Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger ^^^ für den Kreis Hersfeld SersWer Äreisilitt
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Nr. 153.
Sonnabend, den 3. Juli
1915
Amtlicher Teil.
Hersfeld, den 28. Juni 1915.
Ich erinnere an die Einsendung des Berichts über den Empfang des Kreissteuer-Veranlagungsschreibens mit Frist bis zum 15. Juli dieses Jahres.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
J. A. Nr. 6862. J. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Ministerium für Landwirtschaft
Domänen und Forsten.
Journal — Nr. I. A. I a. 6550.
Ausfuhr frischen Gemüses.
Berlin W. 9, den 17. Juni 1915.
Der Herr Reichskanzler (Reichsamt des Innern) hat auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli v. Js. die Ermächtigung erteilt, die Ausfuhr von frischem Gemüse, das schnellem Verderbem ausgesetzt ist und in einer für den inländischen Bedarf übermäßig großen Menge hervorgebracht oder vom Ausland eingeführt wird, für das ganze Staatsgebiet oder bezirksweise bis zum 10. Juli ds. Js. zu regeln. Daraufhin hat der Herr Finanzminister im Einverständnis mit mir genehmigt, daß in Preußen die Aüsfuhr von frischem Gemüse mit Ausnahme von Mohren (Karotten), Schoten, Bohnen aller Art und Zwiebeln für die Zeit bis zum 10. Juli d. Js. widerruflich freigegeben wird.
Die Zollstellen sind entsprechend angewiesen worden.
gez. Frhr. v. S ch o r l e m e r.
An die Herren Regierungs-Präsidenten.
* * *
Hersfeld, den 29 Juni 1915. Wird veröffentlicht.
I. 8033. Der Landrat.
v. Hedemann, Reg.-Assessor.
Bus der Heimat«
* Die deutscheFrauim Weltkrieg möchten wir das erhebende Bild überschreiben, das sich in diesem Jahre noch mehr als im vorigen unseren Augen bietet. Denn während im vergangenen Sommer vor der Einberufung des Landsturms noch mancher kräftige Mann seiner gewohnten Beschäftigung nachgehen konnte, ist in diesem Jahre allerdings der Frau ein erhebliches Stück Mehrarbeit zugemutet. Aber mit bewunderungswürdiger Geschicklichkeit und Ausdauer haben sich unsere deutschen Frauen auch in Arbeiten, die ihnen bisher fremd waren, hineingefunden. In Bäckereien, Kaufläden und manchen anderen gewerblichen Betrieben ersetzen sie den im Felde stehenden Gatten oder Bruder vollständig. Eine Berliner Zeischrift brächte vor kurzem sogar das Bild einer kräftigen Schmieüemeisterin bei Wiederherstellung eines Rades. Am meisten natürlich tritt die deutsche Frau bet der ihr allerdings teilweise nicht mehr fremden Feldarbeit auf den Plan. Aber auch auf diesem Gebiete hat sie sich, namentlich der Behandlung landwirtschaftlicher Maschinen, manches erst noch aneignen müssen und dies mit bestem Erfolg erreicht. — Könnten unsere braven Krieger draußen im Felde doch allesamt mit ansehen, in welch' vorbildlicher, unermüdlicher Tätigkeit hier bei uns zu Hause die Armee der Frauen tätig ist, um auch ihrerseits dazu beizutragen, die beabsichtigte Niederringung unseres Vaterlandes zu Schanden zu machen. Die bange Sorge, die manch einem draußen um die Zustände daheim auf dem Herzen lasten mag, würde vor solchem Bilde zerstieben wie Spreu im Winde. Uns aber, die Alter oder Krankheit an die Heimat fesseln, ist dieses Bild ein weiterer stolzer Beweis dafür, daß mit solchem Kriegerheere und solchen Frauen Deutschland nicht untergehen kann. Und wenn dereinst nach.siegreichem Friedensschlüsse der deutschen Geschichte ein neues Ruhmesblatt eingefügt wird, dann werden wir nicht vergessen dürfen, auch der deutschen Frau Lorbeerkranze zu flechten.
* (Briefverbot für deutsche G esan g en e in F r a n k r e i ch.) Die franzofliche Regierung hat, wie der „Frkft. Ztg." berichtet wird, den noch rm Kriegsgebiet befindlichen verwundeten Gefangenen, die Korrespondenz mit ihren Angehörigen in der Heimatverboten. Das Ministerium des Aeußern. hat der Pariser Presse darüber folgende Note mitgeteilt . ,,Am 23. März und zum zweiten Male am 6. Mai 191» hat das Ministerium des Aeußern die spanische Botschaft in Berlin gebeten, bei der Regierung des Deutschen Reiches Wiederspruch zu erheben gegen die Unmöglichkeit, die Liste der franzöfffchen Gefangenen zu erhalten, die sich in gewissen Teilen des augenblicklich vom Feinde besetzten franzöiischen und belgischen Gebietes befinden. Der Minister hat daraus aufmerksam gemacht, daß eine systematische Verletzung des Ar
gegen die Unmög- Gefangenen zu er-
tikels 14 des Haager Abkommens vorliege, wonach die kriegführenden Regierungensich in möglichst kurzerFrist die Namen aller Kriegsgefangenen mitteilen sollen. Da diese Proteste ergebnislos geblieben sind, hat das Ministerium des Aeußern der deutschen Reichsregierung am 20. Mai durch Vermittlung der spanischen Botschaft in Berlin bekanntgegeben, daß die Regierung der Republik sich angesichts des Ausbleibens einer befriedigenden Antwort verpflichtet sehen würde, als Vergeltungsmaßregel bis auf weiteres den in Frankreich noch im Kriegsgebiet befindlichen verwundeten deutschen Kriegsgefangenen jede Nachricht zu verweigern und ihnen das Recht des Briefwechsels zu entziehen. Da in dem festgesetzten Zeitraum keine Antwort der deutschen Regierung eingetroffen ist, wurde die angekündigte Maßregel zur Ausführung gebracht."
-oc- Hersfeld, 2. Juli. (Wetterregeln für Juli.) Vom Monat Juli verlangt der Landmann ein Wetter, wie wir es mit dem Namen „Hundstagswitterung" zu bezeichnen pflegen. Heiße, stille Sommertage kräftige Gewitter mit nicht zu lange anhaltenden Niederschlägen, zwischendurch hier und da ein leichter warmer Sommerregen, so soll die Witterung im Juli und auch noch den August hindurch beschaffen sein, wenn der Landmann sich Erfolg von ihr versprechen will. Denn, „was Juli und August nicht vermocht — wird auch im September nicht gargekocht" oder „wenns im Juli nicht donnert und blitzt — und der Schnitter nicht tüchtig schwitzt — und wenn der Regen dauert lang — so wird es jedem Landmann bang" heißt es in den Bauernregeln. Allgemein kehrt in den Bauernregeln auch die Anschauung wieder, daß die im Juli herrschende Witterung Schlüsse auf den zu erwartenden Winter zulassen soll. Und zwar derart, daß auf einen heißen Juli ein richtiger kalter Januar, auf einen verregneten, kühlen Juli dagegen ein flauer Winter zu erwarten sei. Darauf deuten die Bauernregeln. „Wie der Juli war — so wird der Januar" oder „Juli kalt und voll Regen — bringt keinem Winter Segen" und verschiedene ähnliche Regeln. Daß aber auch diese Regel nicht immer zu- trifft, hat uns »in jüngster Zeit der Winter 1911 bewiesen, von dem man nach der geradezu berüchtigten Hitze der 1911er Sommermonate eine Polarwitterung hätte erwarten müssen, während er in Wirklichkeit sich nur äußerst flau zeigte und nur wenige wirklich kalte Tage brächte.--Schließlich sei darauf hingewiesen, daß der Landmann nichts mehr fürchtet, als einen verregneten Juli. „Siebenbrüder Regen — bringt weder Nutz noch Segen" heißts in der Bauernregel, der wir in diesem Falle allerdings volle Berechtigung zuerkennen müßten. Denn eine verregnete Getreideernte würde gerade in diesem Jahre ein harter Schlag für uns sein.
Cassel, 1. Juli. (Folgen einer Blutvergiftung.) Ein hiesiger Bureauaffistent hatte sich eine Nackenverletzung zugezogen, welcher er keine Beachtung schenkte. Der Beamte bemerkte nach einiger Zeit am Halse und der Brust eine starke Anschwellung. Ein hinzugezogener Arzt stellte Blutvergiftung fest, die bereits so weit vorgeschritten war, daß der Patient nicht mehr gerettet werden konnte. Er verschied in einer hiesigen Heilanstalt.
Erfurt, 1. Juli. Zwei Nahrungsmittelfälscher hatten sich hier vor der Strafkammer zu verant- Worten. Der verehelichten Milchhändlerin Klara Barig, geb. Merten, aus Erfurt konnte durch den Gerichtschemiker nachgewiesen werden, daß die in ihrem Geschäft am 6. April 1915 entnommene Milch 16 Proz. Wasser enthielt. Es wurde ein Monat Gefängnis beantragt. Der Gerichtshof ließ es bei einer zweiwöchigen Gefängnisstrafe bewenden. — Viel schlimmer lag der Fall bezüglich des 23 mal vorbestraften inhaftierten Händlers Heinrich Brunnert aus Cassel. In Erfurt hatte er einem Fleischermeister vorgespiegelt, in Wandersleben Imker zu sein, so daß er nur echten Bienenhonig für eine Mark das Pfund verkaufe. Auch einem Polizeisergeanten schwindelte Brunnert seinen, aus einem Gemisch von Honig und 30 Proz. Rohzucker bestehenden „echten Honig" auf. Der Angeklagte wurde wegen Betrugs und Nahrungsmittelfälschung zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt.
Herste, 1. Juli. Bei dein letzten schweren Gewitter wurden einem Landwirt drei Kühe auf der Weide vom Blitz erschlagen. Als die Melkerin am nächsten Morgen auf die Wiese kam, lagen die drei wertvollen Tiere unter dem Buschwerk einer Kopfweide tot.
Fulda, 1. Juli. Auf die Hörner genommen wurde ein dreizehnjähriger Knabe am Waldschlößchen von einer dort weidenden Kuh, in deren Nähe das Kind spielte. Die Kuh warf den Knaben mehreremale in die Luft. Hinzueilende Leute brachten das erheblich verletzte Kind in Sicherheit.
Frankfurt a. M., 1. Juli. Der Metzgermeister Wilhelm Mattern hat Wurstfett mit Margarine vermischt als „Schmalz" oder „Holländischen Schmalz" verkauft. Er wurde vom Schöffengericht wegen Nahrungsmittelfälschung und Uebertretung des Margarinegesetzes zu 110 Mark Geldstrafe verurteilt.
Gin Wort an die Bauern!
Sonderabdruck aus dem „Bayerisches Bauernblatt" 9tr. 12 vom Dienstag, den 23. März 1915.
Am 25. Januar hat der Bundesrat in Berlin beschlossen, alles Getreide zu beschlagnahmen. Am 1. Februar mußte Jeder in Deutschland, der Brotgetreide oder Mehl in seinem Besitz hatte, genau den Bestand angeben. Aber bereits am 1. Dezember 1914 wurde eine solche Zählung vorgenommen. Durch die Verordnung vom 25. Januar wurde eine Reichsverteilungsstelle in Berlin geschaffen, der die Aufgabe zugeteilt wurde, die vorhandenen, am 1. Dezember gezählten Vorräte über das ganze Reich zu verteilen, und zwar so zu verteilen, daß die Vorräte reichen bis zur nächsten Ernte, mit anderen Worten bis 15. August. Jeder deutsche Staatsbürger erhält nunmehr jeden Tag nach dem neuesten Verteilungsplatt seine 200 Gramm Mehl pro Tag, sei es in Form von Mehl, sei es in Form von Getreide.
Für die Landwirtschaft wurde festgesetzt, daß der getreidebauende Bauer, der selbst Vorräte hat, für sich, seine Angehörigen und sein Gesinde eins den Kopf und Monat gerechnet, 9 Kilo Brotgetreide oder 8000 Gramm Mehl verwenden dürfe. Die Staatsbürger, die aus ihren eigenen Vorräten sich versorgen können, heißt man Selbstversorger. In der Resolution der Gesamtvorstandssitzung der Bayerischen Bauernver- eine vom 8. Februar 1915 wurde beklagt, daß die für die Landwirtschaft festgesetzte Kopfrate von 9 Kilo Getreide pro Monat durchaus ungenügend sei. Es heißt dann weiter:
„Nachdem auf dem flachen Lande bei einem 15= stündigen Arbeitstag die Ansprüche an eine Ernährung andere sein müssen, besonders zur Zeit der Frühjahrsbestellung und der Ernte, wo ein 14—16stündiger Arbeitstag zur Notwendigkeit gehört. Bei einer derart ungenügenden Kost ist eine Landflucht der Dienstboten zu befürchten. Es wäre sehr unklug, denen das genügende Brot vorzuenthalten, die die Nahrung für die ganze Bevölkerung zu beschaffen haben."
Unterdessen ist kein Tag vergangen, an dem ich nicht Dutzende von Briefen mit Klagen aus dem Lande erhalten habe, alle das gleiche betonend, daß man mit 9 Kilo pro Kopf und Monat auf dem flachen Lande nicht auskommen könne, besonders da nicht, wo die Mehlkost die Hauptsache ist und die Fleischkost zu den Seltenheiten gehört.
Die Klagen sind mir durchaus verständlich. Ich kenne die Verhältnisse auf dem Lande viel zu gut. Das beweist, daß ich schon am 2. Februar diese Kopfquote von 9 Kilo für unsere Landbevölkerung mit ihrer schweren Arbeit als unzureichend erklärt habe.
Hat denn der Bundesrat in Berlin kein Verständnis für die Lage der Landwirtschaft? Hat man denn diese Verordnung der Landwirtschaft zum Trotz erlassen? Nein! Meine Lieben, das ist eine sehr einfache Sache. 12 geteilt durch 12 'gibt 1 und wenn ein Vater 10 Aepfel hat und hat 10 Kinder und er will sie alle gleich behandeln, dann muß er eben jedem nur einen Apfel geben.
Man hat die Vorräte in ganz Deutschland, wie ich schon oben sagte, gezählt und mit der Kopfzahl der Bevölkerung hineingeteilt und so kamen die 9 Kilo zum Vorschein und für die Städter 200 Gramm täglich.
Darüber darf niemand klagen und so hart es ist, wir müssen sehen, daß wir zurecht kommen. Auf dem Land ist das noch eher möglich wie in der Stadt. Denken wir nur an die Hunderttausende von Industriearbeitern, die auch schwer arbeiten müssen, denken wir uns einen Arbeiter im Hochofen, oder im Walzwerk, oder einen Bergarbeiter! Auch sie müssen das gleiche Schicksal tragen. Allerdings hat man es in den Städten so gemacht, daß man die Rationen der leichtarbeitenden Bevölkerung verkürzt und der schwerarbeitenden Bevölkerung erhöht hat. Die Kopfration ist ja heute in den Städten eigentlich niedriger bemessen, wie für die Selbstversorger auf dem Lande.
Warum wurden denn diese Maßnahmen erlassen? Heute weiß jeder im Reiche, was des Feindes Absicht ist. Mit den Waffen uns zu besiegen, hat er offenbar kein Vertrauen mehr, jetzt soll Deutschland ausgehungert werden. England hat mit seinem großen Geldbeutel und seiner die Meere beherrschenden Flotte jede Zufuhr nach Deutschland abgeschnitten. Wie leben wie in einer Festung, und wie in einer tapfer verteidigten Festung der Kommandant genau die Köpfe seiner Soldaten zählt und danach die Rationen einteilt, genau so ist es mit der Zuteilung der Mehlmengen auf den Kopf der Bevölkerung in unserm deutschen Vaterland. Wer das nicht versteht und begreift, der will nichts anderes als einen Untergang Deutschlands, es soll dann alles Blut vergeblich geflossen sein, es sollen dann so viele junge Leute und so viele Familienväter umsonst im Kampfe fürs Vaterland auf Feindes Erde ihr Leben gelassen
(Fortsetzung folgt.)
haben.
Wetterausfichten für Sonnabend den 8. Juli.
Ziemlich heiter, trocken, wärmer, nördliche Winde.