Hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wiederholungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.
Nr. 161.
Dienstag, den 13. Juli
1915
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 8. Juli 1915.
Die Herren Bürgermeister des Kreises erinnere ich an Einreichung der Kreishundesteuerzugangsliste für die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1915, oder um Erstattung von Fehlanzeige bis spätestens zum 25. -s. Mts.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A. Nr. 6769. J. V.:
v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.
Hersfeld, den 9. Juli 1915;
Bei einem Pferde des Landwirts Hofmann in Rhina, Kreis Hünfeld ist die Räude festgestellt worden, i. 8424. Der Landrat.
J. V.:
Funke, Kreissekretär.
Berlin W 66, den 8. 12. 1914.
Ueber das Eigentum der von den eigenen Truppen und vom Feinde verschossenen Munition und an erbeuteten Gegenstände sind Zweifel hervorgetreten:
Hierzu wird folgendes bekannt gegeben:
Alle im Eigentum der deutschen Heeresverwaltung stehenden Gegenstände bleiben im Jnlande wie im Auslande auch dann in deren Eigentum, wenn sie verloren oder, wie z. B. auch Munitionsteile, bei irgend einer Gelegenheit und aus irgend einem Grunde zurückgelassen werden.
Den berufenen staatlicheu Organen steht ferner für das Inland wie für das Ausland die ausschließliche Befugnis zu, das Aneigungsrecht an der „Kriegsbeute" ö. h. an der Ausrüstung des Feindes und an den von ihm zurückgelassenen Munitionsteilen, aus- zuüben.
Ebenso wie deshalb der Soldat, der feindliches Eigentum erbeutet, oder die Behörde die es beschlagnahmt, zur Ablieferung verpflichtet ist, muß jeder, der solche Gegenstände im Jnlande oder in dem von deutschen Truppen besetzten Auslande an sich nimmt, sie unverzüglich an die nächste deutsche Militär- oder Zivilbehörde abliefern, die ihrerseits verpflichtet ist, alle Beutestücke den zuständigen Beutesammelstellen zuzu- führen. Nur für die Truppen besteht diese Ablieferungspflicht insoweit nicht, als sie der Beutestücke zur Ausbesserung oder Ergänzung der eigenen kriegs- mäßigen Ausrüstung bedürfen, oder sie anderen im Felde stehenden Truppen zu diesem Zweck alsbald zuführen.
Wer als Privatperson Fundstücke von der Ausrüstung der kämpfenden Truppen abliefert, hat im Jnlande Anspruch auf den gesetzlichen Finderlohn,- im feindlichen Auslande wird ein Finderlohn in der Regel zugebilligt werden.
Nach dem Reichs- Strafgesetzbuch muß jede widerrechtliche Aneigung von Beute- oder Fundstücken als Diebstahl (§§ 242 ff) oder Unterschlagung (§ 246), nach dem Militärstrafgesetzbuch gegebenenfalls als ein „eigenmächtiges Beutemachen" (§ 128) mit harter Gefängnisstrafe, unter Umständen sogar mit Zuchthaus belegt werden, und zwar nach §§ 7 und 161 Mil. St. G. B. auch dann, wenn die Tat in einem von deutschen Truppen besetzten ausländischen Gebiet begangen wird.
Wer sich widerrechtlich Beute — oder Fundstücke aneignet, erwirbt selbst kein Eigentum daran und kann es auch nicht durch Verschenken oder Verkaufen auf andere Personen übertragen. Dre Militär- und Zivilbehörden sind deshalb zur Beschlagnahme befugt.
Wer solche Gegenstände durch Geschenk oder Kauf an sich bringt, kann sich dadurch der Hehlerei schuldig machen. c .
Es wird daher vor Aneignung und Ankauf bringend gewarnt und hiermit die Aufforderung verbunden, alle bisher aus Rechtsunkenntnis ohne Anzeige eigenmächtig in Verwahrung gehaltenen oder erworbenen Beutegegenstände unverzüglich an die Militär — oder Ortspolizeibehörde, im Ausland an dre nächste Mili- tärbehörde abzuliefern. Wer ohne Befugnis im Besitze solcher Stücke betroffen wird, setzt sich und die an der Aneignung etwa Mitbeteiligten der Gefahr un= nachsichtlicher strafrechtlicher Verfolgung aus.
Nr. 237/12. 14 Z. K. Kriegsministerrum.
* * *
Hersfeld, den 7. Juli 1915.
Wird veröffentlicht.
Waffen und Munition sind an das nächstgelegene Artilleriedepot (Cassel Erfurt), deutsche Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke an das Bekleröungsamt Cassel und Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke fremder Armeen der Beutesammluugsstelle Cassel zuzuführen.
I. 8087. Der Landrat.
V.:
v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.
Versammlung des Hersselder landwirtschaftlichen Kreisvereins e. B. am 10. Juli. 1915.
Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Großeurth eröffnete gegen 2M Uhr die Versammlung, zu der sich etwa 30 Mitglieder eingefunden hatten. Nach Begrüßung des Vertreters des Herrn Landrats, Herrn Reg. Assessors von Hedemann und des Geschäftsführers der Landwirtschaftskammer Herrn Tenter durch den Vorsitzenden übernahm Herr Tenter das Wort zu dem angekündigten Vortrage: Wie muß sich der Landwirt für den kommenden Winter vorbereiten.
Die beispiellose Dürre hat dazu geführt, daß wir mit der Ernährung unserer Viehbestände betrübend in die Zukunft blicken. Der erste Kleeschnitt war zwar gut, der zweite jedvch läßt viel zu wünschen übrig. Auch der Grasschnitt war erheblich schlechter als in den vorhergehenden Jahren. Dabei muß damit gerechnet werden, daß Kraftfuttermittel im nächsten Jahre fast garnicht zur Verfügung stehen. Es gilt deshalb Mittel und Wege zu finden, die es uns ermöglichen dem Futtermangel entgegen zu treten. Dabei kommt in erster Linie der Anbau von Stoppelfrüchten in Betracht, dann die Nutzbarmachung der Waldprodukte und weiter die Verwendung aller derjenigen Futtermittel die in den sonstigen Jahren überhaupt als Viehfutter keine Verwendung gefunden haben.
Bei dem Anbau von Stoppelfrüchten kommt zunächst die Stoppel- oder Wasserrübe in Betracht. Diese nimmt mit allen Bodenarten vorlieb; in erster Linie mit Sand- und Lehmboden. Der Anbau muß möglichst frühzeitig erfolgen, was bei der zeitigen Ernte in diesem Jahre auch gut möglich ist, denn je früher die Aussaat, desto besser ist die Aussicht auf einen guten Erfolg. Als Düngung kommen Jauche, Superphosphat und Kali in Frage. Mist und Kannit sind nicht zu verwende«. Der Stoppelboden ist flach umzuschälen, gut zu eggen und zu walzen. Die Saat darf nicht zu tief untergebracht werden. Die Stoppelrübe kommt hauptsächlich als Viehfutter in Betracht. Auch für Schweine ist sie ein gutes Futter. Sie muß aber diesen in gekochtem oder gedümpten Zustande verabreicht werden. Es ist unter allen Umständen geboten, die Rübe frisch vom Acker zu verfüttern, da sie sich im abgeerntetem Zustande schlecht hält. Die Aberntung ist auch schon deshalb weniger zu empfehlen, weil die Rübe bis zum Winter hinein stehen bleiben kann und Nachtfröste gut verträgt. Dabei bleibt sie im steten Wachstum und nimmt infolgedessen noch an Quantität zu.
Als zweite Stoppelfrucht kommt der weise Senf in Frage. Der große Vorzug in dem Anbau dieser Frucht besteht im schnellem Wachstum, braucht sie doch von der Aussaat bis zu Grünfütterung nur 7—8 Wochen. Bet dem reichen Gehalt von Eiweis gilt der Senf als ein recht nahrhaftes Futtermittel. Er bedarf weniger Pflege, da der rasche Wuchs es unmöglich macht, daß Unkraut aufkommen kann. Dies ist namentlich bei dem großen Arbeitermangel von ausschlaggebender Bedeutung. Wegen der Bodenbearbeitung und Düngung gilt das von der Stoppelrübe gesagte. Bei voller Blüte nimmt die Pflanze einen bitteren, scharfen Geschmack an und es ist deshalb unter allen Umständen geboten, ihn bei Beginn der Blüte oder schon etwas früher zu verfüttern.
Eine weitere Stoppelfrucht ist ein Gemisch von Wicken und Hafer. Spörgel, der teilweise auch als Gemisch verwendet wird, ist nicht zu empfehlen, da dieser den Ackerboden zuviel auszieht und dadurch der Nachfrucht erheblich schadet. Große Massenerträge sind bei der genannten Mischung allerdings nicht zu erwarten. Die Aberntung muß auch hier möglichst vor der Blüte erfolgen.
Alle bisher genannten Stoppelfrüchte erleichtern aber nur das Füttern im kommenden Herbste. Deshalb muß weiter dafür gesorgt werden, daß im nächsten Frühjahre wenn die Wintervorräte an Heu und Stroh vergriffen sind, noch genügend andere Futtermittel vorhanden sind. Hierbei ist dann in erster Linie auf den Anbau der Zottelwicke mit einem Gemisch von Johannesroggen Bedacht zu nehmen; ein ganz vorzügliches, nahrhaftes und zartes Futtermittel für Milchvieh. Thomasmehl und Kainit kommen als Düngung in Frage; stickstoffhaltige Düngemittel weniger da die Wicke an und für «ch den Luftstickstoff in genügenden Mengen anzieht. Die Aussaat muß möglichst dicht erfolgen. Werter kommt der Anbau von Raps und Rübsen rn Betracht. Beide Futterstoffe nehmen bei einer guten Düngung mit jeder Vorfrucht vorlieb. Tiefes ackern gutes eggen und walzen ist erforderlich. Eine Aussaugung des Bodens ist nicht der Fall, »te sind daher auch gute Vorfrüchte. Jauchedüngung ist außerordentlich angebracht. Ebenso ist Raps und Gerstenaemrjch zu empfehlen; desgleichen der Anbau von Inkarnatklee. Dieser bringt im Mai einen guten Schnitt.
Was die Ausnutzung der Waldproduckte anbelangt, so kommen hier die Eicheln, Buchäckern, das Gras sowie Laub und Futterreißig in Frage. An Eicheln und Buchäckern haben wir in diesem Jahre
eine reiche Ernte zu erwarten. Es muß alles daran gesetzt werden, daß nichts verloren geht. Hierbei ist in erster Linie auf den Eintrieb von Schweinen in die Waldungen Bedacht zu nehmen. Die Produckte werden dadurch am besten ausgenutzt. Wo das nicht möglich ist, muß restlose Sammlung erfolgen. Diese Arbeiten nehmen am besten die Gemeinden in die Hände, wenn die Forstbehörden dazu nicht in der Lage sind. Die Eichel und Buchttcker sind ein vorzügliches Futtermittel für Schweine. Bei der Fütterung empfiehlt sich die Beigabe von etwas Melasse. Laub und Reißig hat den meisten Nährwert Anfangs Juli und es müssen daher umgehend die nötigen Schritte bei der Forstbehörde getan werden. Die Gewinnung geschieht durch Abschneiden der Zweige die dann zu Bündeln vereinigt und getrocknet werden. Vor zu greller Sonne und Regen müssen die Bündel bei der Trocknung geschützt werden, da sonst. die Blätter zu viel ausgelaucht werden, wodurch dann der Nährstoff verloren geht. Die weitere Vorbeugung gegen die Futtermittelnot besteht in der restlosen Verfütterung des Strohs und zwar unisomehr als der Ertrag an Stroh ohnedies weit geringer ist als in den Vorjahren. Zum Einstreuen darf kein Stroh verwendet werden. Der Torf muß hier Ersatz schaffen oder auch Fichtenuadel« und Laub. Weiter kommt das Kartoffelkraut als Viehfutter in Betracht. Früh geschnitten soll das Kraut in seinem Nährwert dem Heu gleichkommen. Bei der späten Kartoffelernte in der hiesigen Gegend ist jedoch mit einem so großen Nährwert nicht zu rechnen, weil in erster Linie auf einen guten Ertrag Kartoffeln Wert gelegt werden muß.
Neben allen diesen Futterstoffen kommt als erstes Kraftfutter, das zur Verfügung steht, der Zucker in Frage. Redner wies daraufhin daß dieser zur Zeit noch in genügenden Mengen vorhanden sei und empfahl dringend baldige Beschaffung. Wenn sich hier unb da Klagen über die Fütterung mit Zucker ergeben hätten, so sei dies auf eine unrichtige, namentlich zu reichhaltige Verabfolgung zurückzuführe«. Ei« geringes Quantum im Anfang, steigend bei einem Stück Großvieh bis zu 4 Pfund kann unter Beigabe von gutem Heu absolut keine« Schaden bringen.
Hiermit war Redner mit feinen Ausführungen zu Ende. Reicher Dank wurde ihm für seine lehrreichen Ausführungen zu Teil. Nach Beendigung der sich dann anschließenden Diskussion und der Erledigung einiger Punkte zur Tagesordnung schloß der Vorsitzende.'gegen 5 Uhr die Versammlung.
Bus der Heimat.
* (Obstreste und Kirschkerne gehören nicht auf die Straße!) Wie oft ist es schon gesagt worden und wie oft ist schon auf die Gefahr des Verstoßes gegen die Verordnung hingewtesen worden — dies hindert aber nicht, daß man zurzeit kaum ein paar Schritte zu gehen braucht, um auf Kirschkerne zu treten! Bietet solch ein achtlos hingeworfener Stein )chon eine Gefahr für einen gesunden Menschen, wieviel mehr für einen in der Bewegung gehemmten, auf Stock und Krücke angewiesenen Verwundeten! Also die Straße von Kirschkernen und Obstreste freihalten!
* (Einschränkung der Beeren- und O b st w c i n - bereitung.) In der „Kriegskost" tritt Professor Dr. Haupt in Gießen lebhaft für eine Beschränkung der Obstweinbereitung ein. Durch diese gingen wertvolle Bestandteile des Obstes verloren, die wir in der jetzigen Zeit nicht entbehren können. Um so entschiedener sollte sich die Industrie mit Hilfe der uns sv reichlich zur Verfügung stehenden Zuckermengen der Bereitung von Obstmus, Marmelade, Fruchtsalten, namentlich aber der Dörrung des Obstes zuwenden. Das Gleiche sei allen Hausfrauen empfohlen.
* (Tageslänge im Monat Juli.) Es geht wieder bergab mit der Tageslänge, denn die sonne hat den höchsten Stand in ihrem Kreislauf überwunden. Am 1. Juli erhob sie sich um .! Uhr 49 Min. morgens am Horizont, um 8 Uhr 17 Min. abends wieder zu versinken. Am 31. Juli wird die Sonne 4 Uhr 24 Min. morgens auf- und 7 Uhr 48 Min. abends untergehen. Die Tageslange sinkt also im Juli von 16 Stunden 28 Minuten auf 15 Stunden 34 Minuten.
Heringen, 11. Juli. In den Ruhestand versetzt wurde der Rektor Killmer in Heringen a. W.
Cassel, 11. Juli. Die Eröffnung der Ausstellung für Verwundeten- und Krankenfürsorge im Kriege in Cassel ist nunmehr, nachdem die Vorarbeiten weit genug vorgeschritten sind, auf kommenden Sonnabend den 17. Juli vormittags 11 Uhr festgesetzt worden. Der Eröffnungsakt findet im Ausstellungsgebäude des Museums Wilhelmsplatz statt. Noch am selben Tage wird die Ausstellung auch dem Publikum zugänglich gemacht werden.
:. Juli.
kühl, nord-
Wetteraussichten für Dienstag den 13.
Abnahme der Bewölkung, meist troken, k westliche Winde.