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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Welk

für den Kreis Hersfeld

Äieisilott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 313.

Freitag, den 10. September

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 4. September 1915.

Mit Bezug auf meine Verfügung vom 22. Juli ds. Js. K. G. 906, erinnere ich die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher des Kreises daran, daß sie mir das Ergebnis des ausgedroschenen Brotgetreides für August sofort anzuzeigen haben.

K. G. 1340. Der Landrat.

Frhr. v. Doernberg

Regierungs-Referendar.

Bekanntmachung

über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen.

Vom 26. August 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Ge­setzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetz-Blatt Seite 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1.

Kühe, Rinder, Kalbinnen sowie Sauen, welche sich in einem derart vorgeschrittenen Zustand der Träch­tigkett befinden, daß diese den mit ihnen beschäftigten Personen erkennbar ist, dürfen nicht geschlachtet werden.

§ 2.

Ausnahmen können in Einzelfällen bei Borliegen eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses von den durch die Landeszentralbehörden bestimmten Be­hörden zugelassen werden.

§ 3.

Das Verbot (§ 1) findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglückfalls sofort getötet werden muß. Solche Schlachtungen sind jedoch der nach § 2 zuständigen Behörde spätestens innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung anzuzeigen.

§ 4.

Die Landeszentralbehörden erlassen die Be­stimmungen zur Ausführung dieser Verordnung.

Sie können weitere Beschränkungen für das Schlachten von Vieh anordnen.

§ 5.

Wer diese Verordnung oder die auf Grund des § 4 erlassenen Bestimmungen oder Verordnungen Übertritt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendfünf- hundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

§ 6.

Diese Verordnung tritt mit dem 3. September 1915 in Straft

Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Die Verordnung findet auf das aus dem Aus­lande eingeführte Schlachtvieh keine Anwendung.

Berlin, den 26. August 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. D e l b r ü ck.

* * *

Hersfeld, den 6. September 1915.

Wird veröffentlicht.

i. 10515. Der Landrat.

J. V.:

Frhr. v. Doernberg,

Regierungs-Referendar.

Sie ÄritBiiiileiht eine

Die dritte Kriegsanleihe soll eine Volksanleihe sein. Auch die kleinsten Ersparnisse sollen aufgebracht werden, um die große nationale Aufgabe, die siegreiche Beendigung des Krieges, zu ermöglichen. An diesem Ausgang ist jeder Deutsche, ganz gleich welchen Standes und welcher Vermögenslage, in hohem Maße interessiert,- denn die Zukunft jedes Einzelnen hängt von dem Siege des Deutschen Reiches über seine Feinde ab. Die Reichsfinanzverwaltung ist darauf bedacht, auch die kleinsten Zeichner an den Vorteilen der An­leihe teilnehmen zu lassen. Sie hat deshalb in den Bedingungen der dritten Anleihe die Neuerung ge­troffen, daß auch kleinere Beträge als 1000 Mk. nicht bis zum ersten Einzahlungstermin, dem 18. Oktober, voll bezahlt zu werden brauchen, sondern daß auch den Zeichnern solcher Beträge die ganze Einzahlungs­frist bis zum 22. Januar nächsten Jahres zugute kommt. Wer nur 100 Mk. zeichnen kann und sich diese Summe erst erübrigen muß, hat Zeit bis zum 22. Januar 1916, das heißt vom ersten Zeichnungstage an fast fünf Monate. Um die 100 Mk. aufzubringen, braucht er nur jeden Monat 20 Mk. zurückzulegen. Wer 300 Mk. zeichnet, hat erst am zweiten Zahlungs­termin, dem 24. November, die erste Rate zu erlegen. Für den, der 500 Mk. nehmen will, kämen Teilzahl­ungen von 100, 100, 100, 200 Mk. in Betracht, während der Zeichner von 200 Mk. 100 am 24. November und 100 am 22. Januar zu entrichten hätte. Natürlich

sind aber auch frühere Zahlungen zulässig und er­wünscht.

Die kleinen und kleinsten Zeichner werden ihre Ersparnisse wohl in den meisten Fällen auf der Spar­kasse liegen haben. Da die Sparkassen Anmeldungen zur Zeichnung übernehmen (ebenso wie die Kredit­genossenschaften), so ist diesen Zeichnern dringend zu empfehlen, sich in diesem Fall der Bermittlnng der Sparkasse zu bedienen. Sie können dann barauf rechnen, daß ihnen die Sparkassen bezüglich des Ver­zichts auf die satzungsmäßigen Kündigungsfristen das größte Entgegenkommen zeigen werden. Unb auf diesen Verzicht werden die Sparer meist angewiesen sein, um sich an der Anleihe beteiligen zu können. Wer von seinem Sparkassenguthaben Gebrauch machen, aber eine andere Zeichnungsstelle aufsuchen will, muß sich vorher vorgewiffern, ob die Sparkasse auch dann auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet.

Der Sparer, der Anleihestücke erhält, muß für deren Verwaltung, d. h. für sorgfältige Aufbewahrung der Anleihetitel und der Zinsbogen und für die Ein­kassierung der Zinsen sorgen, sei es, daß er diese Auf­gabe selbst übernimmt, oder sie einer dafür geeigneten Stelle (Bank, Sparkasse, Genossenschaft nsw.) gegen Entgelt überträgt. Wer aber jeder Sorge um die Verwaltung und um die Einziehung der Zinsen ent­hoben sein will, dem bietet die Benutzung des Reichs­schuldbuches den besten Ausweg. Da braucht man kein Bankdepot und kein feuersicheres Versteck im eigenen Haus. Man hat die bequemste Unterkunft für den gezeichneten Anleihebetrag, eine kostenlose Aufsicht und die selbsttätige Erledigung des Zinsen­dienstes. Ins Reichsschuldbuch kann jeder durch hundert teilbare Betrag, von 100 Mk. an auswärts, eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt gebühren­frei. Für die Schnldbuchzeichner werden besondere Zeichnungsscheine (auf rotem Papier) ausgegeben, die zugleich die Angaben enthalten, welche der Zeichner machen muß, damit die Eintragung in das Schuldbuch bewirkt werden kann. Die Anmeldungen zum Reichs- schukdbuch werden bei jeder Zeichnungsstelle (Reichs- bankanstalt, Bank, öffentlichen Sparkasse, Lebensver­sicherungsgesellschaft, Kreditgenossenschaft, desgleichen bei der Post) angenommen, und bei jeder dieser Stellen wird auch bereitwillig nähere Auskunft da­rüber erteilt. Wer seinen Beitrag in das Reichs­schuldbuch übernehmen läßt, genießt den Vorzug eines billigeren Preises: für je 100 Mk. werden 20 Pfennige weniger berechnet als bei den Zeichnungen auf Stücke. Der Kurs beträgt also nicht 99, sondern nur 98,80 Prozent, wovon noch die Stückzinsen abgehen. Dafür hat sich der Schnldbuchzeichner einer Sperre bis zum 15. Oktober 1916 zu unterwerfen. Das ist eine Be­dingung, die sich ganz von selbst versteht, denn das Reichsschuldbuch soll nur der Sparer benutzen, der nicht die Absicht hat, schon bald wieder über das an­gelegte Geld zu verfügen. Die Zinsen werden dem Schuldbuchgläubiger entweder durch die Post ins Haus geschickt, und zwar schon zwölf Tage vor dem Fällig- keitstermin, oder auf seinen Antrag der Sparkaffe oder Kreditgenossenschaft überwiesen. So kann sich das Sparkassenbuch allmählig von selbst wieder um den Betrag ergänzen, der für die Zeichnung auf die Kriegs­anleihe abgehoben wurde.

Niemand darf sich hinter bte Meinung verstecken, es komme auf seine hundert oder zweihundert Mark nicht an, damit auch die dritte Kriegsanleihe den glei­chen gewaltigen Erfolg habe wie ihre Vorgängerin. Gerade die kleinen und klemsten Betrage haben das Fundament zusammengesetzt. Bei der ersten Kriegs­anleihe sind 147 Millionen Mark durch 473 000 Zeich­nungen auf Einzelstimmen von 100 bis 500 Mk. auf­gebracht worden; bei der zweiten Kriegsanleihe aber hatte sich die Zahl dieser Zeichner um nicht weniger als 560 000 vermehrt, und die Kapitalsumme war um 178 auf 325 Millionen Mk. gewachsen. Wenn ein sol­ches Riesenvermögen von den kleinsten Sparern aus­gebaut werden konnte, so darf man wohl erwarten, daß die dritte Kriegsanleihe, bei der die Voraussetzungen des Erfolges (die militärische und wirtschaftliche Ueber- leaenheit) noch gößer find, als sie im Nlärz 1915 waren, erst recht eine wahre Volksanleihe sein wird. Beträge von 100 bis 2000 Ntk. waren beider zweiten Ausgabe von mehr als zwei Millionen einzelnen Zeichnern anaemeldet worden sie ergaben eine Summe von 1662 MM onen Das sind Taten, auf die das deutsche Volk stolz sein darf,' denn die feindlichen Nationen haben nickt vermocht, solche Beweise der finanziellen Bereitschaft aufzubringen. Es sind noch reichliche Er- sparnisse vorhanden, di? nicht in fünfprozentiger Reichs- anleihe angelegt sind. Die Zeichnungen der deutschen Svarknssen und ihrer Einleger haben zur ersten Kriegs­auleihe 884 zur zweiten 1977 Millionen beigetragen. Das sind zü,°mm-n »1 Mtll,°n-n °d-r etwas sib-r 14 Prozent ihre Gesamteinlagen. Und die Neuem- rablunaen sind so reichlich gewesen, daß die von den Kriegsanleihen aufgezehrten Gelder bereits fast voll- ständia wieder ersetzt wurden.

Wer aber kein bares Geld und keine Ersparnisse mein «ir Verfügung hat, wohl aber Wertpapiere be- sitzt der kann mit Vife »er D°rl-hnSkaff-n sich die Mittel zur Beteiligung an der Anleihe verschaffen. Die Darlehnskassen nehmen z. B. staatliche und Reichs­

anleihen, also auch die Stücke der Kriegsanleihen zu 75 Prozent des Nominalwertes als Pfand. Wer für 1000 Mk. der zweiten Ausgabe 985 Mark gezahlt hat, bekommt darauf bis zu 750 Mark geliehen und sann nun zwei Stücke von je 500 und 200 Mk. der dritten Anleihe dazu kaufen. Die Kosten dieses Darlehens sind ganz unbedeutend. Sie betragen gegenwärtig, als Ausnahmebedingung, 5^ Prozent fürs Jahr. Auf 700 Mk. also 36,75 Mk. Da Stücke von zusammen 700 Mk. 35 Mk. Zinsen jährlich tragen, so sind fürs ganze Jahr nur 1,75 Mk. zuzuzahlen. Und diese Summe verringert sich natürlich, je rascher das Darlehen zu­rückgezahlt wird. Auf den Monat berechnet, machen die Kosten nur rund 15 Pfennige aus! Die Darlehns- kassen gewähren die Möglichkeit, daß man sich, ohne ein Papier verkaufen zu müssen und ohne im Besitz baren Geldes zu sein, die dritte Kriegsanleihe zu- legen kann. Alan gewinnt für einen ganz geringen Kostenaufwand die Zeit, sich aus seinen regelmäßigen Einnahmen oder aus einem besonderen Ertrag, der vielleicht erst später fällig wird, die Mittel zum Er­werb der neuen Anleihe zu verschaffen. Die Bean­spruchung der Darlehnskassen setzt aber allerdings in der Regel voraus, daß man darauf rechnen kann, das Geld für die Tilgung des Darlehens und für die Ein­lösung der verpfändeten Schuldverschretbnngen in ab­sehbarer Zeit aufzubringen. Der Zweck dieser Aus­hilfe besteht im allgemeinen nicht darin, daß die Pfänder oder die Kriegsanleihe später verkauft werden.

Bus der Heimat

* (Ernteurlaub für Obstzüchter.) Auf eine Eingabe des Deutschen Pomologenvereins in Eisenach an das Kriegministerium um Berücksichtigung von Urlaubsgesuchen der Obstzüchter, deren Obstan­lagen und Obsternten Gefahr laufen, zugrunde zu gehen, hat das Kriegsministerium ben Bescheid erteilt, daß die militärischen Dienststellen inzwischen allgemein auf die möglichste Berücksichtigung von Gesuchen im Interesse der Landwirtschaft, sowie des Obst- und Weinbaues hingewiesen worden sind und daß sie An­weisung erhalten haben, begründeten Urlaubsanträgen aus Anlaß der diesjährigen Erntearbeiten zu ent­sprechen, soweit es mit den militärischen Interessen irgend vereinbar ist. Dringliche Gesuche sind dein zuständigen Landrat zur Prüfung und Weiterlettung an die in Betracht kommende Kommandobehörde vor-

zulegen. _

* (Warnung vor Butterpulver.) Das Berliner Polizeipräsidium teilt mit:In neuester Zeit wird der Versuch gemacht, sogenanntesButter­pulver zum Strecken von Natur-Butter und Kunst- Butter" zu vertreiben, von dem der Inhalt eines Beutels unter Zusatz von einem halben Liter Wasser oder Milch sowie einem Pfund Butter geeignet sein soll, mehr als zwei PfundButter-Aufstrich" zu liefern. Die amtliche Untersuchung eines derartigen Erzeugnisses hat ergeben, daß ein Beutel des soge­nannten Butterpulvers zum Preise von 40 Pfennigen lediglich aus einem gelbgefärbten Gemisch von 40 Gramm Kartoffelstärkemehl unb 10 Gramm Kochsalz besteht. Hiernach ist die Bevölkerung selbst in der Lage, sich über denWert" des sogenannten Butter- pulvers vor dessen Nachahmung zu warnen sich ein Fabrikant nicht zu scheuen wagt, ein Urteil zu bilden. Der Polizeipräsident warnt dringend vor der Aus­beutung der Bevölkerung durch solche Erzeugnisse sowie vor der gewerbsmäßigen Verfälschung von Butter und Margarine.

):( Hersfeld, 9. Sept. (Wir alle müssen die dritte Kriegsanleihe zeichnen!) Wir überlassen unseren Feinden, große Worte zu machen, denen kleine Taten folgen. Das deutsche Volk enthält sich hochtönender und hochtrabender Redensarten,' es will und wird seinen felsenfesten Entschluß, unter allen Umstanden durchzuhalten, durch die Tat beweisen.

Heringen a. W., 8. September. Von einem traurigen Geschick wurden die Kinder des Maurers Heinrich Buch von hier ereilt. B., der seinen Pflichten gegen das Vaterland als Reservist im Osten nachkam, ist am 21. Juli gefallen. Seine Witwe war mit ben Kindern zu ihrem Vater nach Dippach gezogen. Dort wurde Frau B., die sich den Tod ihres Mannes sehr zu Herzen genommen hatte, von einem Herzschlag ge­troffen und verstarb, ehe ihr ärztliche Hilfe zuteil werden konnte. ., .

Gera, 7. Sept. Ein bedauerlicher Unfall ereignete sich in der Mittelstraße. Dort war eine Frau aus Magdeburg, deren MannimFelde steht, bei Verwandten zum Besuch. Ihr vierjähriger Sohn spielte am offe­nem Fenster mit einer Fahne, verlor das Gleichgewicht und stürzte zwei Stock hoch ab. Der bedauernswerte Junge erlitt derartige Verletzungen, daß er starb.

Eilenburg, 7. September. Der zehnjährige Sohn des Handarbeiters Lehmann im nahen Naundorf, Kurt Lehmann, stach seinen Mitschüler, den neunjährigen Sohn des Gutsbesitzers Gustav Bork in Naundorf mit einem Taschenmesser in die Herzgegend und brächte ihm eine 1 Zentimeter lange Wunde bei, so daß der Knabe kurze Zeit darauf starb.