Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Wider

für den Kreis Hersfeld

Äreisdiott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 157.

Donnerstag, den 8. Juli

1915

Bekanntmachung.

Ich weise darauf hin, daß alle Anträge auf Ge- stattung von Haussammlungen für das Jahr 1916 mit dem vorgeschriebenen Kollektenorganisationsplan spä­testens bis zum 1. August d Js. unmittelbar bei dem Herrn Oberpräsidenten hier, einzureichen sind. Bei Kollekten, die sich über den hiesigen Bezirk hinaus auf den Regierungsbezirk Wiesbaden erstrecken sollen, sind für jeden Bezirk getrennte Anträge einzureichen.

Anträge, die nach dem 1. August d. Js. eingehen, können nur dann Berücksichtigung finden, wenn die Kollekten zur Beseitigung eines Notstandes dienen sollen und die Anträge nicht vorher eingereicht werden konnten.

Cassel, den 1. Juli 1915.

Der Regierungs-Prüsident. J. V.: (Unterschrift).

* * *

Hersfeld, den 5. Juli 1915. Wird veröffentlicht.

1. 8411. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 1. Juli 1914.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Urlisten für die Auswahl der Schöffen und Geschwo­renen alsbald aufzustellen, offen zu legen und nach Abschließung dem zuständigen Königlichen Amtsgericht, spätestens bis zum 1. September dieses Jahres einzu- senden sind.

Ich weise noch besonders darauf hin, daß in die Liste alle Personen aufzunehmen sind, die nach Alter und Stand überhaupt berufen werden können. Die Bestimmungen der §§ 3235 des Gerichtsverfassungs­gesetzes in der Fassung vom 20. Mai 1898 (Reichsge­setzblatt Seite 369 ff) sind hierbei genau zu beachten.

Insbesondere wollen es die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher nicht unterlassen, Sich auch Selbst in die Liste einzutragen.

l. 8244. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 5. Juli 1915.

Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats über die Vorratserhebungen vom 2. Februar 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 54) ist für den 15. Juli 1915 eine allgemeine statistische Aufnahme der vorhandenen Bestünde an den nachbezeichneten Fetten und Oelen angeordnet worden.

a. Pflanzliche Oele und Fette.

I. Fette Oele. In Doppelzentnern.

1) Rapsöl und Rüböl.

2) Leinöl.

3) Buchen kernöl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl, Se­samöl und Sonnenblumenöl.

4) Lavetöl und SulfuM.

5) Baumwollsamenöl.

6) Holzöl.

7) Rhizinusöl.

8) anderes fettes Oel,

11. Pflanzliche Fette.

1) Kakaobutter fKakaoöl).

2) Muskatbutter, Lorbeeröl.

3) Baumwollstearin.

4) Palmöl, Palmkernöl, Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, zum Genusse nicht geeignet.

5) Oelsäure (Olein) und Oeldreß.

in. Zum Genuß bestimmter pflanzlicher Talg, Marga­rine, Kunstbutter und Kunstspeisefett.

B. Tierische Fette.

1) Schweineschmalz, Gänseschmalz, Oleomargarine und andere schmalzartige Fette.

2) Schweine- und Gänsefett, Schweineflommen,Zregen- fett.

3) Premier Jus.

4) Talg von Rindern und Schafen, Preßtalg.

5) Knochenfett, Abfallfette, Stearinteer.

6) Tran, Speck, Fett von Fischen, Robben oder Wal­fischen.

7) Nicht besonders genannte Tierfette.

Von der Erhebung werden neben den Oelmuhlen, den Stearin- und Seifenfabriken, den Margarin- und Speisefettfabriken, den Talgschmelzen, den Lack- und Farbenfabriken sämtliche Besitzer insbesondere auch Händler betroffen. Anzugeben sind Mengen über einen Doppelzentner. Diese Gewichtseinheit ist auch den Angaben im allgemeinen zu Grunde zu legen.

Für die Angabe der Anzeigen ist ein besonderes Formular nicht vorgeschrieben. Es genügt daher, wenn die hier in Frage kommenden Personen ihre Anzeigen

auf einem beliebigen Bogen Papier bet der Ortspo­lizeibehörde ihres Wohnsitzes abgeben.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, diese Bekanntmachung zur öffent­lichen Kenntnis zu bringen und die bei Ihnen ein­gegangenen Anzeigen mir bestimmt bis zum 17. Juli einzureichen, eventl. ist zu diesem Termin Fehlan­zeige zu erstatten. Jnnehaltung des Termins erwarte ich unter allen Umständen.

I. 8267. Der Landrat.

J. V.:

v. H ed e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 29. Juni 1915.

Die Landes-Versicherungsanstalt Hessen-Nassau in Cassel wird in der nächsten Zeit einen Bürobeamten in den Kreis entsenden, um bei deu einzelnen Arbeit­gebern kontrollieren zu lassen, ob diese für die bei ihnen beschäftigten versicherten Personen die fälligen Beitragsmarken in zutreffender Anzahl und Höhe ver­wendet haben.

Ich mache die in Betracht kommenden Interessenten hierauf aufmerksam, mit dem Ersuchen, in ihrem In­teresse dafür zu sorgen, daß die Quittungskarten bei der Revision in Ordnung sind.

Königl. Versicherungsamt Kreis Hersfeld.

J. V. Nr. 1292. J. V.:

v. H e d e m a nn, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung

über die Wiederholung der Anzeige der Bestünde von

Verbrauchszucker. Vom 24. Juni 1915.

Auf Grund des § 1 Abs. 4 der Bekanntmachung über Verbrauchszucker vom 27. Mai 1915 (Reichs-Ge- setzblatt Seite 308) bestimme ich:

Wer Verbrauchszucker mit Beginn des 1. Juli 1915 im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vor­handenen Mengen getrennt nach Arten und Eigen­tümern unter Nennung der Eigentümer der Zentral- Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Zu diesem Zwecke haben die Berechtigten, deren Zucker in fremdem Gewahrsam liegt, den Lagerhaltern nach dem 1. Juli 1915 unverzüglich die ihnen zustehenden Mengen anzuzeigen. Die Anzeigen an die Zentral- Einkaufsgesellschaft m. b. H. sind bis zum 10. Juli 1915 abzusenden. Anzeigen über Mengen, die sich mit Beginn des 1. Juli 1915 auf dem Transporte befinden, sind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfänger zu erstatten.

Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht

1. auf Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsaß-Lothringens, insbesondere im Eigentume der Heeresverwalt­ungen oder der Marineverwaltung, sowie im Eigentum eines Kommunalverbandes stehen,

2. auf Mengen, die insgesamt weniger als 50 Doppelzentner betragen.

Berlin, den 24. Juni 1915.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers, gez. D e l b r ü ck.

* * * Hersfeld, den 6. Juli 1915.

Wird veröffentlicht.

J. No. I. 8474. Der Landrat.

v. H e ö e m a n n, Reg.-Assessor.

Kartoffeltroilimng mit Strohmehl.

Der Preußische Landwirtschaftsminister gibt folgendes bekannt:

Die Eigenschaft des Strohmehls, Feuchtigkert gierig aufzusaugen und sie leicht wieder an die Luft abzugeben, macht es zur Verwendung beim Trocknen feuchten Materials besonders geeignet. Wenn man rohe Kartoffeln mit den bekannten Kartoffel-Reiben oder auf andere Weise zu einem Brei verarbeitet und mit 3 Gewichtsteilen Kartoffelbrei einen Gewichtsteil Strohmehl vermischt, die Mischung in nicht zu dicker Schicht in einem Raume mit guter Luftventilation ausbreitet, so erhält man binnen 24-30 Stunden ein versandfähiges Produkt von großer Haltbarkeit,- der Trockuungsprozeß wird natürlich beschleunigt, wenn man den Strohmehlzusatz erhöht oder die Mischung während des Trocknens umschaufelt.

Die so getrockneten Kartoffeln können, außer zu direkten Fütterungszwecken, auch zurStarkefabrikatron und namentlich zur Spiritusbereitung benutzt werden. Das Strohmehl wirkt als Lauterungsmaterial beim Maischprozesse. Die dabei gewonnene Schlemve lagt sich ebenfalls leicht trocknen Für die Verarbeitung der noch vorhandenen Reste alter Kartoffeln durste das Verfahren gute Dienste leisten. Das verwendete Strohmehl braucht nicht besonders fem zu sein. Wenn Strohmehl an der betreffenden Oertlrchkett md)t her- aestellt werden kann, so sind tue Deutsche Pflanzen- mehlgesellschaft m. b. H., Berlin W. 8, Kronenstraße 1213, und die Firma M. Töpfer, Trockenmilchwerte G. m. b. H., Böhlen b. Rötha i. Sa., bereit, den Be­zug zu vermitteln.

Die genannte Firma Töpfer, welche auf dem be- sprochenen Gebiet Erfahrungen gesammelt hat, kann auch als Beratungsstelle in allen das neue Verfahren betreffenden Fragen empfohlen werden.

Berlin, den 21. Juni 1915.

Bus der Heimat.

* (Das Barfußgehen der Kinder.) Der preußische Kultusminister erließ über das Barfuß­

gehen der Kinder folgenden Erlaß: Es ist zu meiner Kenntnis gekommen, daß Kindern einer Landschule ihrem Lehrer verboten wurde, barfuß zur Schule

von

zu kommen. Ein derartiges Verbot mag in Friedens­zeiten in Fällen, in denen eine besondere Veran­lassung vorliegt, gerechtfertigt sein. Während der Kriegszeit ist, zumal auf dem Lande und in länd­lichen Verhältnissen, von einem solchen Verbot schon deshalb abzusehen, weil es den Eltern wegen der ge­steigerten Preise nicht immer leicht fallen wird, ihre Kinder mit dem notwendigen Schuhwerk zu versorgen.

* (Vor einer falschen Gutmütigkeit gegen ent­sprungene Kriegsgefangene wird dringend ge­warnt. Wer einem entwichenen Kriegsgefangenen bei der Flucht hilft, hilft dem Feind des Landes und handelt dadurch bewußt gegen das vaterländische Interesse. Wer einen entwichenen Kriegsgefangenen sieht oder von seinem Aufenthalt erfährt, hat die Pflicht, unverzüglich der nächsten Polizeibehörde da­von Mitteilung zu machen.

* (Ein Aufruf an Pensionäre und Rentenem­pfänger.) In einem beachtenswerten Aufruf an die Pensionäre und Rentenempfänger zur Teilnahme an der nationalen Arbeit, besonders an den jetzt ein­setzenden umfangreichen Feldarbeiten, hebt der Re­gierungspräsident in Trier hervor, daß aus solcher vorübergehenden, aushilfsweisen Tätigkeit im Dienste des Vaterlandes keine Schlüsse auf die Arbeitsfähig­keit des Einzelnen gezogen werden, keine Herabsetzung der Renten zu befürchten ist. Die vielfach zu be­obachtende Besorgnis hiervor braucht also keinen Pensionär, keinen Rentenempfänger, keinen Invaliden davon abzuhalten, zu tun, was in seinen Kräften steht, um in den nächsten Wochen und Monaten die für unsere Ernährung so ungeheuer wichtigen Arbeiten auf den Feldern ausführen zu helfen.

* (Nicht so viele Pfundbriefe nach G a l i z i e n!) Der Versand von sogenannten Päckchen (1 Pfund-Feldpostbriefen) an die auf dem galizischen Kriegsschauplatz befindlichen deutschen Heeresange­hörigen hat neuerdings einen derartigen Umfang an­genommen, daß er neben den überaus wichtigen militärischen Aufgaben, die unbedingt vorangehen müssen, nicht mehr ordnungsmäßig bewältigt werden kann. Um eine Sperrung dieser Sendungen zu ver­meiden, wird das Publikum dringend ersucht, sie im eigenen Interesse auf das äußerste Maß einzu- schränken.

):( Hersfeld, 7. Juli. Im kommenden Monat sollen folgende Viehmä r kte abgehalten werden: Hersfeld: 4. und 26. August Schweinemarkt, Hünfeld: 3. und 17. August Schweinemarkt, Neukirchen: 17. August Viehmarkt, Rotenburg: 4. August Schweine­markt. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß hier und da noch wegen Seuchengefahr Einschränkungen

n-

erfolgen. _ ,

Friedewald, 6. Juli. Ein tragisches Vorkommnis hat sich gestern im benachbarten Dorf Lengers zuge­tragen. Der 5 Jahre alte Sohn des Landwirts Rein Hardt war beim Spiel in die Werra gestürzt und schwebte in Gefahr, zu ertrinken. Auf sein Hilfegeschrei sprang der 16jährige Bruder herbei und stürzte sich in den Fluß. Er brächte das Brüderchen lebend auss Trockene. Der Retter selbst aber hatte sich so ange­strengt, daß er, vor Erschöpfung ohnmächtig, wieder untersank und ertrank.

Rotenburg, 6. Juli. Der Kreisausschuß hat be­schlossen, die Verausgabung von Zusatz-Brotkarten im hiesigen Kreis zuzulassen. Die Entscheidung darüber, an wen diese Karten abzugeben sind, wird der k^e- nreindebehörde überlassen. Es kommen nur solche Personen in Betracht, die mit der Hand schwere Arbeiten zu verrichten haben, oder durch ihren Beruf gezwungen sind, tagsüber von ihrem Wohnort abwesend zu sein Die Zusatz-Brotkarte berechtigt zum Bezüge von 350 Gramm Mehl oder einem Pfund Brot in der Woche. _ Für die Kriegs-Blindenstiftung sind aus L-tadt und Kreis bis jeüt 1072,20 Mark zusammen gekommen.

Niedergrenzebach, 5. Juli. Schwergeprüft wurde die Familie des Schäfers Jakob Keil dabier. Nach­dem die drei Söhne im heiligen Kampfe fürs Vater­land gefallen sind, zwei in Frankreich, der jüngste in Galizten, ist jetzt auch der alte Vater nach schwerer Krankheit dahingeschieden und gestern unter großer Beteiligung bestattet worden. Somit ist neben den jungverwitweten Schwiegertöchtern auch die alte, ihrer Söhne beraubte Mutter zur Witwe geworden.

Wetterausfichten für Donnerstag den 8. Juli. Wolkig, meist trocken, kühler, westliche Winde.