hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 200.
Freitag, den 27. August
1915
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 24. August 1915.
Die Herrn Bürgermeister und Gutsvorsteher die meine Verfügung vom 23. Juni d. Js. J. No. 1335 — Kreisblatt No. 147 — betreffend Mitteilung der Steuerveranlagung der katholischen Einwohner an den hiesigen katholischen Kirchenvorstand noch nicht erledigt haben, werden mit Frist bis zum 30. d. Mts. hieran nochmals erinnert.
Auch sind bis zum 30. d. Mts. die noch nicht erstattenden Fehlanzeigen an mich einzureichen.
Der Vorsitzende der Einkommensteuer Veranlagungs-Kommission.
I. N o. 1792. I. V.:
Lindemann, Steuersupernumerar.
Hersfeld, den 21. August 1915.
Der Gesellenprüfungstermin für das Bäckerhand- werk findet am 1. Oktober ds. Js. statt.
Die Bäckerlehrlinge des Streifes Hersfeld, welche die Gesellenprüfung ablegen müssen, werden aufgefordert, ihre Anmeldungen bis zum 15. September ds. Js. an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Bäckermeister Heinrich Jäger in Hersfeld einzureichen.
Den Anmeldungen ist beizufügen:
1. Gesuch um Zulassung zur Gesellenprüfung.
2. ein selbstgeschriebener Lebenstauf.
3. das Zeugnis des Lehrmeisters.
4. das Abgangs-Zeugnis der Volksschule.
5. das Zeugnis der Fortbildungsschule, wenn dieselbe besucht worden ist.
6. Der Lehrvertrag.
I. 10063. Der Landrat.
B.:
Frhr. v. Doernberg.
Regierungs-Referandar.
Deutscher Reichstag.
In der Fortsetzung der Beratung über die Anträge des Haushaltsausschusses wies zunächst Abg. Fegter (Fortschr.) auf die Notlage der gering besoldeten Beamten hin und forderte einen Ausgleich der Produzenten- und Konsumenteninteressen auf einer mittleren Linie. Abg. Hestermann (wild), der darauf zu Worte kam, pries in temperamentvoller Rede die Leistungen der Landwirtschaft. Als die Höchstpreise kamen, habe nicht die Landwirtschaft, sondern das Händlertum das Geld verdient. Das Volk sei nicht berechtigt, von der Landwirtschaft zu verlangen, daß sie billiger produziere als sie kann. Die Ausführungen des Redners riefen den lebhaften Widerspruch der Linken und oft stürmische Zustimmung der Rechten hervor und schloffen wirkungsvoll die allgemeine Aussprache. Die Entschließung des Ausschusses auf Schaffung eines Nahrungsmittelamtes wurde mit dem sozialdemokratischen Anträge auf Einsetzung eines Beirates aus Reichstagsabgeordneten angenommen. Auch den übrigen Entschließungen zu den Ernährungsfragen wurde zugestimmt. Die Entschließung, die billigen Kredit für die selbständigen Gewerbetreibenden und Erleichterung der Abtragung der entstandenen Schuld fordert, wurde nach kurzen Ausführungen des Abg. Dr. Böttger (nl.) ebenfalls angenommen. Die Lage der Kaliindustrie gab Anlaß zu kurzer Erörterung. Der Ausschuß hatte einen Antrag angenommen, wonach die Propagnadagelder in diesem Jahre nicht erhoben und der Preis etwas erhöht werden soll. Abg. v. Vrockhansen (kons.) erklärte sich trotz mancher Bedenken damit sowie mit einer Erhöhung der Preise einverstanden. Die Vorlage wurde nach kurzer Erörterung auch in zweiter und dritter Lesung angenommen. Abg. Stücklen (Soz.) begründete zwei Entschließungen betreffend Aenderung der Kriegsbesoldungsordnung, die er einen Eingriff in das Budgetrecht des Reichstages nannte. Schatzsekretär Dr. Helfferich erkannte die Reformbedürftigkeit an; eine Aenderung während des Krieges sei aber unmöglich. Dasselbe betonte stellvertretender Kriegsminister v. Wandel. Abg. v. Kreth (kons.) schloß sich diesem Standpunkte an. Darauf wurden die beiden Entschließungen gegen die Stimmen der Rechten und des Zentrums angenommen. Donnerstag: Aenderung des Reichsvereinsgesetzes, des Gesetzes über den Belagerungszustand-
Hus der Heimat»
* (In je der Gemeinde ein Helden Hain.) Der Minister des Innern von Loebell hat in einem allgemeinen Erlasse eine Anregung zur Schaffung von Heldenhainen gegeben. In dem Erlaß heisst es : „Bon dem Königlichen Gartendirektor Willy Lange tn Ber- lin-Wannsee ist der Vorschlag gemacht worden, das Andenken der in dem jetzigen Kriege Gefallenen durch die Anlegung von Heldenhainen zu ehren. Die Ausführung ist in der Waise gedacht, daß in jeder Gemeinde unter möglichster Anlehnung an die Natur und unter Vermeidung gärtnerischer Ausschmückung
ein Hain geschaffen wird, in dem jeder aus der Gemeinde Gefallene in regelmäßiger Neihenstellung eine Eiche erhält, und der im übrigen mit Wtldgras und Wildblumen bestanden ist. Ein kreisförmiger, zu Gemeindefesten usw. dienender freier Platz mit einer Friedenslinde soll den beherrschenden Mittelpunkt des Hains bilden, während er von einer Schutzpflanzung mit Wall und Graben umgeben wird. Zur Förderung dieses Planes, der in den breitesten Schichten der Bevölkerung großen An klang gefunden hat, ist von Vertretern der verschiedensten Ständen eine „Arbeitsgemeinschaft für Deutschlands Heldenhaine" gegründet worden, deren Geschäftsstelle sich in Verlin-Wannsee, Bismarckstraße 5, befindet. Seine Durchführung muß natürlich den Gemeinden, Vereinen oder den zu diesem Zwecke gebildeten Ortsausschüssen überlassen bleiben; die Arbeitsgemeinschaft will hierbei nur mit Rat und Tat zur Seite stehen und auf eine möglichst einheitliche Gestaltung der Haine, die allzeit Eigentum der Gemeinde bleiben sollen, hinwirken."
* Die Hundstage sind am letzten Montag zu Ende gegangen. Sie gelten schlechthin als die heißesten Tage des Jahres, was ja, da sie inmitten des Hochsommers liegen, eigentlich auch selbstverständlich zu sein scheint. In diesem Jahre kam es freilich anders. Es war eine Zeit fast ununterbrochenen kühlen Regenwetters, das die Sommerferien gründlich verdorben hat. Nun klammert sich unser Hoffen an einen günstigeren Spätsommer, denn es ist nicht gesagt, daß die sommerliche Wärme nun schon endgültig vorüber ist, sie kann sich sehr wohl noch einmal einstellen und auch zu beträchtlicher Hitze führen. Eine wesentliche Aenderung des derzeit herrschenden Witterungscharakters allerdings ist für die nächsten Tage noch nicht wahrscheinlich.
* (Die Sterbeurkunde von Kriegsteilnehmern.) Von juristischer Seite wird geschrieben: In vielen Fällen ist es für die Hinterbliebenen verstorbener Kriegsteilnehmer wichtig und notwendig, eine Sterbeurkunde zu beschaffen. Die Erteilung eines Erbscheines, die Auszahlung von Lebensversicherungen und die Geltendmachung anderer Hinterbltebenenan- sprüche wird meist von der Beibringung einer solchen Urkunde abhängig sein. Wo ist in solchen Fällen die Sterbeurkunde zu erhalten ? Zur Erteilung der Sterbeurkunde ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Sollte er im Deutschen Reiche keinen Wohnsitz gehabt haben, z. B. aus dem Auslande zur Erfüllung seiner Wehrpflicht herbeigeeilt sein, so ist der Standesbeamte des Bezirks zuständig, in dem der Verstorbene geboren worden ist. Da nun die Voraussetzungen, unter denen in Friedenszeiten standesamtliche Urkunden erteilt werden, in Kriegszeiten vielfach nicht vorliegen, sind hierfür in einer Verordnung vorn 20. Januar 1879 besondere Bestimmungen getroffen worden. Darnach erfolgen die Eintragungen ins Sterberegister auf Grund einer schriftlichen, dienstlich beglaubigten Anzeige. Die Anzeige hat von dem Regimentskommandeur oder einem im gleichen Verhältnis stehenden Befehlshaber bezw. von dem Kommandeur des betreffenden Ersatztruppenteils auszugehen. Gehörte der Verstorbene nicht zur Truppe, sondern zu einer militärischen Behörde, so geht die Anzeige von dem Kommandeur oder deren Vorstand der Behörde aus. Sie hat einen Vermerk über die Todesursache zu enthalten und ist zu erstatten, sobald ein Sterbefall durch dienstliche Ermittlung festgestellt ist. Die Hinterbliebenen, die eine Sterbeurkunde benötigen, werden also, wenn die dienstliche Anzeige an den Standesbeamten nicht schon erfolgt ist, die erwähnten militärischen Dienststellen um Vermittlung der Anzeige zu ersuchen haben. Zweckmäßig sind dabei alle Mitteilungen, die ihnen über den Tod ihres Angehörigen zugegegangen sind, beizufügen oder nähere Angaben darüber zu machen, damit die erforderlichen dienstlichen Ermittlungen rasch erledigt werden können. Nach der Lage der Sache werden bei diesen Verfahren trotz aller Vorsicht der militärischen Dienststellen Irrtümer nicht zu vermeiden sein. Mancher Todgeglaubte wird nach Friedensschluß aus feindlicher Gefangenschaft zurückkehren. In solchen Fällen haben die Standesbeamten auf dienstliche Anzeige des Militärbefehlshaber hin das Register ihrer Aufsichtsbehörde zur Berichtigung vor- zulegen. Könnte doch recht oft von diesen Berichtt- gungsverfahren Gebrauch gemacht werden!
* (Eine Wa rnung.) Es wird darauf Htnge- gewiesen, daß in letzter Zeit verschiedentlich feindliche Agenten versucht haben, die Stellung von Truppenteilen dadurch zn ermitteln, daß fie sich, besonders durch den Fernsprecher, angeblich im Auftrag hoher stehender Persönlichkeiten bei Familien nach deren tm Felde befindlichen Angehörigen sowie nach dem Truppenteil und Aufenthaltsort er fündigen Es wird daher dringend davor gewarnt, in solchen Fallen irgend welche Auskunft zu erteilen. Vielmehr muy versucht werden, durch sofortige Anfrage bei dem betreffenden Fernsprechamt festzustellen, von welcher Stelle aus die Anfrage erfolgte. Alle auf diesen Zweig der Spionage bezüglichen Wahrnehmungen sind ferner ungesäumt den Polizeibehörden mitzuteilen.
* (S c u ch e n n a ch r i ch t e n :) Im Regierungsbezirk Cassel herrscht gegenwärtig die Maul- und
Klauenseuche in 13 Kreisen mit 29 Gemeinden und 85 Gehöften, die Schweinepest bezw. Schweiueseuche in 6 Kreisen mit 9 Gemeinden und 9 Gehöften. Die Maul- und Klauenseuche wird neuerdings gemeldet aus Fttrstenau und Zwergen, die Rvtlaufseuche (Schweine) aus Rvtenburg a. d. F. und Brakel.
§ Hersseld, 26. August. (Hessischer Volksschu l- l e h r e r - V e r e t n. Die diesjährige Vertreter-Versammlung des Hessischen Volksschullehrer-Vereins findet voraussichtlich am 29. September d. Js. in Bebra statt.
Hersfeld, 26. August. (B e l e u chtetFlur u n d Treppeu!) Die Tageslänge geht im August merklich zurück. Deshalb seien die Hausbesitzer daran erinnert, daß sie die Hausflure, Treppeu und die nicht abgeschlossenen Korridore von Beginn der Dunkelheit bis zur Schließung deö Hauses mit hinreichender Beleuchtung zu versehen haben. Der Beginn der Beleuchtung richtet sich nach der Jahreszeit. Es ist eine falsche Auffassung, daß die Beleuchtung erst am 1. Okt. zu beginnen braucht.
Herleshausen (Hellen-Nassau), 24. August. Die Vorarbeiten für die Verlegung des staatlichen Vvll- blutgestüts von Graditz nach dein vom preußischen Staat angekauften Gut Altenfeld haben auch in der Krtegszeit einen raschen Verlauf genommen. Eine Reihe Neubauten ist entstanden, und bedeutende Um= bauten wurden vorgenommen. Auch die Anlagen der Fohlenweiden ist in planvoller Weise eingeleitet worden, ebenso der Bau der Zugangsstraße von Herleshausen nach Altenfeld, für den der Staat einen Zuschuß von 18 975 Mk. zu leisten hat. In diesem Jahre sollen noch drei weitere Gebäude neu in Angriff genommen werben und zwar je ein Wohnhaus für den beamteten Kgl. Roßarzt und den Rendanten und ein großes Arbeitersamilienhaus. Der Zeitpunkt der Belegung des neuen Gestüts zu Altenfeld ist noch nicht genau bestimmt, doch dürfte sich diese noch bis zur vollständigen Fertigstellung im Jahre 1916 Hin- ausschieben. Die gesamten baulichen Anlagen erfordern einen Kostenaufwand von mehr als einer Million Mark.
Erfurt, 25. August Eine Spukgeschichte fand dieser Tage vor der Erfurter Berufungskammer ihr gerichtliches Nachspiel. Ein Landwirt in Grafinau wurde in letzter Zeit wiederholt nachts durch Klopfgeister aus dem Schlaf gescheucht. Es klopfte immer wieder an das Hoftor, aber von dem Geist war keine Spur zu sehen. Da der Heimgesuchte aber nicht an Getster- spuk glaubte, so beschloß er, der Sache auf den Grund zu gehen. Er stand nachts Posten, und richtig, gegen 1 Uhr ging das Gepolter wieder los — aber wieder ließ sich nichts blicken. Beherzt ging der Bauersmann an das Tor, und nun entdeckte er das Geheimnis: Ein großer Backstein schwebte angeschnürt an der Türklinke. Von ihm führte eine Schnur über die Straße zu einem Holzstoß, hinter dem die Klopfgeister hockten und durch Ziehen an der Schnur den Spuk verursachten. Einer der „Geister" entfloh, den andern erkannte der Landwirt im Hellen Mondschein als den Maurer Otto Büschel aus Gräfinau. Anstatt nun bei dem ihm zugegangenen Strafmandat in Höhe von 2 Mk. sich zu beruhigen, erhob der Bestrafte Einspruch und legte auch noch gegen das Bestätigungsurteil des Schöffengerichts in Gehren Berufung ein. Die Erfurter Strafkammer verwarf nach längerer Verhandlung die Berufung. Dem Verurteilten erwachsen durch den Rechtsanwalt, Zeugen, Termine und Weise gegen 200 Mark Kosten. Ein teurer Spuk!
Eisenach, 25. August. Eine Freudenbotschaft traf dieser Tage bei der Frau des Bäckers Fritz Kratsch, hier, ein. Der Mann kämpfte als Ersatz-Reservist in den Reihen eines Reserve-Jnfanterie-Regimcuts auf dem östlichen Kriegsschauplatz und war nach einer Nachricht seines Vorgesetzten am 13. Juli gefallen. Am 22. Juli traf auch die amtliche Bestätigung vom Tode Kratschs und die ihm zustehende Löhnung iifw.jwn der Bataillonskassenverwaltung ein. Die freudigste Ueber- raschung brächte uun dieser Tage eine Karte, in der von dem Totgeglaubten mitgeteilt wird, daß er sich in russischer Gefangenschaft befindet und wohl unb munter ist.
Klostermaunöfeld, 24. August. Eine hiesige Frau hatte durch Notierung des Datums ihre Brotkarte gefälscht und sich auf diese Weise 4 Pfund Brot mehr erschwindelt. Das Urteil des Eisleber Schöffengerichts lautete auf eine Woche Gefängnis.
Dippach, 24. August. Weil sie in ihrem Haushalte übermäßig viel Mehl verbrauchten und sich dadurch gegen die vom Bundesrat erlassenen Bestimmungen vergingen, wurden der Landwirt Georg Roß aus Dippach und dessen Ehefrau zu 10 bezw. 30 Mark Geldstrafe verurteilt.
Fulda, 25. August. Gestern nacht schlichen sich zwei etwa achtjährige-Schüler von hier in einen Berkaufs- stand am Krammarkt und stahlen für ungefähr 85 Mk. Hemden, Taschentücher und dergl. Als sie mit ihrer Beute heimwärts zogen, begegneten sie der Schutz- mannspatrouille, die sich der kleinen Spitzbuben samt ihrer Beute annahm.