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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Wott

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- - r zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. 7

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 208.

Sonntag, den 5. September

14)15

MchrWtißk Kutsche ReichAiileihe von 1915.

Dritte Kriegsanleihe.

Länger als Jahresfrist steht Deutschland einer Welt von Feinden gegenüber in schwerem Kampfe, wie er in der Geschichte nicht seinesgleichen findet. Ungeheuer sind die Opfer an Gut und Blut, die der ge­waltige Krieg fordert. Gilt es doch, die Feinde niederzuringen, die der Zahl nach überlegen sind und sich die Vernichtung Deutschlands zum Ziel gesetzt haben. Diese Absicht wird an den glänzenden Waffentaten von Heer und Flotte, an den großartigen wirtschaftlichen Leistungen des von einem einheitlichen nationalen Willen beseelten Deutschen Volkes zerschellen. Wir sehen, fest vertrauend auf unsere Kraft und die Reinheit des Gewissens, in dem von uns nicht gewallten Kriege zuversichtlich der völligen Niederwerfung der Feinde und einem Frieden entgegen, der nach den Worten unseres Kaisersuns die notwendigen militärischen, politischen und wirtschaftlichen Sicherheiten für die Zukunft bietet und die Bedingungen erfüllt zur unge­hemmten Entfaltung unserer schaffenden Kräfte in der Heimat und auf dem freien Meere." Dieses Ziel er­fordert nicht nur den ganzen Helden- und Opfermut unserer vor dem Feinde stehenden Brüder, sondern auch die stärkste Anspannung unserer finanziellen Kraft. Das deutsche Volk hat bereis bet zwei Kriegsanleihen seine Opferfreudigkeit und seinen Siegeswillen bekundet. Jetzt ist eine dritte Kriegsanleihe aufgelegt worden. Ihr Erfolg wird hinter dem bisher Vollbrachten nicht zurückstehen, wenn jeder in Erfüllung seiner vater­ländischen Pflicht seine verfügbaren Mittel der neuen Kriegsanleihe zuwendet.

Ausgegeben werden fünsprozentige Schuldverschreibungen der Reichsanleihe. Der Zeichnnngspreis beträgt 99%, bei Schuldbuchzeichnungen 98,80°/«. Die Schuldverschreibungen sind wie bei der ersten und zweiten Kriegsanleihe bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, gewähren also 9 Jahre lang einen fünfprozentigen Zins­genuß. Da aber die Ausgabe ein volles Prozent unter dem Nennwert erfolgt und außerdem eine Rück­zahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirkliche Verzinsung noch etwas höher als 5 vom Hundert. Die Unkündbarkeit bildet für den Zeichner kein Hindernis, über die Schuld­verschreibungen auch vor dem 1. Oktober 1924 zu verfügen. Die neue Kriegsanleihe kann somit als eine ebenso sichere wie gewinnbringende Kapitalanlage allen Volkskreisen aufs wärmste empfohlen werden.

Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Neichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlnng (Preußische Staatsbank) und der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, bei jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft, endlich bei allen Postanstalten am Schalter ersolgen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenheit zur Beteiligung geboten.

Wer zeichnen will, hat sich zunächst einen Zeichnungsschein zu beschaffen, der bei den vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Aus­füllung bedarf. Auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da es sich bei ihnen nur um eine Einzahlung handelt, eine vereinfachte Form. In den Landbestellbezirkcn und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine schon durch den Postboten bezogen werden. Die ausgefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse an die Post entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbriefkasten zu stecken.

Ueber das Geld braucht man zur Zeit noch nicht sogleich z» verfügen, die Einzahlungen verteilen sich anf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 30. September ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind

verpflichtet:

30% des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 18. Oktober 1915,

24. November 1915,

22. Dezember 1915,

20%

25%

H

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22. Januar 1916

25% 22. Januar 1916

zu bezahlen. Nur wer bei der Post zeichnet, muß schon zum 18. Oktober d. Js. Vollzahlung leisten. Im üb­rigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mk. sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mk., eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 100 Mk. gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 22. Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner von 200 Mk. braucht die ersten 100 Mk. erst am 24. November 1915, die übrigen 100 Mk. erst am 22. Januar 1916 zu zahlen. Wer 300 Mk. gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. November 1915 nur 100 Mk., die zweiten 100 Mk. am 22. Dezember, den Rest am 22. Januar 1916 zu zahlen. Es findet immer eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mk. zu zahlen sind.

22. Januar 1916 einzuzahlen. die übrigen 100 Mk. erst am

Der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. April 1916. Für die Zeit bis zum 1. April 1916 findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsbe­rechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler 5% Stückzinsen von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je

100 Mk. berechnet:

für Stücke

für Schuldbuch- eintragungen

96,30 Mk.

96,55 Mt.

fürdieEmzahlungenbiszum30.Sept.1915 2,50 Mt., der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen 96,50 Mk.

...... am 18. Okt. 1915 2,2b Mk...... - 96,75 Mk. 24.Nov.l915 l,75 Mk. . 97,25 _ 97,05 Mk.

Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfennig.

Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegen­kommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehnskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf 51'4%. wahrend sonst der Dar­lehenszinssatz öWo beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist.

Wer Schuldbuchzeichnnngen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die ^orge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Ein­tragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Nur die spatere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oktober 1916 zulaing sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schnldbuchgläubiger durch die Post portofrei zugejandt,- er kann sie aber auch fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft Überwerfen Ionen oder ue bei einer Reichsbankanstalt oder öffentlichen Kasse in Empfang nehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten.

gibt sich, daß die Beteiligung an der Kriegsanleihe nach jeder Richtung auch den ffen erleichtert ist. Die Anleihe stellt eine hochverzursliche und unbedingt sichere ober ist es eine Ehrensache des deuschen Volkes, durch umfangreiche Zeichnungen fchweren Aufgaben tn dem

sitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen erforderliche Darlehen zu erhalten. Für

Aus der Heimat,

* Gegen den gewerbsmäßigen Ankauf von Leb e n s m i t t e l n des Marktverkehrs richtet sich eine Verordnung des stellv. Generalkommandos 11. Armeekorps vom 21. August 1915. Den höheren Ber- waltsnngsbehörden des Korpsbezirkes ist es danach überlassen, von dieser Verordnung nötigenfalls Ge­brauch zu machen. Auf ihren Antrag erhalten sie die Befugnis, den gewerbsmäßigen Anskauf von Lebens­mitteln von einer Genehmigung abhängig zu machen. Sie haben es damit in der Hand, auf Grund der ihnen erteilten Befugnis den gewerbsmäßigen Auf­kauf von bestimmten Lebensmitteln in ihrem Ver­waltungsbezirk zu unterbinden, gewissen Persönlich­keiten den Aufkauf von Lebensmitteln zu untersagen und damit den an vielen Orten in die Erscheinnng getretenen Preistreibereien auf den Wochenmürkten und der Ausbeutung der Bevölkerung bet Einkauf wichtiger Lebensmittel des Marktverkehrs entgegen- zutreten. Zu wünschen ist nur, daß die Bevölkerung selbst an der Durchführung dieser Verordnung mit- arbettet und gewissenlose gewerbsmäßige Aufkäufer zur Anzeige bringt, damit ihre Bestrafung erfolgen kann.

* (K i n d e r m e h l e ohne Brotkarte.) Der Streit darum, ob Kiudermehle ohne oder nur gegen Brotkarte abgegeben werden dürfen, ist nach dem Erlaß des Stellvertreters des Reichskanzlers über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl nunmehr dahin entschieden, daß alle Kinder- nnd Kraftmehle ohne Brotkarte abgegeben werden dürfen.

§ Hersfeld, 4. September. Zum Zwecke der Er­höhung der inländischen Bestände an Zinn wird die Sammlung von .Konservenbüchsen innerhalb Deutsch­lands anempsohlen. In den Etappen sind derartige Büchsen bereits seit längerer Zeit gesammelt und der Firma Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft in Essen- Ruhr zur Entzinurig »uacführt worden, welche dafür für 1000 kg. reine Konservendosen, frachtfrei Essen, .60 Mk. vergütet. Es kommen jedoch als Entzinner auch noch folgendeFirmen in Betracht: Chemische Werke von der Linde in St. Töhnis, Elektrotechnische Fabrik in Kempen (Rheinland), Elektro-Metallwerke in Mann- hetm-Rheinau, Theodor Schwiertz in Uedingen (Rein- land), Dr. Kaempfer und Co. in Gliesmarode-Braun- schweig, Aktiensgesellschaft Chemische Werke vorm. P. Römer und Co. in Nienburg, Zinnwerk Crefeld G. m. b. H. in Crefeld-Rheinhafen, J. Marx in Emmerich (Rhein), Höveler und Dieckhaus in Ravensburg. Die Bewirtschaftung der gesammelten Büchsen geschieht unmittelbar ohne Beteilignng des.Kriegsministeriums.

§ Hersfeld, 4. September. (O h n e Kali kein Kor n.) Daß das Kali an der Bildung der Stärke und somit bet der Körnerbildung einen hervorragen­den Anteil hat, ist schon lange wissenschaftlich festge- stellt. Das Kali wirkt daher auch in erster Linie auf den Körnerertrag, weniger auf die Länge und Masse des Strohes. In der landwirtschaftlichen Praxis wird diese Kaliwirkung meistens nicht genügend ge­schützt. In früheren Jahren gab es gute Körnerer­träge nur auf Böden, die von Natur nicht arm an Kalt sind) heute gibt es solche nur da, wo neben den übrigen Düngemittel auch reichlich Kalisalze ange- wendet werden.

) :( Hersfeld, 4. September. Zur Kaiser- Wilhelm-Spende der deutschen Frauen und Jungfrauen wurde aus Hersfeld die Summe von 1451,50 Mk. aufgebracht, ein Ergebnis, das mit Dank und Anerkennung bekannt gegeben wird.

Erfurt, 2. Sept. In Erdmannsdorf bei Roda beschäftigten sich mehrere Knaben mit einer alten Doppelflinte. Als einer der Knaben ein Zündhütchen auflegte und losdrückte, entlud sich ein noch in der Flinte steckender Schnß und drang dem 7jährigen Sohn des Straßenwärters Präger in den Mund, fo= daß nach wenigen Minuten der Tod eintrat.

Fulda, 2. September. Festgenommen wurde hier ein Deserteur, der sich von seinem Truppenteil in Trier entfernt und den Weg von dort nach hier in neun Tagen zurückgelegt hatte.

Hanau, 2. September. Die Strafkammer Hanau hat den beim hiesigen Postamt als Aushelfer be­schäftigten 20jährigen Goldschmied Otto Weidmann ans Hanau, der in mehreren Fällen Liebesgabenpakete geplündert, 2,70 Mk. für Postwertzeichen verein­nahmte Gelder nicht abgeliefert, auch eine an einen Kriegsgefangenen gerichtete Postkarte nicht bestellt hatte, zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt.

Trusffreie Zidaieffen

Aus Vorstehendem er, weniger bemittelten Volksklai,... .............-----------

Anlage dar. Darüber hinaus aber ist es eine Ehrensache des deuschen Volkes, duo die weiteren Mittel aufzubringen, deren Heer und Flotte zur Vollendung ihrer fchweren um Leben und Zukunft des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen.

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