Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
B-zugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- 5 f k
zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei
Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ,
Nr. 172.
Sonntag, den 25. Juli
1915
Teil
Aussührungs-Beftimmung zu 6er Bekanntmachung
betreffend Bestandserhebungen unver- sponnener Schafwollen.
Unter § 2, Absatz 1, Ziffer 2 der Bekanntmachung, sowie unter Ziffer 2 der Meldescheine für unversponnene Schafwollen, fallen außer rohweißen, auch alle farbigen und aus verschiedenfarbigen Wollenzusammengesetzten Wollpartien. W. I. 1334 6. 15. KRA.
Cassel, den 10. Juli 1915.
Der Stelln. Kommandierende General des 11. Armeekorps.
gez. von Haugwitz.
* * *
Hersfeld, den 24. Juli 1915.
Wird veröffentlicht.
Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Neg.-Assessvr.
Hersfeld, den 21. Juli 1915.
Der Kreisausschuß hält gemäß § 5 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Kreisausschüssen vom 28. Februar 1884 während der Zeit vom 21. Juli bis 1. September ds. Jahres Ferien.
Während dieser Zeit dürfen TeEene zur mündlichen Verhandlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten werden.
Aus den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A. Nr. 7461. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 19. Juli 1915.
Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 28. Mai ds. Jahres A. Nr. 5321, (Hersfelder Tageblatt Nr. 125) betreffend Aufstellung der Gemeindesteuer- Hebelisten ersuche ich die Herren Ortsvorstünde des Kreises mir die ausgestellten Hebelisten bis spätestens znm 28. Juli ös. Jahres zur Einsichtnahme (für kurze Zeit) einzureichen.
Der Vorsitzende des Kreisausschnsses:
I. A. Nr. 7457. I V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 16. Juli 1915.
Der bisherige Schöffe Georg Hoßfeld in Oberhaun ist zum Bürgermeister dieser Gemeinde gewählt worden. Ich habe diese Wahl bestätigt.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
I. A. Nr. 6295. I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 21. Juli 1915.
Auf Grund des § 3 der Polizeiverordnung vom 7. Dezember 1907 Amtsblatt Seite 379 ff wird die Verrichtung von landwirtschaftlichen Arbeiten an Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme der Zeit während des Hauptgottesdienstes bis auf weiteres auch in Zukunft gestattet.
I. 8839. Der Landrat.
J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessffr.
Frankfurt a. M. den 1. Juli 1915.
18. Armeekorps.
Stellvertretendes Generalkomnanöo.
Abt. III b Tgbl. Nr. 13717 6152.
Betrifft: Verbot der Ausfuhr von
Pferden.
Belalmtmachung.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. Mai 1915 (I a III b Nr. 4225) und 3. Mai 1915 (I a III b Nr. 9530 4289) bestimme ich mit Zustimmung des stellv. Generalkommandos 11. Armeekorps:
Aus den Kreisen Hersfeld, Hünseld, Marburg, Kirchhain, Ziegenhain und Biedenkops dürfen Pferde nur in den Bereich des 18. Armeekorps ausgefuhrt werden.
Ausnahmen bedürfen meiner Genehmigung.
Die vorstehende Bekanntmachung sowie die Bekanntmachungen vom 1. und 3. Mai 1915 gelten nicht für solche Ankäufer von Pferden, die einen von der Remonte-Jnspektion neu ausgestellten Erlaubnisschein
besitzen und beziehen sich nicht auf Fohlen bis zn 12 Jahre.
Der Kommandierende General:
Freiherr von Goll.
General der Infanterie.
* * *
Hersfeld den 16. Juli 1915.
Wird veröffentlicht.
M. 568.
Der Landrat.
v. Hedemann, Neg.-Assessor.
Unsere D Helden
Mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Unteroffizier Wilhelm Pfaff, Hersfeld, — Unteroffizier Wilhelm Eisel, Solz bei Bebra, — Unteroffizier Georg Braun, Friedlos, Unteroffizier Johs. Bernhardt, Obergeis, — Musketier George Schade, Gerterode, — Wehrm.-Sanitäter Karl Hüter, Hersfeld.
Auf dem Felde der Ehre fielen: Ers. Res. Carl Christian Heuckrvth, Hersfeld, — Wehrmann Konrad Eckhardt, Mühlbach, — can miß. Carl August Sauer, Hersfeld, — Peter Adam Goßmann, Friedlos, — Lehrer August Zoll, Niederaula, - Musk. Carl Schmerbach, Hersfeld, — Musk. Johs. Hildebrand, Heenes.
Bus der Heimat.
* Eine Eingabe des Breslauer Stammvereins zum Schutze des Handels und Gewerbes um Erlaubnis zum Verkauf alter Petroleumvorräte über den Höchstpreis hinaus beantwortete der Reichskanzler telegraphisch, er sei geneigt, etn^fn i-en und Einzelpersonen den Verkauf genau bezeichneter Mengen unter Befreiung von den Bestimmungen über die Höchstpreise auf Antrag zu bewilligen. Der Antragsteller habe ein Zeugnis beizubringen, daß er schon vor Anfang August 1914 den Petroleumhandel betrieben habe. — (WTB. Nichtamtlich.) Die„Norddeutsche Allgemeine Zeitung" bringt eine Mitteilung über die Bewilligung bezw. Beantragung von Ausnahmen von Petroleum-Höchstpreisen für Einzelfälle und bestimmte, genau zu bezeichnende Petroleummengen durch den Reichskanzler bis z. 31. Aug. 1915. (Frkf. Ztg.)
):( Hersfeld, 24. Juli. Der Arbeiter C. B. von hier hatte unbefugter Weise eine Rasenfläche a b gebrannt, ohne die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen, sodaß das Feuer in die angrenzende Engel- hardt'sche Obstplantage an der Friedloserstr. übergesprungen ist und diese stark beschädigte. Hierfür wurde B. von der Strafkammer Cassel mit 100 Mk. Geldstrafe belegt. Da er außerdem noch die Kosten, sowie den sehr erheblichen Schadenersatz bezahlen muß, dürfte ihm seine Unachtsamkeit sehr teuer zu stehen kommen.
Rotenburg, 21. Juli. Der Zweigverein vom Roten Kreuz, welcher dahier im Genesungsheim und in Bebra mit dem dortigen vaterländischen Frauenverein gemeinsam eine Erfrischungs- und Verpflegungsstation unterhält, hat für diese Anstalten und für Unterstützungen insgesamt bis jetzt 11000 Mk. verausgabt. Dieser Betrag wäre um ein sehr erhebliches gestiegen, wenn nicht die Landbevölkerung des Kreises in außerordentlich weitgehender Opferwilligkeit große Mengen an Materialien, wie Eier, Butter, Hülsenfrüchte, Bohnen, Wurst, Speck, Milch, Schinken, Geflügel, Brot, Kuchen usw. gespendet hätte.
Cassel, 23. Juli. Nachdem sich die zunehmende Teuerung auch in den Landgemeinden stärker fühlbar macht, beschloß gestern der Kreistag des Landkreises Cassel einstimmig, ein Darlehn von 1^ Millionen Mark bei der Kreissparkasse zum Zinssätze von 4 Proz. und in Raten nach Bedürfnis abhebbar, aufzu- nehmen, um in die Lage zu kommen, denjenigen Familien der Landgemeinden, deren Ernährer im Felde steht, besondere Teuerungszu^gen bewilligen zu können und fernerhin diesen Famrllen auch Miets- beihilfen und einmalige Zuweisungen von Beträgen zubilligen zu können, die zur Beichapung. von Brennmaterial dienen. Fernerhin tollen die 1/- Mill. Mk. auch dazu dienen, um an kriegsunterstutzungsbedurf- tige Familien überhaupt höhere Familienunterstutz- ungen zahlen zu können, als wie ste gesetzlich vorgeschrieben sind. In erster Linie lottert kinderreiche Familien bevorzugt werden.
Sinalis, 22. Juli. Die bet dem Bürgermeister H. beschäftigte Arbeiterin O. geriet beim Kornschneiden so unglücklich in die Mähmaschine, daß ihr ein Fuß äst vollständig vom Bein abgetrennt wurde und sie der Klinik zu Marburg zugefuhrt werden mußte.
Bad Brückenau, 22. Juli. In Thüngen kochte das 8^jährige Töchterchen des Schmiedemeisters Morgenstern^ in Abwesenheit der Eltern Gelee ein. Das Mädchen kam dem Herdfeuer zu nahe, wobei die Kleider Feuer fingen. Es erlitt so schwere Brandwunden, daß es bald verstarb.
Futterwert und Preis der zuckerhaltigen Futtermittel.
(Schluß.)
Wenn da und dort Mißerfolge bet der Fütterung mit zuckerhaltigen Stoffen ausgetreten sind, so liegt das nicht an ihrer mangelhaften Futterwirkung, sondern an ihrer unrichtigen Anwendung. Im allgemeinen sollten die Gaben von Zucker oder Melasse die Menge von 4 Pfund auf den Kopf bei Großvieh (1000 Pfund Lebendgewicht) nicht übersteigen.
Das ganze Futter kann also niemals aus Zucker-- futter bestehen, man muß vielmehr bemüht sein, eine Mischung aus dem verfügbaren Grünfutter, Heu, Futterstroh, Kartoffeln oder Rüben unter Zugabe von Zuckerfutter und der Mtndestgabe von eiweißhaltigem • Fntter (Oelkuchen, Trockenhefe usw.) zusammenzu- stellen, wobei für die zuckerhaltigeil Stoffe die oben angegebenen Grenzen einznhalten und die Oelkuchen auf eine Menge von 12—1 Pfund für 1000 Pfnnd Lebendgewicht und Tag einzuschränken sein dürften.
Bei der Verfütterung von zuckerhaltigem Material empfiehlt sich in allen Fällen eine Beigabe von 50 bis 100 g Schlämmkreide oder phosphorsaurem Futterkalk für den Kopf und Tag.
Aus diesem Aulaß sei au die von Toepfer, Rittergut Großzschocher (Sachsen), gemachten Erfahrungen mit der Herstellung eines Grundfutters aus Stroh und Zucker erinuert. Toepfer sagt in seiner Schrift: „Durchhalten unserer Viehbestände ivährend des jetzigen Kriegszustandes, ohne Beeinträchtigung der Volksernährung" (Selbstverlag) folgendes:
„Ich schütte das täglich zn benötigende Quantum Spreu und Strohhäcksel aus der Futterdiele breit aus, löse das zugeteilte Tagesquantum Zucker (Melasse kann in derselben Weise verwendet werden) in einem offenen Faß in heißem Wasser auf und besprenge unter intensivem Wenden ben .Spreuhäcksel wiederholt mit der Brause einer Gießkanne, so, daß möglichst alle Strohtetle benetzt werden. Es darf nur so viel Wasser zum Lösen des Zuckers verwendet werden, als unbedingt zur Benctzung notwendig ist, keinesfalls so viel, daß die Flüssigkeit abslteßt. Nach gründlichem Mengen wird der so feuchte Strohhäcksel auf einen länglichen Haufen zusammengebracht, leicht fest- getreten und mit alten dicken Säcken bedeckt und so 24 Stunden liegen gelassen.
Es tritt eine Erwärmung des so behandelten Spreu- und Strohhäcksels ein, wodurch eine leichte Fermentation vor sich geht, eine Vorarbeit, die sonst der Magen verrichten müßte. Nach 24 Stunden ist das Futter zur Fütterung bereit. Bei einer Gabe von V2—1 Pfund Zucker pro Tag und Kopf und Großvieh erreiche ich es, daß meine Tiere von diesem Spreufutter so viel bei zweimaligen Tagesrationen aufnehmen, daß sie vollgesätttgt sind.
Mit diesem Grundfutter, als notwendigste Unterlage der Futterration, welches den besonderen Vorzug der Billigkeit hat, habe ich in meinen Wirtschaften Fohlen, Spannochsen bei Stallruhe, trockenstehende tragende Kühe, Jungvieh, mit kleiner Heuzugabe, wachsende Schweine (60 bis 120 Pfd. schwer), diese mit kleiner Beigabe von Futterrüben, seit Monaten in gutem Futterzustande erhalten. Die Tiere wachsen normal weiter und werden, wenn die Zeit dazu gekommen sein wird, vollständig ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden können. Dasselbe Grundfutter erhalten meine Nutztiere, seien es Pferde, Milchvieh und Spannochsen in Arbeit. Aus den in der Wirtschaft vorhandenen Winterfutterbeständen an Futterrüben, gesäuerten Schnitzeln, Trockenschnitzeln, Schlempe, Heu und Grummet und einem restlichen Teil von Kraftfutter erhalten die Milchkühe, ebenso die Ochsen, soviel zur Tagesration zugeteilt, daß solche bis zum Eintritt des Grünfutters ausreichen. Die Milchleistungen sind entsprechend den Kosten der Fütterung ganz befriedigend. Die Pferde erhielten bis jetzt bei kurzer Winterarbeit zur Früh- und Mittagsmahlzeit 20 Pfd. Kraftfutter pro Paar und Tag, bestehend aus Hafer mit etwas Gerstenschrot und Weizenschalen vermischt. Zur Abendmahlzeit das obige Grundfutter, hergestellt aus 2 Pfd. Zucker und guter Weizenspreu mit Beimljchung von 20 Pfd. Futterrüben, dazu eine Tagesheugabe von 15 Pfd. pro Paar. Dte Kraftfutterratiou gedenke ich, da Hafer beschlagnahmt wurde und nur etwa 3 Pfund pro Kopf freigegeben sind, durch Beigabe von Rohzucker mit Trockenschnitzeln zu ersetzen."
Wer» also daran gelegen ist, sein Vieh ohne allzu große Einschränkung des Bestandes über etwa eintretende Notzeichen durchzuhalten, dem kann nur empfohlen werden, sich rechtzeitig auf die Verfütterung von Zuckerfutter und namentlich Melasse einzurichten und dabei den mehrfach erteilten Rat zu beachten, nicht auf einmal die ganze Menge Zuckerfutter zu geben, sondern allmählich von dem alten aus das neue Futter überzugehen.
Die Melasse und die anderen zuckerhaltigen Futtermittel sind durch die Kommunalverbände unter Vermittlung der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Berlin W 35, Potsdamer Str. 30, zu beziehen.