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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- ~ - «i

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 223.

Donnerstag, den 23. September

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 20. September 1915.

Zur Musterung der nach meiner Verfügung vom 11. September d. Js. M. No. 8079 (im Tageblatt No. 214) Gestellungspflichtigen, also der bei früheren Musterungen als dauernd untauglich bezeichneten Wehrpflichtigen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1876 bis 31. Dezember 1895 geboren sind, sind folgende Termine bestimmt worden, und zwar werden vorge­stellt :

am Mittwoch den 22. September 1915 von Morgens Va8 Uhr ab Musterung aller Gestellungspflichtigen aus den Ge­meinden

Allendorf, Allmershaufen, Asbach, Aua, Ausbach, Beiershausen, Bengendorf, Biedebach, Bingartes, Con- rode, Dinkelrode, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friede-, wald, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Gehtsemane, Gittersdorf, Goßmannsrode, Harnrode, Hattenbach, Heddersdorf und Heenes,

am Donnerstag den 23. September d. Js. von Morgens V28 Uhr ab

desgleichen aus den Gemeinden Heimboldshausen, Herfa und Heringen sowie der Wehrpflichtigen aus der Stadt Hersfeld soweit deren Familiennamen mit dem Buchstaben A bis einschließlich I. beginnen,

am Freitag den 24. September d. 3s. von Morgens V28 Uhr ab

Musterung der Gestellungspflichtigen aus der Stadt Hersfeld soweit deren Familiennamen mit dem Buch­staben K bis einschließlich Z beginnen,

am Sonnabend den 25. September d. 3. von Morgens V28 Uhr ab Musterung der Gestellungspflichtigen aus tun Gemeinden

Hillartshaufen, Hilmes, Hilperhausen, Holzheim, Kalkobes, Kathus, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirch- heim, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, Lam- pertsfeld, Landershausen, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Malkomes, Meckbach, Mecklar und Meisebach,

am Montag den 27. September d. 3. von Morgens V28 Uhr ab Musterung der Gestellungspflichtigen aus den Gemeinden

Mengshaufen, Motzfeld, Niederaula, Niederjossa, Obergeis, Oberhaun, Oberlengsfeld, Oberrode, Peters­berg, Philippsthal, Ransbach, Reckerode, Reilos, Reim­boldshausen, Röhrigshof, Rohrbach, Roßbach und Rotensee,

am Dienstag den 28 September d. Js. von Morgens V28 Uhr ab desgleichen aus den Gemeinden

Rotterterode, Schenklengsfeld, Schenksolz, Sieglos, Solms, Sorga, Stärklos, Tann, Untergeis, Unterhaun, Unterneurode. Unterweisenborn, Wehrshausen und Widdershausen,

am Mittwoch den 29. September d. 3s. von Morgens V28 Uhr ab desgleichen aus den Gemeinden

Wilhelmshof, Willingshain,Wippershain,Wölfers- Hausen und Wüstfeld sowie eines Teiles der dauernd garnisondienstunfähigen ausgebildeten Mannschaften,

am Donnerstag den 30. September d. 3s. von Morgens V28 Uhr ab

Musterung des Restes der dauernd garnison- dienstunfähigen ausgebildeten Mannschaften.

Die Musterung findet zu Hersseld in der neuen Turnhalle ^August-GotMeb-Strahe) statt.

Von der Musterung befreit können auf Antrag nur solche Gestellungspflichtigen werden, die nachweislich d. h. auf Grund von mit Dienstsiegel versehenen Zeugnissen beamteter Aerzte oder amtlichen Be- scheinignngen an folgenden Fehlern und Gebrechen leiden: Verkürzung oder Mißgestaltung des ganzen Körpers, Geisteskrankheiten, Epilepsie, chronischen Ge­hirn-, Rückenmarks und anderen chronischen Nerven­leiden, Blindheit beider Augen, Taubheit beider Ohren sowie Verlust größerer Gliedmaßen.

Auf etwaige Zurückstellungsanträge auf Grund häuslicher und gewerblicher Verhältnisse pp. wird so­gleich im Musterungstermin von der Ersatzkommission entschieden werden.

Die Herren Ortsvorstänöe des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Betei­ligten zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämtliche Gestellungspflichtige pünktlich zu den bestimmten Ter­minen erscheinen. Auch sind dieselben anzuweisen, die Militärpapiere mit zur Stelle zu bringen. Etwa fehlende Personen sind mir sofort namhaft zu machen.

Die Herren Ortsvorsteher haben zu den Terminen ebenfalls zu erscheinen und solange zur Stelle zu

sein, bis sämtliche Mannschaften ihrer Gemeinde ge­mustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen.

J. M. No. 8389. Der Landrat.

I. V.:

Frhr. v. D 0 e r n b e r g, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 21. September 1915.

Um den Gestellungspflichtigen aus den an der Hersfelder Kreisbahn gelegenen Ortschaften, welche in den nächsten Tagen zur Nachmusterung zu er­scheinen haben, Gelegenheit zu geben, den Frühzug der Hersfelder Kreisbahn zu benutzen, wird ihnen ge­stattet, anstatt Morgens um 128 Uhr erst um 8*° Uhr im Musterungslokale zu erscheinen.

Die beteiligten Herren Ortsvorstände des Kreises weise ich an, Vorstehendes auf ortsübliche Weise be­kannt machen zu lassen.

Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Nachtrags-Berordnung

zu der Bekanntmachung, betreffend

Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk jGumnnj, Guttapercha, Balata und Asbest sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe

(V. I. 663 6. 15. K. R. A.)

Nachstehende Nachtragsverordnung wird auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vorn 4. Juni 1851 bzw. auf Grund des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912 hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Uebertretung, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetz höhere Strafen verwirkt sind, nach § 6* der Bundesratsverordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 357) bestraft wird.

Die in der genannten Verfügung in 8 2b unter IV genannten Gegenstände:,

a

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Gegenstand

Alte Autoreifen mit Nieten unkr ohne solche gleichgültig, ob

Luftschläuche dunkel, schwimmend, /im ganzen oder Luftschläuche, rot, zerschnitten,

Gummiabfälle, schwimmend, 1

sind auch dann meldepflichtig, wenn die unter § 5 der genannten Verfügung für diese Waren genannten Mindestmengen nicht erreicht werden. Sie dürfen ferner vom 18. September 1915 ab nur noch an die Königliche Inspektion des Kraftfahrwesens in Berlin- Schöneberg, Fiskalische Straße, oder deren durch schriftlichen Auftrag ausgewiesene Beauftragte ver­kauft oder geliefert werden. Die in Gummi- und Regenerierfabriken vorhandenen Bestände der vorbe­zeichneten Art dürfen verarbeitet werden. Im übrigen werden die obengenannten Gegenstände hiermit ge­mäß § 4 der Bundesratsverordnung über die Sicher­stellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 be- ^^MeseÄekanntmachung tritt mit ihrer Verkündung

in

Kraft. ,

Cassel, den 17. September 1915.

Der Siellv. Kommandierende General des 11. Armeekorps. aez. von Haugwitz.

* * * Hersfelö, den 21. September 1915.

Wird veröffentlicht.

Die Bekanntmachung V. l. 663/6. 15. K. R. A. . veröffentlicht im Kreisblatt No. 173 vom 27. Juli 1915. Der Landrat.

ist

J. V.: Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

* 8 6. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach allgemeinen Strafgesetzten höhere Strafen verwirkt sind, bestraft:

1. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkanft oder kauft oder ein anderes Veräußerungs­oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt;

2. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegen­stände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt;

3. wer den nach 8 5 erlassenen Ausführungsbe­stimmungen zuwiderhandelt.

Aus der Heimat«

* i-Mjähriges Regierungsjubiläum derHohen - zolern.) Der Kaiser hat als Gedenktag der 500jährigen Herrschertätigkeit des Hohenzollernhauses

den 21. Oktober d. Js. bestimmt, da am 21. Oktober 1415 die Erbhuldigung auf dem Landtage zu Berlin stattfand. Die Begehung des Gedenktages soll auf eine Feier in den Schulen am 21. Oktober und aus eine kirchliche Feier an dem darauf folgenden Sonn­tage, dem 24. Oktober beschränkt werden. Der Schul­unterricht fällt an diesem Tage aus.

):( Hersfeld, 22. September. Zu der Bekannt­machung über Bestandserhebung und Beschlagnahme von Kautschuk (Gummi), Guttapercha, Balata und Asbest, sowie von Halb- und Fertigfabrikaten unter Verwendung dieser Rohstoffe iv. i. 663/6. 15. KRAj ist eine Nachtragsbekanntmachung erschienen. Hiernach ist der Verkauf oder die Lieferung der in § 2 Ziffer b unter IV Nr. 9,12,13 und 16 genannten und nach der früheren Bekanntmachung lediglich Meldepflichtigen Gegenstände insbesondere alte Autoreifen, Luftschläuche, Gummiabfälle vom 18. September 1915 ab nur noch an die Königliche Inspektion des Kraftfahrerwesens in Berlin-Schöneberg, Fiskalische­straße, oder an deren durch schriftlichen Auftrag aus­gewiesene Beauftragte statthaft. Die in Gummi- und Regenerierfabriken vorhandenen Bestände dürfen ver­arbeitet werden. Im übrigen sind die Gegenstände gemäß der Bundesratsverordnung über die Sicher­stellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 b e - s ch l a g n a h m t. Der Wortlaut dieser Nachtrags-Be- kanntmachung kann bei der Polizeiverwaltnng und dem Kgl. Landratsamt hier eingesehen werden.

):( Hersfeld, 22. September. Bei den hiesigen Zeichnungsstellen wurden annähernd 5 Millionen Krtegsanleihe gezeichnet.

Rotenbnrg, 21. September. Der durch den Krieg hervorgerufene große Lehrermangel macht die Abhal­tung einer Notprüfung auch am hiesigen Lehrertnen- seminar notwendig. Die schriftliche Prüfung hat gestern begonnen, die mündliche findet am Donners­tag statt.

Göttingeu, 20. September. Geheimrat Professor Peter von der Göttinger Universität, der sich auf einer Forschungsreise durch Afrika befindet und in­folge des Krieges bisher nicht zurückkehren konnte, weilt, wie er selbst mitteilt, mit seinen Begleitern wohlbehalten im Lager der deutschostafrikanischen Schutztruppe.

Heiligenstadt, 20. September. Der hiesige König­liche Landrat erläßt folgende Bekanntmachung:Die gute Kartoffelernte läßt die zur Zeit teilweise noch geforderten Wreife nicht gerechtfertigt erscheinen. Wenn nach dem 1. Oktober 1915 für gute Speise­kartoffeln mehr wie 3,50 Mark für den Zentner frei ins Haus des Käufers oder mehr wie 4 Pfennig für das Pfund im Einzelverkaufe ab Laden, Verkaufs­stand oder Wagen gefordert ^werden sollten, würden Höchstpreise festgesetzt werden müssen."

Lemathe (Sauerland), 19. September. Der zwölf­jährige Sohn der Eheleute Engelbert kratzte sich am Fuße eine kleine Eiterstelle auf. Es entstand eine Blutvergiftung, der der Knabe schon in wenigen Stunden trotz ärztlicher Hilfe erlegen ist.

Fulda, 20. September. Der Verein katholischer Lehrer in der Diözese Fulda hält am 4 Oktober dahier eine Delegierten-Versammlung ab.

Gersfeld, 18. September. Hier wurde das 17jährige Dienstmädchen Streck aus Maierbach ver­haftet weil es in der Scheune seines Arbeitgebers, des Bäckermeisters A. Seeltg hier, einen Wagen mit Grummet vorsätzlich in Brand gesteckt haben soll.

Hanau, 21. September. (WTB.) In einer Pul­verfabrik bei Hanau ist gestern ein kleines Schmelz­haus explodiert. Der Materialschaden ist unbedeutend. Der Betrieb der Fabrik ist nicht gestört.

Ei» Lied vom Mein.

1. Vor Zeiten da zog man zum herrlichen Rhein In des Sommers goldwonnigen Tagen, Zu schauen die strahlende, prunkende Pracht, Die klinget in Liedern und Sagen.

2. Und wenn man dann sah den erbrausenden Strom, Umkränzet von trutzigen Festen, Da hob sich die Brust und das Herz schlug empor Und stolz flog der Blick hin nach Westen.

3. Doch heute da ziehen zum Rhein, hin zum Rhein Unzählige biedere Streiter, Zu schützen vor Habgier, vor Feindeshaß ihn Und gegen des Vaterlands Neider.

4. Und wenn sie den Strom dann, den freien, gesehn, Des Vaterlands Stolz, der der Ahnen: Da ballt sich die deutsche, die nervige Faust Und Schwüre die Wege sich bahnen:

5.Mein bist du, und mein sollst du bleiben, du Rhein! Du heiliger Strom deutscher Lande, Wer dich, unser Kleinod, zu rauben gedenkt, Den treffe Vernichtung und Schande!"

Hilde Brand.