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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- » .

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei 5^151^10^1

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. *

für den Kreis Hersfeld

ÄreisMott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder» holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 232

Sonntag, den 3. Oktober

1915

Amtlicher Teil

Auf Grund des Artikel 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit § 4 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps folgender

Befehl

erlassen.

Wer öffentlich über den Abtransport, die Durch­fahrt oder Durchmarsch von Truppen, über Stör­ungen der Eisenbahntransporte durch Unglücksfälle und Unbrauchbarwerden von Eisenbahnen und Brücken Mitteilungen, seien sie wahr oder nicht wahr macht, wird, sofern die Truppenbewegungen oder Störungen nicht öffentlich amtlich bekannt ge­geben sind, mit Gefängnis bis zu einem Jahre be­straft. t

Der Stellvertretende Kommandierende General des XI. Armeekorps, gez. von Haugmitz,

General der Infanterie.

Hersfelö, den 1. Oktober 1915.

Wird veröffentlicht.

l. 11263. Der Landrat.

Die Formulare zu 5, welche in geringem Maße gebraucht werden, und deren Bedarf sich hier nicht übersehen läßt, sind in der hiesigen Kreisblatt-Druckerei vorrätig und können von dort bezogen werden.

VI. Bei Umzügen von Steuerpflichtigen in der Zeit zwischen der Personenstandsaufnahme und der Voreinschätzung sind die Ueberweisungen und Mittei­lungen über die steuerlichen Verhältnisse der Be­treffenden mit größter Beschleunigung zu veranlassen, damit die Veränderungen noch zeitig berücksichtigt werden können. (Art. 83 d. A. A.)

Ich mache den Ortsvorständen bei Aufstellung der Listen, Verzeichnisse und Nachweisungen größte Ge­nauigkeit zur Pflicht.

Die Gemeindesteuerlisten, Kartenblätter, Staats­steuerrollen und Staatssteuerkontrollen müssen in sämtlichen Spalten ausgefüllt sein, soweit die Aus- füllungnichtspäterhierzu geschehen hat. (Art. 42.d.A. A.)

Bis spätestens zum 10. November d. Js. sind die fertigen Kartenblätter, Staatssteuerrollen und Kon­trollen sowie die Gemeindesteuerlisten nebst den Unter­lagen an mich einzureichen.

Der Vorsitzende der Einkommesteuer- Veranlagungs-Kommission.

I. Nr. 2022. J. V.:

Frhr. v

r n b e r g,

Reg.-Referendar.

d. h. jeder Geldanspr uch, der nicht mehr von eine Gegenleistung abhängig ist, kann nur durch Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehles, nicht durch Klage geltend gemacht werden. Bei allen Ansprüchen die 50 Mk. nicht übersteigen, gibt es nach dem 1. Oktober d. Js. keine Berufung mehr. Bei allen Ansprüchen bis zu 50 Mk. können die Kosten eines Rechtsanwalts, selbst wenn die Partei siegt, nicht von unterlegenen Teile verlangt werden. Wer also einen Betrag von 50 Mk. von jemand zu fordern hat und Zahlung nicht erlangen kann, muß die Forderung vor dem 1. Ort. ds. Js. bei dem Gericht anhängig machen; nach dem 1. Oktober ist er im Falle des Prozeßgewinnes ver­pflichtet, seinen Anwalt selbst zu bezahlen, selbst wenn er den Prozeß verliert, kann er keine Berufung mehr einlegen.

):( Hersfeld, 2. Oktober. (Rückgang der Kartoffel­preise.) Aus dem nördlichen Teil der Provinz Sachsen, der Altmark, wird berichtet: Die recht reichliche Ernte der Spätkartoffeln beeinflußte in den letzten Tagen schon derartig den Markt, daß die Preise für Eßkartoffeln erheblich sinken. Für gute ausgesuchte- kartoffeln wird jetzt von den Händlern nur noch 2,60 bis 2,80 Mark geboten. Die Stärkefabriken der Altmark bieten 2 Mark pro Zentner.

Bebra, 1 Oktober. Die Brot- und Mehlpreise sind

Funke, Kreissekretär.

von

Hersfeld, den 29. Sept. 1915.

Der Beginn der

Personenstandsaufnahme

für die bevorstehende Staatssteuerveranlagung ist von der Königlichen Regierung auf Grund des Artikels 40 Absatz 2 der Ausführungsanweisung vom 25. Juli 1906 auf den 15. Oktober 1915 festgesetzt worden.

Ich bestimme hierzu folgendes:

Die PersonenftanLIausnahme Jtuiu gleichen Tage zu Ende zu führen.

Sofort nach Beendigung haben die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher das Personenverzeichnis verbunden mit der Geindestenerliste aufzustellen. Da­bei sind in allen Fällen, wo Arbeiter, Angestellte und Beamte in Frage kommen, zuvor Ersuchen um Mit­teilung der Lohn- oder Gehalsbezüge an die Arbeit­geber oder die Behörden zu richten. Die Anordnung erstreckt sich auch auf die sich außerhalb (in West­falen und sonst wo) aufhaltenden Arbeiter, die ihre Familie im hiesigen Kreise wohnen und ihren steuer­lichen Wohnsitz am Orte haben.

Ich weise auf meine Verfügung vom 23. 9. 1908 Nr. 2265 Kreisblatt Nr. 114/08 hin.

Bis zum 20. Oktober d. Js. müssen diese Anfragen abgefandt sein. Soweit tunlich können sie auch schon vor dem 15. k. Mts. und zwar schon am 30. d. Mts. erfolgen. Dies empfehle ich für die Gemeinden, in denen die Zahl der Personen, über welche Auskünfte einzuholen sind, 25 nicht übersteigt.

In den Auskünften enthaltene Unrichtigkeiten und Zweifelspunkte sind sofort nach Eingang der Auskünfte klarzustellen und zu beseitigen.

il. Darauf ist

a) Das Verzeichnis der physischen Personen anzu- legen, welche am Orte Einkommen aus Grundver­mögen oder Gewerbetrieb haben, die aber in einem anderen preußischen Orte zur Einkommensteuer zu ver­anlagen sind und

b) das Verzeichnis der nicht physischen Personen auf­zustellen.

m. Anschließlich hieran sind, die Kartenblätter (für diese sind in den seitherigen Formularen die Spalten für 1916 zu benutzen), die Staatssteuerrollen und Staatssteuerkontrollisten aufzustellen.

V. sind die Schuldennachweisungen zu vervoll­ständigen.

Zu diesem Zwecke ist bis zum 10. k. Mts. orts­üblich bekannt machen zu lassen, daß sämtliche Schulden, Schuldenzinsen, Tilgungsbeiträge, dauernde Lasten und Versicherungsprämien (§ 8 n des Einkommen- steuer-Gesetzes) binnen 8 Tagen bei Ihnen anzu- melden sind.

An Formularen kommen zur Verwendung:

1) Personenverzeichnis in Verbindung mit Gemeinde­steuerliste.

2) Die Kartenblätter nach Muster B. Art. 42 Nr. li. 9.

3) Staatssteuerkontrollisten.

4) Staatssteuerrollen.

5) Nachweisung der auswärts wohnenden physischen Personen, welche in der Gemeinde Grundbesitz haben oder ein Gewerbe betreiben.

6) Verzeichnis der nichtphysischen Personen.

7) Ersuchen an die Arbeitgeber um Mitteilung von Lohnbezügen.

8) Ersuchen an auswärtige Behörden um desgleichen.

9) Mitteilungen über Lohnbezüge an auswärtige Ge­meinden.

Die nötigen für die Verhältnisse im hiesigen Be­zirk besonders eingerichteten Formulare mit Ausnahme der zu 5 bezeichneten werden von hier beschafft und gehen den Ortsvorstehern rechtzeitig von hier aus mit Kostennachweis zu.

Hersfeld, den 28. September 1915.

An die Herren Ortsvorstände des Kreises.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 11. August ds. Jahres betreffend Sicherstellung des kommunalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer bringe ich mit Frist bis zum 6. k. Monats nochmals in Erinnerung.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

I. A. Nr. 9956.

I. B.:

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 28. September 1915.

An die Herren Ortsvorstände des Kreises.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 15. No­vember 1911 I. A. Nr. 6978 II. betreffend Wechsel in der Person der Waisenräte bringe ich mit Frist bis zum 8. k. Monats wiederholt in Erinnerung.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. A. Nr. 9467. I. V.:

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Unsere

Helden

Mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Res.'.Tambour Fälber, Res-Jnf.-Regt. 71, Hattenbach. Wehrmann Meckbach, 2. Landwehr Jnf.-Regt. 83, Hattenbach. Oberjäger Christian Ditzel, Garde-Schütze-Bataillon, Hersfeld.

Aus der Heimat«

* (Opfertag für die gefangenen Deutschen in Rußland.) Der erste Sonntag im Oktober soll ein Opfertag für die gefangenen Deutschen in Rußland werden. Auch in unserer Stadt möge sich keiner aus­schließen, wo es gilt, das furchtbar harte Loos unserer Gefangenen im kommenden Winter ^zu lindern.

* (Bei Erörterung der Kartoffelfrage auf der Düsseldorfer Konferenz zwischen Staatssekretär Delbrück und Kommunalvertretern wurde von der Regierung festgestellt, daß sehr reichliche Kartoffel­vorräte im Lande vorhanden und daß alle Befürcht­ungen über geringe Vorräte unbegründet seien. Die diesjährige Kartoffelernte werde einen Rekord des letzten Jahrzehnts darstellen. Man rechne mit minde­stens 52 Millionen Tonnen Kartoffeln - vielleicht werde man auch auf eine Summe von 60 Millionen Tonnen kommen, und es müsse deshalb dringend vor sogenannten Angstkäufen gewarnt werden. Jeder könne beruhigt darüber sein, daß genügend Kartoffeln zu angemessenen Preisen auf den Markt kommen. Es wurde aus den Reihen der Kommunalverbände, insbesondere der Städte, ferner aus den landwirt­schaftlichen Genossenschaften und^den Händlern eine gemeinnützige Gesellschaft m. b. H. und mit dem Sitze in Düsseldorf gebildet, die dafür sorgen soll, daß den Städten und sonstigen Bedarfsverbänden auf ihr be­sonderes Verlangen hin Kartoffelvorräte als Reserve für die kalte Periode und für eine gewisse Ueber- gangszeit im Frühjahr zu angemessenen Preisen zu- geführt werden.

8 Hersfeld, 2. Oktober. Einschneidende Ver­änderungen treten am 1. Oktober ds. Js. in unserem Gerichtsverfahren ein. Unterm 9. Sept. 1915 sind vom Bundesrats, bezw. vom Reichskanzler die entsprechenden Verordnungen erlassen worden, die im Reichsgesetzblatt enthalten sind. Die wichtigsten Punkte seien hierin herausgegriffen. Das Mahnver- fahren ist vom 1. Oktober ab beim Gericht obligatorisch,

Roagk

20 Psi

heute ermäßigt. Sie betragen für das Pfund zenbrot 14^2 Pfg., reines Weizenmehl 25, gemischtes

6-

Cassel, 1. Oktober. Cassels Wahrzeichen im Kriegs­jahr 191415, der hessische Zaitenstock (Brunnen), der während seiner Nagelung vor dem Rathause Aus­stellung gefunden hat, erbrachte für die Kriegsfürsorge die ansehnliche Summe von 88 000 Mk. im Laufe dieses Monats ein. Am zweiten September wurde der Zaitenstock in Gegenwart der Spitzen der Behörden durch den Oberbürgermeister Koch der öffentlichen Nagelung übergeben, wobei grundsätzlich nur Eisen­nägel genagelt werden sollten- goldene und silberne

Nägel sind nicht vorgesehen- der Preis des Nagels wurde mit 50 Pf. festgesetzt. Dennoch sind im Laufe des ersten Monats 38 000 Mk. eingekommen, wobei allerdings von zahlreichen Vereinen und Privatper­sonen namhafte Stiftungen gemacht worden sind- selbst aus dem Felde wurden Spenden für den Zaitcn- stock nach Cassel gesandt. Daneben wurde bestimmt, daß für die Abgabe von Goldstücken, die für die Reichs- bank umgewechselt wurden, umsonst genagelt durfte; man hatte geglaubt, daß auf diese Weise viel­leicht kleinere Beträge zusammenkommen würden, ist aber erstaunt, daß man bis heute abend für 7500 Mk. Gold einwechseln konnte; ein neuer Beweis dafür, welch große Beträge Gold sich immer noch im Besitz Privater befinden.

werden

Benshaufen, 30. September. Ein hiesiger Ein­wohner hatte bemerkt, daß ihm wiederholt von seinem Grundstück Kartoffeln gestohlen worden waren. Er legte sich deshalb dieser Tage nachts mit einer Schuß­waffe auf die Lauer. Als die Frau eine solche war die Diebin dann wieder erschien und Kartoffeln ausgrub, erhielt sie von dem Aufpasser einen Schuß, an dessen Folgen sie starb. Die Untersuchung ist im Gange.

Heiligenstadt, 30. September. Ein gefährliches Schadenfeuer das bei dem herrschenden Winde leicht größere Ausdehnung hätte nehmen können, brach gestern früh in den Hintergebäuden der Witwe Fleischermeister Siebold, Aegidienstraße, aus. Da in der Scheune noch ungedroschener Hafer sowie Vorräte an Brennholz lagen, entwickelte sich ein sehr bedroh­liches Flugfeuer. Die gefüllte Scheune und die Stallungen brannten ab. Das Vieh konnte bis auf das Geflügel gerettet werden.

Oberhof, 30. September. Die Ehefrau des Zimmer­mannes Wagner aus Zella St.-Bl. wurde von ihrem auf Urlaub befindlichen Schwiegersohn, der mit einer geladenen Pistole unvorsichtig umging, in die Brust geschossen und mußte schwer verletzt in die Klinik ge­bracht werden.

Marburg, 1. Oktober. Der hiesige Kreisausschuß für Konsumenteninteressen richtet an den Magistrat das Gesuch, bei Festsetzung von Kartoffelhöchstpreisen diese nicht höher als auf 2,50 Mk. für den Zentner festzusetzen, da die Kartoffelernte so reichlich wie noch nie ausfalle und damit der Landwirtschaft sowieso einen guten Verdienst sichere.

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