Hersselder Tageblatt
AmMcher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Serslelher
für den Kreis Hersfeld
Willi
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Nr. 170.
Freitag, den 23. Juli
1915
Uiintlidjtr AI.
Berlin, den 26. Juni 1915.
Im Einvernehmen mit der Heeres- und Marine- verwaltung sind für die Regelung und Ueberwachung des Verkehrs in den deutschen Seebädern folgende Bestimmungen getroffen worden:
1. In der Nordsee ist der Badeverkehr auf sämtlichen Inseln und an der ganzen Küste verboten.
2. In der Ostsee ist der Badeverkehr verboten in der Flensburger Föhrde, der Eckernförder Bucht, aus der Insel Fehmarn, in Osternothafen bei Swinemünde, in der ganzen Danziger Bucht und in PiÜau. — In der Kieler Föhrde ist der Badeverkehr gestattet, jedoch unterliegt er besonderen Anordnungen des Gouverneurs des Reichskriegshafengebiets.
An der übrigen Ostseeküste ist der Badeverkehr gestattet.
3. Badegästen und Besuchern, die reichsdeutsch sind oder verbündeten Staaten angehören, wird der Aufenthalt widerruflich gestattet, wenn sie im Besitze eines von der Polizeibehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes ausgestellten Ausweises sind, der mit einer Personalbeschreibung, eigenhändiger Unterschrift und einer Photographie des Paßinhabers aus neuester Zeit sowie mit einer amtlichen Bescheinigung darüber versehen ist, daß der Paßinhaber tatsächlich die durch die Photographie dargestellte Person ist. Für Familien genügt ein Familien-Ausweis, der die Personalbeschreibung und Photographie der über 10 Jahre alten Personen (nebst eigenhändiger Unterschrift und Bescheinigung) aufweist. Hauspersonal und nicht zur Familie gehörige Kinder können in den Ausweis der Familie, mit der sie zusammen reisen,mit ausgenommen werden. iVb. 1563.
Der Minister des Innern:
J. V.: gez. D r e w s.
* * *
Hersfeld, den 10. Juli 1915.
Wird veröffentlicht.
I. 8500. Der Landrat.
B.:
v. Hedemann, Reg.-Affesfor.
Auf Grund des Artikels 68 der Reichsverfassung in Verbindung mit §§ 4 und 9 des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 wird für die Dauer des Kriegszustandes für den Bezirk des 11. Armeekorps folgender
Befehl
erlassen:
Wer sich im Lande ohne genügenden Ausweis um- hertreibt und einen festen Wohnsitz nicht nachzuweisen vermag, kann bis zur einwandfreien Feststellung seiner Persönlichkeit und der Unverdächtigkeit seines Umher- treibens in eine Arbeiterkolonie oder ähnliche Stätte untergebracht und zu seinen Kräften ensprechenden Arbeiten angehalten werden.
Wer die ihm angewiesene Arbeitsstätte ohne Erlaubnis verläßt oder die ihm zugewiesene Arbeit grundlos verweigert, wird, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.
Für die Anordnung der Unterbringung ist der Landrat, Bezirksdirektor, Kreisamtmann bezw. in kreisfreien Städten die Polizeiverwaltung zuständig, in deren Bezirk die betreffende Person aufgegriffen wird.
Cassel, den 7. Juli 1915.
Der stellv. Kommmandierende General des 11. Armeekorps. gez. von Haugwitz. General der Infanterie.
Hersfeld, den 16. Juli 1915.
Wird veröffentlicht.
I. 8735. Der Landrat.
V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Kriegsjugendwehr der Sersfelder Turnerfchaft.
Der Nachmittag des letzt verflossenen Sonntags war zu einem Kriegsspiel der Kriegsjugendwehr vorgesehen. Die Vorbereitungen zu demselben waren rechtzeitig getroffen. Pünktlich um ^3 Uhr sollte auf dem Marktplatz angetreten und nach «erlassen der Stadt, die dem Kriegsspiel zu Grunde gelegten Aufgaben gelöst werden. Hatte man gehofft, daß die seit frühem Morgen mit geringen Unterbrechungen niedergehenden Regenschauer nachlassen und daß den Jungmannschaften beim Antreten ein freundlicher Himmel beschieden sein würde, so sah man sich in
diesen Erwartungen getäuscht. Es regnete noch beim Antreten und drohende Wolken schienen noch weiteres Naß spenden' zu wollen. Trotzdem marschierte die Kompagnie um 3 Uhr ab. Wenn nun auch zum allgemeinen Bedauern das Kriegsspiel mit Rücksicht auf die Witterungsverhältnisse nicht ausgeführt werden konnte, so sollte wenigstens ein ausgedehnter Marsch dieses ersetzen. So gings denn munteren Schritts den Berg hinan nach Sorga,' noch vor diesem Ort hatte zur allgemeinen Freude der Regen aufgehört, sodaß der Marsch ungestört seinen Fortgang nehmen konnte, der über Malkomes und Dünkelrode nach den Waldungen vor Schenklengsfeld führte. Eine ganz kurze Rast in Dünkelrode bot den Jungmannschaften Gelegenheit, sich von den freundlichen Dorfbewohnern durch einen Trunk frischen Wassers erquicken zu lassen — die Wirtschaft hat hier ihre Pforten geschlossen, denn der Wirt ist in den Krieg gezogen. — Nach Erreichen der Waldeshöhe strebte die Stompagnte auf schönen breiten Waldwegen, der Heimat wieder zu, wobei manches Marschlied den Wald durchschallte. Um 3/i8 Uhr war der Marktplatz wieder erreicht, auf dem die Wehr entlassen wurde. So ist anch dieser Sonntag-Nachmittag von der Jugendwehr im vaterländischen Geiste verbracht worden.
Mit welchem Interesse frühere Mitglieder der Jugendwehr die Bestrebungen derselben würdigen und verfolgen, geht wohl am besten aus nachstehendem an den Herrn Kompagnieführer der früheren Kriegsjugendwehr gerichteten Brief hervor, der wie folgt lautet:
Galizien, den 8. Juli 1915.
Werte Kameraden!
Wie ich in der Hersfelder Zeitung vom 22. Juni ersehen habe, habt Ihr an dem betreffenden Sonntag ein Gefecht gehabt, und wie ich gelesen habe, ist es auch gut verlaufen, was ja die Hauptsache ist. Auch bei uns im Felde ist es so, nur etwas lebensgefährlicher, denn bei uns wird mit Eisen geworfen. Es ist nur schade, daß Ihr in Neukirchen die Waggonladungen nicht abschnapven konntet. Ja, liebe Kameraden, so geht es uu» auch oft genug, wenn es heißt, da in dem Walde stehen 3 bis 4 Geschütze oder da steht ein Maschinengewehr, was alles abgeschnappt werden soll.
Das geht auch manchmal nicht, denn wenn uns die Russen anstürmen sehen, so geht die Artillerie schon los und nach einer kurzen Zeit gehen auch die russischen Soldaten selbst ab. Was da tüchtig laufen kann, das kommt noch weg, aber das übrige bleibt zurück und wird gefangen genommen. Werte Kameraden, bildet Euch nur tüchtig aus, denn der Krieg ist noch nicht zu Ende, und wir wissen noch nicht wieviel Menschen wir noch gebrauchen können. Vor allen Dingen nennt diejenigen, die von Euch fern bleiben, nicht mehr Euere Freunde und Kameraden, und wenn es Euer bester Freund ist, denn ich meine, für sein Vaterland müßte jeder seine Schuldigkeit tun. Nicht nur die ihm Felde stehen, müssen ihre Schuldigkeit tun, nein auch die zu Hause sind, müssen sie tun. Unö so müßt Ihr auch diejenigen heranziehen, die Sonntags zu Hause bleiben, wenn Ihr zu einer Uebung ausrückt. Liebe Kameraden, ich meine am Sonntag hätte jeder so viel Zeit, daß er für einige Stunden seinem Vaterlande dienen könnte. Wir sind doch Tag und Nacht, Sonntags wie Wochentags, immer bereit. Wenn wir hier im Felde auch so denken und sagen wollten, wir gehen nicht mit in den Schützengraben oder in das Gefecht, was sollte das geben! Liebe Kameraden, wir haben vom 12—28 Juni an jedem Tag Gefechte gehabt und manche Tage auch noch 15 km Marsch.
Vom 29. Juni bis 5. Juli haben wir jeden Tag einen Marsch von 30 bis 35 Kilometer gehabt. Dabei tragen wir einen schweren Tornister von 50 bis 60 Pfund öfters bei einer großen Hitze von 30 Grad. Ich meine doch, das ist schon eine größere Leistung als wie bei Euch nur Sonntags mal einen Spazier- gang. Da mußte sich doch ein jeder schon die gange Woche darauf freuen. Nun, liebe Kameraden, bildet Euch nur tüchtig aus, gebt euch auch Mühe, auch diejenigen noch zu gewinnen, die bis jetzt von Euch fern geblieben sind. Ich will nun ^liessen in der Hoffnung auf ein baldiges gejundes Wiedersehn und mit den Worten „Heil und Sieg unserem geliebten Vaterlande." Hiermit grüßt Euch Euer Kamerad
Musketier Hans Hammer
Akt. Jnf.-Regt. Nr. 83, 8. Komp. 2. Batl., 22. Jnf.-Div.
Bus der Heimat«
* (greie »ahns-hrt für H e t m o t s u r U u b e r.) Bisher wurden nur den zur Wiederherstellung der Gesundheit und den zur Frühjahrsbestellung und zur Ernte in die Heimat beurlaubten Mannschaften trete Eisenbahn fahrt gewährt. Nunmehr ist, wie amtlich mitaeteilt wird, für sämtliche Mannschaften bet Heimaturlaub während des Krieges freie Eisenbahn- fabrt bewilligt worden.
* (Schlafwagen 3. Klasse.) Eine bemerkenswerte eisenbahnliche Neuerung hat nun endlich ihre Verwirklichung gefunden. Schon lange war man bei
den maßgebenden Behörden vorstellig geworden, auch für die Wagen dritter Klasse Schlafwagen einzustellen. Jetzt wird der Reiseverkehr mit der Zusicherung beglückt, daß dort, wo Schlafwagen für die 1. und 2. Klasse verkehren, nun auch Wagen dritter Klasse eingestellt werden:
* (Tierschutz im Stall e.) Der Bekämpfung der Fliegeuplage in den Ställen ist jetzt erhöhte Beachtung zuzuwenden. Das Vieh wird durch die Fliegen nicht nur gepeinigt, sondern auch geschwächt und geht in der Nutzung zurück. Besonders der Milchertrag wird sehr beeinträchtigt. Man beachte zur Bekämpfung der Fliegen, daß diese keine Zugluft vertragen. Deshalb lüfte mau die Ställe gut. Die Fliegen meiden blaues Licht. Also bestreiche man im Sommer die Stallfenster mit einer Mischung von Kalkmilch und Wäscheblau. Je sauberer der Stall gehalten wird, desto weniger Fliegen gibt es in ihm, denn ihre Vermehrung findet im Dünger und Schmutz statt. Man streiche Wände und Decken der Ställe wiederholt mit Kalkmilch, der Alaun zugesetzt ist (zwei Pfund in heißem Wasser gelöster Alaun auf jeden Maureretmer voll Kalkmilch), und hege in und bei den Ställen die Schwalben und alle anderen insektenfressenden Vögel.
§ Hersfeld, 22. Juli. Nach Mitteilung des Kriegs- ministeriums sind den Artilleriedepots von Zollämtern, Landratsämtern usw. teils milder Post, teils mit der Eisenbahn aus dem Felde stammende Blindgänger und sonstige scharfe Artilleriegeschosse in beschädigten: Zustande übersanöt worden, die anscheinend an irgend einer Stelle von den betreffenden Behörden pp. ungehalten oder sonst gefunden worden sind. Jedes Bewegen und Aufnehmen scharfer Artilleriemunition und von Blindgängern oder ihre sonstige Behandlung durch Nichtsachverständige ist äußerst gefährlich. Wo solche Geschosse angetroffen werden, sind sie an Ort und Stelle zu belassen, während das nächste Artilleriedepot schleunigst zu verständigen ist. Dieses wird das weiterhin Erforderliche veranlassen.
):( Hersfeld, 21.Juli. Dem heutigen V i e h m a r k t waren 113 Stück Rindvieh zugetrieben. Bei mittel- mäßigen Preisen war der Handel gut. Auf dem Schweinemarkt waren 194 Schweine — gegen den letzten Markt bedeutend weniger — aufgefahren. Die Preise waren dementsprechend gestiegen und wurden für das paar 5 Wochen alte Ferkel 35 bis 40 Mark gefordert. Der Handel ging flau und wurde nicht alles abgesetzt. Der nächste Viehmarkt findet am 4. August statt.
):( Hersfeld, 21. Juli. Gestern wurden hier zwei jugendliche Ausreißer aufgegriffen und den Erziehungsanstalten Hof Reith bei Schlächtern bezw. Rengshausen wieder zugeführt.
Cassel, 21. Juli. Ein kaum 16jähriger Arbeitsbursche war von dem hiesigen Bahnpostamt als Postaushelfer beschäftigt worden. Am 13. Mai wurde er dabei beobachtet, wie er das Feldpostpaket eines Reservisten öffnete, eine Schlackwust zu sich steckte und nun das Paketchen wieder versandfertig machen wollte. Der Liebesgabenmarder wurde sofort gestellt, verhaftet und aus dem Dienst entlassen. Er beteuerte vor der Strafkammer, daß dies sein erster Versuch gewesen sei, eines der Liebesgabenpaketchen zu berauben. Das Gericht glaubte diese Beteuerungen, sah mit Rücksicht auf die Gemeinheit dieser Diebstähle den Straf- sall doch als ernst an und verurteilte den 16jährigen Heinrich Schmidt aus Niedervellmar bei Cassel wegen versuchten Diebstahls einer Liebesgabensendnng zu sechs Wochen Gefängnis. — Der Arbeiter Reinhard Brill aus Hersfeld, der bei einem dortigen Kohlenhändler in Arbeit, Kost und Wohnung war, erbrach im vorigen Monat eine verschlossene Kammer und stahl verschiedene Gegenstände. In Cassel wurde er verhaftet. Wegen schweren Diebstahls wurde der Angeklagte zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
Münde», 19. Juli. Das Schlagsahneverbot für das 10. Armeekorps besagt folgendes: „ Die gewerbs^ mäßige Herstellung bezw. der Verkauf von Schlagsahne, ebenso die Zugabe von Schagsahne zu Spelten und Getränken in Gastwirtschaften, Konditoreien und Erfrischungsräumen von Waren und Kaufhäusern ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ge- fängnts bis zu einem Jahre bestraft.
Kleinbodunge», 21. Juli. Hier war ein vierzehnjähriger Knabe mit dem Bau einer Laube am Zaun des alten Kirchhofes beschäftigt. Als er vom Dach der Laube in den Kirchhof sprang, erhielt er einen Schuß ins Gesicht. Glücklicherweise hat die Kugel nur die Unterlippe durchschlagen und ist an den Zähnen nach außen abgeglitten. Der in der Nähe befindliche Gemeindediener suchte sofort die Umgegend ab, ohne aber etwas Verdächtiges feststellen zu können. Sonderbar ist das Vorkommnis insofern, als der im Felde stehende Bruder des Verletzten genau denselben Schuß erhalten hat mit dem Unterschiede, daß jenem die Zunge und zwölf Zähne zerschmettert wurden. Dem Angeschossenen wurde im Bleicheröder Krankenhause ein Verband angelegt.
Heiligenstadt, Eichsfeld, 21. Juli. In Treffurt ist der bekannte Schulmann und Jugendschriftsteller, Schulrat Polack, im 80 Lebensjahre gestorben.