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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

Weiber WW Äreisltott

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. SS1.

Dienstag, den S1. September

1915

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Letzter Zeichnern: hlliieioch, oen 22. September.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 20. September 1915.

Zur Musterung der nach meiner Verfügung vom 11. September d. Js. M. No. 8079 (im Tageblatt No. 214) Gestellungspflichtigen, also der bei früheren Musterungen als dauernd untauglich bezeichneten Wehrpflichtigen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1876 bis 31. Dezember 1895 geboren sind, sind folgende Termine bestimmt worden, und zwar werden vorge­stellt :

am Mittwoch den 22. September 1915 von Morgens W Uhr ab Musterung aller Gestellungspflichtigen aus den Ge­meinden

Allenöorf, Allmershausen, Asbach, Aua, Ausbach, Beiershausen, Bengendorf, Biedebach, Bingartes, Con- rode, Dinkelrode, Eichhof, Eitra, Engelbach, Friede-, wald, Friedlos, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Gehtsemane, Gittersdorf, Goßmannsrode, Harnrode, Hattenbach, Heddersdorf und Heenes,

am Donnerstag den 23. September d. Js. von Morgens V28 Uhr ab

desgleichen aus den Gemeinden Heimboldshausen, Herfa und Heringen sowie der Wehrpflichtigen aus der Stadt Hersfeld soweit deren Familiennamen mit dem Buchstaben A bis einschließlich I. beginnen,

am Freitag den 24. September d. Is. von Morgens V28 Uhr ab

Musterung der Wehrpflichtigen aus der Stadt Hersfeld soweit deren Familiennamen mit dem Buch­staben K bis einschließlich Z beginnen,

am Sonnabend den 25. September d. 3. von Morgens V28 Uhr ab Musterung der Wehrpflichtigen aus den Gemeinden

Hillartshausen, Hilmes, Hilperhausen, Holzheim, Kalkobes, Kathus, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirch- heim, Kleba, Kleinensee, Kohlhausen, Kruspis, Lam- pertsfeld, Landershausen, Lautenhausen, Leimbach, Lengers, Malkomes, Meckbach, Mecklar und Meisebach, am Montag den 27. September d. 3. von Morgens V28 Uhr ab Musterung der Wehrpflichtigen aus den Gemeinden

Mengshausen, Motzfeld, Niederaula, Niederjosfa, Obergeis, Oberhaun, Oberlengsfeld, Oberrode, Peters­berg, Philippsthal, Ransbach, Reckerode, Reilos, Reim­boldshausen, Röhrigshof, Rohrbach, Roßbach und Rotensee,

am Dienstag den 28. September d. Js. von Morgens ^8 Uhr ab desgleichen aus den Gemeinden

Rotterterode, Schenklengsfeld, Schenksolz, Sieglos, Solms, Sorga, Stärklos, Tann, Untergeis, Unterhaun, Unterneurode, Unterweisenborn, Wehrshausen und Widdershaufen,

am Mittwoch den 29. September d. 3s. von Morgens ^8 Uhr ab desgleichen aus den Gemeinden

Wilhelmshof, Willingshain,Wippershain,Wölfers- Haufen und Wüstfeld sowie eines Teiles der dauernd garnisondienstunfähigen ausgebildeten Mannschaften, am Donnerstag den 30. September d. 3s. von Morgens ^8 Uhr ab

Musterung des Restes der dauernd garnison- dienstunfähigen ausgebildeten Mannschaften.

Die Musterung findet zu Hersfeld in der neuen Turnhalle (August-Gottiieb-Strahe)

Von der Musterung befreit können auf Antrag nur solche Wehrpflichtigen werden, die nachweislich, d. h. auf Grund von mit Dienstsiegel versehenen Zeugnissen beamteter Aerzte oder amtlichen Be­scheinigungen an folgenden Fehlern und Gebrechen leiden: Verkürzung oder Mißgestaltung des ganzen Körpers, Geisteskrankheiten, Epilepsie, chronischen Ge­hirn-, Rückenmarks und anderen chronischen Nerven­leiden, Blindheit beider Augen, Taubheit beider Ohren sowie Verlust größerer Gliedmaßen.

etnmige Zurückstellungsanträge auf Grund häuslicher und gewerblicher Verhältnisse pp. wird so­gleich im Musterungstermin von der Ersatzkommission entschieden werden.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hiermit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Betei­ligten zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämtliche Gestellungspflichtige pünktlich zu den bestimmten Ter­minen erscheinen. Auch sind dieselben anzuweisen, die MilitäiPapiere mit zur Stelle zu bringen. Etwa fehlende Personen sind mir sofort namhaft zu machen.

Die Herren Ortsvorsteher haben zu den Terminen ebenfalls zu erscheinen und solange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Mannschaften ihrer Gemeinde ge­mustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die Anwesenheit eines Stellvertreters zu sorgen.

J. M. No. 8389. Der Landrat.

I. V.:

Frhr. v. D 0 e r n b e r g, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 17. September 1915.

Der Ankauf von Gerste und Hafer im Kreise Hersfeld ist wie folgt geregelt:

1) Die Firma A. Löwenberg übernimmt in Gemein­schaft mit der Firma S. Levi die Aufkäufe in den Ge­meinden des Amtsgerichtsbezirks Hersfeld- und Niederaula.

2) Die Darlehnskasse in Philippsthal in den Ge­meinden Philippsthal, Röhrigshof, Harnrode und Heim- boldshausen.

3) Die Darlehnskasse in Heringen in den Gemeinden Heringen, Leimbach, Widdershausen, Bengendorf, Kleinensee,Wölfershausen, Lengers,Herfa,Friedewald, Lautenhausen, Hillartshausen, Gethsemane und Unterneurode.

4) Die Firma Weil in Gemeinschaft mit der Firma Löwenberg in Schenklengsfeld in den Gemeinden Aus­bach, Conrode, Dinkelrode, Hilmes, Lampertsfeld, Landershansen, Malkomes, Motzfeld, Oberlengsfeld, Ransbach, Schenksolz, Unterweisenborn, Wehrshausen, Wüstfeld.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich dies auf orts­übliche Weise bekannt zu machen.

1. 10916. Der Lanörat.

J. V.:

Freiherr v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 16. September 1915.

Die Maurerlehrlinge des Kreises Hersfeld, welche die Gesellenprüfung ablegen müssen, werden aufge­fordert, ihre Anmeldungen bis zum 1. Oktober ö. Js. an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Maurermeister Heinrich Bätza in Hersfeld einzu- reichen.

DenjAnmeldungen ist beizufügen:

1. Gesuch um Zulassung zur Gesellenprüfung,

2. Der eigenhändig geschriebene Lebenslauf,

3. Das Zeugnis des Lehrmeisters,

4. Zeugnis der Volksschule,

5. Zeugnis der Fortbildungsschule,

6. Den Lehrvertrag.

Der Prüfungstermin wird den Betreffenden schrift­lich mitgeteilt.

l. 10828. Der Landrat.

J. V.:

Freiherr v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 16. September 1915.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich erneut um Einsendung der Gemeindesteuerhebelisten.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. Nr. 9650. I. V.:

Freiherr v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 16. September 1915.

An die Herren Bürgermeister des Kreises.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 28. Febr. 1880 Nr. 2182 Kreisblatt Nr. 18, betreffend Ein­zahlung des Loosholzgeldes, wird hierdurch nochmals in Erinnerung gebracht und bis zum 25. ds. Monats be­stimmt erwartet. _ _

Der Vorsitzende des Kreisausschusses:

I. A. Nr. 9646. J. V.:

Freiherr v. D 0 e r n b e r g, Reg.-Referendar.

Bekanntmachung

betreffend Änderung der Verordnung vom 28. Juni 1915 über die Regelung des Verkehrs mit Hafer (Reichsgesetzblatt Seite 393.)

Vom 9. September 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblatt Seite 327) folgende Verordnung

Der § 16 Abs. 2 der Verordnung vom 28. Juni

1915 über die Regelung des Verkehrs mit Hafer (Reichsgesetzblatt Seite 398) erhält folgende Fassung: Jedoch dürfen die Kommunalverbände von den zu diesem Ausgleich bestimmten Mengen in be­sonderen Fällen unter entsprechender Kürzung der auf Einhufer oder Zuchtbullen entfallenden Mengen auch an Besitzer von anderen Spann- und Zuchttieren Hafer abgeben und einzelnen Einhufern oder Zuchtbullen größere Mengen Hafer zuweisen".

Artikel 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver­kündigung in Kraft.

Berlin, den 9. September 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

gez. D e l b r it ck.

Bekanntmachung zum Vollzüge der Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetz­blatt Seite 393.)

Vom 9. September 1915.

Der Bundesrat hat gemäß 8 6 Abs. 2 a. und § 10 Abs. 2 a. der Verordnung über die Stege hing des Ver­kehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 393) für die Halter von Zuchtbullen folgendes bestimmt:

1) zu § 6 Abs. 2 a:

Halter von Zuchtbullen dürfen durchschnittlich für den Tag und Bullen ein halbes Kilogramm Hafer verfüttern;

2) zu § 10 Abs. 2 a:

Bei der Enteignung sind jedem Besitzer für jeden Zuchtbullen 185 Kilogramm Hafer zu belassen.

Berlin, den 9. September 1915.

Der Reichskanzler.

Im Auftrage: gez. Richter.

* *

Hersfeld, den 15. September 1915.

Wird veröffentlicht.

Die Verordnung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 28. Juni 1915 Reichsgesetzblatt Seite 393 - ist veröffentlicht im Kreisblatt No. 171 vom 24. Juli 1915.

1. 10806. Der Landrat.

A V.:

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Aus der Heimat«

§ Hersfeld, 20. September. D i e Düngung des Wintergetreides verdient insofern besondere Berücksichtigung, als das Wintergetreide in der Regel die höchsten und zugleich auch die sichersten Er­träge bringt. Das hat sich auch in diesem trockenen Jahr widerum deutlich gezeigt. Neben Phophorsäure ist daher im Herbst rechtzeitig vor der Saat eine gute Kalidüngung besonders zu empfehlen. Denn gerade eine solche schützt vor Frostgefahr und auswintern und wirkt vorteilhaft auf den Körnerertrag

Hersfeld, 17. September. (Ablieferung der M e t e l l g e g e n st ä n d e.) Der letzte Termin für die Ablieferung der Kupfer-, Messing- und Nikelge- räte ist der 25. September. Um in den letzten Tagen einen Massenandrang zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon jetzt die Einlieferung bei der städischen Metall- sammelstelle vorzunehmen. Durch freiwillige Ab­lieferung befreit sich jeder von der späteren Melde­pflicht und den sonstigen Weiterungen bei der darauf­folgenden Einziehung der beschagnahmten Gegenstände. Die Ablieferung liegt also im eigenen Interesse eines jeden.

Hersfeld, 20. Sept. Der Verkauf des diesjährigen Obstanhanges an den Landstraßen der Kreise Hersfeld und Hünfeld hatte folgendes Ergebnis: Es wurden erlöst: Im Kreise Hersfeld: an der Cassel- Hersfelder Straße 703,10 Mk., an der Marburg-Hers­felder Straße 1249,50 Mk., an der Hersfeld-Alsfeld- Schlitzer Straße 156,80 Mk., an der Bebra-Hersfelder Straße 317,80 Mk., an der Hünfeld-Hersfelder Straße 492,57 Mk., an der Hersfeld-Vachaer Straße 1274,55 Mk., zusammen 4194,32 Mk. Im Kreise Hünfeld: an derHünfeld-HersfelderStraße3053Mk.,anderHanauer- Vachaer Straße 1773,16 Mk., zusammen 4826,16 Mk.

Im vergangenen Jahre wurden im Kreise Hersfeld 2083,60 Mk., im Kreise Hünfeld 1170,82 Mk. erlöst.

Cassel, 19. September. (Selst m 0 r d. Eine Greisin, die Witwe eines früheren Landwirts zu Sterkelshausen, wnrde vorgestern morgen gegen 5 Uhr in ihrer Wohnung erhängt aufgefunden. Das Motiv des Selbstmordes ist völlig unaugeklärt.

Spaugenberg, 18. September. Hier starb der 82jährige Drechslermeister Johannes Konrad Adolf, der noch am Tage vor seinem Tode auf der Wiese tätig war. Mit ihm ist ein alter kurhessischer Soldat heimgegangen. Er hatte von 1856 bis 1858 in Fulda beim 3. Kurhessischen Jnfantrieregiment, genannt Prinz Friedrch Wilhelm von Hessen" gedient.