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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen TeUe 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- | holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckern Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Nr. 227.

Unsere D Helden

Mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Telegraphist Johannes Wiegand, Eitra. Gefreiter Jacob Ruppel, Kirchheim. Unteroffizier Kurt Blum, Hersfeld. Reservist Konrad Gunkler, Hersfeld.

Auf demFelde der Ehre" fielen: Gefreiter- Georg Becker, Blankenheim. Gefreiter Friedrich Willhardt, Hersfeld. Musketier Johannes Bodes, Obergeis.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 22. September 1915.

Auf Beschluß des Bundesrats (Bekanntmachung Dom 26. August 1915 Reichsgesetzblatt Seite 525) findet im Deutschen Reiche am 1. Oktober 1915 eine Viehzwischenzählung statt, die sich auf Pferde, Rind­vieh, Schafe, Schweine, Ziegen und Federvieh erstreckt.

Ich rechne auf die Mitwirkung der selbständigen Ortseinwohner sowie der Staats- und Gemeindebe­amten, insbesondere der Lehrer, bei der Austeilung, Ausfüllung und Einsammlung der Zählpapiere und erwarte, daß bei der Wichtigkeit dieser Zahlung für die Staats- und Gemeindeverwaltung, wie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnützigerZwecke allerorts die Haushaltungsvorstände die mit dem Zähl- geschäft betrauten Personen bereitwillig unterstützen werden.

Ausdrücklich weise ich darauf hin, daß die unter der Bevölkerung immer wieder auftretende Annahme, daß die Viehzählungen zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolgen, durchaus irrig ist

1. 10843. Der Landrat.

& V.:

. Freiherr Doe r n-b e r g,

Meg.-Referendar.

Nachdem die Bekanntmachung des Bundesrats über Beschränkung der Milchverwendung vom 2. Sept. ds. Js. ergangen ist, wird das Verbot der Herstellung und des Verkaufs von Schlagsahne vom 2. August ds. Js. aufgehoben.

An seine Stelle tritt auf Grund des § 5 der Be­kanntmachung des Bundesrats vom 2. September nachstehende

Anordnung:

Die Herstellung von Schlagsahne wird verboten.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

Cassel, den 15. September 1915.

Der Stellvertretende Kommandierende General des 11. Armeekorps. gez. v. Hangwitz.

* * * Hersfeld, den 23. September 1915. Wird veröffentlicht.

I. 10978. Der Landrat.

J. V.:

Freiherr v. D o e r n b e r g, Reg.-Referendar.

Bus der Heimat«

* (Schulbüche r.) Um den weiteren während der Kriegszeit unnötigen Ausgaben möglichst zu ent­sprechen, hat der Kultusminister angeordnet, daß neue Schulbücher und Lehrmittel, deren Gebrauch nicht unbedingt notwendig, nicht angeschafft werden sollen.

* (A b s ch a f f u u g des N o t - A b i t u r i e n t e n - Examens?) Seit einiger Zeit schweben im preußischen Kultusministerium auf Antrag der Pro- vinzial-Schulkollegien Erwägungen über die Zweck­mäßigkeit der unveränderten Beibehaltung der bisher für das Not-Abiturienten-Examen geltenden Be­stimmungen. Zwar stehe es noch keineswegs fest, daß der Minister das Not-Abiturienten-Examen überhaupt abschaffen werde; jedoch sei der Erlaß neuer Bestimm­ungen über die Voraussetzungen der Zulassung und insbesondere über den Termin der Zulässigkeit dieses Examens, der wesentlich hinausgeschoben werden soll, in Aussicht genommen.

* (Umzug und Meldepflicht.) Beim bevor­stehenden Vierteljahrswechsel werden Mieter und Vermieter auf die Bestimmungen über das polizeiliche Meldewesen hingewiesen.

* (Krieg und Zeitung.) Die Zahl der Rettungen und Zeitschriften, die seit Ausbruch des Krieges ihr Erscheinen eingestellt Haben, hat sich jetzt aus über 2000 erhöht, was gewiß als ein Zeichen da­für angesehen werden kann, wie stark der Krieg ge­rade auf dem Gebiete des Zeitungswesens und der periodisch erscheinenden Fachliteratur eingewirkt hat infolge der gestiegenen Materialpreise und des großen Ausfalls an Anzeigen.

Dienstag, den 28. September

):( Hersfeld, 27. September. Die ursprünglich auf den 25. September angesetzte Frist zur freiwilligen Ablieferung von gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Rcinnikel ist bis zum 16. Oktober verlängert worden. Die Sammelstellen bleiben also bis dahin zur Annahme von freiwillig abgelieferten Gegenständen geöffnet. Wer die von der Beschlagnahme betroffenen Gegenstände bis dahin nicht abgeliefert hat, muß sie in der Zeit vom 17. Oktober bis 16. November d. J. auf vorgeschriebenem Meldeschein anmelden. Nach dem 16. November wird mit der Einziehung'dieser Gegenstände begonnen werden. Bei dieser Gelegen­heit mag nochmals mitgeteilt werden, welche Gegen­stände von der Beschlagnahme betroffen sind: Klasse A: (Kupfer und Messing) 1) Geschirre und Wirtschafts­geräte jeder Art für Küchen und Backstuben. 2) Waschkessel, Türen an Kachelöfen, Kochmaschinen, Herden. 8) Badewannen, Warmwasserschiffe und bergt, Boiler, eingebaute Kessel jeder Art. Klasse B (Reinnickel) 1) Wie zu A l.) 2) Einsätze für Koch­einrichtungen, wie Kessel u. bergt, Reinnickel- armaturen. Beschlagnahmt sind diese Gegenstände so­wohl in gewerblichen Betrieben, die sie erzeugen oder verkaufen, als auch in gewerblichen und anderen Be­trieben, die sie im Gebrauch haben (Gastwirtschaften, Kaffeehäuser, Pensionate, Bäckereien, Konditoreien, öffentliche und private Heil-, Pflege- und Kuranstalten, Kasernen usw.), als auch endlich in allen Privathaus- Haltungen. Die Beschlagnahme wirkt also schon jetzt und hat die Bedeutung, daß keine Veränderungen an den Gegenständen und keine rechtsgeschäftlichen Ver­fügungen darüber (Kauf, Schenkung usw.) vorge­nommen werden dürfen, auch Zwangsvollstreckungen in diese Gegenstände sind verboten. Abgesehen von den beschlagnahmten Gegenständen dürfen aber noch eine Reihe anderer Sachen aii3 Kupfer, Messing und Reinnickel freiwillig zu den Sammelstellen gebracht werden, und diese sind verpflkchtet, sie zu den be­kannten Preisen abzunehmen. Es sind das: Bursten- bleche, Eimer, Kaffeekannen, Teekannen, Kuchen­platten, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Samoware, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänke, Zahnstochergestelle, Tafelaufsätze jeder Art, Tafelgeschirre, Rauchservice, Lampen, Leuchter, Kronen, Plätten, Nippsachen, Thermometer, Schreib­garnituren, Bettwärmer, Säulenwagen, Badeöfen. Andere Gegenstände sowie Altmaterial bürfen gleich­falls von den Sammelstellen angenommen werden, aber nur zu dem derzeitigen reinen Metallwert von 1,70 Mk. für 1 Kilogramm Kupfer, 1 Mk. für 1 Kilo­gramm Messing, 1,80 Mk. für 1 Kilogramm Neusilber, 4.50 Mk. für 1 Kilogramm Reinnickel. Es kann der Bevölkerung nicht dringend genug empfohlen werden, von der Möglichkeit der freiwilligen Ablieferung weit­gehenden Gebrauch zu machen.

Cassel, 26. September. Ein merkwürdiges Erleb­nis hatte ein Casseler Metzgermeister vor einigen Tagen in Rotenburg a. F. Er hatte in der dortigen Gegend einen Transport Rindvieh aufgekauft und auf dem Rotenburger Bahnhöfe in einen Güterwagen verladen lassen. Die sämtlichen Stücke Rindvieh waren mit Stricken versehen und mit solchen in vor­schriftsmäßiger Weise im Güterwagen angebunden worden. Wahrend der Metzgermeister vorübergehend den Bahnhof auf kurze Zeit vierließ, wurden alle Stricke losgemacht und gestohlen. Das ärgerlichste für den Meister war jedoch, daß er für Geld und gute Worte keinen Ersatz der gestohlenen Stricke in Rotenburg bekommen konnte.

Cassel, 25. Sept. Um seinem im Felde stehenden Freunde einen Urlaub zu verschaffen, damit er hier an einer Geburtstagsfeier teilnehmen könne, ließ sich der Mechaniker Bernhard Eckhardt von hier zu einem unbedachtsamen Schritt verleiten, indem er kurzerhand dem Freunde ins Feld folgendes Telegramm sandte: Schwester schwer erkrankt, komme nach Hause, Vater." Der Empfänger, der gar keine Schwester besaß, legte das Telegramm seinem Hauptmann vor und erhielt, trotzdem er in der Kampffront im Schützengraben lag, eine volle Woche Urlaub, die er auch recht angenehm in Cassel verbrachte. Nun wollte es ein merkwürdiger Zufall, daß die Fälschung herauskam; der Soldat der sich des gefälschten Telegramms zur Urlaubserlangung bedient hatte, wurde zu drei Wochen strengem Arrest verurteilt, gegen den Absender des Telegramms strengte der Hauptmann Klage an wegen Urkundenfälschung. Da E. noch nicht vorbestraft war, ließ ihn das Gericht mit der geringsten gesetzlich zulässigen Strafe von einer Woche Gefängnis davonkommen.

Cassel, 25. September. Vermißt wird seit dem 19. b. M. die Ehefrau W. von hier. Sie ist seit einigen Wochen geistesgestört, sie hat es aber trotz guter Be­aufsichtigung verstanden, am Sonntag nachmittag un­bemerkt den hiesigen Bahnhof zu erreichen und an­scheinend ohne Fahrkarte irgend einen Zug zu b^ steiaen. Es fehlt seitdem jede Spur von ihr. Angeblich wollte sie nach Neheim fahren, um eine Tante zu be­erben, die 107 Jahre alt sei. Die Vermißte ist ohne Barmittel. Sie ist 65 Jahre alt, 1,60 Meter groß, schmächtig, hat graues Haar, in der Mitte gescheitelt, ist ohne Kopfbedeckung, trägt schwarzgemustertes Kleid,

1915

Zugstiefeln, schwarzen Unterrock mit weißen Streifen, das Hemd ist M. W. gezeichnet. Etwaige Nachrichten wolle man an die Kriminalpoltzei in Cassel gelangen lassen.

Oberkaufungen,25.September. DenVerbrenungs- tvd erlitt das uennjährtge Töchterchen des Landwirts Klaus. Die Familie Klaus, dessen Oberhaupt im Felde steht, war mit Erntearbeiten beschäftigt. Das Kind wollte Kaffee kochen, und verbrühte sich dabei derart, daß es schwere Brandwunden erlitt. Unglücklicher­weise kam es auch noch mit bem Feuer in Berührung, wodurch die Verletzungen noch verschlimmert wurden. Nach qualvollen Leiden ist das Kind in einem hiesigen Krankenhaus gestorben.

Marburg, 24. September. Das Landgericht be­schäftigte sich heute u. a. mit einer Anklage gegen einen Zigarrenhändler, der unter der Beschuldigung stand, einem noch nicht 16 Jahre alten Burschen zwei Zigaretten für 5 Pfennige verkauft und dadurch die vom Generalkommando erlassenen Bestimmungen übertreten zu haben. Der Angeklagte, ein alter Pensionär, der seine im Felde stehenden Söhne im Geschäft zu vertreten bemüht ist, machte geltend, daß er die Bestimmung genau kenne. Im vorliegenden Fall sei er unschuldig, denn sein Laden sei dunkel und sein Augenlicht lasse sehr zu wünschen übrig. Das Gericht hielt die Schutzbehauptung für erwiesen und erkannte auf Freisprechung.

Gera, 24. September. Einen sehr dummen Streich beging ein Fleischer in Zwötzen, als er an den Haupt­mann seines Sohnes ins Feld schrieb, der Hautmann sollte den Sohn als Bursche nehmen, dafür sollte der Hauptmann 1000 Mk. Belohnug erhalten; der Fleischer sandte auch ein Paket mit Schinken an den Hauptmann. Der vorsorgliche Vater wurde vom Schöffengericht wegen Beleidigung zu 100 Mk. oder 20 Tagen Ge­fängnis verurteilt.

Halle. 25. Sept. Aus dem Nordfriedhof von Halle wurde ein auswärts wohnendes 22jährtges Dienst­mädchen am Grabe seiner Schwester mit einer Schuß­wunde am Kopfe tot aufgefunden. Nach hinterlassenen Aufzeichnungen liegt Selbstmord vor.

Gersfeld (Rhön), 24. Sept. Bei der außerordent­lich günstigen Kartoffelernte werden Höchstpreise für Kartoffeln nicht festgesetzt werden.

Tann a. d. Rhön, 24. September. Als ein 13» jähriges Mädchen in Mückenhof eine Sense von der Wiese nach Hause trug, machte es unterwegs Mäh- versuche, wobei es ein gleichaltriges Mädchen in die Wade eines Beines traf; die Sense ging bis auf den Knochen. Das verletzte Mädchen wurde nach Derm- bach ins Krankenhaus gebracht.

Fulda, 21. September. Der äußerst seltene Fall, daß sämtliche Richter an einem Amtsgericht wegen Befangenheit abgelehnt werden, hat sich heute hier er­eignet. Dem Referendar a. D. Stieb war wegen einer Uebertretung ein Strafbefehl angegangen, gegen den er bei Gericht Einspruch erhob. Viermal sollte diese Angelegenheit vor dem hiesigen Schöffengericht ver­handelt werden, aber jedesmal wurde der Termin auf Antrag des Stieb verschoben. Heute war aber­mals Termin zur Hauptverhandlung vor dem Schöffen­gericht angesetzt, zu dem der Herr Referendar a. D. nicht persönlich erschien, vielmehr einen Schriftsatz eingereicht hatte, in dem er bat, seinen Vater, den Schriftsteller Jos. Stieb, als Verteidiger zuzulassen, andernfalls der Herr Referendar a. D. sämtliche Richter am Röntgt Amtsgericht Fulda (zurzeit drei Amtsgerichtsräte und ein Assessor) wegen Befangen­heit ablehnen müsse. Das Schöffengericht beschloß, die Verhandlung auszusetzen bis das Landgericht über das Ablehnungsgesuch entschieden hat.

3ur dritte« Kriegsanleihe.

Nenn mir das Volk voll Heldenmut, Das der Feinde Macht zu Boden ringt, Und, wie zorn'gen Meeres Wogenslut, Jauchzend seiner Jugend Hymne singt! Es ist das Volk der tapferen Germanen;

Nenn mir das Volk voll Liebesglut, Dessen Weg in Sonnenglanz getaucht, Das der Heimat weiht sein letztes Blut, Von dem Geist der Vorzeit angehaucht! Es ist das Volk der kämpfenden Germanen!

Nenn mir das Volk voll Opfermut, Das zum Vaterlands-Altar hinträgt, Seiner Arbeit Früchte Geld und Gut, Und den Feind mit goldenen Kugeln schlägt '. Es ist das Volk der opfernden Germanen!

Hans Stein.

Wettervoraussichten für Dienstag den 28. September.

Meist bedeckt, zeitweise Regen, keine wesentliche Temperaturveränderung.