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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Vuchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

Willst

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 146.

Freitag, den 25. Juni

1915

Verteilungen auf das Hersfelder Tageblatt werden für das

5. Vierteljahr M5

von allen Kaiserlichen Postanstalten, Landbriefträgern und der Geschäfts­stelle angenommen.

Hersfeld, den 17. Juni 1915.

Das stellvertretende Generalkommando hat zur Verhütung mißbräuchlicher Ausnutzung des Wohl­tätigkeitssinnes der Bevölkerung angeordnet:

1) Herstellung und Vertrieb von Postkarten und anderen Drucksachen zum Besten der Kriegswohl­fahrtspflege unterliegt vom 1. Juli 1915 an der vorherigen Genehmigung des stellvertretenden Generalkommandos, die durch Vermittelung des zuständigen Landratsamtes (Bezirksdirektion, Kreisamts, Polizeiverwaltung kreisfreier Städte) nachzusuchen ist.

2) Am 1. Juli bereits hergestellte oder aus anderen Korpsbezirken eingeführte Wohlfahrtsdrucksachen dürfen von diesem Zeitpunkt an nur dann weiter vertrieben werden, wenn entweder auf jeder ein­zelnen Drucksache der von jedem einzelnen Stück dem wohltätigen Zweck zufließende Betrag aus­drücklich angegeben oder der Wohlfahrtsvermerk durchstrichen oder sonstwie entfernt wird. Erste- renfalls wird die tatsächliche Abführung der an­gegebenen Beträge in geeigneter Weise überwacht werden. Ausnahmen von diesen Bestimmungen bedürfen in jedem Falle der ausdrücklichen Ge­nehmigung des stellv. Generalkommandos.

i. 7801. Der Landrat.

J. V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Eassel, den 28. April 1915.

Zur Behebung des Mangels an Ackerpferden sollen auf Anordnung des Herrn Kriegsmininisters aus Remontedepotbeständen vierjährige Remönten^an größere und kleinere Züchter und an Landwirte gegen Zahlung der Selbstkosten unter besonderen Bedingungen abgegeben werden. Alle diese Pferde erhalten vor Abgabe ein Brandzeichen in Form eines Kreuzes um­geben von einem Ring an der rechten Schulter.

Die so gekennzeichneten Pferde sind, zumal nach den vereinbarten Bedingungen eine Zurttckforderung durch die Remonte-Jnspektion vorbehalten ist, von jeder anderen militärischen Aushebung befreit.

A. in. 2166. Der Regierungs-Präsident.

I. A.: Unterschrift.

* *

Hersfeld, den 16. Juni 1915.

Wir veröffentlicht.

Anträge auf Abgabe von Remonten sind an das Kriegsministerium, Remonteinspektion zu richten.

I. 7552. Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (E i n e M a h n u n g.) Amtlich wird folgendes bekannt gegeben: Es ist vorgekommen, daß Heeresan­gehörige - zum Teil in größerer Anzahl - aus dem Felde kupferne Führungsbänder von Artrlleriege- schossen zurückgeschickt haben, um sie zu Armbändern und ähnlichen Erinnerungszeichen umarbeiten zu lassen. Auf die allgemeine Bekanntmachung betreffend Pflicht zur Ablieferung von Fund- und Beutestücken wird daher nochmals hingewiesen. Da ine Wegnahme fiskalischen Eigentums als Diebstahl anzusehen ist, machen sich die Erwerber solcher Gegenstände der Hehlerei schuldig und werden künftig deswegen straf­rechtlich verfolgt werden.

* (Die Obstbäume ss e r n!) An die Obst- züchter sei angesichts der anhaltenden Trockenheit vie Mahnung gerichtet, die Obstbäume zu wässern. Bei der anhaltenden Trockenheit ist zu befürchten, daß ein großer Teil der kleinen Früchte abfüllt. Jeder Obstzüchter sollte es sich daher zur Pflicht machen, seine Obstbäume sofort durchdringend zu wässern.

* (Irrige Auffassung.) Die Unterrichts­verwaltung hat angeordnet, daß auch in diesem Sommer Kinder in stärkerem Maße als sonst zur Hilfe bei landwirtschaftlichen Arbeiten beurlaubt werden können. Daraus hat man den Schluß gezogen, daß im Notfall die Kinder auch ohne Erlaubnis der Schulaufsichtsbehörden und Lehrer dem Unterricht fern bleiben könnten. Das ist ein Irrtum. Der Minister hat den Schulzwang nicht aufgehoben und ist auch da­zu nicht in der Lage. Aufgehoben ist lediglich die Verfügung, daß Ortsschulinspektoren und Lehrer nur bis zu 15 Tagen im Jahre Urlaub erteilen können. Wollen Eltern für ihre Kinder Ernte- oder ähnlichen Urlaub haben, so müssen sie bei der Schulaufsichtsbe- Hörde darum einkommen, jetzt wie früher. Der Ur­laub kann gewährt und versagt werden, jetzt wie früher. Von Lehrern und Schulaufsichtsbehörden wird man eine wohlwollende Prüfung der Gesuche erwarten dürfen, namentlich auch dann, wenn die Kinder in einem andern als dem elterlichen Betriebe beschäftigt werden sollen. Die Aushilfe der Kinder in der Land­wirtschaft ist in Kriegszeiten keine Familien-, sondern eine Volkshilfe. Wird also die Schule den Bedürf­nissen der Landwirtschaft in weitgehendem Maße ent­gegenkommen, so werden anderseits auch die Eltern angehalten werden müssen, daß sie bei ihren Kindern in solchen Zeiten, wo sie in der Landwirtschaft nicht, oder nicht dringend gebraucht werden, auf einen regelmäßigen Schulbesuch halten. Daß jetzt für alles Urlaub erteilt werden muß, 'ist eine irrige Auffassung.

§ Hersfeld, 24. Juni. Trotz wiederholter Warnung werden immer wieder feuergefährliche Gegen­stände, wie Streichhölzer, Benzin, Aether, mit der Feldpost verschickt. Als beklagenswerte Folgen dieser verbotswidrigen Versendung sind wieder folgende Brandunfälle anzusehen. Am 16. Mai ist die Ladung eines bei einer Feldpoststation des östlichen Kriegs­schauplatzes in einem Kraftwagen eingetroffenen Post­versandes aus sich heraus in Brand geraten, wobei 2 Pakete und etwa 40 Päckchen beschädigt worden sind. Zwei weitere Brandunfälle sind jüngsten Datums. Der eine hat sich am 5. Juni in einem Postbeiwagen des Zuges D 129 Cöln -HannoverBerlin, der andere am 8. Juni in einem Postbeiwagen des Zuges 279 BreslauMyslowitz zugetragen. Beide Wagen waren mit Päckchenpost für das Ostheer beladen. Während in dem Falle vorn 5. Juni der Brand so zeitig ent­deckt und gelöscht worden ist, daß nur wenig Päckchen völlig vernichtet worden sind, sind in dem Falle vorn 8. Juni trotz tatkräftigsten Eingreifens des Post- und Eisenbahnpersonals 3500 Päckchen dem Brand zum Opfer gefallen. Nach dem Befunde ist in allen drei Fällen Selbstentzündung von Streichhölzern als Ur­sache der Brände anzusehen. Die Vorfälle sind eine neue ernste Mahnung, die Versendung von Streich­hölzern und anderer leicht entzündbarer Gegenstände mit der Feldpost unbedingt zu unterlassen. Gewiß sind Feuerzeuge unentbehrliche Gebrauchsmittel für den Soldaten im Felde. Es gibt aber völlig ungefährliche, mit Feuerstein und Zündschnur, die sich zur Be­förderung mit der Feldpost eignen. Die Vereinigung zur Sammlung von Liebesgaben für unsere Krieger führen in ihren Aufrufen unter den für die Soldaten unentbehrlichen Gegenständen auch Streichhölzer auf. Wenn hieraus gefolgert werden sollte, daß unter die Liebesgaben, die der einzelne in Form von Feldpost­päckchen durch die Feldpost verschickt, auch Streichhölzer ausgenommen werden dürfen, so wäre das falsch. Die von den Vereinigungen gesammelten Liebesgaben für das Feldheer werden nicht durch die Feldpost verschickt, sondern mit anderen Mitteln, die es ge­statten, daß unter Anwendung gewisser Vorsichts­maßregeln auch Streichhölzer befördert werden.

):( Hersfeld, 24. Juni. Vom 1. Juli treten fol­gende Aenderungen im Fahrplan ein: Der D-Zug 109, der 9.54 ab Hersfeld nach Bebra geht, fällt aus, ebenso der Eilzug 10, ab Hersfeld 8.22 abends nach Frankfurt. Dagegen führt ein D-Zug 88 ab Hersfeld 5.50 über Fulda nach München, der Gegenzug D-Zug 87 von München kommend, an Hersfeld 11.47. Der Personenzug 806 fährt nicht mehr 8.54 abends nach Frankfurt, sondern 8.48, Personenzug 4754, jetzt 8.06 nach Grebenau vom 1. 7. 8.86 Uhr. Der Personenzug ab Hersfeld morgens 8.05 nach Bebra fährt künftig 7.33 Uhr: ebenso kommt Personenzug 1225 nicht 9.03, sondern erst 9.33 vorm. hier an.

Cassel, 22. Juni. Wie schon in einem Aufsatz in den Tagesblättern am 27. Mai bekanntgegeben wurde ist die Hilfe für kriegsgefangene Deutsche in ganz Deutsch­land durch dieZentralenHamburg undFrankfurt a. M. in die Wege geleitet. Der Regierungsbezlrk Castel und das Fürstentum Waldeck ist duc-ch die Kriegsschreib­stube Rathaus Cassel der Zentrale für Suddeut,chland in Frankfurt a. M. angeschlossen. Es stehen groffe Mittel zur Verfügung, um dnrch Geldsendungen be­dürftigen Kriegsgefangenen, welche in der Gefangen­schaft Entbehrungen und seelische Leiden ertragen müssen, fürsorgenoe Unterstützung zukommen zu laßen. Die Kriegsschreibstube im Rathaus, Eingang Wilhelm- ßraße, nimmt Anträge auf Unterstützung einzelner Kreigsgefangener in ihren täglichen Sprechstunden zwischen 9-1 und 86 Uhr entgegen. Daselbst werden

auch freiwillige Gaben für kriegsgefangene Deutsche gesammelt, außerdem nehmen die Banken in Cassel und die Geschäftsstellen der Casseler Tages­zeitung Spenden an, die der Hauptsammelstelle bei der Dresdener Bank, Filiale Cassel, zugeführt werden. Da es sich darum handelt, znr Linderung der Leiden unserer in Feindesland kriegsgefangenen Landsleute aus dem Regierungsbezirk Cassel und dem Fürsten­tum Waldeck beizutragen, wird die Bitte ausgesprochen, durch freie Liebesgaben die Aufgabe dieser vater­ländischen Dankespflicht zu unterstützen und der Kriegsschreibstube, den Banken oder den Geschäfts­stellen der Tagesblätter freiwillige Gaben bald zu- zuführen, auch die kleinste wird dem Zwecke dienlich sein und dankbar ausgenommen werden. Die Beamten der Oberpostdirektion haben aus ihren Sammlungen für Kriegswohlfahrtszwecke zunächst 2000 Mark zur Verfügung gestellt; ferner sind 3000 Mark aus Mitteln der Kriegsspende und des Bezirkskomitees zur Unterstützung der kriegsgefangene» Deutschen be­willigt worden.

Cassel, 23. Juni. Der Gesamt-Vorstand des Hessischen Volksschullehrer-Vereins hat den Beschluß gefaßt, im Herbst dieses Jahres eine Vertreterver­sammlung des Vereins anzuberaumen. An welchem Orte und an welchen Tagen, ist noch nicht endgültig bestimmt worden.

Dnderstadt, 23. Juni. Der Riesenbrand in Duder- stadt läßt sich erst jetzt in seinem ganzen Umfange übersehen. Nach genauerer Feststellung sind 53 Wohn- undGeschäftshäuser und eine Kirche völlig eingeäschert, drei bis vier Wohnhäuser schwer beschädigt und über 50 Hintergebäude völlig vernichtet worden. Als ob­dachlos sind gemeldet 72 Familien mit 240 Köpfen. Der durch den Brand hervorgerufene Gesamtschaden wird auf über l12 Millionen Mark beziffert. Eine Hilfsaktion für die schwer geschädigten Abgebrannten ist eingeleitet.

Heiligenstadt, 23. Juni. Vor 49 Jahren, am 21. Juni 1866, verließ der letzte König von Hannover Georg V. mit dem Kronprinzen Ernst August, dem jetzigen Herzog von Cumberland, mit seinen Truppen Göttingen und ist nie wieder zurückgekehrt. Am 16. Juni war der König, von Hannover kommend, in Göttingen eingetroffen. Am 21. Juni kam der Befehl zum Abmarsch der hannoverschen Truppen auf Heiligenstadt zu. Ein junger Bauer in Siemerode, der spätere Gastwirt Christian Riethmüller sah, als er den Acker pflügte, die ersten hannoverschen Cambridge-Dragoner die preußische Grenze über­schreiten. Er warf sich auf seinen ungesattelten Acker­gaul und ritt in wildem Galopp nach der Kreisstadt Heiligenstadt, um dem Landrat noch schnell den An­marsch der Hannoveraner zu melden. Riethmüller hat wegen seiner mutigen Tat mehrfache Aner­kennungen erhalten.

Hanau, 22. Juni. Ein abendteuerlustiges Bürjch- chen, der 17 Jahre alte Wilhelm Klüh aus Hanau, stand heute wegen Berübung von Diebstählen vor der Strafkammer. Aus der Erziehungsanstalt Rengs- hausen entwichen, verübte er in dem DorfeZReibs- Hausen einen Einbruchsdiebstahl und begab sich dann auf den Kriegsschauplatz. In den Argonnen war er als Patronenträger tätig und trat später als Kriegs­freiwilliger in ein im Westen kämpfendes Jäger- bataillon. Wegen Krankheit wieder entlassen, kam er nach Hanau zurück und streckte seine Finger wiederum nach fremdem Eigentum. Das Urteil der Strafkammer lautete auf 1 Monat 3 Tage Gefängnis.____________

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Heil! Heil! Den mutigen Siegern Heil!

Ihr Kirchenglocken klingt es!

Ihr frohen Herzen singt es!

Heil! Heil! Den mutigen Siegern Heil'

In blut'gen Schlachten, schwer und heiß, Rangt ihr die Russen nieder,

Ihr treuen Waffenbrüder,

Und schmücktet Euch mit Ruhm und Prers!

Das war ein großer Siegeszug,

Bisher noch nie gesehen

Da gab's kein Widerstehen, Das Eure Kraft nicht niederschlug!

Ihr ließt nicht ruhen Roß, noch Mann,

Und jagtet sieben Wochen

Den Feind, deß Mut gebrochen, Und Eure Zeit brach herrlich an!

Ihr gäbet alle Kräfte her

Zu Märschen und zu Kämpfen Nicht konnt' den Zorn Euch dämpfen, Ein Magen hohl, ein Magen leer!

In Lemberg zogt ihr jubelnd ein

Nach hartem, grimmigen Strauße,

Dank klang aus jedem Hause Wie schön ist's doch: Ein Sieger sein!

Und, das ist unsre Zuversicht:

Der Feind muß unterliegen!

Ihr werdet völlig siegen Denn Gott denn Gott verläßt uns nicht!

Armin Kraft.