Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Kerchldn
für den Kreis Hersfeld
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Nr. 233.
Dienstag, den 5. Oktober
1915
Amtlicher Teil.
Nachtrags-Berordnung
zu der Bekanntmachung, betreffend
Bestandserhebnng und Beschlagnahme von alten Banmwoll-Lumpen und nenen baumwollenen Stoffabfällen (W. 2. 285 5. 15. K. R. A).
Nachstehende Anordnungen werden hiermit auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juli 1851 oder Artikel 4 Ziffer 2 des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 zur allgemeinen Kenntnis gebracht, mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung — worunter auch verspätete oder unvollständige Meldung fällt — auf Grund der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 54 bestraft wird*).
Meldepflicht.
Die Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von alten Baumwoll-Lumpen und neuen baumwollenen Stoffabfällen (W. 2. 285/5. 18. K. R. A.), vom 1. Juni 1915 wird dahingehend erweitert, daß die Bestandsmeldungen, die nach dem Meldebe- stimmmungen (§ 8) zum letzten Male am 1. August unter Einhaltung einer Einreichungsfrist bis zum 15. August zu erstatten waren, nunmehr allmonatlich zu erfolgen haben ; die Meldungen müssen für den Stand der Vorräte am ersten eines jeden Monats unter Einhaltung einer Einreichungsfrist bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgen.
Meldescheine.
Die für die Meldung zu benutzenden amtlichen Meldescheine werden auf schriftliches Ansuchen von der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen, Berlin W. 35, Lützowstraße 33 36, postfrei versandt. Die Anforderungen von Meldescheinen bei der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen und die Meldungen, die an die KriegsRohstoff-Abteilung (Sektion W. 2,) des Königlichen Kriegsministeriums, Berlin SW 48, Verlängerte Hedemannstraße 9/10, ein- zureichen sind, müssen ordnungsgemäß frankiert sein.
Inkrafttreten.
Vorstehende Anordnungen treten mit ihrer Ver- kündung am 28. September 1915 in Kraft.
Erläuterung zn der Beschlagnahme.
Als beschlagnahmt unter Klasse 3 der Beschlagnahmeverfügung gilt auch sogenannter Dunkelbunt- kattun, soweit er solche Stücke enthält, die als Mittel- hellkattun oder Hellkattun gelten können, ganz gleichgültig ob dieser tatsächlich an Pappenfabriken geliefert wird. Bevor der Dunkelbuntkattun oder Schwarzkattun an die Pappenfabriken zur Ablieferung gelangt, muß der darin enthaltene Mittelbunt- sowie Hellbuntkattun herausgenommen werden.
Caffel, den 28. Sept. 1915.
Der Stelln. Kommandierende General des It. Armmekorps.
gez. von Haugwitz.
* * * Hersfeld, den 4. Oktober 1915.
Wird veröffentlicht.
Die Bekanntmachung vom 1. Juni 1915 ist abgedruckt im Kreisblatt Nr. 126 vom 2. Juni 1915.
Der Landrat.
J. V.:
_ Funke, Kreissekretär.
*) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteile für dem Staate verfallen erklärt werden. Wer fahrlässig die Auskunft zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Mouaten bestraft.
Hersfeld, den 1. Oktober 1915.
In den Gehöften des Landwirts Gutberlett, des Gastwirts Rohrbach in Rhina und des Landwirts Fruktursus Engel in Wichelsrombach, Kreis Hünfeld ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. i. 11240. Der Landrat.
I V.
Frhr. v. Doernberg, Reg.- Referendar.
Berlin, den 20. September 1915.
Hinter dem zweiten Satz der Ausführungsbestimmungen zu 8 6 Abs. 2 a. der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 ist einzuschalten:
„Dem Besitzer von Einhufern bleibt es überlassen, die Einteilung seiner ihm zustehenden Hafermenge in
der ihm am zweckmäßigsten erscheinenden Weise vor- zunehmen. Er ist lediglich verpflichtet, die ihm zu- stehende Gesamtmenge während der neuen Ernteperiode nicht zu überschreiten."
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: gez. H u b e r.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen undForsten.
In Vertretung: gez. K ü st e r.
Der Minister des Innern.
In Vertretung : gez. D r e w s.
Hersfeld, am 1. Oktober 1915.
Im Monat September ds. Js. sind von mir den nachbenannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:
tlm 2. 9. 1915
„ 2. 9. „
„ 3. 9. „
„ 3. 9. „
„ 3. 9. „
„ 4. 9. „
„ 14. 9. „
„ 16. 9. „
„ 16. 9. „
„ 20. 9. „
" 25. 9. „
„ 30. 9. „
„ 30. 9. „
am 2. 9. 1915
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. ,,
‘ „ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 9. 9. „
„ 28. 9. „
„ 28. 9. „
„ 28. 9. „
am 2. 9. 1915
„ 8. 9. „
A. Jahresjagdscheine:
a. entgeltliche:
dem Kaufmann Heinrich Volkenand in
Friedewald, Kreis Hersfeld. „ Oberleutnant von Otto in Hersfeld.
„ Gastwirt August Helling in Röhrigs- Hof, Kreis Hersfeld.
Sr. Hoheit Landgraf Ernst von Hessen in Philippsthal, Kreis Hersfeld, dem Landgräfl. Kammerdiener Karl Höhne in Philippsthal, Kr. Hersfeld.
„ Zahlmeister Wilhelm Gundelach in Hersfeld.
„ Landgräfl. Rendanten Carl Oswald Wiegand in Philippsthal, Kreis Hersfeld.
„ Ingenieur Karl Eggert inRöhrigs- Hof, Kreis Hersfeld.
„ Mühlenmeister Georg Rosenthal in Ransbach, Kreis Hersfeld.
„ Kommerzienrat Meyer in Tiefenort, Verwalt.-Bezirk Dermbach.
„ Lehrer Heinr. Hof in Berka a. Werra, Verw.-Bezirk Eisenach.
„ Theodor Troch in Meckbach, Kreis Hersfeld.
„ Ferdinand Reinhard in Landershausen, Kreis Hersfeld,
b. unentgeltliche:
dem Königlichen Oberförster Thtelow in Niederaula, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Forstmeister Mantels in Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Schmidt in Friedewald, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Lehmann in Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Spörer in Meckbach, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Troch in Meckbach, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Förster FranzinKathus, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Roloff .im Forsthaus Sorga, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Oberförster Kersting in Friedewald, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Radeck in Hilmes, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Rohloff in Friedewald, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Studenroth in Friedewald, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Förster Breitenstein in Friedewald, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Forstmeister Schulz in Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Teuster im Forsthaus Mönches, Kreis Hersfeld' „ Königlichen Hegemeister Wege in Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Thunecke in Gittersdorf, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Buge in Heenes, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Förster Nvgatz in Tann, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Hegemeister Schneppe in Obergeis, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Förster Schmidt in Heddersdorf, Kreis Hersfeld.
„ Königlichen Förster Simon in Obergeis, Kreis Hersfeld.
B. Tagesjagdscheine:
dem Studenten Kurt Stern in Hersfeld. „ Freiherrn Alexander von Doern- berg in Hausen b. Oberaula, Kreis Ziegenhain.
Der Landrat.
I. V.:
Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.
Erntedankfest!
Das zweite fm Krieg, unter der wachsenden Last! Werden die Stimmen des Dankes lauter sein als die Stimmen des Seuszens? Ja, sie sollten es sein. Die
Gefahr, von Neidern und Pressern ausgehungert zu werden, hat uns die Angen geöffnet über den Wert dessen, was wir sonst ungestört ernteten und genossen, die Not hat alle Widerstandskraft in der starken deutschen Seele wachgernfen, daß sie mit wuchtigen Schlägen die deutsche Scholle und ihre friedliche Segensarbeit schirmte. In dürren Frühjahrswochen und -Monaten, in nassen Erntetagen haben wir auf die Schöpferhand schauen und warten gelernt. In vielen Strichen ist's kaum eine Mittelernte geworden,' wir haben wieder Brot, aber es bleiben der Haushaltssorgen und -Aufgaben im großen und kleinen genug.
Auch unsre Brüder im Felde tun Erntearbeit, eine Ernte heißer, blutiger Art. Ihre Taten, die wir ihnen innig danken, die die Welt anstaunt, sind die Früchte edler Aussaat. Ernste Schulung, strenge Ordnung, feste Zucht, im Frieden treu gepflegt, ausharrende Treue bis zur Selbstaufopferung, bringen jetzt dem Vaterland ihren Segen. Und die Frucht wird ihm wieder zur edelsten Aussaat. „Ruhet sanft, ihr Geliebten! Von eurem Blute begossen, grünet der Oelbaum, es keimt luftig die köstliche Saat." Die edelste Frucht aber sei die dankbare Ehrfurcht gegen den Höchsten, der znr rechten Stunde die rechten Männer gegeben, weisen Rat, Heldentaten, -Leiden und -Opfer gesegnet hat. Mit ehernem Schritt geht seine Gerechtigkeit durch die Welt und läßt die Lüge Zwietracht ernten, die Verhetzung Aufruhr, die Habsucht und die Machtgier Erniedrigung und Verarmung, die Ruhmsucht Schmach, aber die Treue Vertrauen, Eintracht und Sieg. In Gott ruht des deutschen Reiches und Volkes erhoffte Zukunft, in Ihm allein der rechte Trost für alle, die ihr Liebstes fürs Vaterland geopfert haben:
„DieMit Tränen säen, werden mit Freuden ernten."
Bus der Heimat«
*.(Kartoffelversorgung für j die Unbemittelten.) Seitens der Regierung wird die Gründung einer Kar- toffeleinkaufsgesellschast geplant, der in Verbindung mit den Gemeinden die Aufgabe zufallen soll, die unbemittelte Bevölkerung Deutschlands mit Kartoffeln zu versorgen. Dieser Gesellschaft soll auch das Recht der Enteignung unter Festsetzung von Euteigungspretsen verliehen werden. Der Handel soll im übrigen ganz freibleiben. Von einer allgemeinen Festsetzung von Kartoffelhöchstpreisen bei den Landwirten soll vorläufig abgesehen werden. Ueber die Ausgestaltung des Planes werden noch weitere Verhandlungen stattfinden.
* (Schwurgericht.) Die nächste Schwurgerichtstagung beginnt am Montag den 25. Oktober. Sie wird etwa eine Woche dauern.
):( Hersfeld, 4. Oktober. Zur Verstärkung der Vorräte an Metallen und deren Legierungen zur Herstellung von Heeres- und Marinebedarf, z. B. an Kupfer, Rotguß, Messing, Aluminium, Nickel usw. wird ersucht, die abgeschossenen Schrotpatronen-Hülsen und Kugelpatronen-Hülsen, soweit sie aus Messing bestehen, sorgfältig zu sammeln und von Zeit zu Zeit der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft, gegen Vergütung der gesetzlichen Höchstpreise zu überlassen. Es wird ferner ersucht, darauf zu achten, daß unversehrte Patronen oder solche, welche noch Zündhütchen enthalten, den Sammlungen nicht beigefügt werden, da beim Einschmelzen der Metalle durch Explosionen Unfälle hervorgerufen werden könnten. Vor Absendung gesammelter Metalle sind jeweils unter Angabe der Menge, in Kilogramm ausgedrückt, von der Kriegs- metall-A -G., Berlin W. 9, Potsdamer Straße 10/11, Einkaufsbrief und Versandvorschriften etnzusordern.
8 Hersfeld, 4. Oktober. Verliehen: der Charakter als Postsekretär dem Oberpostaisistenten Ferdinand Möhl in Hersfeld nach bestandener Postsekretärprüfung.
8 Hersfeld, 4. Oktober. Verliehen wurde den Amtsgerichtssekretären W. WlüHer in Vurghaun, Götze in Oberaula der Charakter als Rechnungsrat.
Rotenburg, 3. Oktober. (Ein hessischer Schriftsteller.) Heute, am 3. Oktober, vollendet Pfarrer Karl Bonhoff in Rotenburg an der Fulda sein 50. Lebensjahr. 1865 als Sohn eines Arztes auf Königs- Hoff bei Münden geboren, besuchte er das Gymnasium in Cassel und studierte in Leipzig, Marburg und Berlin Theologie. Nachdem er vier Jahre Erzieher der Prinzen zu Wied gewesen war, wurde er 1898 Pfarrer der evangelisch-reformierten Gemeinde in Leipzig und verwaltete dieses Amt bis 1908, wo er in den Ruhestand trat. Seitdem lebte er in Partenkirchen, seit 1911 in Rotenburg. Außer einigen Romanen und theologischen Schriften veröffentlichte er kürzlich vier Kriegspredigten, die er im Sommer d. Js. vor seiner ehemaligen Leipziger Gemeinde gehalten hat.
Caffel, 2. Oktober. Wegen übertrieben hoher Prets- forderung für Eier wurde ein Händler auf dem Kö- nigsplatz, der für die Steige 3,20 bis 3,50 Mark genommen hatte, nach polizeilicher Feststellung des Tatbestandes zur Anzeige gebracht.