Hersfelder Tageblatt
für den Kreis Hersfeld
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- » r «i zogen 1.60 Aiark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im - amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;
Nr. 215.
Dienstag, den 14. September
1915
Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Die im wehrpflichtigen Alter befindlichen ehemaligen Personen des Beur- laubtenstandes, die als dauernd garnison- dienstunfähig bezeichnet waren, werden hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. bis 17. September 1915 beim Hauptmeldeamt in Hersfeld zu melden.
Militärpapiere sind bei der Meldung vorzulegen.
Kriegsbeschädigte aus den Jahren 191415 (d. h. solche Mannschaften, die während des Krieges verwundet und infolge der Verwundung entlassen worden sind) haben sich nicht zu melden.
Hersseld, den 9. September 1915.
Königliches Bezirls-Kommando.
Hersfeld, den 11. September 1915.
Betrifft
LmWrMOriW.
Infolge ergangener Anordnung sind die im wehrpflichtige» Alter stehenden Personen, die auf Grund des § 15 R M. G. von jeder weiteren Gestellung vor den Ersatzbehörden im Frieden befreit waren — das find diejenigen, die den gelben Schein besitzen — sowie sämtliche Ersatzreservisten und unausgebildete Landsturmpflichtige I. und II. Aufgebots, soweit sie nicht zurückgestellt sind, oder bei einer früheren Musterung nicht die Entscheidung tauglich zum Dienst mit der Waffe, ohne jWaffe (kriegsgarnisonverwendungssähig) oder zu Arbeitszwecken erhalten haben, einer Nachmusterung zu unterziehen.
Es kommen alle diejenigen Personen der vorbezeichneten Art in Betracht, welche in der Zeit vom 8. September 1870 bis einschließlich des Jahrganges 1895 geboren sind.
Diese Personen werden hiermit aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. bis 17. September -s. 3s. bei der Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes zu melden.
Auf Grund dieser Meldungen haben alsdann die Ortspolizeibehörden besondere Landsturmrollen aufzu- stellen, und zwar Jahrgangsweise. Es muß also für jeden Jahrgang eine besondere Lifte anfge- stellt werden. * Die Einträge sind möglichst in alphabetischer Reihenfolge zu machen. Die erforderlichen Formulare werden den Ortspolizeibehörden in Kürze übersandt.
Sämtliche Listen sind mir alsdann spätestens am 18. September ds. 3s. einzureichen. Außerdem ist mir sofort nach Ablauf der Meldefrist, spätestens am 18. September ds. Jahres früh telegraphisch mitzuteilen, wieviel Personen zur Anmeldung gekommen sind.
Die festgesetzten Fristen dürfen in keinem Fall überschritten werden.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden angewiesen, die vorstehenden Anordnungen soweit dieselben auf die Meldepflichtigen Bezug haben, alsbald auf ortsübliche Weise bekannt zu machen.
I. M. No. 8079. Der Landrat.
J. V.
Funke, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Hessische Brandversicherungsanstalt aus Anlaß der bedenklichen Zunahme verdächtiger Brände in einzelnen Bezirken und Gemeinden allgemein eine Belohnung
von 800 Mark demjenigen zugesichert hat, durch dessen Tätigkeit ein Brandstifter entdeckt und dergestalt überführt wird, daß seine rechtskräftige Verurteilung durch das Schwurgericht erfolgt.
Hersfeld, den 8. September 1915. Wird veröffentlicht.
J. I. No. 10341. Der Landrat.
J. V.:
Frhr. v. Doernberg, Regierungs-Referendar.
Hersfeld, den 9. September 1915.
Die Herren Bürgermeister des Kreises ersuche ich, auf ortsübliche Weise, darauf hinzuweisen, daß Aenderungen in den Betrieben landwirtschaftlicher Unternehmer bis spätestens in der ersten Oktoberwoche bei den Gemeindevorständen oder hier zur An
zeige gelangen müssen, wenn die Aenderungen am 1. Januar 1915 bei der Beitragsberechnung in Wirksamkeit treten sollen. Anmeldungen nach der ersten Oktoberwoche werden erst vom 1. Januar 1916 ab berücksichtigt.
Hess.-Nass. landw. Berufsgenossenschaft
Sektion Hersfeld.
I. S. Nr. 1338 I. V.:
Frhr. v. Doernberg, Reg.-Referendar.
Hersfeld, den 10. September 1915.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden ersucht, die noch rückständigen Zu- und Abgangslisten für das 2. Vierteljahr 1915 bis spätestens zum 18. d. Mts. einzureichen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer Veranlagungs-Kommmiffion.
I. No. 1884. J. V.:
Linöemann, Steuersupernumerar.
Stellvertretendes
Generalkommando 11. Armeekorps.
Abt. 3 a Nr. 61466 6448.
Nachdem über den Ausschank und den Verkauf von Branntwein an Militärpersonen Verordnungen seitens der Verwaltungsbehörden im Korpsbereich erlassen sind, tritt an die Stelle des Verbots über Verabreichung von Alkohol vom 31. 12. 14 auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit den §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 für die Dauer des Krieges und für den Korpsbereich nachstehende
Verordnung:
§ 1.
Es wird verboten, auch andere Alkohol enthaltene Getränke als Branntwein, insbesondere Wein oder Bier zu verkaufen oder zu verabreichen.
1 .) an die Personen des Beurlaubtenstandes und des Landsturms am Tage der Kontrollversammlungen, 2 .) an die zur Musterung und Aushebung sich ge- stellenden Wehrpflichtigen am Tage ihrer Ge- stellvng, wie am Tage zuvor.
Den in § 1 genannten Personen wird der Genuß der obigen Getränke an den gedachten Tagen verboten.
§ 8.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Caffel, den 30. August 1915.
Der Stellvertr. Kommandierende General gez. von Haugwitz, General der Infanterie.
* * *
Hersfelö, den 7. September 1915.
Wird veröffentlicht.
I. 10486.
Der Landrat.
Unsere M Helden
Mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Unteroffizier Walter Stuckhardt, Hersfeld. — Res. Heinrich Bolender, Hersfeld. — Sanitäts- unteroffizier Schott, Hersfeld. — Gefreiter Hild, Kalkobes.
Auf dem „Felde d e r E h r e" fielen: Ers.-Res. Jean Lüdemann, Hersfeld. — Carl Battenberg, Sieglos. — Musketier Johannes Ullrich, Asbach. - Ers.-Res. Heinrich Steinhauer, Rohrbach. — Musketier Karl Küster, Jnf.-Regt. Nr. 122, aus Hersfeld.
Hus der Heimat.
):( Hersfeld, 13. September. (Spiritus- G I ü h licht.) Nach einer den Handelskammern zugegangenen Mitteilung sollte für Jnnenbe- leuchtung namentlich von der wohlhabenderen Bevölkerung im kommenden Winter zum Ersatz für
Petroleum und Karbid möglichst Spiritusglühlicht verwendet werden. Es ist dafür gesorgt, daß sowohl Spiritus als auch geeignete Spiritusbrenner zum Auswechseln gegen Petroleumbrenner zu Beginn des Winters vorhanden sein werden. Den Ve trieb dieser Spiritusbrenner hat eine unter Mitwirkura und Aufsicht der obersten Reichs- und Staatsbehn den gebildete Vertriebsgesellschaft, die Spirttör-Glühlicht- Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftuusin Berlin, Leipztgerstraße2, übernommen. DteLampengeschäftedes Bezirks werden hierauf hingewiefen. Nähere Mitteilungen sind von der Handelskammer in Cassel Hohen- zollernstraße 46 n, zu beziehen.
):( Hersfeld, 18. September. Die Bitte des „Vaterländischen Frauen-Vereins" um freiwillige Hilfskräfte in der Obst- und Gemüseverwertungsstelle ist erhört worden. Viele fleißige Hände haben emsig gewirkt und geschafft, um den Lazaretten schöne Resultate zuführen zu können. Damit sie anch diese Woche wieder tüchtige Vorräte vorfinden, bitten wir von neuem herzlichst um wettere gütige Spenden vvnObst - und Gemüse. Auch kleinste Mengen sind herzlich willkommen.
Heringen, 10. September. Hier ließ sich ein aus Nordhausen stammender zwanzigjähriger Mensch vom Zuge überfahren. Die Räder trennten dem Unglücklichen den Kopf vom Rumpfe.
Cassel, 10. September. An: Casseler Zaitenstock ist jetzt eine Fläche abgegrenzt, die nur Nägel für gefallene oder kämpfende Krieger, von Angehörigen oder Verwandten eingeschlagen, tragen soll. Die Ritter des Eisernen Kreuzes aus Cassel und Umgebung sollen zu einer bestimmten Stunde zur Nagelung an den Zaitenstock geführt werden. An der Kasse aus dem Ehrenhof des Rathauses werden Goldstücke zum vollen Betrag eingewechselt und außerdem die freie Nagelung des Zaitenstocks gestattet. Der Ausschuß für den Zaitenstock hofft auf diese Weise noch verborgene „Füchse" zu Gunsten des Vaterlandes hervorzuzaubern.
Cassel, 11. September. Auf entsetzliche Weise ist ein einjähriges kleines Mädchen ums Leben gekommen. Es befand sich nur wenige Minuten allein in der Küche, während auf dem Gaskochherd Milch aufgesetzt war und die Mutter einen Augenblick ins Nebenzimmer gegangen war. Trotz der von der Mutter vorsorglich vor den Herd gestellten Stühle gelang es dem Kind, den Gasschlauch zu erfassen. Dieser riß ab, das Gas entzündete sich und sofort stand das Kind über und über in Flammen gehüllt. Infolge der schweren Brandwunden starb das Kind im DiakonisseN- Hause nach einigen Stunden.
Neukirchen Kreis Ziegenhain, 9. September. Auf besonderen Befehl Seiner Majestät des Kaisers ist dem Unteroffizier Rosenstock bei dem 2. Kurhessischen Feldartillerie-Regiment Nr. 47 in Fulda, Sohn des hiesigen Hauptlehrers Rosenstock, als Anerkennung für hervorragende Dienstleistung in der auf dem östlichen Kriegsschauplatze kämpfenden Armee v. Mackensen das Eiserne Kreuz zweiter Klasse verliehen worden.
Göttinge», 11. September. Der letzte Verkauf der städtischen Dauerware, welcher von 2525 Personen besucht war, ergab einen Erlös von 18 000 Mark.
Marburg, 11. September. Um die durch den Russeneinfall in Ostpreußen dort vernichtete Geflügelzucht wieder zu heben, sind auch in den Kreisen Marburg, Frankenberg, und Kirckhain^bei den Landwirten und Geflügelzüchtern Sammlungen von Geflügel eingeleitet worden. Wie man hört, sollen etwa 4000 Stück Geflügel nach Ostpreußen zur Absendung gelangen.
Sondershausen, 11. September. Der Vorsitzende des Verbandes der Unterherrschaft des Fürstentums Sondershausen für Brotgetreide- und Mehlversorgung hat einen Versuch gemacht. Er hat nämlich, um der Bevölkerung ein schmackhaftes und nahrhaftes Schwarzbrot zu möglich billigen Preisen liefern zu können, einige Roggenschrotbrote und Roggengraubrote aus einem Roggen-Schrot bezw. Grobmehl ohne Kartoffelzusatz herstellen lassen. Zum Unterschied von anderen Schwarzbroten sind diese Brote im Gewicht von zwei Kilogramm hergestellt,- sie dürfen erst am vierten Tage nach dem Backen ausgegeben werden. Der Preis beträgt für Roggenschrotbrot 55 Pfg. und für Roggen- graubrot 57 Pfg. Von dem Ausfall des Versuchs wird es nun abhängen, ob solches Brot überhaupt oder ob nur die eine oder die andere Art für der hergestellt werden wird. _____
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