­sicherte.

4. In dem Rückzahlungsantrag sind Vor- und Zu­namen, Geburtstag und Geburtsort der in Frage kommenden Versicherten, die vollen Kriegsdienst­monate, für die auf das Konto des einzelnen Ver­sicherten Beiträge gezahlt worden sind, diese Bei­träge selbst und ihre Zahlungstage im Einzelnen genau anzugeben.

5. Da die Militärpässe sich während des Krieges in den Händen der Militärbehörden befinden, so werden die Anträge auf Rückzahlung der in Be­tracht kommenden Beiträge ausnahmslos erst nach Beendigung der Kriegsdienstleistung, in der Regel also nach Ablauf des Krieges zu stellen sein. An­träge ohne beigefügte Militärpäffe sind nach Nr. 1 ganz zwecklos.

6. Nach Prüfung und Genehmigung der Anträge er­folgt die Rückzahlung der in Frage kommenden Beiträge. Eine Verrechnung derselben mit den lau­fenden Beiträgen, eine Kürzung dieser ist unzn- lttssig.

Direktorium der Reichsversicherungs­anstalt für Angestellte.

Koch.

* * * Hersfeld, den 4. Oktober 1915. Wird veröffentlicht.

I. M. Nr. 1959. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 6. Oktober 1915.

An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.

Ich erinnere an die Vorlage der Hundesteuer­zugangsliste für das 2. Vierteljahr des Rechnungs- lahres 1915 mit Frist bis zum 18. ds. Monats.

Der Vorsitzende des Kreisausschnsses.

J. A. No. 10096. I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 6. Oktober 1915.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Ich erinnere an die Erledigung der Verfügung vom 12. September 1912, J. A. Nr. 5614, Kreisblatt ^r. 111, betreffend: Einsendung der Nachweisung über den Bestand an deckfähigen Ziegen und sprung- fahigen Ziegenböcken mit Frist bis zum 18. ds. Monats.

Der Vorsitzende des Kreisansschuffes.

J. A. Ro. 10093. J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Unsere D Helden

Mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Feldwebel Justus Schade, Res.-Jnf.-Regt. 238, Breitenbach; Wachtmeister Georg Psaff im 1. bayer. schweren Reiter Regiment, Salzberg: Res. August Pfaff Res.-Jnf.-Regt. 71, Salzberg.

Auf dem Felde der Ehre fielen: Landsturm­mann Heinrich Schmidt, Baasen; Lehrer Heinrich Wilhelm Ritter, Kalkobes,- Oberjäger Ph. Nennstiehl, Landershausen.

Bus der Heimat

* (Absatz von Pferden durch die Land- Wirtschaftskammer.) Durch die vorjährigen Aushebungen ist der Pferdebestand im Regierungs- bezir k Cassel so stark vermindert worden, daß die sach­gemäße Bestellung der Felder, sowie die Ausführung der sonstigen Gespannarbeiten in den Landwirtschaft­lichen Betrieben auf Schwierigkeiten stößt. Die Landwirtschaftskammer in Cassel ist von vornherein bestrebt gewesen, durch Ankauf von Beutepferden und durch Vermittelung von unbrauchbar gewordenen Militärpferden diesem Uebelstande zu begegnen. Im ganzen sind bis jetzt einige Tausend Tiere durch Vermittelung der Kammer im Regierungsbezirk ab­gesetzt worden. Das genügt jedoch nicht annähernd, um den vorhandenen großen Bedarf an Pferden zu decken. DieLandwirtschaftskammer hat deshalb zurzeit wiederum ihren Geschäftsführer, Herrn Dr. Sprenger, mit einem Kommando, bestehend aus einem Unter­offizier und zehn Mann, nach dem Westen geschickt, um dort einen ihr von der Heeresverwaltung angebotenen Transport von 100, möglicherweise mehr Fohlen ab- zuholen. Die Tiere werden zum Teil im Kreise Marburg, in dem der Mangel besonders "roß ist, zum Teil in Cassel zum Verkauf gelanaer. eMl der Beseitigung des augenblicklichen Pferdemangels verfolgt die Land- wirtschastskammer mit diesen Pferdeankäufen auch den Zweck, die Z u ch t, die natürlich durch die Pferdeaus­aushebungen, der gerade die besten Pferde zum Opfer gefallen sind, stark geschädigt worden ist, wieder zu heben. Unter den bisher im Kammerbezirk abgesetzten Tieren waren eine ganze Anzahl brauchbarer Zucht­tiere, insbesondere des schweren Schlages, sodaß hier­durch schon einige Lücken in den Bestän den der Zucht­tiere wieder ausgefüllt werden konnten.

* (W i ch t i g für G a st w i r t e.) Daß auch die Aufforderung zum verbotswidrigen Verkauf von Trinkbranntwein strafbar ist, lehrt folgender Fall: Das Landgericht Eleve hat am 10. Mai den Zollauf­seher Martin Wetteran wegen Zuwiderhandelns gegen eine Verordnung des stellvertretenden komman­dierenden Generals des 7. Armeekorps vorn 12. Ok­tober v. I. auf Grund des § 9 b des Belagerungsge­setzes zu einem Tag Gefängnis verurteilt. Die Ehe­leute X betrieben in dem Dorfe Pont im Kreise Geldern eine Gastwirtschaft. In dieser erschien eines Nachmittags im November v. I. der Angeklagte und begehrte einen Liter Branntwein zum Preise von 1,20 Mark in einer mitgebrachten Flasche zu kaufen. Die Ehefrau X., die allein im Geschäft anwesend war, weigerte sich jedoch, den Schnaps zu verabreichen unter Hinweis auf die erwähnte Verordnung vorn 12. Ok­tober, welche den Verkauf von Trinkbranntwein über die Straße und in offenen Gefäßen sowie ein Auf­fordern dazu verbot. Da versuchte der Angeklagte nochmals, die Frau zum Ausschank des Trinkbrannt- weins zu bewegen, indem er meinte, es würde dies ja niemand gewahr. Als die Frau dann sogar ihren im Nebenzimmer sich aufhaltenden Ehemann fragte, ob sie den Trinkbranntwein geben dürfe, und dieser es untersagte, verließ der Angeklagte unter der Drohung, sich dafür zu rächen, die Gastwirtschaft, was für ihn die bereits erwähnte Verurteilung zur Folge hatte. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision ein­gelegt, in der er zunächst sagte, der Begriff der Auf­forderung sei vom Vorderrichter verkannt worden. Die fragliche Verordnung sei nicht rechtsgültig ge­wesen. Zum mindesten sei die Verordnung so unklar gewesen, daß eine Verurteilung darauf nicht hätte erfolgen dürfen. Das Reichsgericht war jedoch der Ansicht, daß das Urteil zu Bedenken keinen Anlaß biete und erkannte deshalb auf Verwerfung des Rechtsmittels.

* (Kriegssammlung der Eisenbahn.) Die Beamten und Arbeiter der preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft und der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen haben nach den Feststellungen am 22. v. M. für die Kriegssammlung der Eisenbahn rund 2 252 680 Mk. aufgebracht. Hiervon waren bis Anfang Juni dieses Jahres rund 950 000 Mk. für Kriegswohlfahrtszwecke ausgegeben Bis Ende Sep­tember dieses Jahres wurden weitere 410 000 Mk. aufgewendet, und zwar 225 000 Mk. für Liebesgaben aller Art für die Truppen im Felde, 60 000 Mk. für eine Mackensenspende, 7000 Mk. zur Beschaffung einer fahrbaren Badeeinrichtung, 5000 Mk. für Mineral­wasser für Truppen, 17 000 Mk. für die National-

stiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Ge­fallenen, 24 000 Mk. für die Sammlung eines Kapitals zur Unterstützung erblindeter Krieger, 40 000 Mk. für die Kriegsbeschädigtenfürsorge der Kriegssammlung der Eisenbahn, 10 000 Mk. für den roten Halbmond, 5000 Mk. für SanitätShunde, 2000 Mk. für die Er- frtschnugsstelle des Vaterländischen Frauenvereins auf dem Potsdamerbahnhof in Berlin, 10000 Mk. zur Beschaffung von Lesestoff für Schützengräben und Lazarette sowie 5000 Mk. zur Beschaffuug von Liebes­gaben für U-Boote. Im ganzen sind bisher 1860 000 Mark ausgegeben worden. Die Sammlungen werden fortgesetzt.

8 Hersfeld, 9. Oktober. Das preußische KriegS- ministerium hat in einem Erlasse darauf hingewiesen, daß in keinem Falle znlttssia ist, eine Verzichtleistung auf gesetztlich zustehende Militärversorgnngsgebühr- nisse zu fordern. Vielmehr sei selbstverständliche Pflicht der Truppenteile und Behörden, für die Zu- btllnng etwa zustehender Versorgungsgebührnisse aufs weitgehendste besorgt zu sein. Die in Ziffer 352 der Pensionierungsvorschrift vom 16. 3. 1912 vorgesehene Unterzeichnug der Stammrolle oder des Anszuges aus ihr (Muster b zu 8 3 der Anlage 9 zur Heerordnung) hat lediglich den Zweck, die Richtigkeit aller vorge- schriebenen Eintragungen, insbesondere von Dienst­beschädigungen, Verwundungen und sonstigen Krank­heiten von den zu Entlassenden bestätigen zu lassen. Sie hat keinerlei Einfluß auf etwaige VersorgungS- ansprüche, für die nur die nachteiligen Folgen solcher Gesundheitsstörungen in Frage kommen.

):( Hersfeld, 9. Oktober. (Die diesjährige Kalidüngung.) Die Kalisalze stehen der deutschen Landwirtschaft auch in der jetzigen Zeit unabhängig vom Auslande in mehr als ausreichendem Maße zur Verfügung. Sie sollten daher and) gerade in diesem Jahre, besonders für die Herbstsaaten, in noch reich­licherem Maße als bisher zur Verwendung kommen. Für ihren besten Erfolg ist eine rechtzeitige An­wendung einige Wochen vor der Saat und unter den geveuwärttgen Verhält, issen namentlich eine früh­zeitige Bestellung unbedingt erforderlich.

§ Hersfeld, 9. Oktober. (Kirchliches.) ES wird auch an dieser Stelle darauf aufmerksam gemacht, daß von jetzt ab der Nebengottesdienst Sonntags wieder Nachmittags V26 Uhr beginnt.

Cassel, 8. Oktober. Wie ans Gießen berichtet wird, waren vor einigen Tagen einem dortigen Land­wirt von einem Ackerfelde eine größere Menge guter Speisekartoffeln, annähernd 12 Zentner, gestohlen worden. Um den Spitzbuben zu ermitteln, wurde der Polizeihund eines Schutzmannes auf die Spur gesetzt, was deu Erfolg hatte, daß der Spürhund über viele Hindernisse hinweg, bis zu einem entfernt gelegenen Gehöft lief und hier stehen blieb. Eine darauf vor­genommene Haussuchung förderte auch richtig die ge­stohlenen Kartoffeln in einem Versteck im Keller zu­tage. Auch wurde dabei im Keller ein vor längerer Zeit gestohlenes Fahrrad aufgefunden und beschlag­nahmt.

Cassel, 8. Oktober. Bei Kanalausschachtungs-Ar- beiten auf dem Forst im Stadtteil Bettenhausen hat (ich gestern vormittag ein tödlicher Unglücksfall er­eignet. Hier soll ein Straßenkanal ausgebaut werden. Infolge des starken Regeuwetters wurden die aus­geworfenen an der Kanalkante liegenden Erdmassen derart erschwert, daß sie eine Kanalwand eindrückten. Durch die eingestürzten Erdmassen wurden zwei in der Tiefe beschäftigte Bauarbeiter verschüttet. Ein Arbeiter, der mit leichten Verletzungen davon kam, konnte schnell ausgegraben und aus der lebensgefähr­lichen Lage befreit werden. Der zweite hingegen, der 22 Jahre alte Arbeiter Böhm aus München, der schon ein Jahr lang den Krieg im Westen mitgemacht hat und nächste Woche wieder bet seinem Truppenteil eintreten sollte, mußte sein Leben hierbei einbüßen. Die schweren Erbmassen hatten ihm Kopf, Brust und Beine eingedrückt. Er konnte nur als Leiche ausge­graben werden.

Burkersdorf, 6. Oktober. Einen schrecklichen Selbstmord beging der geisteskranke Wirtschastsgehilfe Dietrich. Wie die Altenburger Landeszeitung be­richtet, hatte D. seinen Kopf unter das Messer einer Häckselmaschine gelegt und dasselbe mit solcher Gewalt heruntergerissen, daß ihm der Hals bis zum Wirbel durchschnitten wurde. Der Tod trat sofort ein.

Bini^iiSHia^Qi^^

Perlen. ^Whrr!gÄt 3 öp^ 5p£ j 3p£

LCTraTTEMS!^^