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hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Willst

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be-

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei ÄklIiklökl Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag».

Nr. 330.

Freitag, den 1. Oktober

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 27. Sept. 1915.

Für das Jahr 1915 soll nur für Rindvieh eine Viehseuchenabgabe in Höhe von 20 Pfg. für das Stück Rindvieh erhoben werden.

Bei der Unterverteilung des zu erhebenden Ge­samtbetrages der Beiträge auf die Viehbesitzer sind auf Grund des § 8 der Viehseuchen-Entschädigungs- satzung die Ergebnisse der nach der Verordnung des Bundesrats vom 26 v. Mts. (Reichsgesetzblatt Seite 525) am 1. k. Mts. stattsiindenden Viehzwischenzählung zugrunde zu legen.

Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern des Kreises lasse ich in den nächsten Tagen die For­mulare zu den Verzeichnissen zugehen.

Ich ersuche, die Rindviehbestände nach dem Ergeb­nis der Viehzwischenzählung am 1. Oktober ds. Js. in die Verzeichnisse einzutragen und auch die Abgaben- spalte auszufüllen. Eine Aufnahme des Bestandes an Pferden für den Viehseuchenfonds hat diesmal zu unterbleiben. Das Verzeichnis ist genau aufzurechnen. Es muß auch volle 14 Tage nach vorhergehender orts­üblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt werden.

Nach der erfolgten Offenlegung sind mir die Ver­zeichnisse spätestens bis zum 1. November ds. Js. mit den ausgefüllten Bescheinigungen auf der letzten Seite, denen auch das Gemeindedienstsiegel, beizudrücken ist, einzusenden.

I. 10814. Der Landrat.

V.:

Freiherr v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Cassel, den 25. Sept. 1915.

Unter Hinweis auf die in Nr. 11 des Regierungs­blattes für 1915 veröffentlichte Bekanntmachung, be­treffend Einlösung von Vergütungsanerkenntnissen ge­mäß § 21 des Reichsgesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 ersuche ich die in Frage kommen­den Gemeinden sofort aufznfordern, die in ihren Händen befindlichen Vergütungsanerkenntnisse, über Kriegslsistungen (ausschließlich Naturalquartier, Stall ung, Naturalverpflegung und Fourage) in den Monaten August 1914 bis einschließlich Januar 1915 zur Empfangnahme von Kapital und Zinsen bis Ende September bei der dortigen Königlichen Kreis­kasse alsbald vorzulegen. A. 1 4368. a.

Der Regierungs-Präsident.

I. V.: Unterschrift.

* * *

Hersfeld, den 28. Sept. 1915.

Wird veröffentlicht.

J. M. Nr. 8713. Der Landrat.

F. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 24. September 1915.

Nachdem der vom Baumbach'sche Waldwärter Johannes Richardt in Willingshain durch Vertrag vom 8. Juli ds. Js. auf Lebenszeit angestellt und am 20. August ds. Js. auf das Preußische Forstdiebstahls­gesetz vom 15. April 1878 vereidigt worden ist, sind für denselben die Vorschriften zur Erlangung des Waffengebrauchs nach § 1 des Gesetzes vorn 31. März 1837 erfüllt. Gemäß § 11 der Instruktion wegen Waffengebrauchs der Privat- Forst- und Jagd- Offizianten bringe ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis mit dem Anfügen, daß die Uniform des Richardt aus Hut (bezw. Mütze,) Rock (bezw. Litewka) Hose und Hirschfänger nach Farbe Stoff, Form und Schnitt, wie bei den Königlichen Staatsforstbeamten besteht, jedoch mit der Maßgabe, daß derselbe

a . an der Kopfbedeckung statt des fliegenden Adlers das von Baumbach'sche Wappen,

b . statt der Adlerknöpfe solche mit dem von Baumbach'schen Wappen und

c Achselstücke aus grüner mit Silber durchwirkter doppelter Wollschnur auf grüner Tuchunterlage zu tragen hat.

Gleichzeitig bringe ich zur allgemeinen Kenntnis, daß ich den Waldwärter Richardt bis auf Weiteres mit der Ausübung des Jagdschutzes auch außerhalb seines Schutzbezirkes und zwar in den angrenzenden Gemeindebezirken Willingshain, Gersdorf, Frielingen, Goßmannsrode, Heddersdorf, Kirchheim, Reckerode, Rotterterode mit Beyersgraben sowie in den an den v. Baumbach'schen Forsten angrenzenden Distrikten 1'29, 130, 133, 135 und 139 der Oberförsterei Nieder- aula und in den an die Herren von Baumbach ver­pachteten Distrikten 11 bis 17 der Oberförsterei Neuen- beauftragt habe.

L 11056. Der Landrat.

F. B.

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

_ c Hersfeld, den 27. September 1915. vit dem Gehöfte des Landwirts Adam Hofmann

in Nhtna, Kreis Hünfeld ist die Maul- und Klaueu- seuche amtlich festgestellt worden.

I. 11127. Der Landrat

J. V.

Frhr. v. Doernberg,

Reg.-Referendar.

Bus der Heimat

* Kartoffelkraut darf nicht in üblicher Weise auf den Feldern verbrannt werden, sondern muß als Futter oder Düngemittel dienen.

»(Keine fleischlosen Tage.) Zwischen den zu­ständigen Regierungsstellen und dem Vorstand des Deutschen Städtetages haben Verhandlungen über die Einführung von fleischlosen Tagen stattgefnnden. Es war vorgeschlagen worden, anzuordnen, daß zur Streckung der Fleischvorräte an einem Tage in der Woche, wie es in Oesterreich geschieht, überhaupt kein Fleisch gehandelt oder im kleinen verkauft wer­den dürfe. Man hat diese Anregnng jetzt jedoch end­gültig fallen lassen, weil sie einmal nicht erforderlich erscheint und anderseits auch kaum durchzuführen ist. Weiten Kreisen der Bevölkerung würde es möglich sein sich im voraus Fleisch für den festzusetzenden Wochentag zu besorgeu, so daß schließlich nur die ärmere Bevölkerung auf den Fleischgenuß an dem fleischlosen Tag verzichten müßte.

* (Seid sparsam im L e d e r-S ch u h v e r b r a u ch.) Da die inländische Lederproduktion im wesentlichen von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen wird und die Zivilindustrie auf den Bezug von Leder aus dem Auslande angewiesen ist und mit einem Fortbestehen der hohen Preise für Fußbekleidung während des Krieges und wohl auch noch einige Zeit nach Friedensschluß gerechnet werden muß, wird auf Sparsamkeit in Benutzung von Lederschuhwerk hinzu­wirken sein und möglichste Benutzung anderer Schuh­werke (Holzschuhe, Holzpantoffeln und Tuch-Fußbe­kleidung) empfohlen.

* (KeineGamaschen für das F e l d.) Gegen das Anlegen von Gamaschen wendet sich eine Ver­fügung des Kriegsministeriums. Lederne wie Wickel­gamaschen sieht man jetzt viel bei unsern Kriegern. Die Ledergamaschen werden von der Industrie meist Alarmgamaschen genannt, weil sie schneller angelegt werden können. Die Heeresverwaltung und die vor­gesetzten Dienststellen mußten aber das Tragen dieser Gamaschen für Mannschaften verbieten. Wickel­gamaschen sind überhaupt nicht in der preußischen Armee eingeführt. Es ist dies auch zunächst nicht beabsichtigt. Die Nachteile überwiegen die scheinbaren Vorteile recht erheblich. Bei Nässe und Frost find die Wickelgamaschen sogar gefährlich: die naßge­wordene Binde zieht sich zusammen und hemmt den Umlauf des Blutes. Bei Frost kommt dazu die sog. Futzgangräne und das Bein ist verloren. Wickel­gamaschen verhindern auch jede Lüftung des Fußes, besonders bei warmer Witterung. Schon die Bezeich­nung der Ledergamaschenzeigt, daß die Wickelgamaschen nur mit großem Aufwand von Zeit und Mühe anzu- legen sind. Aber auch die Ledergamaschen empfehlen sich nicht zu den Schnürstiefeln. Sie sind nur schwer anzuziehen, besonders im Dunkel und mit frierenden Fingern. Sie bieten auch geringen Widerstand gegen das Eindringen von Nässe und Schmutz. Diese Er­wägung allein schon zeigt die Ueberlegenheit unseres altbewährten Soldatenstiefels. Auch in diesem Kriege hat er sich wieder glänzend bewährt. Es liegt nicht die geringste Veranlassung vor, ihn aufzugeben, um so weniger, da er weit billiger herzustellen ist als Gamaschen. z

s Hersfeld, 30. Sept. (Warnung vor Bilderschwind­lern.) Eine Reihe von Vorfällen und Klagen zeigen, daß sich auf dem Lande Reisende den Familien ge­fallener Soldaten aufdrängen, um Aufträge auf photo- graphische Vergrößerungen von Bildern und Liefe­rungen von Rahmen zu unreellen Preisen und Be­dingungen zu erhalten. Es wird vor dieser gewissen­losen Ausbeutung gewarnt. Vor allen Dingen sei man mit dem Unterschreiben bei derartigen Geschäften vorsichtig und wende sich lieber an bekannte Geschäfte, die für gewissenhafte Arbeit und solide Preise Gewahr leisten.

):( Hersfeld, 29. September. In den Schalter­räumen der Postanstalten werden häufig Boten von Firmen und Privatleuten dabei beobachtet, daß sie die am Schalter abgeholten Sendungen nicht nur durchlesen, sondern auch Postkarten, Zeitschriften und Zeitungen lesen. Der dadurch entstehende Zeitverlust wird hinterher bei ihren Arbeitgebern von ihnen da­mit entschuldigt, daß sie nicht pünktlich abgefertigt seien. Es sei hingewiesen, daß der unbefugte Aufent­halt in den Schalterräumen verboten und daß Per­sonen, die bereits abgefertigt sind oder im Postamt überhaupt nichts zu tun haben, der Aufenthalt unter- '"^8 Hersfeld, 30. September. Wie der Bevölkerung bekamtt ist, werden aufgrund des Allerhöchsten Er­lasses vom 27. Januar 1915 den Angehörigen der im

Kampf um die Verteidigung des Vaterlandes ge­fallenen Krieger des Preußischen Heeres in Anerkennung der von den Verewigten bewiesenen Pflichttreue bis zum Tod und in herzlicher Anteil­nahme an dem schweren Verlust Gedenkblütter ver­liehen. Gesuche um Uebersendung solcher Gedenk- blätter gehen in großer Zahl beim KriegSministerium unmittelbar ein. Das stell». Generalkommando weist demgegenüber darauf hin, daß nach den bestehenden ^Bestimmungen diese Gesuche nicht an das KriegS- ministerium, sondern bei Formationen mit Ersatz­truppenteilen an diese letzteren, im übrigen an die Bezirkskommandos zu richten sind.

Rotenburg, 28. Sept. Die Musterung der dauernd untauglichen Wehrpflichtigen des Kreises Rotenburg findet Freitag den 1., Sonnabend den 2., Montag den 4., Dienstag den 5. und Mittwoch den 6. Oktober, jedes­mal von morgens 9.15 Uhr ab, in der Gastwirtschaft Leinhos dahier statt.

Cassel, 28. Sept. In Gefahr zn ersticken geriet in der Gartenstraße ein Junge, der beim Neberklettern eines Zaunes mit dem Kopf zwischen zwei Latten ge­zwängt wurde. Vorübergehende wurden durch das Stöhnen des Knaben aufmerksam und befreiten den Kleinen.

Cassel, 30. Sept. Der hiesige Ausschuß für Kon- sumenteninteressen ist mit allen Mitteln im Sinne der Verbraucher tätig. In Zukunft wird er den Casseler Zeitungen die Namen von Leuten zur Veröffentlichung übergeben, die wegen Lebensmittelwuchers oder Nah- rungsmittelfälschung verurteilt werden. Hoffentlich wird dieser nenzeitlichePranger" (unter dieser Ueber» schrift werden die Missetäter heute erstmalig aufge­führt) seine Wirkung nicht verfehlen. Unter den er» sten Namen des Prangers glänzt der der Frau Schilling aus St., die gestern von der Strafkammer zu fünfzig Mk. Geldbuße ober fünf ^%-i Gefängnis verurteilt wurde, weil man in der j u. chr verkauftenButter" 36 Hundertteile, also mehr als ein Drittel Wasser feststellte.

Hann.-Miinden, 28. September. Die Göttinger Strafkammer verurteilte den Postaushelfer Louis Dannhauer, der hier kürzlich als Liebesgabenmarder entlarvt wurde, zu neun Monaten Gefängnis, wobei noch auf die Jugend milde Rücksicht genommen wurde.

Hofgeismar, 28. Sept. Gestern waren vierzig Jahre vergangen seit dem Tage, da das Dragoner­regiment Nr. 5. aus Frankfurt a. M. in seinen neuen Standort Hofgeismar übersiedelte. Das Husaren­regiment Nr. 13 ging damals nach Frankfurt a. M.

Allendorf a. W., 29. Sept. Die Spezialkommission Witzenhausen, die am 1. Oktober 26 Jahre besteht, wird im kommenden April aufgelöst. Die hiesige Zusammen­legung wird voraussichtlich von der Spezialkommission Eschwege bearbeitet werden.

Vleicherode, 29. Sept. Unser Magistrat erläßt eine Ankündigung, er werde den Einwohnern demnächst Winterkartoffeln zum Preise von M. 2,50 bis M. 3,50 zum Verkauf stellen. Aus vereinzelten, Gegenden werden Kartoffelpreise bis hinab zu 2,25 M. gemeldet.

Eisenach, 29. September. Spurlos verschwunden ist seit Montag vormittag der Geheime Justizrat Ernst aus Berlin, der im Wartburggasthvf wohnte. Von dort aus hatte er morgens einen Spaziergang unternommen, von dem er nicht zurückkehrte. Es wird befürchtet, daß dem 75 Jahre alten Herrn ein Unfall zugestoßen ist.

Schmalkalden, 28. September. In dem benach­barten Helmarshof fiel die seit einiger Zeit kränkliche Frau des Bürgermeisters Anding infolge eines Schwächeanfalles in die Dunggrube und fand darin den Erstickungstod. Der Mann der Verunglückten und der Sohn hatten sich kurze Zeit vorher nach außer­halb begeben, sodaß die bedauernswerte Frau allein zu Hause war. Als Nachbarsleute herbeikamen, war der Tod infolge der giftigen Gase bereits eingetreten.

Renkirche», 27. September. Eine sehr betrübende Trauerbotschaft erhielt dieser Tage der Müller Nik. Schwalm in der Schwalmmühle. An einem Tage fielen die beiden Söhne dem mörderischem Kriege zum Opfer; der älteste Sohn Ludwig in Rußland und der jüngste, Wilhelm, in Frankreich.

Fulda, 28. September. In der Stadtverordneten­sitzung machte Herr Oberbürgermeister Dr. Antoni bekannt, daß sich der Magistrat entschloßen habe, ins­besondere recht große Mengen Hülsenfrüchte (Bohnen, Linsen usw.) sowie Graupen, Nudeln, Heringe, Seife und dergl. zn beschaffen und diese Waren den Kauf­leuten zu angemessenen Preisen zugänglich zu machen. Bohnen, Linsen und Nudeln könnten dann für 5060 Pfennig das Pfund an die Haushaltungen abgegeben werden.

Fulda, 28. September. Der etwa 17 Jahre alte Streckenarbeiter Albert Reinemann von hier war im Begriff, mehrere Postkarten, welche Soldaten aus einem durchfahrenden Militärzug herausgeworfen, aufzulesen, als aus der entgegenkommenden Richtung ein Schnellzug heransauste und Reinemann erfaßte und Überfuhr. Der Tod trat auf der Stelle ein.