Russische Zersahrenhell.
„ (Don unserm Berliner Mitarbeiter.)
In Paris ist man auf ein „russisches Sedan" gefasst. Außer Kitchener sind auch alle Londoner Minister und Parlamentarier sehr geknickt, denn sie rechnen mit der Möglichkeit einer Umzingelung großer russischer Heeresgruppen, die noch zwischen Wilna und den Rokituosümpsen siehe». Wohl nicht mit Unrecht beurteilt man in den Wandelgängen des englischen Unterhauses die Lage dahin, daß auch Riga und Kiew alsbald das Los von Wilna teilen werden. Wenn es demgemäß als die Hauptaufgabe der russischen Heerführer betrachtet wird, bis zum Beginne des Winters den Vormarsch der Deutschen nach Petersburg aufzuhalten, so ist das eine starke Abweichung von den Urteilen des britischen Kriegsministers. Wenn ein Mann in einer derartigen Stellung nicht mehr ernst genommen werden kann, so steht es schlecht um seine Sache. In Deutschland lacht man über ihn. und in England mißachtet man sein Urteil, wie aus der Auffassung der verzweifelten Lage in Rußland hervorgeht. Unser Kaiser bezeichnete die Eroberung von Wilna in seiner Drahtung an die Großherzogin oon Baden als großen Sieg, und von Tag zu Tage wächst dessen Bedeutung.
Die Zerfahrenheit unter den russischen Generalen zeigt sich in dem Verluste der Verbindungen zwischen ihren einzelnen Heeresgruppen. Dir Auslösung der Verbände lähmt natürlich die gesamte Schlagkraft. Vergebens suchten die Heersührer, mit einem großen Teil ihrer Kräfte in der Linie Wilna-Lida Widerstand zu leisten, aber sie verloren die Schlacht, zu der sie auch ihre letzten Reserven heranzogen. Die Hartnäckigkeit des russischen Widerstandes gab der deutschen Heeresleitung die Möglichkeit, ihre weit ausholendcn Bewegungen yi einer Umfassung zu gestalten, durch die sie nicht nur um die Flügel des Gegners herum, sondern unmittelbar in den Rücken der seindlichen Heereskörper gelangten. Diese verwickelte Lage erkennt man an der Seine ganz genau. Gustav Hervee schreibt, wie wir milleillen, das russische Zentrum stehe vor der Wahl, sich umzingeln zn lassen, oder 150 bis 200 Kilometerzurückzugehen. Dazu dürfte es wohl zu spät geworden sein. Mit gewaltigen Schlägen i6irb das russische Heer niedergeworfen, und die Reste, die von Stellung zu Stellung in das Innere des Landes fliehen, werden sich nicht so leicht wieder zu offensiven Vorgehen vereinigen lassen.
Wie draußen auf den Schlachtfeldern, so steht es drinnen mit der Zerfahrenheit der leitenden Minister Rußlands. Die Gärung wächst natürlich nach den Niederlagen, und Wilna trägt nicht wenig dazu bei, die lotsten Hoffnungen ins Wanken zn bringen. Die massenhaften Verhaftungen der Arbeiter machen böses Blut und steigern die allgemeine Erregung. Da der Dumablock, der nach der militärischen Besetzung des Taurischen Palastes n geschlossenen Sälen weiter tagt, mit der jetzigen Regierung über- )anpl nicht mehr weiter verhandeln will, und die Minister untereinander in Fehde geraten sind, ist der Burgfriede gebrochen. Wenn starke, gefestigte und wohlwollende Männer an der Spitze der Haupt- zweige der Verwaltung kämen, könnte die Regierungsgewalt noch aufrecht erhalten werden, da aber dieses nicht der Fall ist, tritt ein Kampf aller gegen alle ein. Die straffe Zentralisierung der russischen Staatsleitung, wonach Goremyki» noch immer strebt, erscheint undurchführbar. Unter Wehmut und Zorn erkennen die russischen Bundesgenossen, die alles Heil von der Duma erwartet hatten, daß der Sieg der Rückschrittler in Rußland die Behauptung nicht rechtfertigt, der Vierverband Kämpfe für die Völker- sreiheit.
Russische muffergefängniffe.
„Die Gefängnissrage ist in Rußland außerordentlich aktuell. Gibt es biet doch wohl kaum einen mehr oder minder anständigen Menschen, der nicht bereits Gesäugnisluft geatmet und Gesängniskost genossen hätte, sintemalen lins durch das Allerhöchste Manifest vom 30. Oktober 1905 eine Reichsverfassung und VolkS- »ertreUma gewährt und sämtliche bürgerliche Freihei
ten, darunter auch wirkliche Unantastvarkett der Person, feierlichst zugesagt worden ist."
Mit diesen bitteren Worten leitete ein russischer Arzt aus Moskau eine briefliche Mitteilung über die Hygiene der russischen Gefängnisse an die „Münchener Medizinische Wochenschrift" ein, die allerdings einige Zeit vor dem Ausbruch des Krieges geschrieben ist, aber auch jetzt keineswegs des Interesses entbehrt, zumal die Verhältnisse in der Zwischenzeit nicht besser geworden sind.
Der Inhalt der Zuschrift, der eine erschreckende Summe von Scheußlichkeiten aufdeckt, läßt sich kaum besser charakterisieren als durch die Schilderung eines unlängst in Petersburg für Einzelhaft errichteten und von der Regierung als mustergültig bezeichneten Ge- fängnisses.
Die auf diese Anstalt bezüglichen Angaben stützen sich vorzugsweise auf den Bericht eines Arztes, der wegen irgendwelcher „Verbrechen" ein volles Jahr in dieser Strafanstalt zuzubringen gezwungen war, ehe er zur Abkühlung in einen Bezirk des zwar in Europa gelegeneu, aber viele Gegenden in Sibirien an Oede und Kälte hoch übertreffenden Gouvernements Archangelsk verschickt wurde.
Der eigentliche Zweck dieses Gefängnisses, nüml'ch die Einzelhaft, hat sich wegen Ueberfüllung sehr festen durchführen lassen; vielmehr hat man sich i>amU helfen müssen, daß man in eine Einzelzelle, die jedenfalls faum für einen Insassen wirklich ausgereicht hätte, 2 bis 3 hineinsteckte,- ferner haben die Gefangenen unter chronischem Hunger zu leiden, was nicht zu verwundern ist, da für ihre Verpflegung nur 25—30 Pfennige pro Tag und Kopf ausgesetzt sind, woran jedenfalls noch „Ersparnisse" gemacht werden. Selbst das verabreichte Brot, das die Hauptspeise bildet, wird fast nie durchgebacken und befand sich nach den Erfahrungen jenes Arztes während eines vollen halben Jahres nur zweimal in einem befriedigenden Zustand. Auch die arideren Speiset! vermögen weder die Eßlnst anzuregen noch den Hunger zu stillen.
Das schlimste aber ist doch die Lust, in der die Ge- fauaenen leben müssen. Sie ist mehr oder weniger gradezn pestilenzialisch verunreinigt und macht den Auf- enthalt in den Zellen, namentlich an warmen Svmmer- tagen, völlig unerträglich. Die Reinigung der Staunte, die jeden Morgen gewissenhaft erfolgen soll, geschieht mit trockenen Lappen und Bürsten, so daß danach die Luft des mauzen Gefängnisses erst recht mit Stand und Gestank gesättigt ist. Slccbnct man dazu noch, daß es selbstverständlich unter den Häftlingen viele Schwiud- jüchtige gibt, die sich nicht die geringste Rücksicht auf- erlegen, so sann man sich eine Vorstellung davon machen, ivas für Gesundheitszustände in diesem „mustergültigen" russischen Gefängnis herrschen.
Ferner erhält man dadurch einen vielleicht zutreffenden Begriff von den Verhältnissen, die in den anderen von keiner Seite als mustergültig in Anspruch ge- nommenen Strafanstalten zu finden sind. Obgleich die Regierung au zahlreichen Stellen in dankenswerter Weise für den Bau neuer Gefäuguisse gesorgt hat, ist die Ueberfüllung sämtlicher Strafanstalten gradezu eine fürchterliche.
Der Einsender kennzeichnet den Zustand in den lapidaren Sätzen: „In einer Zelle werden so viele Personen hineingepfercht, als nur iraend hineingehen. Oefsnet man die Tür, so quellen die Gefangenen heraus. Au Liegen oder Sitzen ist unter solchen Bedingungen kein Gedanke — die Häftlinge sind froh, wenn sie einen Platz an der Wand erobern, wo sie sich wenigstens an- lehnen können. Nach den Erhebungen der Hanprge- fängnisverwaltung waren die Gouvernemeutsgef'ing- Niste um 00—05 v. U überfüllt. Diese Zahl gibt nur
einen Durchschnitt, der in vielen Strafanstalten über! troffen wurde. Im Gefängnis von Saratow, das aller diugs den Gipfel erreichte, waren in einem Raum füt 400 Gefangene deren 1068 untergebracht. Daß unter solchen Verhältnissen in vielen Gefängnissen und eitel nt der Petersburger „Musteranstalt" der Flecktyphus ausbrach, ist nicht im mindesten zu verwundern. Man sieht, wie viel in Rußland überall auf den wichtigsten Gebieten der staatlichen Fürsorge zu bessern ist.
Das Goldstück in der Schublade.
Es hat immer Leute gegeben, die einen Teil ihres Besitzes gern in blanken Münzen aufbewahren. Bevorzugt werden hierbei Denk- und Erinnerungsmünzen, wie jetzt bei den Sammlungen von Goldstücken für die Reichsbank aus der nachträglichen Ablieferung von Kaiser-Friedrich-Goldstücken erneut in die Erscheinung tritt. Erst nach der Zusichernug, daß jeder Ablieferer eines goldenen Fünf-, Zehn- oder Zwanzig-Markstückes mit dem Bildnisse Kaiser Friedrichs nach dem Kriege ein solches wieder zurückerhält, konnten sich die Liebhaber solcher Münzen zur Ablieferung an die Reichsbank bereit finden. Immerhin sind bis jetzt wieder 5000 Kaiser- Friedrich-Goldstücke gegen Papiergeld eingewechselt worden.
Wie unwirtschaftlich solche Aufbewahrungen für reine Liebhaberzwecke find, soll hier aus einigen Zinsreihen nachgewiesen werden. Bekanntlich starb Kaiser Friedrich im Juni 1888. 27 Jahre sind seitdem ins Land gegangen. Unverzollt lagen bisher die Kaiser Friedrich- Goldstücke in der Schublade. Zum üblichen Zinsfuß von 311 Prozent bei einer Sparkasse eingelegt, wäre jeder dieser Werte durch Zinszuschreibungen auf reichlich das Doppelte Gewachsen.
Das goldene Fünfmarkstück bei der Sparkasse zu 3k» Prozent eingelegt, ist nach fünf Jahren durch Zins- zuschreibnngen zum Kapital von 5,85 Mark angewachsen, nach 10 Jahren auf 6,86 Mark, nach 20 Jahren auf 9,46 Mark, nach 22 Jahren auf reichlich das Doppelte, nämlich 10,08 Mark, nach 25 Jahren auf 11,13 Mark und nach 27 Jahren auf 11,89 Mark.
Das Zehnmarkstück wächst als Kapitalsanlage bet 3^prvzenttger Verzinsung in 5 Jahren auf 11,81 Mark, in 10 Jahren auf 13,93 Mark, in 20 Jahren auf 19,37 Mark, nach 21 Jahren auf das Doppelte, nämlich auf 20,03 Mark, in 25 Jahren auf 22,93 Mark,, in 27 Jahren auf 24,50 Mark.
Noch auffälliger erscheint diese Reihe bei Cinlegung eines Zwanzigmarkstückes als verzinsbares Kapital. Es wächst dann diese Summe bei obenerwähntem Zinsfüße in 5 Jahren auf 23,67 Mark, in 10 Jahren auf 28,03 Mark, in 20 Jahren auf 39,42 Mark, also fast das Doppelte, in 25 Jahren auf 46,72 Mark, und in 27 Jahren auf 50,01 Mark, also das Zweieinhalbsache.
Die unverzinsliche Aufbewahrung der Kaiser Fried- rich-Münzen innerhalb der verflossenen 27 Jahre bedeutet also im Wirtschaftsleben beim Fiinsmarkstück einen insverlust von 6,89 Mark, beim Zehnmarkstück von 14,50 Mark, beim Zwanzigmarkstück von 30,01 Mark. Mit der zunehmenden Zahl der Jahre wird dieser Verlust um so größer, wie schon aus den obigen Reihen ersichtlich ist. Sollte aus diesem Grunde nicht jedem Bes-tzer von Goldstücken einleuchten, wie unwirtschaftlich das Zurückbehalten von Goldmünzen ist? Darum: Heraus mit jedem Goldfuchs aus der Schublade, damit er nutzbringend seinem Besitzer werde und außerdem in dieser Kriegszeit dem vaterländischen Interesse diene!
Fortsetzung des Amtlichen Teils.
§ 12.
Der Reichskanzler kann von den Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen gestatten.
§ 13.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark wird bestraft;
1. wer dem § 1 zuwider Hülsenfrüchte in anderer Weise als durch die Zentral-Einkaufsgesellschaft absetzt;
2. wer die ihm nach §§ 2 oder 3 obliegenden Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht;
3. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung (§ 4 Abs. 1) zuwiderhandelt,-
4. wer die als Saatgut freigelassenen Hülsenfrüchte (§ 1 Abs. 2 Nr. 3) ohne Zustimmung der Zentral-Einkaufsgesellschaft zu anderen als Saatzwecken absetzt oder verwendet;
5. wer den von den Landeszentralbehörden erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt ;
6. wer die ihm gemäß § 10 vorgeschriebenen Preise nicht innehält.
8 14.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 26. August 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers D e l b r ü ck.
Auslührungsdeftimmunge«
zu der Verordnung über den Verkehr mit Hülsenfrüchten vom 26. August 1915 (Reichs- Gesetzbl. S. 520).
Zu 8 1: Die Absatzpflicht uach der Verordnung gilt für inländische.'unö ausländische Hülsenfrüchte, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind.
Die gemäß Nr. 3 erforderlichen Bescheinigungen sind von den Landräten, in den Stadtkreisen von den Gemeindevorständen auszustellen.
Um keine allzu starke Stockung in der Versorgung der Bevölkerung eintreten zu lassen, darf jeder Besitzer von Hülsenfrüchten aus seinen Vorräten einen Doppelzentner von jeder Art frei verkaufen.
Zu § 2: Die Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin wird den Landräten und Gemeindevorständen der Stadtkreise mit möglichster Beschleunigung An- ^6esvrmulare zur Verteilung zugehen lassen. Die bud rechtzeitigzu verteilen. Nötigen- tw? ^n^^ durch Bekanntmachungen
fett sonnet 5 Äu^^ Anzeigeformulare erhal-
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spatesten» am a. Oktober sind die ausgefüllten
Anzeigefvrmulare den Gemeinde- und Gutsvorständen einzuliefern. In den Landkreisen sind die Anzeigen gesammelt binnen zwei Tagen an die Landratsämter abzusenden. Die Landräte senden das gesamte Material spätestens am 10. Oktober, nach Gemeinde und Gutsbezirken geordnet, an die Zentraleinkaufsgesellschaft.
In den Stadtkreisen sind die Anzeigen in gleicher Weise zu sammeln und unmittelbar spätestens am 8. Oktober abzusenden.
Zu ß 3: Auf die Verpflichtung aus § 3 sind die Landwirte von den Landräten bis zum 31. Dezember 1915 allmonatlich durch Bekanntmachung hinzuweisen.
Zu 8 4 Abs. 2: Zuständige Behörde ist der Landrat, in Stadtkreisen der Gemeindevorstand.
Zu 8 5: Die Zentraleinkaufsgesellschaft wird in allen Landesteilen Aufkäufer bestellen und deren Namen bekanntgeben. Landwirte, die ihre Erzeugnisse abzustoßen wünschen, haben sich mit Angeboten an die Aufkäufer der Zentraleinkaufsgesellschaft zu wenden. Diese wird bemüht sein, auch in der Zwischenzeit bis zur Erstattung der Anzeigen verkaufswertige Ware abzunehmen.
Vorräte, die zur Ernährung der Angehörigen der eigenen Wirtschaft gebraucht werden, sind unabhängig von ihrer Menge der Absatzpflicht nicht unterworfen.
Zu 88 u. 8 : Höhere Verwaltungsbehörde ist der Regierungspräsident, in dessen Bezirk der Eigentümer der in Anspruch genommenen Erzeugnisse seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seine gewerbliche Niederlassung hat. Zuständig für die Anordnung der Uebertragung des Eigentums ist der Regierungspräsident, in dessen Bezirk sich die Ware befindet. Für Berlin ist der Oberpräsident höhere Verwaltungsbehörde.
Zu 8 9: Mit Genehmigung des Reichskanzlers wird die Zentraleinkaufsgesellschaft auch an Nähr- mittelfabriken unmittelbar Hülsenfrüchte abgeben. Die Zentraleinkaufsgesellschaft wird hierbei vorschreiben, zu welchen Preisen die hergestellten Erzeugnisse den Verbraucher abgelassen werden müssen.
Kommunalverbände im Sinne der Verordnung sind die Land- und Stadtkreise.
Zu 8 10: Der Handel mit Hülsenfrüchten zu Saatzwecken ist, abgesehen von der durch § 1 Abs. 2 Nr. 3 gegebenen Beschränkung, freigelassen worden. Um jedoch die Preise für solches Saatgut in angemessenen Grenze zu halten, ist vorgeschrieben worden, daß die in 8 6 festgesetzten Uebernahmepreise nur um oviel überschritten werden dürfen, als dies durch die ür Saatgut üblichen besonderen Aufwendungen und Durch den Zuschlag für den Weiterverkäufer gerechtfertigt wird.
Berlin, den 9. September 1915.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Freiherr von Schorlemer.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. A.: Huber.
Der Minister des Innern.
J. A.: Freund.
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Werktgs. V48 Uhr : hl. Messe Gelegenheit zur hl. Beichte Sonnabend bei einem fremden Geistlichen 5 u. 8 Uhr.
Sonntag V27 Uhr-
Freitag abend 8 Uhr: Bitt-Andacht.
Männer-Apostolat.