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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im , amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. .

Nr. 156.

Mittwoch, den 7. Juli

1915

Hersfeld, den 3. Juli 1915.

In Lauterbach und Wernges, Kreis Lauterbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

I. 8178. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Bekanntmachung.

An der Königlichen Gärtnerlehranstalt in Berliu- Dahlem finden im Jahre 1915 folgende Sonderlehr- gänge statt:

1. Lehrgang für Helfer und Helferinnen, veran­laßt durch den Kriegsausschuß für Gemüsebau vom 1.6. März. 2. Lehrgang für Gartenfreunde (allge­meiner Gartenbaukursus für Damen und Herren) auf besonderen Wunsch der ostpreußischen Flüchtlinge fest­gesetzt, vom 22.-27. März. 3. Lehrgang für Garten­freunde (allgemeiner Gartenbaukursus für Damen und Herren) vom 19.24. April. 4. Lehrgang für Obst- und Gemüseverwertung für Damen vom 21.26. Juni. 5. Lehrgang für Obst- und Gemüseverwertung für Haushaltungslehrerinnen vom 5.17. Juli. 6. Lehr­gang für Helfer und Helferinnen, veranlaßt durch den Kriegsausschuß für Gemüsebau (als Fortsetzung des Lehrganges zu1, Unterweisung inErnte, Aufbewahrung und Verwertung von Gemüse), vom 16.21. August. 7. Lehrgang für Obst- und Gemüseverwertung für Obstzüchter und Obstbauinteressenten vom4.9. Oktober

8. Lehrgang für Apfelverwertung für IDamen und Herren vom 18.22. Oktober. 9. Lehrgang für Obst­baumschnitt und -pflege für Damen und Herren (als Fortsetzung der Lehrgänge zu 2 und 3) vom 1.6. November.

Das Uuterrichtshonorar beträgt: Für die Lehr­gänge zu 2, 3, 4, 7, 8 und 9 für Deutsche 9 Mk., für Ausländer 18 Mk.; für den Lehrgang 5 für Deutsche 18 Mk., für Ausländer 36 Mk. Lehrgänge 1 und 6 sind honorarfrei; Bewerber müssen ausreichende prak­tische Erfahrungen im Gartenbau besitzen. Die Lehrpläne der einzelnen Lehrgänge werden auf Wunsch 4 Wochen vor Beginn jeden Lehrganges zugesandt. Anmeldungen sind möglichst frühzeitig an den Direk­tor der Königlichen Gärtnerlehranstalt zu richten. Nach erfolgter Zusage ist das Unterichtshonorar vorto- und bestellgeldfrei online Kasse der Königlichen Gärtner­lehranstalt in Berlin-Dahlem einzusenden. Der Ein­gang des Betrages ist für die Eintragung in die Teil­nehmerliste maßgebend. Die Gärtnerlehranstalt ist Haltestelle der elektrischen Straßenbahn: Steglitz Grunewald. Der Hauptlehrgang (vier Semester) be­ginnt am 4. Oktober 1915. Aufnahme von Hospitanten und Praktikanten zu jeder Zeit.

Der Direktor.

* * *

Hersfeld, den 29. Juni 1915.

Wird veröffentlicht.

i. 8052. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Rcg.-Assessor.

Hersfeld, den 6. Juli 1915.

Der auf Donnerstag, den 8. Juli ds. Js. in der Stadt Fulda angesetzte Viehmarkt wird unter den seither bekanntgegebenen Bestimmungen abgehalten. Mit dem Auftrieb darf um 6^ Uhr morgens be­

gonnen werden. _

Nach 8 1 der Polizei-Verordnung vom 5. April 1914 (Amtsblatt Seite 182) ist der gewerbsmäßige Handel mit Klauenvieh im Stadtbezirke außerhalb des Marktplatzes verboten.

Auf Grund des § 47 der viehseuchenpolrzeUlchen Anordnung vom 1. Mai 1912 wird bestimmt, daß nach 81 j Uhr vormittags Tiere nicht mehr zum Markt ge­bracht werden dürfen.

Besonders mache ich noch darauf ausmerk,am, daß durch den zweiten Zugang (vor der Lindenstraße) zum Viehmarktplatz nur voruntersuchtes Vieh aufgetrieben werden darf.

Auf Grund des § 168 Abs. 3 der Ausführungs­bestimmungen zum Ausführungsgesetze zum Vieh- seuchengesetze vom 25. Juni 1911 wird angeordnet, daß aus Orten, in denen Maul- und Klauenseuche herrscht, auch Personen von dem Besuche des Marktes ausgeschlossen sind.

I. 8452. Der Landrat.

J. V.

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

die sämtlichen Königlichen Regierungen, mit Ausnahme derer in Aurich, Münster und Sigmaringen.

Unter Bezugnahme auf die allgemeine Verfügung Nr. in. 19/1915, betreffend die Bereistellung der Futter­

mittel des Waldes durch Zulassung von Weidevieh und Abgabe von Futterreisig, und auf die Veröffentlichung vom 9. d. M. I A III e 7651/IH. 3948, betreffend die Gewinnung von Futterlaub, beauftrage ich die Königliche Regierung sofort anzuordnen, daß alle Revierverwaltungen Ihres Bezirkes, die Futter- reisig abgeben können, dies schleunigst öffentlich be­kanntmachen und tunlichst alle hierauf eingehenden Bestellungen der viehhaltenden Wirte mit Rücksicht auf den mit dem Alter der Blätter abnehmenden Nährwert des Futterreisigs sobald wie möglich ausführen.

Geht im Einzelfalle die Nachfrage nach Futterreisig über die Leistungsfähigkeit des Waldes hinaus so sind die zu beschaffenden Reisigmengen nach Anhören der Gemeindevorsteher den einzelnen Wirtschaften, ent­sprechend ihrer Bedürftigkeit, nach denselben Grund­sätzen zuzuteilen, die für die Zuteilung der Waldstreu in Notjahren maßgebend sind.

Das Trocknen des Futterreisigs, das nicht grün verfüttert werden soll, ist, abgesehen von Ausnahme- fällen, den Käufern zn überlassen. Das Reisig muß deshalb unmittelbar nach seiner Werbung nnd Ver- einnahmung öen Käufern überwiesen werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, daß in allen Fällen, in denen die vorherige Abnahme des Materials durch den Revierverwalter die Ueberweisung unerwünscht verzögern würde, von der Abnahme abgesehen wird.

Ich weise schließlich noch darauf hin, daß, wenn das Futterlaub während des Trocknens seinen vollen Wert behalten soll, es nach Möglichkeit ebensowohl vor voller Sonnenbestrahlung als auch vor Regen ge­schützt werden muß.

Die Käufer sind hierauf aufmerksam zu machen.

Die Verwertung des Waldlaubs zu Futterzwecken hat durch die ungünstige Witterung des Sommers eine erhöhte Bedeutung gewonnen. Ich vertraue, daß die Königliche Regierung der wichtigen Angelegen­heit Ihre volle Aufmerksamreit zuwenden und alles tun wird, um auf die angegebene Weise die Futter­mittel der Landwirtschaft aus dem Walde zu ergänzen.

Berlin W9, den 15. Juni 1915.

Journal-Nr. m. 4344. I A III e 11382.

Ministerium für Landwirtschaft. Domänen u. Forsten. Freiherr v. S ch o r l e m e r.

* ^. * Hersield, den 29. Juni 1915. Wird veröffentlicht.

I. 8135. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Ein Wort an die Bauern!

Sonderabdruck aus demBayerisches Bauernblatt" Nr. 12 vom Dienstag, den 23. März 1915.

(Schluß.)

Was läßt sich nicht alles aus Magermilch bereiten? 5-6 Liter Magermilch ergeben ein Pfund Topfen oder Käse. Topfen ist ein vorzügliches Nahrungs­mittel, im Sommer erfrischend und sättigend, be­sonders wenn man ihn mit einigen Löffeln Nahm oder Milch anmacht, Zwiebel hineinschneidet oder Schnittlauch daraufgibt.

Ein Bauer, der Milchvieh hat, kann nicht ver­hungern, besonders wo jetzt der Milchertrag bei be­ginnender Grünfütterung steigt. Wie vorzüglich sind die Milchspeisen aus Topfen, wobei viel Mehl gespart wird. Vorzügliche Topfennudel kann man auch mit Kartoffel machen, die gut ausgedünstet sind, mit mehligen Speisekartoffeln, keinen Salatkartoffeln. Aus IV2 Pfund gekochten Kartoffeln und 1 Pfund gut ausgewässertem und getrocknetem Topfen, ein wenig Mehl zum einstäuben, Salz, alles gut gemischt und zu Teig geknetet, werden Nudel geformt und in Fett herausgebacken. Das gibt eine vorzügliche Nahrung, die alles enthält, was der Mensch braucht, Eiweiß, Kohlenhydrate (Stärkemehl) und Fett. Das kann man zu Kraut essen, zu Blaukraut, zu Wirsing. Der Bauer kann sich helfen. Aber vor allem ist es, wie gesagt, notwendig, gemeinschaftUch der Not gehorchend, in solchen Gegenden mit vorwiegender Mehlkost mehr zur Fleischkost, wenigstens für die nächsten Monate, Überzugehen. Wo man keine Schweine hat, müssen die Bauern zusammenstehen und ein Stück aus dem Stall bestimmen und gemeinschaftlich auspfundeln. Es muß gehen und es wird gehen.

Vor allem möchte ich die Selbstversorger, d. h. die Bauern, die aus ihren Beständen 9 Kilo Getreide pro Kopf und Monat zurückbehalten dürfen, vor einem warnen, nämlich nicht auf Kosten der Zukunft au leben. Es wird jetzt vielfach auf dem Lande vom Vorrat gezehrt, ohne Einschränkung. Das nimmt ein b^W^nn^in einem Haushalt für 10 Personen 10'2 «entner Getreide zurückbehalten wurden, so muß dieser Vorrat reichen bis 15. August. Von keiner Seite ist Mehl oder Brot zu erwarten. Darüber muß Klarheit herrschen. In den Städten und vielen Land­bezirken wird bereits Mehl nur noch gegen Karten abgegeben und der Städter bekommt nicht mehr Mehl und Brot pro Kopf als 200 Gramm, das macht pro

Monat 6000 Gramm, während der Selbstversorger, wenn er 80 Proz. ausmahlen läßt, 8000 Grämn: pro Kopf und Monat in seiner Familie zur Ver­sorgung hat.

Anch darüber muß sich der Bauer, der sein Ge­treide selbst vermahlen läßt, klar sein, daß er jedes Pfund Mehl, das er von der Kundenmühle weniger bekommt, also 80 Pfund Mehl für 100 Pfund Getreide, am eigenen Leib verspürt und dann weniger zur Verfügung hat.

Glaube niemand, daß ihm von irgendeiner Seite ein Pfund Brot oder Mehl oder Getreide zugeteilt wird, wenn er seine Vorräte zu früh verzehrt hat! Darüber muß Klarheit herrschen.

Anch werden immer noch Klagen geführt, daß das Mehl nicht mehr so schön weiß sei. Im Jahre 1817 hatten wir in Deutschland eine Mißernte. Dvrtmals hat das Volk Kleie zu Brot verbacken. Wir haben dank der Tapferkeit unseres Heeres vom Krieg noch nichts gespürt. Wer diese kleine Last nicht mittragen will, der soll an die Heimsuchung der armen, oft* prenßischen Bauern denken.

Regensburg, den 20. März 1915.

Dr. Georg Heim.

Aus der Heimat.

* (Telegrammverkehr bei Nachforschungen nach Heeresangehörigen.) Da vielfach Privatper­sonen bei Nachforschungen nach Mwandten Heeres­angehörigen von Militärbehörden und Truppenteilen die Absendung von Dienst-Telegrammen erbitten, wird erneut iu Erinnerung gebracht, daß für solche Zwecke seit den: 20. Januar d. J. der Privat-Tele- grammverkehr zwischen Feldheer und Heimat freige­geben ist und zwar unter folgenden Bedingungen: 1. Die Telegramme sind der militärischen Prüsungsstelle bei den stellvertretenden Generalkommandos persön­lich oder brieflich unter Beifügung der Gebühr zu übermitteln. 2. Ihre Dringlichkeit ist durch Beweis­stücke zu begründen. Alle nicht unbedingt dringlichen Telegramme werden unter Rückgabe der Gebühr zu­rückgewiesen, ebenso Telegramme mit unrichtiger Adresse. 3. Telegramme über das Befinden von Schwerverwundeten haben vor allen anderen den Vorrang. 4. Zulässig ist nur die offene deutsche Sprache. Der Text muß so kurz wie möglich gefaßt sein. 5. Die Adresse ist vom Absender so ausführlich anzugeben, wie es für Feldpostsendungen vorgeschrieben ist. Wohnt der Absender nicht am Ort der Prüfungs- stelle, so ist der Unterschrift des Telegramms der Wohnort beizufügen. Die Gebühr beträgt 5 Pf. für das Wort, wobei die Adresse ohne Rücksicht auf die dafür gebrauchte Wortzahl für 10 Taxworte gezählt wird. Kein Telegramm darf außer der Adresse mehr als 20 Wörter enthalten. 6. Für alle vom Feldheere zur Heimat gerichteten Telegramme werden die Ge­bühren 5 Pf. für das Wort von: Empfänger erhoben.

§ Hersfeld, 6. Juli. Für kommenden Donnerstag ist in der Kreisstadt Fulda ein Viehmarkt vorgesehen, der auch aus der Umgebung von Cassel erfahrungs­gemäß stark besucht wird und überdies der größte Viehmarkt im Reg.-Bez. Cassel ist.

):( Hersfeld, 6. Juli. Unteroffizier Wilhelm W e n k, I beim Res.-Jnf.-Regt. 232, wurde mit dem Eisernen Kreuz" ausgezeichnet.

Bebra, 2. Juli. Das Opfer eines Unglückfalles ist derFahrburscheeinesFuhrwerkbesitzers inWeiterode geworden. Die Pferde scheuten vor einer Dampfwalze, der Fahrbursche sprang von: Wagen und kam zu Fall, sodaß das Fuhrwerk über Hals und Brust hinwegging. Der Unglückliche war auf der Stelle tot.

Cassel, 3. Juli. Der Verbandstag der Raiffeisen- vereine für den Bezirk Cassel findet am Mittwoch den 7. Juli, vormittags 10 Uhr im großen Saale des Ber- einshauses in der Kölnischen Straße hierselbst statt. Nach der Begrüßungsansprache des Verbandsanwalts Landesökonomierat Rexrodt soll die Vorlage der Ver­bandsrechnung von 1914 erfolgen und der Jahresbericht durch Genossenschaftsdirektor Schüler erstattet werden. Danach wird Pfarrer Meyenschetn-Altenhaßlau einen Vortrag über:Der deutsche Krieg ein Juugbrunen auch für unser Raiffeisenwerk" halten.

Cassel, 5. Juli. Im Regierungsbezirk Cassel haben mehrere Landräte darauf hingewiesen, daß die durch den Krieg veranlaßte Aenderung der wirtschaftlichen Verhältnisse es mit sich bringe, daß das Zugvieh oft stark angestrengt werden muß und daß in solchen Fällen die Gefahr der Tierquälerei nahe liegt. Die Behörden haben daher die Zugviehbesitzer ersucht, für Schonung des Zugviehes Sorge zu tragen.

Cassel, 6. Juli. Aus dem Kriegsgefangenenlager Niederzwehren sind an: 26. bezw. in der Nacht zum 26. Juni entwichen: Der russische Feldwebel Melnik Stephan, der einjährige Unteroffizier Mtchaljuk Peter und der russische Kriegsgefangene Alexander Lipatow. Um Fahndung und Festhaltung wird gebeten.______

Wetteraussichte« für Mittwoch den 7. Juli. Wolkig, trocken, kühler, nordwestliche Winde.