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Hers Wer Tageblatt

Amtlicher Anzeiger ^^ für den Kreis Hersfeld

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * . «

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei jWt^H tjWF Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

. # f . ii Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im s

RM§lWtt amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­

holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittag».

Nr. ISO

Mittwoch, den II, August

1915

Amtlicher Teil.

Ruf Grund des § 9 b. des Preußischen Gesetzes uom 4. Juni 1851 in Verbindung mit Artikel 68 der Neichsverfassuug wird für die Dauer des Kriegszu­standes folgendes

Verbot

erlassen:

Die Veräußerung von Fabrikativusverfahren, Patenten, wie sonstigen gewerblichen Schutzrechten, welche einem Ausfuhrverbot unterliegende Gegen­stände betreffen, nach dem Ausland wird verboten.

Zuwiderhandlungen werden, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Cassel, den 26. Juli 1915.

Der stellvertr. Kommandierende General des XL Armeekorps, gez. von Haugwitz.

* * *

Hersfeld, den 3. August 1915.

Wird veröffentlicht.

1. 9241. Der Landrat.

X V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessvr.

Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit §§ 4 und 9 des Preußischen Ge­setzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Be­zirk des 11. Armeekorps nachstehendes

Verbot erlassen:

Die Anfertigung von Schmuckgegenständen aus kupfernen Führungsbändern, die von Artilleriege- schossen herrühren, die Aufforderung zur Einsendung solcher Führungsbänder zu diesem Zweck, sowie das Anerbieten der Herstellung derartiger Schmuckgegen- stände wird verboten.

Zuwiderhandlungen werden, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Cassel, den 26. Juli 1915.

Der stellvertr. Kommandierende General des XL Armeekorps, gez. von Hangwitz.

* * *

Hersfeld, den 3. August 1915.

Wird veröffentlicht.

i. 9240. Der Landrat.

v. Hedem a n n, Reg.-Assessor.

Berlin W. 9, den 11. Juli 1915.

Leipziger Platz 10.

Durch die allgemeinen Verfügungen vom 20. März ds. Js. in 1829 II. Ang./l A III a/e 5437. II. Ang. nud vom 15. Juni ds. Js. m 4344/ I A III e 11382 sowie durch die allgemeine Bekanntmachung vom 9. Juni ds. Js. t ^ III e 7651/ III 3948 habe ich schon wiederholt auf die Bedeutung des Laubheus oder Futterreisigs für die Ernährung des Viehs hinge­wiesen und die Königliche Regierung zugleich ermäch­tigt, solches Reisig aus den Staatsforsten nach Bedarf abzugeben; das Trocknen dieses Materials aber, so­weit es nicht grün verfüttert werden sollte, in der Regel den Käufern zu überlasten. Die herrschende Trockenheit veranlaßt mich, den Königlichen Regie­rungen in Ergänzung jener früheren Verfügungen nunmehr zur Pflicht zu machen, mit tunlichster Be­schleunigung und unter Heranziehung aller erreich­baren und bei den landwirtschaftlichen Erntearberten entbehrlichen Arbeitskräfte, unter Umstanden auch unter Verwendung von Kriegsgefangenen, wenn solche überwiesen werden können, in den Laubholzbestanden der Staatsforstreviere, unbeschadet der früher ange­ordneten und auch fernerhin in erster Linre zu be­treibenden Reisig-Abgaben, möglichst große Mengen von Futterreisig auch auf Kosten der Verwaltung zu gewinnen, zu trocknen und für den späteren Vertäut aufzubewahren. ... - , . .,

Die Gewinnung von Futterrerstg ist auch da mit allen zur Verfügung stehenden Kräften durchzufuhren, wo die Futtermittel der nächsten Umgegend einer Er­gänzung nicht bedürfen. Das Futterrerstg steht an Nährwert im allgemeinen dem Wiesenheu nicht nach und verträgt dementsprechend auch eine weitere Ver­frachtung mit der Eisenbahn.

Ueber die zur Verfütterung vorzugswerse geeig­neten Laubhölzer, über die Bestände, denen das Rel- sig entnommen werden kann, über dre Notwendigkert, das Reisig möglichst früh im Sommer zu jchneiden und beim Trocknen ebensowohl vor direkter Sonnenbe­strahlung als vor Regen zu schützen, tit in den oben angeführten früheren Verfügungen schon das Erforder­liche mitgeteilt worden. . .

Das Schneiden des Reisigs wird über den Monat August hinaus nicht ausgedehnt werden dürfen.

Das geschnittene grüne Reisig ift, mit den Ab­schnitten nach unten, mit den Spitzen nach oben, tu mäßig starke, handliche Bunde lose einzubinden und in diesen sodann auf die Abschnitte zu ftellenden und nach Bedarf umzusetzenden Bunden zu trocknen. Ist

das Reisig gut trocken geworden, was auch bei gün­stigem Wetter in der Regel etwa 14 Tage in Anspruch nehmen wird, und kann es nicht unter Dach anfbe- wahrt werden, so ist es in Mieten zusammenzu- bringen.

Die den äußersten Ring der Miete bildenden Bunde müssen mit den Abschnitten nach außen und so ge­schichtet werden, daß die Reisigspitzen etwas höher liegen als die Abschnitte.

Die Mieten sind an zur Abfuhr bequemen Stellen möglichst so zu setzen, daß sie nach der Wetterseite hin im Schutz eines höheren Bestandes, nicht aber unter dessen Traufe stehen.

Bis zum 15. September d. J. erwarte ich die Vor­lage einer Nachweisung von den in jeder Oberförsterei Ihres Bezirkes grün abgegebenen und von den durch die Verwaltung getrockneten und noch zur Verfügung stehenden Futterreisigmengen (nach Raummetern).

Die Bestimmung über die demnächstige Verwer­tung des Futterreisigs behalte ich mir vor.

Ich habe zur größeren Beschleunigung den Ober­förstereien einen Abdruck dieser Verfügungen unmittel­bar zugehen lassen. J. Nr. in 4785/1 A in e 11706. Ministerium für Landwirtschaft Domänen und Forsten.

J. V.: Küster.

Hus der Heimat«

* )T o d e sst r a f e bei B r a n d st i f t u tt g.) Das Getreide ist geerntet; da ist es am Platze, darauf hin- zuweisen, daß vorsätzliche Brandstiftung während des Krieges mit dem Tode bestraft wird.

* Die Bekanntmachung der K up fe r -, M e s s i n g- u. R e i n n i ck e l b e s ch l a g n a h m e hat verschiedene Zweifel aufkommen lassen. DerTag" löst diese so: Es handelt sich bei der jetzigenBeschlagnahme" um Wirtschaftsgegevstände, Gesä ne für Küchen und Backstuben, Koch- und Badeemrichtungen aus Kupfer, Messing, Reinnickel und Kupferlegierungen, wie Rot­guß, Tombak und Bronze. Kunstgegenstände und kunstgewerbliche Gegenstände, wie z. B. Tafelaufsätze, Wandteller, Beleuchtungskörper aus den eben ge­nannten Metallen unterliegen nicht der Beschlagnahme, da bei einem kunstgewerblichen Gegenstand der durch die Verordnung festgesetzte Uebernahmepreis wett unter dem wirklichen Wert der Gegenstände stehen und eine Beschlagnahme der kunstgewerblichen Gegen­stände zu einer Fülle von Befreiungsgesuchen auf Grund des § 4 der Verordnung führen würde. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, welche Gegen­stände unter die Verordnung fallen, führt § 2 der Ausführungsbestimmungen folgende Gegenstände namentlich auf, die der Beschlagnahme nicht unterliegen: Tee-, Kaffee- und Milchkannen, Kaffee- und Teemaschinen, Zuckerdosen, Teeglashalter, Menagen, Messerbänke, Zahnstochergestelle, Tafelauf­sätze jeder Art, Tafelgeschirre (von deuen jedoch Ser- vierbretter gemäß der Verordnung betroffen werden), Rauchservice, Säulenwageu, Speiseschränke, Schank­tischarmaturen, Badeöfen mit einem Wort: die einfachen Wirtschaftsgegenstände werden betroffen, die kunstgewerblichen nicht. Natürlich kann bei der frei­willigen Ablieferung gegen Barzahlung jeder von seinem Eigentum an Kupfer-, Messing- oder Nickel­gegenständen bringen, was ihm beliebt.

* iPoft verkehr mit Polen.) In dem be­setzten Gebiete von Polen nehmen alle Orte der Kreise Bendzin, Czenstochau, Kalisch, Kolo, Konin, Lodz, Nieszawa, Lask-Pabianice, Sieradz, Slupca, Turek, Wielun und Wloclawek an dem Postverkehr mit Deutschland teil. Für Orte ohne Postanstalt ver­mitteln die deutschen Postämter der Reichshauptorte den Verkehr - nach dem Kreise Slupca besorgt die Vermittlung das Postamt in Konin, nach dem Kreise Turek das in Kalisch, nach dem Kreise Nieszawa das in Wloclawek. In der Aufschrift der Sendungen ist stets der Name des Kreises anzugeben.

* (3uläff tg te i t von Drahtungeu ins Feld.) Nach den für die Prüfungsstellen erlassenen Bestimmungen dürfen Drahtungen ins Feld nur in dringenden Angelegenheiten befördert werden. Die Dringlichkeit muß der Absender nachweisen, am zweckmäßigsten durch Vorlegung von Urkunden särtz- lichen Zeugnissen, Bescheinigungen von Behörden und deral.) Zu den dringlichen Angelegenheiten können nicht ohne weiteres Mitteilungen wie der Tod ent­fernterer Angehöriger (Großeltern, Verschwägter) oder die Erkrankung von Familten-Angehörigen gerechnet werden. Ohne eine nähere und beglaubigte Be- aründung, daß und warum diese Mitteilungen unbe- dinat dringlich sind, müssen derartige Drahtungen als unzulässig zurückgewiesen werden. Die Drahtungen sind brieflich, nicht drahtlich, der Prüfungsstelle zu übermitteln, unter Beifügung der Gebühren, welche für die Adresse 50 Pfg., für jedes Textwort fünf Pfg. betragen.

*)Neue Erkennungsmarken.) Zur Er­leichterung der Feststellung der Persönlichkeit sind vom Kriegsmintsterinm neue Erkennungsmarken für die

Mannschaften eingeführt worden. Die Marken er­halten künftighin Vornamen und Familiennamen, den letzten Wohnsitz, das Geburtsdatum des Trägers und ferner von dem Ersatztruppenteil, bei dem dieser ausgebildet wird, dessen Bezeichnung, die Kompagnie und die KriegSstammrollennummer. Beim Eintritt in den Feldtruppenteil wird auf der ungefähr 7 Zentimeter breiten und 5 Zentimeter hohen Marke die Bezeichnung des Feldtruppenteils, die neue Stom« paguie- und KriegSstammrollennummer ^^^^u^^^^^^. Bei Versetzung zu einem anderen Truppenteil wer- den die Daten des alten durchschlagen und die neuen angebracht.

):( Heröfeld, 10. August. Gestern mittag zwischen 1 bis 3 Uhr wurde auf Bahnhof Süd eingebrochen und aus der Stationskasse 79.50 Mk. entwendet. Der Täter konnte bis jetzt noch nicht ermittelt werden.

Cassel, 9. August. DieAusstelluug für Ver- wundeten- und Krankenfürsorge" in Cassel wurde gestern, an ihrem letzten Tage, von 7500 Personen be­sucht. Die von Tag zu Tag zusehends bis zu der eben genannten Rekordztffer gestiegene Besucherzahl zeigt, was die einzigartige Kriegsveranstaltung, die nun hier zuende gegangen ist, den Wünschen unb Be­dürfnissen eines sehr großen Teiles der Bevölkerung Genüge getan hat. So schließt die Ausstellung mit einem vollen Erfolg. Der dem starken Besuch ent­sprechende überaus hohe Reingewinn der Ausstellung, über den der Öffentlichkeit noch nähere Mitteilungen von der Ausstellungslettuilg zugehen werden, fließt der Casseler Kriegsfürsorge zu. Die Ausstellung wandert nunmehr nach einer Reihe weiterer deutscher Großstädte, zunächst nach Breslau und Danzig und dann wieder nach dem Westen des Reiches, wo sie zu­erst in Bochum veranstaltet werden wird.

Veckerhagen, 8. Aug. Das Gefängnis des Amts­gerichts Veckerhagen hat im ganzen Jahre 1914 leer gestanden.

Marburg tW.), «. Augitst. ^egen eines im War- burger Kreisblatt erschienenen sehr vernünftigen Protestes gegen die unerhörten Butterpreise (2,10 Mk.) hat bereits der Aufsichtsrat einer hierher liefernden Molkerei beschlossen, keine Butter mehr nach Marburg zu liefern, und dies den hiesigen Kanfleuten mittetlen lassen.

Gotha, 9. August. Die Ehefrau des Schlossers Pfeiffer trat ihrem Manne wegen dessen angeblicher Untreue bei seiner späten Heimkehr mit einer Schuß­waffe entgegen und schoß ihn nieder. Nachdem sie die Leiche mit einem Teppich zugedeckt hatte, schrieb sie einige Abschiedsbriefe und brächte dann ihren vier im Bette liegenden Kindern Schnitte in den Hals bei. Als Hausbewohner, welche durch die Unruhe in der Pfeiffer'schen Wohnung aufmerksam gemacht worden waren, in diese einbrnugen, schloß die Frau sich ein und brächte sich ebenfalls eine tiefe Schnittwunde am Halse bei. Von den ins Krankenhaus geschafften Kindern ist unterwegs eins gestorben, zwei sind in Lebensgefahr, während das vierte und die Mutter leichter verletzt sind.

Warschau gefallen.

Nun flattern über Polens Königsstadt

Die schwarz-weiß-roten Siegesfahnen!

Prinz Leopold sie schnell bezwungen hat, Der würd'ge Enkel großer Ahnen!

Das war ein wundervoller Siegeszug

Von Lemberg bis nach Polens Gauen Die deutsche Kraft der Feinde Macht zerschlug, Und froh wir in die Zukunft schauen.

Verjüngt hat sich der starke deutsche Aar, Entfaltend machtvoll seine Schwingen Und ob auch zahlreich seiner Feinde Schar, Er wird sie alle niederringen 1

Empor, du deutscher Aar, zum Licht empor! Auf! Oestreichs Doppelaar zum Lichte! Es teilt sich schon der Wetterwolken Flor, Der Hölle Plan macht ihr zunichte!

Wie ist dein Angesicht, John Bull, so bleich? Bist du von Warschaus Fall erschrocken ? Was lauschest du, betrog'nes Frantenrctch? Hörst du schon deine Sterbeglocken?

Klingt dir der Deutschen Sieg:Calais! Calais!" Und siehst es von den Siegern stürmen?

Laß trösten dich vonHeld" Poincar«, Wenn deine Toten hoch sich türmen!

Nun flattern über Polens Königsstadt Die schwarz-weiß-roten Siegesfahnen! Der Brüder Schwert wird nimmer Kampfesmatt, Gleich Sonnen ziehn sie ihre Bahnen!

Armin Kraft.

Wetterausfichten für Mittwoch bett 11. August.

Abnahme der Bewölkung, trocken, wärmer, nord­östliche Winde.