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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Msfelber

für den Kreis Hersfeld

Äreisilott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im i amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­

holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags

Nr. 220.

Sonntag, den 19. September

1915

zeichnet die Uiegsanleihel letzter Zeichnungsino: miiiniocii, den 22. September.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 17. September 1915.

Ich mache im Interesse der Beteiligten darauf aufmerksam, daß mit der Musterung -er zur An­meldung gekommenen Wehrpflichtigen (dauernd un­tauglichen) voraussichtlich bereits am 22. September d. Js. begonnen werden wird. Zur Musterung werden zunächst nur die Jahresklassen 1876 bis 1895 heran gezogen.

Die Reihenfolge, in welcher die Musterung statt- sindet, wird noch bekannt gegeben; ebenso auch, welche Jahrgänge an den einzelnen Tagen zu Vorstellung kommen.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises ersuche ich, dieses zur Kenntnis der Gestellungspflichtigen zu bringen.

J. M. No. 8378. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 14. Septetember 1915.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 15. November 1911, betreffend Wechsel in der Person der Waisenräte, bringe ich wiederholt in Erinnerung.

Der Vorsitzende des Kreisansschnsses.

I. A. Nr. 9467. J. V.

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 14. Setempeber 1915.

Die Erledigung meiner Verfügung vom 11. August ds. Js. betreffend Sicherstellung des kommu­nalen Wahlrechts der Kriegsteilnehmer wird in Er­innerung gebracht und bis zum 24. ds. Monats be­stimmt erwartet.

Der Vorsitzende des Kreisansschusses.

I. A. No. 9465. I. V.

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 15. September 1915.

In der Gemeinde Machtlos Kreis Ziegenhain, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. I. I. No. 10759. Der Landrat.

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Hersfeld, den 16. September 1915.

Die Ehefrau Elise Bock geb. Hüther aus Philipps­tal ist als Trunkenbold erklärt worden.

I. I. 10655. Der Landrat.

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Belanntmachuug

Über Beschränkung der Milchverwendnng.

Vom 2. September 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 lReichsgesetzblatt Seite 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Es ist verboten,

1) Vollmilch oder Sahne in gewerblichen Betrieben ... Zum Backen zu verwenden;

2) geschlagene Sahne, allein oder in Zubereitungen, rm Kleinhandel, insbesondere in Milchläden, Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und L>persewirtschaften sowie in Erfrischungsräumen verabfolgen;

3) «ahne in Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und Lrpeisewirtschaften sowie in Erfrischungs- raumen zu verabfolgen.

, .Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestttumten Behörden können Ausnahmen von diesem Verbote zulaffen.

Die Beamten der Polizei und die von der Poli- zer beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Raume, m denen Backware in gewerblichen Betrieben,

gelagert, aufbewahrt, feilgehalten oder verpackt wird, sowie in die Geschäftsräume der nach § 1 No. 2 und 3 in Betracht kommenden Betriebe jederzeit cinzu- treten, daselbst Besichtigungen vorzunehmen, Geschüfts- aufzeichnungen einzusehen, auch nach ihrer Auswahl Proben zum Zwecke der Untersuchung gegen Em­pfangsbestätigung zu entnehmen.

Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über das Verfahren bet Herstellung ihrer Erzeugnisse, über die zur Verarbeitung gelangenden Stoffe und deren Herkunft sowie über Art und Um­fang des Absatzes zu erteilen.

§ 3.

Die Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Anzeige von Gesetzwidrigkeiten, verpflichtet, über die Einrichtungen und Geschäftsverhältnisse, welche durch die Aufsicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu be­obachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Sie sind hierauf zu vereidigen.

§ 4-

Die Unternehmer Haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Verkaufs- und Betriebsräumen auszuhängen.

§ 5.

Die Landeszentralbrhörden erlassen die Be­stimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Sie können weitergehende Anordnungen zur Be­schränkung der Milchverwendung treffen.

§ 6.

Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft:

1) wer den Vorschriften des § 1 zuwiderhandelt;

2) wer wissentlich Backware, die der Vorschrift des § 1 zuwider bereitet ist, verkauft, feilhält oder sonst in den Verkehr bringt;

3) wer den Vorschriften des § 3 zuwider Ver­schwiegenheit nicht beobachtet oder der Mitteilung oder Verwertung von Geschäfts- oder Betriebs­geheimnissen sich nicht enthält;

4) wer den nach § 5 erlassenen Ausführungsbe- stimmungen oder Anordnungen zuwiderhandelt.

In dem Falle der Nr. 3 tritt die Verfolgung nur auf Antrag des Unternehmers ein.

§ 7.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mk. oder mit Haft wird bestraft;

1) wer den Vorschriften des § 2 Abs. 1 zuwider den Eintritt in die Räume, die Besichtigung, die Ein­sicht in die Geschäftsaufzeichnungen oder die Ent­nahme einer Probe verweigert;

2) wer die in Gemäßheit des § 2 Abs. 2 von ihm erforderte Auskunft nicht erteilt oder bei der Auskunftserteilung wissentlich unwahre Angaben macht;

3) wer den in § 4 vorgeschriebenen Aushang unterläßt.

§ 8.

Diese Verordnung tritt mit dem 6. September 1915 in Kraft.

Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des

Außerkrafttretens.

Berlin, den 2. September 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. D e l b r tt ck.

* * * Hersfeld, den 14. September 1915.

Wird veröffentlicht.

i 10775 Der Landrat.

J. V.:

Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.

Fortsetzung des amtlichen Teils auf der 4. Seite.

Unsere W Helden

Mit demEisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: DasEiserne Kreuz" 1. Kl. Hauptmann Toepfer, früher Lehrer an der Kriegsschule hier.

Mit demEisernen Kreuz" 2. Klaffe ausgezeichnet wurden: Unteroff. Heinrich Schäfer, Untergeis; Sergant Kimpel, Wahlshausen; KonomerAugust schmerbach, Hersfeld; Reservist Jonas Kurz, Mengshaujen; Unter­offizier Anton Schmidt, Hersfeld. .

Auf dem Felde der Ehre pelen: Gefreiter Adam Roos, Kerspenhaufen; Gefreiter Andreas Lotz, Petersberg; Landsturmmann Friedrich Schäfer, Blankenheim.________________________

Kriegsjugendwebr der Herrselder Turnerschaft.

Die im Frühjahr jd. Js. gebildete Kriegsjugend- weür der Hersfelder Turnerschaft bietet ihren Mit- aliedern die Gelegenheit, sich im Sinne des Erlasses des Kriegsministeriums militärisch vorbereiten zu

lassen, also einen Teil ihrer freien Zeit in nützlicher Weise auszufüllen.

Wie gern die Jugendlichen diese Gelegenheit er­greifen, erhellt wohl am besten aus der sehr erfreu­lichen Tatsache, daß die Zahl der in die Jugendwehr eintretenden jungen Leute sich noch fortgesetzt steigert. Zur Zeit umfaßt die Wehr 240 Personen. So erfreu­lich auch diese Zunahme ist, so darf doch andererseits nicht verschwiegen werden, daß noch eine große An­zahl Jugendlicher von Hersfeld sich leider bisher nicht hat entschließen können, an den Uebungen der Jugend­wehr teilzunehmen. Und doch müßten gerade die Ue­bungen in ihrer mannigfachen Art diese jungen Leute zum Eintritt veranlassen. Es wechseln da Körper und Geist erfrischende Geländeübungen und Kriegs- spiele mit lehrreichen Besichtigungen ab. Wer nur einmal erst ein solch anregendes Kriegssptel, wie z. B. das nach der Werragegend am 5. September ausge- führte, mit all den infolge guter Vorbereitungen an­genehmen und erfreulichen Begleiterscheinungen mit­gemacht hat, der wird sicherlich ein treuer Anhänger der Wehr werden; auch wird ein solcher sehr bald finden, daß die Exerzierübungen wohl geeignet, sind den Körper zu kräftigen, aus einem ungelenken Menschen einen gewandten zu machen. Indem die Jugendlichen der schon so oft an sie ergangenen freundlichen Einladung zum Beitritt folgen, nützen sie nicht nur sich selbst, sondern sie erfüllen auch eine Ehrenpflicht gegenüber dem Vaterlande, das in dieser ernsten Zeit mit Recht verlangen kann, daß die Wehrkraft bis zum äußer­sten gehoben wird. Dazu haben auch die Jungmann- schaften durch Teilnahme an den Uebungen gemäß der gegebenen Richtlinien beizutragen; sie alle müssen die unbedingte Notwendigkeit anerkennen, durch ihren freiwilligen Eintritt in die Jugendkompagnien dem Vaterlande zu dienen.

Es ist auch mit Freuden zu begrüßen, daß die Eltern, Arbeitgeber und Lehrherrn die Bestrebungen der Jugendwehr immer mehr würdigen, sei es, daß sieaufdie jungen Leute anregend einwirken, oder sei es, daß sie diesen durch Befreiung von dein Arbeitsver­hältnis während der Uebungszeit die Beteiligung er­möglichen. Das Arbeitsgebiet der Jugendwehr konnte eine wesentliche Bereicherung dadurch erfahren, daß durch das Entgegenkommen des Herrn Hauptmann Meier, des Kommandeurs des hiesigen Landsturmba- tatllons, die Unterweisung der über 17 Jahre alten Jugendlichen in der Gewehrkenntnis sich einrichten ließ. Der Unterricht findet an jedem Montag abend unter Leitung des Herrn Leutnants und Kompagnie- führers Wagner statt. Schien es, als ob die bisher wöchentlich einmal abends im Freien stattfindenden Exerzierübungen wegen der frühzeitig eintretenden Dunkelheit eingestellt werden müßten, so ist auch da­rin durch die wohlwollende Entschließung des Herrn Kommerzienrats Rechberg, der den geräumigen Turn­platz zum Zweck der Uebungen der Jugendwehr mit einer elektrischen Lichtanlage versehen ließ, Abhilfe geschaffen. Nunmehr können die Jungmannschaften bei günstigem Wetter auf dem hell erleuchteten Turn­platz abends die militärischen Ordnungsübungen fort­setzen.

So wirken gerade in unserer Stadt viele Kräfte zum Segen der Jugend. An der Jugend liegt es, die günstige Gelegenheit sich in jeder Weise zu kräf­tigen und abzuhärten, nicht unbenutzt vorübergehen zu lassen.

Aus der Heimat«

§ Hersfeld, 17. September. (Prüfun g.) Die Abnahme einer Gehilfinnenprüfung für Lehrmädchen des Putzmacherhandwerks für die Kreise Fnlda, Gers­feld, Hünfeld und Hersfeld findet am 30. September d. I. in Fulda statt. Die Anmeldungen hierfür sind innerhalb 8 Tagen an den Vorsitzenden der Prüfungs­kommission Herrn Georg Bolender in Fulda einzu- reichen.

):( Hersfeld, 18. September. Die Frau des an der Meisebacherstraße wohnenden Schlossers H. Mann erntete auf ihrem daselbst gelegenen Grundstücke Kartoffeln, von denen eine das ansehnliche Ge­wicht von 3 P f u n d aufwies. Ein Gewicht von 1 Pfund hatten dieselben fast durchgängig.

§ Hersfeld, 17. September. Die Lehrer Schinde- wolf in Allmershausen und Wörner in Kemmerode wurden endgültig angestellt. Pfarrer Heppe in Kerspenhaufen wurde mit der Versehung der Orts- schulaufsicht über die evangelischen Schulen in Krus- pis-Holzheim und Oberstoppel beauftragt.

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