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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^|^ für den Kreis Hersfeld

Wlher Krmblatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 197.

Dienstag, den 24. August

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 16. August 1915.

Die diesjährige Herbst - Gesellenprüfung im Schneiderhandwerk findet Donnerstag, den 7. Oktober ds. JA nachmittags 3 Uhr, Neumarkt 29 statt.

Anmeldungen hierzu sind unter Erreichung von

1. eines selbstgeschriebenen Lebenslaufs,

2. Zeugnis des Lehrherrn,

3. Zeugnis der Fortbildungsschule,

4. Nachweis der Eintragung in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer bis zum 15. September ds. Js. an den Vorsitzenden des Gesellenprüfungsaus- schusses, Obermeister Wilhelm Hild Neumarkt 29 hier, einzureichen.

I. 9699. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 19. August 1915.

In Schlotzau, Kreis Hünfeld, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

I . 9856. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Deutscher Reichstag.

Der Reichstag befaßte sich am Sonnabend mit den Entschließungen und Anträgen des Haushaltsaus­schusses. Vorher erklärte Abg. Dr. Liebknecht (Soz.), daß er Wert auf die Feststellung lege, daß er am Frei­tag gegen die Kriegskredite gestimmt habe. Das Haus antwortete mit großem Gelächter. Folgende Ent­schließungen des Haushaltsausschusses standen zur Erörterung: 1. Eine Zentralstelle für Lebensmittel­versorgung zu schaffen und in diese Mitglieder des Reichstags nach der Fraktionsstärke zu berufen. 2. Die Zulassung von Strafbefehlen auch auf Vergehen gegen den § 9 des Belagerungszustandgesetzes auszu- dehnen und dessen Strafsatzung durch Geldstrafen neben Gefängnisstrafe zu erweitern. 3. Gewisse Verstöße gegen das Gesetz mit Gefängnis oder Geld zu bestrafen. Eine Reihe von Anträgen empfahl der Ausschuß als Material zu überweisen. Berichterstatter des Aus­schusses war Abg. Graf v. Westarp (fünf.). Er gab dem lebhaften Bedauern des Ausschuffes über die Preissteigerungen Ausdruck, jedoch können nur ein­gehende Aufklärungen über den Grund der «Preis­steigerungen eine Aenderung schaffen. Ungerecht sei es, der Landwirtschaft die Schuld zuzuschieben, gerade sie lege Wert darauf, daß die wahre Quelle der Preis­steigerung zutage komme. Die Spannung zwischen Getreide- und Mehlpreis könne der Landwirtschaft nicht zur Last gelegt werden. Ihr müssen aber auch die Futtermittel zu angemessenen Preisen zugänglich gemacht werden. Abg. Quark (Soz.) bezeichnete die vom Ausschusse vorgeschlagenen Maßnahmen als un­zulänglich und empfahl die Annahme der von seiner Partei beantragten Entschließung, die eine Herabsetzung der Getreidehöchstpreise, eine Zentralstelle für Lebens­mittel, sowie Höchstpreise für Fleisch, Milch, Fette, Hülsenfrüchte, Gemüse und Obst verlangte. Abg. Giesberts (Ztr.) hielt einen eisernen Willen für not­wendig, um alle Mißstände abzustellen. Ungerecht sei es, einen einzeln Stand, die Landwirtschaft, dafür ver­antwortlich zu machen. Ihr gebühre vor allem wärmster Dank. Als Redner die Ausfuhr von Obst nach Holland anführte, antwortete Ministerialdirektor Müller, daß es sich hier um ein Märchen handle,' eine solche Ausfuhr kann bei der sorgfältigen Ueberwachung der Grenze nicht stattfinden. Nunmehr nahm Staats­sekretär Dr. Delbrück das Wort, um wenigstens zu einzelnen Fragen Stellung zu nehmen. Er erörterte ausführlich die Beschlaguahme, die sich nur für ge­wisse Artikel durchführen lasse, und die Festsetzung von Höchstpreisen, die nicht immer zum gewünschten Ziele führe. Ein Gesetzentwurf über Einführung von Richt­preisen sei in Vorbereitung. Der gemeingefährliche Wucher müsse energisch bekämpft werden; gesetzgeberische Maßnahmen seien in Vorbereitung. Die Wucherer müßten bis an ihr Lebensende ge- brandmarkt werden!" rief der Staatssekretär aus und weckte damit die lebhafte Zustimmung des Hauses. Bezüglich der Kartoffeln müsse erreicht werden, daß im Herbst ein genügender Vorrat vorhanden sei und zu angemessenem Preis zur Verfügung steht. Gelingt dies nicht, dann müsse zu Höchstpreisen und schließlich zur Beschlagnahme geschritten werden, so unvoll­kommene Mittel das auch sein.

Aus der Heimat«

* (Gegen die Schwätzer.) Das stellv. Generalkommando teilt uns folgendes mit: Es ist kaum glaublich, daß es angesichts der herrlichen Groß­taten unserer Heere immer noch Leute gibt, die sich zur Verbreitung^der wahnwitzigsten und dümmsten Gerüchte bemüßigt fühlen. Und doch gingen gerade in diesen Tagen wieder solche Gerüchte um: Warschau sei in die Luft gesprengt, General von Linsingen mit seiner Armee gefangen und was dergleichen Albern­

heiten mehr sind. Das stellv. Generalkommando ist gebeten worden, diesen Gerüchten zur Beruhigung der Bevölkerung entgegenzutreten - es schätzt aber den ge­sunden Sinn der Bevölkerung viel zu hoch ein, als daß es eine solche Berichtigung für erforderlich er­achten sollte. Wer es vorzieht, anstelle der wahrheits- getreuen Berichte unserer Obersten Heeresleitung dem Unglücksgeschwätz männlicher und weiblicher Klatsch­basen sein Ohr zu leihen, dem ist nicht zu helfen,' dem würde auch eine Erklärnng des stellv. General­kommandos nichts nützen. Dieses wird deshalb auch weiterhin von solchen Berichtigungen grundsätzlich absehen. Der Bevölkerung aber möchte es empfehlen, den Schwätzern nicht die vielleicht richtigste und nächst­liegende Antwort zu erteilen, da dies eine Bernr- teilung wegen Körperverletzung zur Folge haben könnte, wohl aber sie rücksichtslos zur Anzeige zu bringen, damit ihnen durch eine gerichtliche Bestrafung wegen groben Unfugs ihr jammervolles Handwerk gelegt werden kann.

* (Das Ausmahlungsverhältnis für Brotge­treide.) Mit Zustimmung des Kuratoriums der Reichsgetreidestelle wird das Ausmahlungsverhältnis für Brotgetreide von jetzt ab auf 75 vom Hundert herabgesetzt. Die Herabsetzung bewirkt eine Ver­besserung des Brotes und vermehrt die abfallende Kleie. Die zulässige Verzehr-Menge, welche einschließ­lich der Mehrration für Vermehrernährungsbedürftige 220 Gramm auf den Kopf der Bevölkerung betrug, wird auf 225 Gramm festgesetzt. Eine wesentliche Er­höhung wird voraussichtlich vor Beginn des Winters eintreten, wenn die Feststellung der Getreidemenge der diesjährigen Ernte abgeschlossen ist. Wie schlecht geht es doch dem armen Deutschland! Nachdem es länger als ein Jahr Krieg geführt hat und wie unsere Feinde behaupten dem Verhungern nahe ist, kann jetzt das auch bisher gute Mehl erneut ver­bessert und eine Erhöhung der Brotration ins Auge gefaßt werden!

* (Die diesjährige Herbstöungu n öj Er­wiesenermaßen kann eine ante Düngung mit Kalt und Phosphorsäure den fehlenden Stickstoff bis zu einem gewissen Grade ausgleichen, indem sie die Pflanzen stickstoffhungrich macht und so befähigt, schwerlöslichen Stickstoff aufzunehmen, den sie sonst nicht ausgenommen hätten. Neben Phosphorsäure ist daher in diesem Jahre eine reichliche Kalidüngung überall zu empfehlen, zumal die Kalisalze billig sind, sich daher sehr gut rentieren.

* Die Brombeerenernte hat begonnen. Mit der Frucht verhält es sich so wie mit den wild wachsenden Himbeeren. Sie reift nicht mit einem Male, sondern es vergehen Wochen, bis alle Früchte zur Reife ge­langt sind. Man kann beispielsweise noch im Spät­herbst reife Brombeeren an den Büschen hängen sehen, auch wenn die Büsche schon ihr Laub verloren haben.

* (Wollsachen für dieTruppe n.) Wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, ist der Bedarf an Handschuhen, Pulswärmern und Kopfschtttzern für unsere Truppen für einen etwa kommenden Winter­feldzug gedeckt; die übrigen Wollsachen (Strümpfe u. a.) können in mäßigen Grenzen auch fernerhin her­gestellt werden.

§ Hersfeld, 23. August. Es ist eine neue Bekannt­machung erschienen, die sich mit der Veräußerung und Verarbeitung von B a u m w o l l e, Baumwollallfällen und Baumwollgespinnsten befaßt, soweit es sich nicht um Vorräte handelt, die nach dem 15. Juni 1915 aus dem Ausland eingeführt sind. Nach dieser Bekanntmachung sind alle Nichtverarbeiter (Händler usw.) von Baumwolle und Baumwollab- gängen genötigt, innerhalb 2 Wochen ihre Bestände an Baumwollspinnereien oder sonstige Selbstverar- beiter zu veräußern. Geschieht dies nicht, so sind nach 2 Wochen Baumwolle und Baumwollabgänge bei ihnen beschlagnahmt. Vom 14. August an ist ferner das Verarbeiten von Baumwolle und Baum- wollabgängen verboten, wenn es sich nicht um Auf­träge der Heeres- oder Marineverwaltung handelt, deren Vorliegen nachgewiesen werden muß. Aller­dings können die Baumwollspinnereien noch in der Zeit vom 14. August bis 4. September zu beliebiger Verwendung ihre Gespinnste herstellen. Aber während dieser Zeit darf ihre Erzeugung insgesamt (also ein­schließlich der Heeres- und Marineaufträge)) nur V» der Erzeugung ihres gewöhnlichen Betriebsumfanges betragen. Die während dieser Zeit hergestellten Ge­spinnste sind ebenfalls beschlagnahmt, soweit sie nicht zur Erfüllung von Aufträgen der Heeres- oder Marine­verwaltung dienen. Ueber diese beschlagnahmten Ge­spinnste ist ein genaues Verzeichnis zn führen und eine Anzeige zu erstatten. Um einen Austausch der verschiedenen Sorten von Baumwolle unter den Selbst- verarbeitern herbeizuführen, ist bei dem Königlich Preußischen Kriegsministerium eine Ausgleichstelle für Baumwolle geschaffen worden. Die Bekanntmachung enthält noch eine ganze Reihe nähere Bestimmungen, so über eine erforderliche Meldung über den Betriebs­umfang der Spinnereien, über Baumwolle, die in anderen Betrieben als Spinnereien vor Veröffentlich­ung der Bekanntmachung bereits in Arbeit genommen

war und über in solchen Betrieben zu beliebiger Ver­wendung freigegebene Mengen. Der Wortlaut der Bekanntmachung kann bei dem Könglichen Landrats­amt nnd der Polizei-Verwaltung hier eingesehen werden.

§ Hersfeld, 23. Aug. Kriegsberichte, die in Feldpostbriefen, Tagebüchern oder ähnlichem enthalten sind, bieten oft wichtige Anhaltspunkte für die angen- blickliche Beurteilung der Kriegslage wie für die spätere Geschichtsschreibung, gehn aber unbenutzt verloren, weil sie nicht den zuständigen Stellen übermittelt werden. Die für die Sammlung solcher Berichte zu­ständige Stelle, ist in unserer Provinz das Rektorat der Universität Marburg. Es wird gebeten, dorthin fort­laufend möglichst bald alle Briefe und sonstigen Schriftstücke, die ein allgemeineres Interesse haben, ein- zusenden, möglichst in der Urschrift, die auf Verlangen zurückgcgeben wirb, allenfalls anch in Abschrift. Ge­eignete Teile daraus sollen and) jetzt schon veröffent­licht werben; die Einsender mögen deshalb angeben was sie aus irgendwelchen Gründen nicht veröffent­licht haben wüsten. Es ist zu hoffen, daß die Bewohner unserer Provinz dieser Aufforderung in weitem Um­fange nachkommen werden.

) :( Hersfeld, 23. August. (Hauskri e g.) Am Sonnabend geriet in einem Hause in der Klausstr. ein Ehepaar in Wortwechsel, wobei der Mann gegen seine Frau sehr tätlich vorging. Eine andere im gleichen Hause wohnende Frau wollte der bedrohten Frau zu Hilfe eilen, wobei sie mit einer Schüssel einen Schlag gegen den Kopf erhielt, sodaß sie be­wußtlos zusammenstürzte und eine erhebliche Ver­wundung davon trug. Hoffentlich wird der allzu- schlagfertige Ehemann bald eines besseren belehrt werden.

Fritzlar, 22. Augnst. Bei Erneuerungsarbeiten im hiesigen Dom fand man eine in der Wand ver­mauerte Glocke aus dem fünfzehnten Jahrhundert.

Vad^Pi-rmnnt, 22. DcgM. Beim Böllerschießen zur Feier des Falles von Nowo-Georgtewst wurde ein junger Bursche Namens Schure im Gesicht und an den Händen durch einen Schuß schwer verletzt. Die Augen dürften dem Unglücklichen erhalten bleiben. Vor einigen Jahren verlor hier bekanntlich beim Böllerschießen ein Gärtnerlehrling das Augenlicht.

Mühlhansen, 21. August. Drei Stock hoch herab­gesprungen ist eine hier wohnende Ehefrau, deren Mann im Felde steht. Die bedauernswerte Frau war unter dem Drucke der Verhältnisse gemütskrank ge­worden und hat in diesem Zustande den verhängnis­vollen Schritt getan. Ihre Verletzungen waren gering, doch mußte sie wegen ihres Geisteszustandes einer Heilanstalt zugeführt werden.

Eisenach, 21. August. Der Wilderer Max Behr ist von Gotha, wo seine Verhaftung erfolgte, vor einigen Tagen nach Eisenach überführt worden. Er hat eingestanden, daß er in den Eisenacher Forsten gewildert hat. Bet Herleshausen will er einen Reh­bock erlegt haben. Im übrigen spielt er den Unzu­rechnungsfähigen. Daß Behr ein ganz schwerer Junge ist, zeigt sein langes Strafkonto. Er hat im ganzen nicht weniger als 42 Jahre Zuchthaus- und Gefängnisstrafen erhalten, von denen er erst in den letzten Jahren den Rest verbüßte. In Eisenach und Umgebung hat er eine große Anzahl Einbrüche aus­geführt.

Wir Hären,

Wir haben geritten und haben gejagt, Schon früh eh' der goldene Morgen getagt.

Wir haben erforschet und haben erspäht Den Feind, der uns zwang, daß wir Blut ausgesat.

Wir haben durchsuchet manch feindlichen Ort, Das Handwerk geleget der Franktireur dort.

Wir haben gemeldet und haben bedroht Den Feind, der uns sandte Verderben und Tod.

Wir haben Attacken geritten voll Mut, Und färbten die Felder mit feindlichem Blut.

Wir haben gesungen und haben gelacht, Trotzdem die Granaten rings um uns gekracht.

Wir haben geopfert und haben entbehrt Das Vaterland 1000 fach solches ist wert.

Wir haben gefunden und haben gesehn Kameraden, im Schmerze sie mußten vergehn.

Wir haben betrauert und haben beweint Gefallne, die wir in den Gräbern vereint.

Wir haben geschossen und haben gewacht In schützenden Gräben bet Tag und bei Nacht.

Wir haben erstürmet und haben besiegt Den Feind, von dem mancher begraben schon liegt.

Wir haben gekämpfet und immer erreicht, Was von uns erwartet, es ward uns nicht leicht. Hersfeld. Max Bauer, Ober-Postschaffner.