Einzelbild herunterladen
 

Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Versierter

für den Kreis Hersfeld

Wlott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ' holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, i

Nr. 141.

Sonnabend, den 19. Juni

1915

Amtlicher Teil.

LMmmmstemz

der Iahresklasie 1896.

Zur Musterung und Aushebung des Landsturms der ^ahresklaffe 1896, also diejenigen männlichen Personen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1896 bis einschließlich 31. Dezember 1896 geboren sind, sind folgende Termin bestimmmt worden:

Am Montag, den 21« Juni d. 35.,

von Morgens V28 Uhr ab Musterung und Hushebung der vorbezeichneten Landsturmpflichtigen aus der Stadt ßersfcld und aus sämtlichen zum Hmtsgei ichts- bezirk Rersfeld, gehörenden Landgemeinden und Gutsbezirken.

Am Dienstag, den 22. Juni ds. 3s. von Morgens V28 Uhr ab desgleichen der Mannschaften aus sämtlichen Gemeinden der Hmtsgerichtsbezirke friedewald, pfiederaula und Schenklengsfeld. Die Musterung findet zu ßersfeld, in der neuen Lurn- hälle (Huguft=Gottliebftraße) statt.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hier­mit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Be- triligteu zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämt­liche Gestellungspflichtige pünktlich zu den bestimmten Terminen erscheinen. Etwa fehlende Personen sind mir sofort namhaft zu machen.

Die Herren Ortsvorsteher haben zu den Terminen ebenfalls zu erscheinen und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Mannschaften ihrer Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die An­wesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.

Um den Gestellungspflichtigen aus den an der Hersfelder Kreisbahn gelegenen Ortschaften Ge­legenheit zu geben, den Frühzug der Kreisbahn zu benutzen, wird diesen gestattet, anstatt morgens um V28 Uhr erst um 8.10 Uhr im Mnfteruugs- lokal zu erscheinen.

Hersfeld, den 14. Juni 1915.

I. M. Nr. 4382. ' Der Landrat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 15. Juni 1915.

Der Firma Hermann Altenburg hier habe ich ge­stattet, ein Quantum Petroleum von höchstens 3000 Liter demnächst zumjeweiligen Einkaufspreise,höchstens aber 60 Pfg. pro Liter an Konsumenten und Wieder- verkäufer abzugeben. Den Wiederverkäufern wird gestattet, das Petroleum an Konsumenten mit einem Aufschlag von 4 Pfg. pro Liter weiter zu verkaufen. Uebertretungen dieser Bekanntmachung sind strafbar nach dem Gesetz vom 4. August in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1914.

I. 7681. Der Lanörat.

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 17. Juni 1915.

Auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 setze ich den Höchstpreis im Kleinhandel für Kar­toffelstärkemehl für den Kreis Hersfeld für 35 Pfg. für das Pfund fest.

Die Ueberschreitung dieses Höchstpreises wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. bestraft.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Be­kanntmachung in Kraft.

I. 7840. Der Landrat.

v. Heöeman n, Reg.-Assessor.

Ortsstatnt

betreffend die

Reinigung der öffentlichen Wege in der Gemeinde Landershnusen.

Auf Grund des § 6 der Landgemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 jG. S. S. 301), der §§ 4 und 5 des Gesetzes über die

Reinigung öffentlicher Wege vom 1. Juli 1912 (G. S. S. 187) und des Beschlusses der Gemeindeversammlung vom 27. Februar 1914 wird für den Gemeindebezirk Landershausen folgendes Ortsstatut erlassen:

§ 1.

Diepolizeimäßige Reinigungöer öffentlichen Wegen innerhalb der Ortslage, das Bestreuen der Wege mit abstumpfenden Stoffen bei Glätte, das Besprengen derselben zur Verhütung von Staubentwickelung, ist von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke nach den Anordnungen der Ortspolizeibehörde zu bewirken.

§ 2.

Die Reinigungspflicht des Anliegers erstreckt sich in der ganzen Breite seines Grundstückes auf den Bürgersteig, die Straßenrinnen und die Hälfte des Fahrdammes.

§ 3.

Die etwa notwendig werdende Schneeräumung des Stratzendammes übernimmt die Gemeinde.

§ 4.

Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage der Ver­öffentlichung in Kraft.

Landershausen, den 27. Februar 1914.

Der Gemeindevorstand

Reinhardt.

* * *

VorstehendesOrtsstatuthatnachvorausgegangener ortsüblicher Bekanntmachung und vor dem endgültig gefaßten Gemeindebeschlusse zwei Wochen lang und zwar vom 6. bis 23. Februar 1914 öffentlich zu Jeder­manns Einsicht offen gelegen. Einwendungen sind innerhalb dieser Frist nicht erhoben worden.

Landershausen, den 27. Februar 1914.

Der Bürgermeister

Reinhardt.

Zu dem vorstehenden Ortsstatut erteile ich die polizeiliche Zustimmung.

Landershansen, den 27. Februar 1914.

Die ortspolizeibehörde

Reinhardt.

* * *

Vorstehendes Ortsstatut der Gemeinde Landers­hausen über die Reinigung öffentlicher Wege vom 27. Februar 1914 wird auf Grund des § 6 der Landgemeinde- Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 genehmigt.

Hersfeld, den 2. April 1914.

Namens des Kreisausschusses Der Vorsitzende: von Grunelius

I. a. Nr. 2718. Landrat.

Gefunden

auf der Straße von Hersfeld uach Unterhaun: Eine Taschenuhr. Sie kann beim Bürgermeisteramt in Unterhaun in Empfang genommen werden.

Bus der Heimat«

* (KeineErdbeerenandieFront!) Von zuständiger Seite schreibt man uns: Es werden in letzterer Zeit vielfach Päckchen mit Erdbeeren an An­gehörige im Felde §itr Absendung gebracht. Da die Sendungen zum Teil mehrere Tage gebrauchen, um in die Hände der Empfänger zu gelangen, sind die Erdbeeren bei der Ankunft in jedem Falle verdorben und ungenießbar. Viele Päckchen setzen schon vor ihrer Absendung Saft ab, beschmutzen und verderben andere Sendungen. Von Uuterwegsorten kommen täglich zahlreiche Päckchen zurück, die wegen ihres aus Erdbeeren bestehenden Inhalts und der Unmöglichkeit ihrer Weitersendung an die Auflieferer zurückgeleitet werden mußten. Es muß vor der Versendung der sich nicht haltenden Früchte umsomehr gewarnt werden, als die Absender für den durch sie verursachten Schaden zum Ersatze herangezogen werden können.

Rotenburg, 17. Juni. Am Dienstag wurde der weit über das Hessenland hinaus bekannte Orgelbau- meister Heinrich Möller zu Grabe getragen. Er hat manches schöne Orgelwerk für kurhessische und andere Kirchen fertig gestellt. Ein gutes musikalisches Em­pfinden war ihm eigen und erhob sein Handwerk zu edler Kunst. Die Orgelballanstalt Möller besteht schon über 100 Jahre. Von 1872 bis 1905 stand sie unter der Leitung des Verstorbenen. Jetzt ist diese auf seinen Sohn übergegangen.

Dnderstadt, 17. Juni. Auf dem Grundstück des Schuhmachermeisters Karl Dege auf der Spiegelbrücke entstand heute mittag kurz nach 1 Uhr Feuer, das, begünstigt durch den herrschenden Wind, schnell auf die benachbarten Gebäude Übergriff und in kurzer Zeit vier Wohnhäuser, zehn Hintergebäude und Stallungen

in Asche legte. Das Feuer sprang auch auf den Kirch­turm der evangelischen Kirche über. Kurz nach 2% Uhr stürzte der^urm zusammen. Die übrige Kirche brennt lichterloh^ Das Feuer wütet fort. Die evan­gelische Pfarre und andere umliegende Gebäude sind bei der herrschenden Hitze stark gefährdet.

Bad Driburg (Westf.s, 15. Juni. Die hiesige ge­werbliche Fortbildungsschule ist von heute ab für die Dauer des Krieges geschlossen worden.

Brackel (Kr. Höxter), 15. Juni. Dieser Tage trat der junge Fabrikarbeiter Clemens Meyer beim Schieben eines Eisenbahnwagens fehl und und blieb mit dem rechten Fuß in der Gleiszweigung hängen. Ein Vorder­rad des Wagens zermalmte das Bein und zerriß die Schlagadern. Das Bein mußte am Knie abgetrennt werden. Trotzdem ist der Unglückliche der furchtbaren Verletzung erlegen.

Seesen, 15. Juni. Der hiesige Magistrat, der eine reichliche Menge Kartoffeln eingekauft hatte, gibt nun an Minderbemittelte Kartoffeln zur menschlichen Nahrung unentgeltlich ab. Zur Nachahmung em­pfohlen.

Aus der Borderrhön, 14. Juni. Bei einem schweren Gewitter schlug der Blitz in das Wohnhaus des Hüttners Emil Klüber in Kohlgrund. Der Blitz­strahl drang unterhalb des Stubenfensters ein und traf zwei am Tische sitzende Mädchen. Eins wurde gelähmt, während das andere nur betäubt wurde. Auch der Hausgiebel wurde stark beschätigt.

Male für die GriiaWerang.

In dem Grünfutter: Klee, Gras, Gemenge etc. steht dem Nutzvieh die bekömmlichste und billigste Nahrung zur Verfügung. Aber mehr denn je heißt es angesichts des andauernden Krieges und der an­haltenden Trockenheit:Füttere haushälterisch, doch zielbewußt." Nachstehende Gesichtspunkte sollen jetzt besondere Beachtung finden:

Jedwede Verzettelung des Grünfutters bei der Entnahme vom Acker, beim Einbringen und beim Verfüttern ist zu vermeiden; ebenso ist nach Möglich­keit zu verhindern, daß das vorgeschüttete Futter von den Tieren in den Mist getreten wird.

Das Grünfutter soll immer in frischem und in diesem Sommer auch möglichst in geschnittenem Zu­stande, sowie mit Strohhäcksel vermischt den Tieren verabfolgt werden: namentlich ist bei Pferden eine stärkere Strohbeifütterung beim Uebergang von der Trocken- zur Grünfütterung notwendig, damit keine gesundheitlichen Störungen der Tiere eintreten. Das täglich in den ersten Morgenstunden einzuholende Grünfutter muß zur Hälfte an einem luftigen, schattigen, möglichst kühlen Ort und in dünner Schicht für die Nachmittagsfütterung aufbewahrt werden; angewelktes und erhitztes Futter ist unbekömmlich und kann Blähungen verursachen.

Rotklee enthält von Beginn der Blüte bis zur vollen Blüte rund 1,5% verdauliches Eiweis und 910% Stärkewerte. In diesem Alter verfüttert, ge­nügen z. B. neben 8 bis 10 Pfö. Stroh rund 70 Pfd. zur Ernährung einer Milchkuh von 10 Ztr. Lebend- Gewicht und die in dieser Menge enthaltenen Nähr­stoffe reichen aus für die Erzeugung von 10 l. Milch. Nach der Blüte macht die Verholzung der Kleepflanzen große Fortschritte und die Verdaulichkeit der Nähr­stoffe nimmt stark ab. Es empfiehlt sich daher, mit dem Schneiden des Grünfutters recht früh zu be­ginnen und den Rest, der nicht rechtzeitig abgefüttert werden kann, zu Heu zu bereiten.

Die Kraftfutterbeigabe muß bei der Grünfutterung auf ein Mindestmaß beschränkt und alles, was sich an Kraftfutter erübrigen läßt, sollte für die Winter- fütterung aufbewahrt werden, da voraussichtlich in dieser Zeit großer Mangel daran eintreten wird. Nur bei der Aufzucht vom Jungvieh, bei stark arbeitendem Gespannvieh und sehr milchergiebigen Tieren muß neben dem Grünfutter noch etwas Kraftfutter verab­

reicht werden. t

Um zu erreichen, daß ein Teil des Klees resp, des Wicken- und Hafergemenges als Heu für den Winter geworben werden kann, sorge man weitgehendst dafür, daß auf eventuell vorhandenen Brachländereien oder frühzeitig geräumten Feldern rechtzeitig schnell wachsende Futterpflanzen, avie Gemenge, Raps, weißer Senf, Spörgel, Wasserrüben etc., eingesät werden. t

Alles Grünfutter an Wegeränden, Graben und Triften sollte in diesem Jahre benutzt werden, ent­weder durch Abweiden mit Kühen, Schafen oder Ziegen oder durch Abmähen.

Um Grünfutter zu sparen, wäre es wünschens­wert, dem Weidegang für Schweine weit mehr Be­achtung zu schenken als bisher. Wo geeignete Waldungen vorhanden sind, sollte von dem Eintrieb der Schweine in diesen unbedingt Gebrauch gemacht werden. Der Weidegang ist nicht nur die billigste, sondern auch die gesündeste Ernährungsweise für die Tiere.

Wetteraussichten für Sonnabend den 19. Jnni

Ziemlich heiter, trocken, wieder etwas wärmer, nachts kühler, norwestdliche Winde.