HersWer Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
l Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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Nr. 303.
HersWer
für den Kreis Hersfeld
Kreisblatt
Dienstag, den 31. August
Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
1015
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 26. August 1015.
Ich weise erneut darauf hin, daß Saatgut und Saatgctreide innerhalb und nach außerhalb des Streifes nur mit Genehmigung des Kommuualver- bands — Landrats — veräußert werden darf.
Zur Erläuterung des Begriffs Saatgut und Saatgetreide bemerke ich, daß das Gesetz unter Saatgut alles Brotgetreide versteht, das zu Saatzwecken verwendet werden soll, während als Saatgetreide solches Getreide anzusehen ist, das von vornherein zu Saatzwecken gezogen wurde und zwar in landwirtschaftlichen Betrieben, die sich nachweislich in den letzten zwei Jahren, also im Erutejahr 1913 und 1914, mit dem Verkauf von Saatgetreide befaßt haben.
Bei allen Anträgen auf Geuehmignug zur Veräußerung von Saatgut oder Saatgetreide ist die zu veräußernde Menge nach Roggen und Weizen getrennt in Ztr., Namen und Wohnort des Käufers, und bei Veräußerungen nach außerhalb des Kreises, der Kreis, in dem das Saatgetreide eingeführt wird, anzugeben.
Wer Saatgut oder Saatgetreide ohne Genehmigung veräußert, wird nach § 9 der Bundesratsverordnung vom 28. Juni 1915 — Reichsgesetzblatt Seite 363 — mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.
Unter den Begriff der Veräußerung von Saatgut oder Saatgetreide ist nicht der Umtausch von Menge gegen Menge unter Zuzahlung des Mehrwerts — zu verstehen.
K. G. 1281. Der Landrat.
J. V.:
Frhr. v. Doernberg,
Regierungs-Referendar.
Deutscher Reichstag.
Der Reichstag hielt am Freitag seine letzte Sitzung ab. Erster Gegenstand der Tagesordnung war die Aenderung des Vereinsgesetzes. Es handelte sich um die Streichung des Sprachenparagraphen, Aufhebung des Jugendlichenverbotes. Gewerkschaften sollen ferner nicht mehr als politische Vereine angesehen werden. Abg. Dr. Junck (ntl.) sah in der Beseitigung des Sprachenparagraphen eine nationale Schwäche und wünscht keine Teilnahme der Jugendlichen an politischen Versammlungen, wollte aber an der Neuorientierung des Volkslebens mitarbeiten. Abg. v. Gamp (Rp.) hielt dagegen an den bestehenden Bestimmungen fest, ebenso Abg. Dr. Oertel (kons.), der die Neuregelung besonders der Sprachenfrage erst nach dem Kriege für möglich hielt. Die Abgg. Landsberg (Soz.), Mnller-Meinigen (Fortschr.), Becker-Arns- berg (Ztr.) und Kurzawski (Pole) stimmten den Aenderungen zu. Staatssekretär Dr. Delbrück betonte, daß die angeschnittenen Fragen zu dem großen Thema von der Neuorientierung der inneren Politik gehören. Grundsätzlich sei die Regierung zu einer Freistellung der Gewerkschaften vorn Vereinsgesetz bereit. Eine Aenderung des ganzen Gesetzes bis zum November vorzubereiten, sei nicht möglich. Im gegebenen Augenblick werde aber eine solche Vorlage kommen. Aenderungen, die jetzt vorgenommen würden, könnten von den Generalkommandos einfach aufgehoben werden. Nach weiterer kurzer Erörterung wurden die Aenderungen in 2. und 3. Lesung gegen die Stimmen der Rechten angenommen. Es folgte die Beratung über die Aenderung des Gesetzes über den Belagerungszustand (Einführung von Geldstrafen neben Gefängnisstrafen bei einigen Paragraphen.) Abg. Fischer-Berlin (Soz.) brächte zahlreiche Beschwerden über die Ausübung der Preßzensur vor. Eine Entschließung der Sozialdemokraten verlangte Aufhebung des Belagerungszustandes und der preßzensur. Staatssekretär Dr. Delbrück bestritt ganz entschieden, daß die Arbeiterklasse anders behandelt werde als die anderen Staatsbürger. Der Belagerungszustand könne nicht entbehrt werden. Die lange Dauer des Krieges, die fortdauernde Lpronage lassen eine Beschränkung der freien Betatigung der öffentlichen Meinung notwendig erscheinen. Der Reichskanzler sei der letzte, der einer Knebelung der Presse das Wort reden wolle. „Aber Beschränkungen seien notwendig. Die Einzelfälle des Abg. Fächer könne er — Redner — nicht nachprufen, zumal der Reichskanzler nicht verantwortlich sur die kommandierenden Generäle sei. Es seien gegen alle Parteren Maßnahmen ergriffen worden, die melleicht beper unterblieben wären. Eine Einhertlrchkert läge sich nur schwer erzielen. Gerade die Sozialdemokraten haben das sozialpolitische Empfinden der kommandierenden Generäle anerkannt. Das bewege, wie unrichtig der Vorwurf der Parteiligkeit sei. Line Allerhöchste Kabinettsorder habe die Schaffuwg eine» Kriegspresseamtes verfügt, die eine weientlrche Verbesserung des bestehenden Zustandes bringen werde. Der Presse sei das Zeugnis auszustellen, daß sie nach besten Kräften sich in den Dienst des Vaterlandes gestellt habe. Das müsse er ohne Einschränkung fest
stellen und hoffe, daß dies auch in Zukunft der Fall sein werde Nach weiterer kurzer Erörterung wurde die sozialdemokratische Entschließung abgelehnt, der Gesetzentwurf in 2. Lesung angenommen. Ein Antrag Erzberger über die dreimouatige Weiterge- währung der Familien Unterstützungen neben der Hinterbliebenenrente ivurde nach kurzer Erörterung in 2. und 3. Lesung angenommen. Staatssekretär Dr. Delbrück verlas darauf die Allerhöchste Botschaft über die Vertagung des Hauses bis zum 30. November. Präsident Dr. Kaempf gedachte der Einmütigkeit des Volkes und dankte dem tapferen Heere und seinen Führern. Mit einem Hoch auf Kaiser, Volk und Vaterland schloß die Sitzung.
Bus der Heimat
* (Militürpapiere für die zu den Ersatztruppenteilen zu entlassenden Mannschaften.) Mannschaften, die von den Feldtruppenteilen usw. zu den Ersatztruppenteilen entlassen werden, müssen im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein. Diesen Mannschaften sind die Militärpässe nach entsprechender Vervollständigung bei ihrem Abgang auszuhändigen. — Die Vervollständigung und Unterzeichnung der „Zusätze zu den Personalnotizen" in Ueberweisnngs- nationale erfolgt während des Krieges durch die Ersatztruppenteile. Bei Verstorbenen genügen hierbei Angaben über die Dauer der Einberufung, etwaige Beförderungen sowie über Tag und Ort des Todes. — Die nach dem Erlaß vom 11. Oktober 1914 aufzu- stellenden Auszüge aus den Kriegsstammrollen müssen hierüber Auskunft geben.
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* (Freie Fahrt für Militärpersone n.) Nach den neuesten Bestimmungen erstreckt sich die freie Eisenbahnfahrt der Mannschaften vom Feldwebel abwärts sowohl auf mobile wie immobile Truppenteile, soweit es sich um Heimatsurlaub handelt. Die Vergünstigung wird iudesse: nicht erteilt, wenn es sich um häufig wiederkehrende Beurlaubungen, wie etwa von Samstag bis Sonntag oder Montag handelt. Auch bei Beurlaubungen an einem dienstfreien Wochentage wird freie Fahrt auf Kosten des Militärfiskus nicht gewährt. Die Entscheidung darüber, ob ein Urlauber auf Militärfahrschein, also frei befördert werden soll oder nicht, steht lediglich dem absendenden Truppenteil zu, denn nur dieser kann beurteilen, ob es sich um Heimatsurlaub handelt oder nicht.
* (B is zu 10 0 M i l li o n e n E i s e n m ü n z e n.) DieReichsfinanzverwaltung ist bekanntlich vomBundes- rat ermächtigt worden, eiserne 5 Pfennig-Stücke prägen zu lassen, und zwar, wie wir hinzufügen können, bis zum Betrage von 5 Millionen Mark. Demgemäß können also 100 Millionen eiserne 5 Pfennigstücke geprägt und im Umlauf gesetzt werden, wenn ein Bedürfnis dafür vorliegt, was sich heute noch nicht übersehen läßt. Die Stücke werden denselben Umfang erhalten, wie die Nickel-Fünfpfennigstttcke, aber dicker geprägt werden, damit sie dasselbe Gewicht bekommen wie diese. Auf diese Weise werden auch die Beutel gleicher Größe, in denen die Stücke in den Verkehr gelangen, dasselbe Gewicht aufweisen, einerlei ob sie aus eisernen oder Nickelstücken oder aus beiden bestehen. Spätestens nach zwei Jahren nach Beendigung des Krieges sollen die eisernen Stücke wieder aus dem Verkehr gezogen werden. Für die bestehenden 5 Pfennig- Automaten können die neuen Stücke, weil dicker nicht benutzt werden, wenn die Einwürfe nicht entsprechend vergrößert werden; für sie müssen also Nickelstücke weiter benutzt werden. Eine Prägung eiserner 10 Pfennig-Stücke ist nicht beabsichtigt.
* (Verweigert dieAnnahme!) Eine rechte Plage für einen großen Teil der Bevölkerung ist der tägliche Eingang von Briefen und Paketen, mit Postkarten, Bildern und allen möglichen Sachen, für die für irgend einen Kriegs-Wohlfahrtszweck Beiträge verlangt werden. Eine Kontrolle, ob die Beiträge wirklich zu diesem Zweck ganz oder teilweise abgeführt werden, hat der Empfänger nicht. Um diesem Unfug etwas zu steuern, kann nur dringend geraten werden, die Annahme derartiger Sendungen einfach zu verweigern. Mir haben hier Gelegenheit genug, dem Roten Kreuz, dem Vaterländischen Frauenverein usw. unsere Sorge zuzuwenden und zu helfen. Möge sich jeder dieser Pflicht täglich bewußt bleiben!
* (Keine Verfütterung feuchtenGetreides.)
Die .Deutsche Parlaments-Correspondenz" berichtet: Es bestehen in wirtschaftlichen Kreisen Zweifel über die etwaigen Befugnisse des Produzenten hinsichtlich der Behandlung solchen Getreides, das vorlaupg von den Kommunalverbänden wegen Mangel an Lagerunasfähigkeit nicht übernommen werden kann. Man nKmt vielfach an, daß z. B. feuchtes nicht lagerungs- fähiges Getreide zum Verfuttern rergegeben wird. Das ist jedoch nicht der Fall. Aus die Freigabe feuchten Getreides zum Verfüttern ist keinesfalls zu rechnen Den Kommunalverbanden steht das Recht zu nicht lagerungsfähiges Getreide vorläufig zurück- zuweisen. Den Landwirten erwächst daraus aber keinerlei Befugnis, über dieses Getreide irgendwie
zu verfügen. Wird Getreide zurückgewiesen, so trifft der Kommunalverband Anordnungen über die weitere Behandlung des Getreides, insbesondere auch darüber, ob das Getreide nuf Kosten des Landwirts einer Trockenanlage zu überweisen ist. Im eigensten Interesse der Landwirte liegt es, der Behandlung des Getreides von vornherein die größe Sorgfalt zuzu- wenden, damit nur lagerungsfähiges Getreide zur Ablieferung kommt.
* (K u p f e r k e s se l.) Zweifel darüber, was unter den Worten „eingebaute Kessel aller Art" im 8 2 der Verordnung über die Beschlagnahme von Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel zn verstehen ist, haben zu folgender Auskunft der Metallmobilmachungs- stelle des Kriegsministeriums geführt: „Unter eingebauten Kesseln aller Art sind nicht nur solche für Wasserhaltung und Warmwasserbercitnng verstanden, sondern auch Waschkessel, Viehkessel, Marmeladenkessel und dergleichen. Dagegen kommen nicht in Betracht größere eingebaute Kessel für industrielle Zwecke wie Färbereien, Brauereien etc., jedoch find die hierin investierten Kupfermengen laut Verfügung über die Bestandsmeldung und Verwertung von Kupfer in Fertigfabrikaten auf Meldeschein für Kupfer in Fertigfabrikateu meldepflichtig.
Cassel, 29. August. (F a h r p l a n ä n d e r u n g e it zum 1. Oktober.) Der Eilzug 341 Aachen-Hage n- Cassel, der gegenwärtig zwischen Brtlvn-Wald und Scherfede nicht hält, wird nach dem 1. Oktober in Marsberg um 10 Uhr 18 Min. nachts erreichbar sein. Die Züge 640, 8,13 Uhr ab Marburg nach Altenbeckeu und 345,6,51 Uhr ab Altenbecken nach Marburg fallen aus, ebenso die Züge 604, 8,06 Uhr ab Cassel nach Marburg und 601, 10,29 Uhr ab Bestwig nach Marburg. Der Zug 485, ab Marburg 11 Uhr nachts, an Frankenberg 12,22 Uhr nachts füllt gleichfalls aus.
Cassel, 28. August. Ein unverbesserlicher Heiratsschwindler hatte sich gestern in der Person des t>3jüh- rigen Schuhmachers Karl Sch. von hier vor der hiesigen Strafkammer zu vernrüvoiten. Das Verfahren des Angeklagten bestand darin, daß er sich die Zeitungen auf Heiratsgesnche männlicher Personen ansah. Er schrieb dann rührende Briefe an die HeiratSkan- Sidaten, in denen er sich unter angenommenen weiblichen Namen als junge Waise mit 18000 Mark Vermögen vorstellte. Unter der Fuchtel böser Verwandten sehne sie sich nach Fetheit und wollegern einen liebenden Mann mit ihrer Hand beglücken. Es wurde schließlich eine gemeinschaftliche Zusammenkunft verabredet und da von den bösen Verwadten kein Geld zur Reise nach dem Orte des Stelldicheins zu erlangen sei, diese auch nichts von den Plänen des Mündels ahnen dürften, von den Bewerbern eine Reisegeld von 10 bis 80 Mark unter einer Deckadresse verlangt. Acht Heiratslustige gingen auf den Leim und schickten das gewünschte Geld, um am Orte des Stelldicheins vergeblich auf die ersehnte Maid zu warten. Die Strafkamer verurteilte den Angeklagten zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahre sechs Monaten, 300 Mark Geldstrafe, im Unvermögensfalle zu weiteren 20 Tagen Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust.
Hitzerode, 28. August. Der 12jährige Sohn des Steinsetzers K. Schröder hatte vor kurzem im Dorfe eine Tesching-Patronenhülse gefunden. Er hantierte mittelst eines Nagels an derselben herum. Plötzlich explodierte die Patrone und brächte dem Jungen Brandwunden im Gesicht bei. Als der Knabe nach einigen Tagen nicht aus den Angen schauen konnte, wurde ärztliche Behandlung in der UniversitätsAugenklinik zu Göttingen in Anspruch genommen. Es war schon die höchste Zeit, denn sonst wäre das Augenlicht gefährdet gewesen.
Jena, $7. August. Im benachbarten Lichtenhain ist jetzt das Lazarett für Sanitätshunde, das einzige dieser Art in Deutschland eröffnet worden. .Als erste Patienten trafen zwei Sanitätshunde aus Muhthelm (Ruhr) ein, die seit Herbst 1914 in Frankreich tätig waren und bei ihrer Rettungsarbeit erkrankt und. Mit Blumenschmuck versehen, wurden sie dem Lazarett zugeführt, wo sie wieder felddienstfahig gemacht werden sollen.
Jestädt, 28. August. Bei dem Einwohner Hesse in Schambach erschien ein völlig durchnäßter Mann, der in gebrochenem Deutsch um trockene Kleidung, Speise und Trank bat. Man unterzog den Mann einem Verhör und stellte fest, daß es sich um den kürzlich aus Niederdünzebach entflohenen russiischen Gefangenen handelte, der sofort abgeführt wurde.
Burghaun, 27. August. Eine seltene Jagdbeute erlegte dieser Tage Herr Förster Fennel hier, nämlich ein ungefähr 9 Monate altes Stierkalb, das sich schon seit 6-8 Wochen im Forstort Plätzer herumtrieb. Das Kalb gehörte dem Bauer Michel von Malges, dem es entlaufen war. Die Bemühungen, es einzu- fangen, waren vergeblich.
Wetteraussichten für Dienstag den 31. August.
Ausheiternd, trocken, wenig wärmer, nordwestliche Winde.