hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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Nr. 225
Sonnabend, den 35. September
1915
„ Bus der Heimat«
* („Armee"-Uhren usw.!) In Tagesblättern und Zeitschriften sind vielfach Anzeigen erschienen, in denen persönliche Bedarfsartikel für unsere Truppen im Felde unter Bezeichnung wie „Armee-Uhren", „Armee- Hosenträger", „Armee-TaschenlaMpen" usw. angeboten werden. Durch die Bezeichnung „Armee" wollte man offenbar den Eindruck erwecken, daß die ange- botenenen Gegenstände für die Benutzung bei der Truppe besonders geeignet seien, und daß ihre Anschaffung deshalb sogar von der Heeresverwaltung als vorteilhaft angesehen und empfohlen würde. Dies trifft keineswegs zu,' die Heeresverwaltung steht allen diesen Erzeugnissen völlig fern.
* (Doppelrechnung von M i l i t ä r d i e n st z e i t im Kriege.) Allgemein ist die Ansicht verbreitet, im Kriege würde jede Militärdienstzeit doppelt gerechnet. Diese Ansicht ist irrtümlich und führtzuEnttäuschungen. Deshalb wird es angebracht sein, daß man sich an der Hand der Bestimmungen einmal klar mache, wie die Verhältnisse in Wirklichkeit liegen. Der Rechnungsrat Adam im Preußischen Kriegsministerium, einer der besten Kenner des Militärversorgungswesens sagt in seinem, im Verlage der Kameradschaft, Berlin W. 35 erschienenen „Handbuch des Militärversorgungsrechts": Für jeden Krieg, an welchem ein Offizier, Unteroffizier oder Gemeiner im Reichsheere, in der Kaiserlichen Marine oder bei den Kaiserlichen Schutztruppen teilgenommen hat, wird zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit ein Jahr (Kriegsjahr) hinzuge- rechnet,' jedoch ist für mehrere in ein Kalenderjahr fallende Kriege die Anrechnung nur eines Kriegsjahres zulässig. Gleichartige Bestimmungen gelten auch für die Reichsbeamten und die preußischen Staatsbeamten. Der Kaiser bestimmt, wer als Teilnehmer an einem Kriege anzusehen ist, unter welchen Voraussetzungen bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre anzurechnen sind und ob denjenigen Offizieren, Unteroffizieren oder Gemeinen KrtegSjahre anzurechnen sind, welche auf Befehl einem Kriege ausländischer Truppen, beigewohnt haben; ferner welche militärische Unternehmung als ein Krieg im Sinne dieses Gesetzes anzusehen und welche Zeit als Kriegszeit zu rechnen ist, wenn keine Mobilmachung stattgefunden hat. Für den jetzigen Krieg ist eine solche Bestimmung noch nicht ergangen. Mithin können zurzeit weder bei der Festsetzung von Hinterbliebenengebührnissen besondere Kriegsjahre berücksichtigt werden. Eine Umrechnung der Gebührnisse nach Erlaß einer solchen Bestimmung findet ohne besonderen Antrag von Amtswegen statt. Von der Anrechnung als Dienstzeit ist die Zeit einer Freiheitsstrafe von mindestens einjähriger Dauer sowie die Zeit einer Kriegsgefangenschaft ausgeschlossen. Unter besonderen Umständen kann die Zeit der Freiheitsstrafe mit Genehmigung des Kaisers angerechnet werden.
* (Einschränkung des Feldpo st paketve r - k e h r s nach dem O st e n.) Die Versendung von Feldpostpäckchen (Feldpostbriefe über 50 gr Gewicht) nach dem Osten hat einen solchen Umfang angenommen,
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daß die Feldpost bei den schwierigen Wegeverhältnissen in Rußland die ordnungsmäßige Zustellung nicht mehr leisten kann. Bon einigen Dienststellen ist halb bereits beantragt worden, den Päckchenverkehr vollständig zu sperren. Im Interesse der Truppen liegt es, wenn die Angehörigen in der Heimat ihre Gebefreudigkeit einschränken und weniger Päckchen zur Ostfront senden. Sollte dieser wohlgemeinte Rat nicht allseitige einsichtsvolle Beachtung finden, dann würde die Heeresverwaltung gezwungen sein, den Päckchenverkehr nach dem Osten vollständig zu sperren.
* D e r H e r b st ist ins Land gezogen. Die Sonne tritt in das Zeichen der Wage, sie gelangt wieder zum Aequator und macht zum zweiten Male im Jahre Tag und Nacht einander gleich. Die Nächte werden zusehends länger, trüb und grämlich wird es oft nun bald am Tage ausschauen und wallende Nebel, welke, fahle Blätter und herbstliche Stürme werden in Kürze die Merkmale der Jahreszeit bilden. Immerhin können wir noch auf einen schönen Herbst hoffen, wenn auch manche Leute einen frühen und kalten Winter prophezeien wollen. Je trockener und wärmer der Sommer ist, um so milder hat sich oft schon der Winter gezeigt.
* (Fertige I a g d m u n i t i o n ist nicht beschlagnahmt.) Die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Kriegsministerium teilt mit, daß fertige Jagdmunition ein- schließlichFlobert-Munition und leerer Patronenhülsen mit Zündhütchen nicht der Beschlagnahme unterliegt.
. * (U r l a u b und Löhnung.) Die Löhnung wlrd bei der Beurlaubungen jetzt belassen. Der Kaijer hat bestimmt, daß den Mannschaften die unter Gewährung freier Fahrt beurlaubt werden, allgemein die Zähnung unverkürzt fortgewährt wird.
§ Hersfeld, 24. September. Ein Ziergewächs, denen Samen in der Kriegszeit mannigfachen Nutzen gewahren können, ist die allbekannte Sonnenblume. (Helranthus annuus L.) Bis vor kurzem erfreute sie alt und jung durch ihren stattlichen Wuchs, ihre
großen Blätter und ganz besonders durch ihre schön tiefgelbe Blütenscheibe mit dem Kranz gelber Rand- blüten. Jetzt hängt die Scheibe schon nach unten, denn sie ist mit Samen schwer bepackt. Die Kriegsfürsorgestellen in Stadt nnd Land sollten schleunigst zum Sammeln und zn sachgemäßer Aufbewahrung der Blütenschöpfe Anleitung geben und auffordern, ehe die Samen ausfallen. Diese sind betanntlid) so Oelhaltig, daß sie zur Oelgewinnung dienen können. Geschieht dies nicht, so lassen sie sich als Bogelfntter, aber auch zur Fütterung anderer Tiere verwerten. Zum Lagern muß ein luftiger, trockener Ort gewählt werden, der vor Mäusebesuch sicher ist; denn gleich unseren Gartenvögeln sind auch die Mäuse auf die fettreichen Samen sehr versessen.
):( Hersfeld, 24. September. Eine neu erschienene Bekanntmachung, deren Anordnungen mit dem 18. September 1916 in Kraft treten, befaßt sich mit dem Wollertrag der deutschen Schafschur 1914 15, sowie dem bei den deutschen Gerbereien befindliche Wollgefälle, soweit es noch nicht in das Eigentum von Fabrikanten von Heeres- oder Marine- bedarf übergegangen ist, und mit dem Wollertrag der deutschen Schafschur 191516, gleichviel, ob sich dieser bei den Schafhaltern, an sonstigen Stellen oder noch auf den Schafen befindet. Der gesamte Wollertrag beider deutschen Schafschuren ist beschlagnahmt. Das Waschen des beschlagnahmten Wollertrages wird, soweit er noch nicht an Fabrikanten für Heeres- oder Marinebedarf verkauft ist, genau geregelt. Die Wolle muß spätestens 12 Wochen nach dem Scheeren oder Fallen in einer der in der Bekanntmachung namentlich aufgeführten Wollwäschereien eingeliefert werden. Das Verkämmen der Wolle ist gänzlich verboten, soweit nicht durch eine ausdrückliche Verfügung der Kriegs-Rohstoff-Abteilnng hierzu Erlaubnis erteilt worden ist. Eine Veräußerung der beschlagnahmten Wolle darf nur noch an die Kriegswollbedarf-Aktien- gesellschaft in Berlin, sowie an solche Personen, Firmen oder Gesellschaften erfolg- . , welche die Wolle unmittelbar oder mittelbar an die Kriegswollbedarf- Aktiengesellschaft in Berlin verkaufen. Für die Lieferung der Wolle durch den Schafhalter sind ebenfalls bestimmte Vorschriften gegeben. In jedem Falle muß die Wolle spätestens 10 Wochen nach der Etn- lieferung in einer der zugelassenen Wäschereien in das Eigentum der Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft übergegangen sein; der Wollertrag 1914 15 muß bis zum 31. Dezember 1915 in dem Eigentum dieser Gesellschaft stehen. Ueber den von der Gesellschaft zu zahlenden Preis entscheidet endgültig die Kriegs-Roh- stoff-Abteilung nach Anhörung einer Sachverständigen- Kommission, deren Zusammensetzung unter Zuziehung von Vertretern der verschiedenen Interessentenkreisen geregelt ist. Die Kriegswollbedarf-Akttengesellschaft verteilt die von ihr erworbene Wolle unter Genehmigung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung an solche inländische Verarbeiter, welche die Wolle nachweislich zur Ausführung von Aufträgen der deutschen Heeres- oder Marine-Verwaltung brauchen. Die Bekanntmachung enthältnoch eineReiheanderer Bestimmungen, so über Anträge von Schafhaltern auf Freigabe geringer Mengen Rohwolle zum Verbrauch im eigenen Haushalt und über die Mindestmengen, die bei einem Verkauf an die Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft angeboten werden müssen. Außerdem wird auch das Scheeren der Schafe zu einer früheren als in anderen Jahren üblichen Zeit verboten. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei der Polizeiverwaltung und dem Kgl. Landratsamt hier einzusehen.
):( Hersfeld, 24. Sept. (Vaterländischer F r a u e n v e r e i n.) Am gestrigen Tage fanden dahier, unter dem Vorsitz der Frau Gräfin von Bern- storff aus Caffel, 3 Hilfsschwestern Prüfungen statt, denen sich 37 junge Mädchen unterzogen, die sich den hiesigen Lazaretten bei Kriegsausbruch freiwillig zur Verfügung gestellt hatten. Der Verlauf der theoretischen, sowohl als der praktischen Prüfung fiel zur vollen Zufriedenheit aus und legte Zeugnis ab von der guten Ausbildung der jungen Schwestern. Frau Gräfin von Bernstorff überreichte ihnen selbst die Abzeichen ihres Berufes.
):( Hersfeld, 24. Sept. Der Titel F o r stme i st er, mit dem Range der Räte vierter Klasse wurde verliehen : Kerstins in Friedewald, Thielow in Nieder- aula, Kanzow in Neuenstein, v. Trott zu Solz in Rotenburg-Ost.
Cassel, 24. Sept. Die letzte diesjährige Schwurgerichtsperiode beginnt am 18. Oktober unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Wege: sie wird nach den bisherigen Strafsachen zu urteilen, etwa eine Woche dauern, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schwurgerichts wurde Landgerichtsdrrektor Rospatt ernannt.
Cassel, 23. September. Das Ergebnis der Zeichnungen auf die dritte Kriegsanleihe im Bereiche der Reichsbankhauptstelle Cassel übertrifft, alle Erwartungen da sowohl bei den Banken wie bei den städtischen und Kreissparkassen und bei den Postämtern außerordentlich große Summen und sehr zahlreiche mittlere und kleinere Beträge gezeichnet worden sind.
Auch die Zeichnnngen in den Schulen haben ein erstaunliches Gesamtergebnis gebracht. Die Gesamt- ziffer ist zwar noch nicht ganz festgestellt, immerhin darf gesagt werden, daß die dritte Kriegsanleihe im Bezirk Cassel über 100 Millionen Mark ergeben hat gegen 77,6 Millionen Mk. bei der 2. und 41 Millionen Mk. bet der 1. Kriegsanlethe.
Oberaula, 28. September. Geh. Oberjustizrat Dr. Cotng, Senatspräsident am Kammergericht, ein gebürtiger Kurhesse, ist infolge eines Herzschlages gestorben. Präsident Coing wurde 1871 Gerichtsassessor und 1872 Amtsrichter in Oberaula. Von 1877—1889 war er in Marburg erst als Kreis-, dann als Landrichter tätig. Im März 1889 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat in Cassel und im Februar 1895 zum Senatspräsidenten am Kammergericht befördert.
Eschwege, 22. September. Am 1. Oktober tritt der erste Geistliche der Neustädter Gemeinde, Pfarrer Schaub, in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird der bisherige zweite Pfarrer, Arnold, der bereits vom Konsistorium bestätigtigt ist. Die zweite Pfarrstelle ist nun einem gebürtigen Eschweger, Pfarrer Clermont aus Völkershausen (Kreis Eschivegc) über= tragen. Pfarrer Schaub gedenkt seinen Lebensabend in Cassel zu vollbringen.
Obersuhl, 22. September. Ein schwerer Unfall ereignete sich gestern nachmittag hier, indem das älteste elfjährige Töchterchen der Witwe Strnbe, als es in Abwesenheit der Mutter am Herd hantierte, mit seinen Kleidern Fener sing und sehr schwere Brandwunden am ganzen Körper davvntrng. In seiner Angst war das Kind in die Scheune gelaufen und hätte dadurch noch beinahe einen Brand verursacht. Es ist zweifelhaft, ob das Kind mit dem Leben davonkommt. Der Unfall erregt allgemein umso größere Teilnahme, als der Mann der Witwe Strube im Dezember vorigen Jahres unter Hinterlassung einer Witwe und 7 kleiner Kinder den Heldentod in Rußland gestorben ist. — Im hiesigen Dorf sind wett über 120 000 Mk. zur 3. Kriegsanleihe gezeichnet worden, allein bet der Darlehnskasse 63 200 Mk.
Frankfurt, 24. September. (Kartoffelausstellung im Palmengarten zu Frankfurt.) Die Kartoffelausstellung im Palmengarten ist eröffnet nnd hat sich zu einer Schau gestaltet, wie sie den Erwartungen der beteiligten Kreise entspricht. Nicht nur die Beschaffenheit der ausgestellten Früchte ist hervorragend, sondern auch die Sortenzahl — beinahe 150 Nummern — ist wohl dazu angetan, das Interesse zu fesseln und anregend zu wirken. Es handelt sich hier nicht um eine LtebhaberausKellung, sondern um eine planmäßig, nach den Grundsätzen und Praxis zasammengestellte Auslese und es ist für den Fachmann, wie für den Gartenliebhaber von großem Wert, daß er, wie bei den von dem landwirtschaftlichen Institut der Universität Gießen ausgestellten Kartoffeln, sich leicht über Reifezeit, Ernteergebnisse und Beschaffenheit der einzelnen Sorten unterrichten kann. Sehr lehrreich ist die Darstellung der Düngungsversuche, leicht faßlich und einfach sind die Erfolge dargestellt und gerade dieses Gebiet ist ungemein wichtig. Gemeinden Private und der Palmengarten haben Kartoffeln beigesteuert. Es war ein glücklicher Gedanke, daß die Kartoffeln des letzteren Institutes am Stock ausgestellt sind, was eine leichte Orientierung über den Ertrag ermöglicht. Neben den Kartoffeln sind noch zu erwähnen die Gemüse, die im Palmengarten gezogen worden sind, die reichhaltige Sammlung von Tomaten, die mit den erprobten Sorten allen Wünschen entsprechen dürfte, dann die Stangen- nnd Buschbohnen, die Pflückerbsen in mustergiltigem Saatgut, die Stangenbohnen auch in Schoten. Die Sammlung der Kräuter aus dem „Würzgärtlein" hat man hübsch bei einander, verschiedene andere nutzbringende Früchte sind angefügt u. a. Sojabohne, Eierfrüchte, Paprika. Die Ausstellung ist einfach, aber wirkungsvoll und der lebhafte Zuspruch beweist, daß der Gedanke einer Kartoffelschau freudigen Anklang gefunden hat. Neben dem Wehrstand muß eben der Nährstand jetzt eine Rolle spielen.
Wiesbaden, 23. Sept. Hier trafen 32 verwundete Türken unter Führung von zwei Offizier-Stellvertretern ein, die in der deutschen Kriegsfürsorge für die Verbündeten, dem „Deutschen Genesungsheime" Aufnahme fanden. Die ottomantschen Krieger kamen, wie der „Frkf. Generalanz." meldet, von den Kämpfen an den Dardanellen. Türkische Offiziere treffen erst in den nächsten Tagen ein. An der rumänischen Grenze wurde ihnen die Durchreise in Uniform verweigert und sämtliche Leute mußten sich Zivikleider erst beschaffen, um die Reise nach hier fortzusetzen.
Aus Unterfranken, 21. September. Wie ein Märchen aus alten Zeiten mutet eine Meldung über die Butterpreise in dem Bezirksamte Hammelburg an.
Für den ganzen Bezirk wurde in der letzten Woche der Preis der Butter amtlich auf höchstens 1,20 Mark für den Produzenten und auf 1,30 Mark für den Händler festgesetzt. Die Eier dürfen vom Produzen- zu höchsten 10 Pfg. und vom Händler zu höchstens Pfg. verkauft werden.
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