Einzelbild herunterladen
 

\ f Der italienische Krieg.

General Cadorna leidend!

DieNutionalzeitung" berichtet aus Zürich: Die MailänderUnione" teilt mit, daß das gesundheitliche Befinden Cadornas seit kurzer Zeit zu wünschen übrig lasse. Schweizer Blätter erblicken in der Meldung der Mailänder Zeitung eine Vorbereitung auf die Möglich­keit eines Wechsels in der italienischen Heeresleitung.

25 Generale zur Disposition gestellt.

x< Lugano, 15. September. (T lt.) 25 italienische Generäle wurden nach denHb. Nachr." zur Disposition gestellt, und zwar wegen Dienstunfähigkeit, infolge Ver­wundung fünf Generäle, wegen nicht angegebener Ur­sachen, also wegen begangener Fehler, sechs General­leutnants und vierzehn Generalmajore. Der Eindruck der Massenentfernung ist bedeutend.

Die Italiener verlangen Verlustlisten.

Fünfundneunzig italienische Deputierte begaben sich zu Salandra, um ihm die Bitte nach Veröffentlichung der Verlustlisten des italienischen Heeres zu unterbreiten und ihn aufmerksam zu machen, daß eine große Unruhe und Unzufriedenheit in dem Volke über das Fehlen der Verlustlisten Platz greife. Salandra versprach, die All­gelegenheit dem nächsten Ministerrat zu unterbreiten.

Kampf eines österreichischen Flugzeuges mit drei f italienischen.

W Wien, 16. September. (T. U.) Bei Ubitte wurde nach der^^^. Ztg." ein österreichisch-ungarisches Flug­zeug von drei italienischen Flugzeugen und außerdem aus Abwehrkanonen lebhaft beschossen, kehrte aber nn- versehrt zurück, während ein feindliches Flugzeug im Sturzfluge niederging, offenbar durch einen Schuß un­seres Fliegers getroffen.

Der Balkan.

Neue Ententevorschläge an Bulgarien.

DieAgence Bulgare" meldet: Die Vertreter der Mächte des Vierverbandes statteten dem Minister­präsidenten gesonderte Besuche ab und überreichten ihm eine ergänzende Mitteilung, über deren Inhalt strengstes Stillschweigen bewahrt wird.

Einberufung der mazedonischen Bulgare».

Ein Londoner Telegramm aus Sofia meldet: Der Kriegsminister befahl, daß alle Mitglieder des bulga- rifch-mazedonischen Verbandes sowie alle Bulgaren aus den mazedonischen und thrazischen Gebieten zwischen 25 und 40 Jahren unter die Fahnen gerufen werden, um eine besondere mazedonische Division zu bilden.

Die Serben befestigen ihre Grenze gegen Bulgarien.

s--s> Bukarest, 16. September. (T. U.) Aus Sofia wird nach demB. L.-A." gemeldet, die Serben arbeiten fieberhaft an der Befestigung der Grenze gegen Bulga­rien. Besonders bei Küstendil und dem durch den jüng- sten Balkankrieg berühmt gewordenen Sultantepe ent­stehen neue Befestigungswerke.

Ein rumänischer Dampfer von den Russell angehalten.

te^ Wien, 16. September. (T. lt.) Wie aus Buka- rester Meldungen hervorgeht, hat ein rnssisches Unter­seeboot den DampferCrajewo", der die rumänische Flagge führte und rumänisches Eigentum ist, ««gehalten und beschlagnahmt.

Ein Bild über die Zustände in Frankreich entwirft derKöln. Ztg." zufolge der Pariser Bericht­erstatter des MadriderJmparzial": Seit sechs Mo­naten, schreibt er, ist das Duell zwischen den linksstehen­den Gruppen und dem alles an sich reißenden Kriegs­minister im Gange. Herr Millerand ist ein begabter, tatkräftiger unb sehr tätiger Mann, aber er hat den Fehler, seine Autorität über alles zu setzen. Er glaubte alles machen zu können und ist wenig geneigt, auf frem­den Rat zu hören. Den anderen Ministern teilte er seine Pläne gar nicht mehr mit, sogar das Haupt der Regie­rung wußte nicht viel mehr davon, und doch ist es be­kannt, daß keineswegs alles in seinem Ministerium zum Besten bestellt ist, indes der Knebel der Zensur gebietet Schweigen. Die 250 000 Verwundeten aus den Marue- kämpfen mußten aus Mangel an Organisation eine wahre Todesfahrt durchwachen. Die Züge kreuzten Frankreich von Norden nach Süden mit Schwerverwun­deten, die in den Pyrenäen ausgeladen wurden, während die Leichtverwundeten in die Feldlazarette kamen. Viele von jenen starben auf der langen Fahrt, andere in Viehwagen und auf faulem Stroh verladen, wurden Opfer des Starrkrampfes. Es gab Orte, die die Ver­wundeten zurückwiesen, weil sie über keine Betten mehr verfügten, während in anderen das Sanitätspersonal die Hände in den Schoß legte. Das Günstlingswesen, das sich um den Krieg bildete, schützt eine halbe Million Drückeberger, ein halbes Jahr ist für die Herstellung von Waffen und Munition verloren gegangen. Aus der Intendantur hatten Kommissionäre und Agenten eine Stätte von Durchstechereien jeder Art gemacht. Kurz, man entdeckte, daß die Militärverwaltung ein anar­chisches Chaos war.

Der Krieg in den Kolonien.

Erfolgreiche Kämpfe unserer ostafrikanischen Schutztruppen.

Ein Mitarbeiter derKöln. Volksztg.", der vorzüg­liche afrikanische Verbindungen besitzen soll, berichtet über erfolgreiche Kämpfe unserer ostafrikanischen Schutz- truppe. So teilt er mit, daß die Engländer bei den Käm- )fen um Taveta am 20. März d. J. große Verluste cr- ttte»; sie wurden nach einem Sturmangriff auf den be­festigten Ort zurückgeschlagen, wobei sie über 120 Mann an Toten, Verwundeten unb Gefangenen verloren. Zahlreiches wertvolles Material fiel unserer tapferen Schutztruppe in die Hände. Seit dieser gründlichen Nie­derlage haben die Engländer den Versuch eines größeren Angriffs auf Taveta aufgegeben: über ein volles Jahr weht nun schort die schwarzweitzrote Flagge über dem auf britischem Boden liegenden Ort.

Kriegsallerlei.

Die Furcht vor unseren Ubooten.

DerKöln. Ztg." zufolge lassen nach Blättermel- dungen die Mitteilungen der Lloydsagentur erkennen, Mf? bis zur Organisation von Gegennraßregeln gegen -as Auftreten deutscher Uboote die gesamte Handelsschiff- fahrt «ach und von Marseille und Bordeaux eingestellt wurde.

Ein päpstlicher Protest an Italien.

** Peru», 16. September. (T.-N.) Der Papst w-otestierte, wie dieVoss Ztg." erfährt, durch eine neu- ^rale Macht bei Italien gegen die Zensurierung der ^An$rt Ko^lpoudenz um dem Münchener Nuntius

Japanische OMrlere als Freiwillige im russischen Heere.

Die zKLlu. Ztg" meldet von der schweizerischen Prenzs: Nach MÄLmgeu aus PMMurg berichtet bis

Zemmgsowie Storno" aus Tokio, daß die japanische Regierung den freiwilligen Eintritt japanischer Offiziere ins russische Heer in der Weise gestattet habe, daß sie über jeden enzelnen Fall entscheide.

Die Heeresverwaltung gegen den Wucher.

Der Heeresverwaltung gehen fortlaufende Angebote auf Waren zu, die in den Kriegsgefangenenlagern Ver­wendung finden sollen. Die Preisangebote fiub vielfach so hoch, daß sie an Wucher grenzen. Die Heeresverwal­tung wird fünftig derartige Verkänfcr von allen Lie­ferungen an die Heeresverwaltung ausschließen und ihre Bestrafung nach 8 5 der Bekanntmachung vom 23. Juli 1915 in Erwägung ziehen.

Die Greuel in Polen.

Laut demB. T." berichtet der fUlifarbeiter einer französischen Zeitung, der der russischen Armee auf ihrem Rückzüge gefolgt war, Polen sei hente eine Wiiste. Wo die Bevölkerung den Vernichtungsbefehl nicht befolgte, wurden besondere Brandabteilnngen gebildet, die die Kirchen mit Petroleum und Dynamit niederbrannten. Mehrere Millionen Menschen würden auf den Land­straßen mit Kolbenstötzen in die Ferne getrieben.

Englische Niedertracht.

DemBerl. Tagebl." ist aus einem neutralen Lande ein Schriftstück zugegangen, nach dem man in England von den dort naturalisierten Deutschen die Einsendung einer Loyalittttserklärnng unter Androhung der wirt­schaftlichen Boykottierung fordert.

Merkblatt

für die Hinterbliebenen der gefallenen oder infolge von

Wunden und sonstigen Kriegsdienstbeschädigungen ge­storbenen Teilnehmer am Kriege 1914.

A. Gnadengebührnisse.

1. Hinterläßt ein gefallener usw. Kriegsteilnehmer eine Witwe oder eheliche oder legitimierte Abkömmlinge, so werden für einen gewissen Zeitraum nach dem Tode des Kriegsteilnehmers Gnadengebührn'sse ge­währt.

2. Gnadengebührnisse können auch gewährt werden, wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder 1 -slegekin- ber, deren Ernährer er ganz oder überwiegend ge­wesen ist, in Bedürftigket hinterläßt, ooer wenn und soweit der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zn decken.

3. Der Antrag aus Zahlung der Gnadengebührnisse ist entweder an diejenige stellvertretende Korpsinten- bantur, zu deren Geschäftsbereich der Truppenteil usw. des Verstorbenen gehört oder an das °ür den Wohn- und Aufenthaltsort zuständige Bezirkskom­mando zu richten. Letzteres sorgt dann für die Wei­tergabe. An Belegstücken sind dem Anträge üeizu- fügen:

a) eine Bescheinigung des Truppenteils usw. über die Höhe des Gnadengehalts oder der Gnadeulöhnung des Verstorbenen und über die Dauer der Em­pfangsberechtigung,

b) eine militärdienstlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers,

c) in den Fällen zu 2 außerdem eine amtliche Be­scheinigung über bett Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstorbenen.

Können Bescheinigungen der zu a) und b) erwähn­ten Art nicht gleich beigebracht werden, so sind be­stimmte Angaben über den Dienstgrad, die Dienststel- lung und den Truppenteil oder die Behörde des Ver­storbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in den Händen der Antragsteller befindlichen Mit­teilungen der Truppenteile nsw., Auszüge aus Kriegs­ranglisten oder Kriegsstammrollen, Todesanzeigen und Nachrufe der Truppenteile unb Behörden im Militär- Wochenblatt ober in sonstigen Zeitungen und Zeit­schriften beizufügen. Auch ein Hinweis auf die Nummer der amtlichen Verlustlisten würde genügen.

Auf Antrag stellt das Zentral-Nachmeise-Bureau des Kriegsministeriums in Berlin NW. 7, Dorvtheen- straße 48, besondere Todesbescheinigungen aus.

B. Versorg ungsgebtthrnisse.

4. Nach Ablauf der Gnadenzeit erhalten die Witwe und die Kinder letztere bis zu 18 Jahren Witwen- und Waisengeld sowie Kviegswitwen- und Kriegswaisengeld.

5. Der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsge- bührnisse zu 4. ist an die Ortspolizeibehörde*) des Wohnorts ober des anläßlich des Krieges gewähl­ten Aufenthaltsorts zu richten.

An Belegstücken sind beizufügen:

t.**) die Geburtsurkunden der Eheleute (können wegfallen, wenn die Geburtstage aus der Hei­ratsurkunde ersichtlich sind, oder wenn imr Waisen- und Kriegswaisengeld beansprucht wird, ober wenn die Ehe über 9 Jahre bestan­den hat)

II.**) die Heiratsurkunde oder, wenn Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Heiratsurkunden (Geburts­und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 verheirateten, bei der preußischen Militttr- witwenkasse versicherten Offiziere und Beamten befinden sich in der Regel bei der General- direktion der preußischen Milttär-Witwenpen- sionsnnstalt in Berlin W. 66, Leipziger Straße 5);

III.**) die standesamtliche Urkunde oder an ihrer Stelle andere Nachweise (Bescheinigung oder Mitteilung des Truppenteils, Beileidschreiben des Kommandeurs, Kompagniechfs usw.) über das Ableben des Ehemanns und, falls die ver- sorgungsberechtigten Kinder auch ihre leibliche Mutter vrloren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau:

IV.**) die standesamtliche Geburtsurkunde für jedes versorgungsberechtigte Kind unter 18 Jahren: amtliche Bescheinigung.darüber, daß

t) die Ehe nicht rechtskräftig geschieden ober die eheliche Gemeinschaft nicht rechtskräftig auf­gehoben war (kann wegfallen, wenn in der > Sterbeurkunde die Ehefrau des Verstorbenen mit ihrem Ruf-, Mannes- und Geburts­namen als dessen Witwe bezeichnet oder die Heiratsurkunde nach dem Tode des Ehe- ' ' manns ausgestellt ist),

*) Hinterbliebene von Zivilbeamten haben sich an die letzte Vorgesetzte Behörde des Verstorbenen zu

**) An Stlle der gebührenpflichtigen Auszüge aus den Standesamtsregistern sind Bescheinigungen in ab­gekürzter Form (nicht Abschriften) zulässig, die in Preu­ßen unter Siegel und Unterschrift des Standes­beamten kostenfrei ausgestellt werden, die entscheidenden Tatsachen ergebenden und die maßgebenden Daten in Buchstaben ausgeschrieben enthalten.

6) die Mädchen im Mter von 16 Jahren unL darüber nicht verheiratet (oder verheiratet gewesen) sind,

c) keins der Kinder im Alter vom Beginne des

. 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahre oder

wer von ihnen in die Anstalten des Pots« ' dänischen Großen Militärwaisenhauses auf» genommen ist (für Kinder von Offizieren unb höheren Beamten nicht erforderlich):

VI. gerichtliche Bestallung des Vormurides oder Pflegers.

vll. Außerdem ist in dem Antrag anzugeben,

a) ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienste, bei

v den Versicherungsanstalten für die Juva- libenvcrfkberung oder bei ständischen ober solchen Instituten angestellt war, die ganz oder zuin Teil aus Mitteln des Reichs, Staates ober der Gemeinden unterhalten werden,

b) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.

C. Kriegselterngeld.

6. Den Verwandten der aufsteigenden Linie (Vater und jeder Großvater, Mutter und jede Grvßmlltter) kann für die Dauer der Bedlirftigkeit ein Kriegs- elterngeld gewährt werden, wenn der verstorbene Kriegsteilnehmer

a) vor Eintritt in das Feldheer oder

b) nach seiner Entlasstrng aus diesem zur Zeit fei» «es Todes oder bis zu feiner letzten Krankheit ihren Lebensnuterhalt gans ober überwiegend bestritten hat.

Der Antrag ist ebenfalls an die Ortspolizei- verwaltung des Wohnortes oder des anläßlich des Krieges gewählten vorübergehenden Ansenthalts- orts zu richten. Ihm ist eine standesamtliche Sterbeurknnde über den Gefallenell nsw. »der, falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein Ausweis der zu 3. bezeichueteu Art beizufügen.

Vermischtes.

Die Tragödie eines Ingenieurs. Im $aufe Rigaer Straße 26 zu Berlin hat der Ingenieur Grigat mit seiner Frau Selbstmord begangen. Beide sind tot. Die Tat ist auf Widrigkeiten zurückzuführen, die Grigat bet seinen zahlreichen Erfindungen, bei denen er es in der Hauptsache auf die Verbesserung der Unterfeebootwaffe abgesehen hatte, erfahren mußte.

Eine kriegsfreiwillige Feldgraue. Auf der oberen Aktienstraße in Chenmitz erregte dieser Tage ein junger Soldat buref) seinen eigenartigen Gang den Verdacht ei­niger Spaziergänger. Man verfolgte ihn, doch ver­schwand er plötzlich. Eilt Schutzmann förderte den Feld­grauen bei Durchsuchung des Hauses, in das er sich bege- ben hatte, wieder zu Tage und stellte zu allgemeiner Neberraschung fest, daß es sich um gar keinen Soldaten, sondern um eine 19jährige Schneideriik aus SreSben han­delte, die gern mit ins Feld wollte. Sie mußte aber bald wieder ihr Alltagskleid anziehen, womit ihre kriegerische Laufbahn ein frühes Ende fand.

Frankreichs letztes Aufgebot. Ueber die 9(rt, wie Frankreich sein letztes Aufgebot zustande bringt, berich­tet dieBataille Syndiealiste" vom 8. September: Den bei der Ausübung beschäftigten dlerzten werde keine Möglichkeit gelassen, die Mtannschaften zu untersuchen. Die Offiziere stellen trotz ärztlichen Widerspruchs selbst Herzkranke und Tuberkulöse ein. Ein General äußerte auf die Vorstellung eines ArzteS:Es wird ihnen gut tun, an die Front zu gehen, außerdem ist es besser, daß die Kranken fallen als die Gesunden."

Wie in Rußlaud Steuerrückstäube etugetriebeu wer­de». Malt kann Rußland mit gutem Recht das Land der Stcuerrüctftänbe nennen. Zuweilen drückt die maß­gebende Stelle ein Auge zu, wenn es gilt, sie ein- zutreiben, oder macht gar einen Strich durch die Rech- itung, ehe sie ganz beglichen ist. Werin jedoch der Staat bringenb Geld nötig hat, was als die Regel bezeichnet werden darf, bann treiben die Behörden auf höhere Weisung die Steuerrückstände mit uulnenschltcher Härte und Grausamkeit ein. Die Tschinowniks Alexanders III. und Nikolaus II. haben dabei, was wohl bei uns wenig bekannt ist, bemerkt dieN. G. C.", ihre Vorgänger in barbarischer Prügelivut weit übertroffen. Im Gonver- nement Rjäsall pflegte der Pvlizeibeainte Popow die Bauerrk, die ihre Steuernrückstände nicht bezahlen konn­ten, mit brellnelkden oder in Salzwasser getauchten Ru­ten zu peitschen. Das Heransprügeln von Steuern unb Steuerrückständen ist inVäterchens" Reich zu einer so alltäglicherr Methode geworden, daß die russische Presse nur ganz krasse Fälle in die Oeffentlichkeit zu bringen wagt. Ein Dorfältester aber verfiel auf eine noch wirk­samere Prozedur: er pflegte die zahlungsunfähigen Bauern so lange mit bett Füßen an der Decke auf= zuhängen, bis die Gegnälten Rat schafften. Hatte ein Bauer den Mut, gegen seinen Peiniger eine Klage beim Gericht einzureichen, bann wurde er wegen Beleidigling des Dorfältesten mit der Knute zur Ruhe verwieseu. Selbst in Zeiten der Hungersnot kennen die Steuer- eintreiber kein Erbarmen. Die Banern müssen dann ihr Letztes verkaufen, wenn sie vor den schändlichsten Miß­handlungen bitrch den Tschinownik bewahrt bleiben wollen. In einem armseligen Dorfe wurden einmal fünfzig Bauern, die völlig verarmt waren, Ins Gefäng­nis geschleppt und hier bis aufs Blut anSgepeitscht, weil sie ihrer Steuerpflicht nicht voll genügen konnteu. In den letzten Jahrzehnten wies die Regierung die Gou­verneure wiederholt an, sich der Waffengewalt zu be­dienen, wenn die Steuern auf keine andere Weise von den Bauern eingetrieben werden könnten. Die west­lichen Verbündeten Nnßlarrds aber wollen die Welt glauben machen, es sümpfe an ihrer Seite für wahre Zivilisation gegen deutsche Barbarei!

Weitere Drahtnachrichten,

Der sinkende Stern des Vierverbandes.

** Mailand, 16. September. (WTB) Ein aus Rom datierter 'Artikel desCorrtere della Sera" führt aus, die Lage am Balkan habe sich für den Vierverband, der mit unglaublicher Langsamkeit gearbeitet habe, ver­schlimmert. In den ersten Monaten dieses Jahres würde es leichter gewesen sein, Rumänien zu gewinnen. Zurzeit könne auf eine Teilnahme Rumäniens, Bul­gariens, das überhaupt mehr den Zentralmächten zu» neige, und Griechenlands nicht gerechnet werden. Der russische Rückzug habe die Lage eben von Grund auf geändert.

Es kriselt in Rom.

x- Bern, 16. September. (WTB.)Gazetta del Popolo" meldet, der bisherige italienische Botschafter in Konstantinopel, Garroni, habe am Dienstag mit dem König im Hauptquartier eine Besprechung gehabt unb dann Giolitti einen Besuch abgestattet. Dies stehe auch in Verbindung mit einem gewissen andern Phänomen, das gegenwärtig in politischen Streifen reife.