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Hersselder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Wfott

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be-

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei 5)^1510100*

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 140.

Freitag, den 18. Juni

1915

Amtlicher Teil.

LMnrmmsterllW

der Fahrestlaffe 1896.

Zur Musterung und Aushebung des Landsturms der Jahreshlaffe 1896, also diejenigen männlichen Personen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1896 bis einschließlich 31. Dezember 1896 geboren sind, sind folgende Termin bestimmmt worden:

Am Montag, den 21. Juni d. 35.,

von Morgens V28 Uhr ab Musterung und Hushebung der vorbezeichneten Eandfturmpflichtigen aus der Stadt ßersfeld und aus sämtlichen zum Hmtsgei ichts- bezirh ßerefcld, gehörenden Landgemeinden und Gutsbezirken.

Am Dienstag, den 22. Juni ds. 3s. von^orgens V28 Uhr ab desgleichen der Mannschaften aus sämtlidhen Gemeinden der Hmtsgerichtsbezirhe friedewald, Jtiederaula und Schenhlengsfeld. Die Musterung findet zu ficrsfeld, in der neuen Curn- halle (Hugufl Gottliebftraße) statt.

Die Herren Ortsvorstände des Kreises werden hier­mit angewiesen, Vorstehendes alsbald und wieder­holt auf ortsübliche Weise zur Kenntnis der Be­teiligten zu bringen und dafür zu sorgen, daß sämt­liche Gestellungspflichtige pünktlich zu den bestimmten Terminen erscheinen. Etwa fehlende Personen sind mir sofort namhaft zu machen.

Die Herren Ortsvorsteher haben zu den Terminen ebenfalls zu erscheinen und so lange zur Stelle zu sein, bis sämtliche Mannschaften ihrer Gemeinde gemustert sind. Im Falle einer Verhinderung ist für die An- wesenheit eines Stellvertreters Sorge zu tragen.

Um den Gestellungspflichtigen aus den an der Hersfelder Kreisbahn gelegenen Ortschaften Ge­legenheit zu geben, den Frühzug der Kreisbahn zu benutzen, wird diesen gestattet, anstatt morgens um V28 Uhr erst um 8.10 Uhr im Musternugs- lokal zu erscheinen.

Hersfeld, den 14. Juni 1915.

I. M. Nr. 4382. ' Der Landrat.

I. V.:

v. Hedemann, Reg.-Asfesfor.

Hersfeld, den 16. Juni 1915.

Nach § 6 der Königlichen Verordnung vom 25. Mai 1887 bezw. 21. Juli 1892, betreffend die Ein­richtung einer ärztlichen Standesvertretung findet im Monat November ds.Js. eine Neuwahl der Mitglieder der Aerztekammer für die Provinz Hessen-Nassau statt. Die Liste der wahlberechtigten Aerzte des Wahlbezirks liegt in der Zeit vvm 17. bis einschließlich 30. Juni ds. Js. im Landratsamt Zimmer Nr. 3 während der Dienststunden zur Einsicht aus.

I. 7526. Der Landrat.

J. V.:

y. HedeMann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat«

»(Haushalten!) W. T. B. schreibt amtlich: Bei der anhaltenden Wärme leidet keine Frucht mehr als die Kartoffel. Wie bekannt, stehen genügende Mengen hiervon für die menschliche Ernährung zur Verfügung, sodaß wir eine Knappheit mdjt zn befürchten brauchen. Wir müssen aber Bedacht darauf nehmen, daß nichts umkommt und verdirbt. Da bei der Be­reitung von Roggenbrot frische Kartoffeln oder Kar­toffelstöcken, Kartoffelwalzmehl, Kartoffelstarkemehl n. dergl. verwendet werden muß, ist es eine vater­ländische Pflicht, jetzt diejenigen Produkte zurückzu- stellen, die sich gut halten und aufbewahren lassen, viel mehr frische Kartoffeln zu verwenden, die sonst bei der Hitze verfaulen und damit der Volksernahrnng verloren gehen. Man verwendedahersowettals irgend möglich bet der Bereitung von K und KK-Brot frische Kartoffeln der alten Ernte und bewahre die Trocken- präparate usw. für spätere Zeiten auf.

* (Vorsicht in Gesp räch e n!") Aus zahlreichen Warnungen der Behörden ist bekannt, daß unsere Feinde trotz aller Vorsichtsmaßregeln es versuchen, Nachrichten militärischer Natur aus Deutschland zu erlangen. Aus diesem Grunde können die Warnungen

vor überflüssiger Kriegsschwätzerei nicht oft genug wiederholt werden. So hat die Kommandantur in den Berliner großen Gastwirtschaften und Kaffee­häusern neuerlich eine Warnung an das Publikum erlassen. Es wurden kleine Tafeln verteilt, die wo­möglich in der Nähe des Einganges des Lokals an auffallender Stelle angebracht werden müssen, den Stempel der Kommandantur tragen und die Worte enthalten:

Vorsicht in Gesprächen!

Der Kommandant von Berlin, gez. von Boehn.

Hoffentlich wird diese neue Warnung ihren Zweck nicht verfehlen. Sie wäre auch bei den öffentlichen Verkehrsmitteln, in den Straßenbahnwagen, in der Hochbahn und im Omnibus angebracht.

* (Schont Frösche und Kröten!) Erstere ver­tilgen ungeheure Mengen von Mücken, während die Kröten das beste Mittel sind, um die Gemüsegärten von Schnecken rein zu halten.

»(BeförderungderBolksschullehrer.) Unter den etwa 40 000 bei den Fahnen stehenden Volksschullehrern befinden sich zahlreiche ältere, die vor 1900 ihrer aktiven Militärpflicht nur zehn Wochen genügt haben und deshalb bei vielen Truppenteilen nicht befördert wurden. Nachdem bereits der württem- bergische Kriegsminister in einem Erlasse hier Abhilfe geschaffen hat, isi nun, auch von seinem preußischen Kollegen in ähnlicher Weise folgendes bestimmtworden: Ihre Geneigtheit vorausgesetzt, können Volkschul- lehrer, die vor 1900 kürzere Zeit als ein Jahr gedient haben, wie die übrigen Mannschaften des Beurlaubten­standes befördert werden, d. h. die zehnwöchige aktive Dienstzeit der älteren Volksschullehrer ist der durch das Kriegsministerium vom 18. Dezember 1914 Nr. 1645/11. 14 A 1 geforderten Dienstzeit von einem Jahr gleichen achten.

* D i e I e u e r s g e f a h r t m W alde ist bei der jetzt herrschenden Trockenheit ganz besonders groß. Deshalb seien alle Besucher dringend ermähnt, das Rauchen im Walde zu unterlassen. Ein der Cigarrette entfallender Funke oder gar ein achtlos fortgeworfener Cigarrenrest können einen Walöbrand entfachen, durch den unermeßlicher Schaden angerichtet werden kann. Also nochmals: Im Walde nicht rauchen!

):( Hersfeld, 17. Juni. (ReichswochenHilfe.) Nach den Verordnungen des Bundesrats wird Wöch­nerinnen, deren Ehemänner zum Kriegsdienst vom Reiche eingezogen sind, aus Mitteln des Reiches nach näheren Bestimmungen eine Wochenhilfe gewährt. Diese besteht: 1.) aus Entbindungskosten in eine Pauschale von 25 Mk. 2.) Wochengeld für 8 Wochen in Höhe von täglich 1 Mk. 3.) ein Stillgeld für 12 Wochen in Höhe von täglich 50 Pfg. wenn sie ihre Neugeborene selbst stillen. In vielen Kreisen herrscht darüber Unklarheit, was unter Entbindungskosten, zu verstehen ist. Viele Hebammen geben den Kriegs­wöchnerinnen zu verstehen, daß die 25 Mk. Entbin­dungskosten, welche sie vom Reich erhalten, ihnen zu- ständen und in vielen Fällen haben die Hebammen den vollen Betrag von 25 Mk. ausgezahlt erhalten, weil die Wöchnerinnen es nicht anders verstanden haben. Unter Entbindungskosten wofür der Bundes­rat eine Pauschale von 25 Mk. festgesetzt hat, sind außer den Gebühren für Hebammendienst zu verstehen: Aufwendungen für Arzneien, Kosten für Boten, Tele­grammen, Telegraphengespräche, für Benachrichtigung von Hebammen und Arzt, Transportkosten für den Fall der Ueberführung der Wöchnerinn in ein Kranken­haus oder Klinik und sonstige Kosten, welche mit der Entbindung eng zusammenhängen. Die Hebammen haben nur Anspruch auf ihre ortsübliche bezw. taxmäßig festgelegten Gebühren, welche sie nicht überschreiten dürfen. Sind der Wöchnerin außer den Hebammen- gebühren Kosten nicht entstanden, so verbleibt der Uebeberschuß von den 25 Mk. Entbrndungskosten der Wöchnerin und kommt ihr zu gute.

):( Hersfeld, 17. Juni. (Kri e g s j u g e n d w e h r der Hersselder Turnerschaft.) Die für nächsten Sonn­tag vorgesehene Uebung der Kriegsjugendwehr wird, wie zu hoffen steht, die Jungmannschaften zur voll­zähligen Beteiligung wohl veranlassen, da die Uebung recht geeignet ist, auf die Teilnehmer anregend und belehrend einzuwirken: sie soll sich wiederum wie die letzte in unseren benachbarten schönen Waldungen ab- spielen. Geplant ist seitens der Leitung ein Uebungs- nrarsch verbunden mit Uebungen für die Gruppen­führer, der schließlich auf dem Stoppelsberg, sein Ende erreichen wird. Der Umfang der Uebung sowie die Marschdauer bedingen es srerlich, daß die jungen Leute schon um 1 Uhr mittags auf dem Marktplatz anzutreten haben, zumal die Rückfahrt nach Hersfeld kurz nach 7 Uhr von Neukirchen er­folgen muß. Es dürfte die BUte an die Herren Ar­beitgebern und Lehrherrn gerechtfertigt sein, ihren jungen Leuten, soweit sie an den Sonntagen noch ge­schäftlich tätig sind, die Teilnahme an der Uebung zu ermöglichen.

Cassel, 16. Juni. Vergehen gegen das Viehfeuchen- gesetz wurden gestern in der Strafkammer zweimal

verhandelt. Im ersten Falle hatte ein Landwirt aus Grebendorf gegen die Verfügung des Landrats vom 15. Januar d. Js. verstoßen. Trotzdem die Ortssperre über Grebendorf wegen Maul- und Klauenseuche feit fünf Wochen bestand, hatte er eine Kuh zum Acker­pflügen gebraucht. Das Urteil lautete unter Zu­billigung mildernder Umstände auf eine Geldstrafe von 20 Mark und zur Tragung der Kosten. Empfind­licher wurde der Viehhändler Julius S. aus Gudens- berg bestraft. Er hatte trotz der Verfügungen des Landrats, durch die er verseuchte Gehöfte nicht be­treten durfte, am 11. März d. Js. einen Hof in Kirch- berg besucht, um sich nach dem Viehbestände des Hof­besitzers umzusehen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Strafe von 100 Mark bezw. 20 Tage Gefängnis.

Vengendorf (Werra), 16. Juni. Den Heldentod für sein Vaterland starb am ersten Pnngsttage der Leutnant und Kompagnieführer Rudolf Kurth, Sohn des Königl. Hegemeisters Kurth zu Forsthaus Bengen- dorf bei Heringen, im 22. Lebensjahre. Rudolf Kurth war bei der Mobilmachung Kriegsschüler in Hersfeld. Im-August 1914 zum Leutnant befördert, erhielt er schon Anfang September für hervorragende Tapfer­keit das Eiserne Kreuz 2. Klaffe, wurde im November verwundet und zur Heilung seiner Verletzung bis Ende Januar in die Heimat beurlaubt, um vom 4. Februar ab zum zweitenmale für das Vaterland an der Spitze seiner Kompagnie zu kämpfen. In Aner­kennung seiner hervorragenden Tapferkeit war Leut­nant Kurth wenige Tage vor seinem Heldentode auch zum Eisernen Kreuze 1. Kl. vorgeschlagen. Diese hohe Auszeichnung wollte er mit Stolz für seine brave, tapfere Kompagnie tragen, das waren die letzten Worte, die der für das Vaterland gefallene Held an seine Angehörigen gelangen ließ.

Witzenhausen, 16. Juni. Vorgestern nacht sind hier französische Kriegsgefangene, die aus dem Kriegs­gefangenenlager von Merseburg entwichen waren, festgenommen. Die beiden Durchbrenner, von denen einer bei der Kolonialarmee gedient hat und der andere zu den Territorialtruppen gehört, sind nach ihren An­gaben schon seit einigen Wochen unterwegs. Sollte sich dies bewahrheiten, dann ist es eigentlich zu ver­wundern, daß sie nicht schon früher angehalten worden sind, zumal sie die deutsche Sprache nur rade- brechen.

Halle, 14. Juni. Eine interessante Berufungs­sache beschäftigte die Strafkammer in Halle. Der Bäckermeister Kießling aus Schkeuditz war von dem dortigen Schöffengericht zu 15 Mark Geldstrafe verur­teilt worden, weil er für seine Familie keine Brot­karte hatte ausstellen lassen und dennoch ohne solche Brot bezogen hatte. In der Berufungsinstanz machte der Angeklagte geltend, daß er angenommen habe, als Bäckermeister brauche er weder für sich noch für seine Angehörigen eine Brotkarte. In Leipzig sei dies auch nicht der Fall. Als er einmal in der Jnnungs- versammlung sich nach der Sache erkundigt habe, habe man ihn glatt ausgelacht. Er sei des guten Glaubens gewesen, keine solche Karte zu benötigen. Der Ver­teidiger machte für seinen Klienten geltend, daß hier kein strafrechtlicher, sondern ein tatsächlicher Irrtum vorliege. Im Interesse des Angeklagten würde es ge­legen haben, sich eine Brotkarte ausstellen zu lassen, da er dann noch viel mehr Brotmarken abrechnen konnte. Das Gericht nahm zwar auch einen tatsäch­lichen Irrtum an, verwarf aber die Berufung, da der Angeklagte fahrlässig gehandelt habe. Wenn er sich an der richtigen Stelle erkundigt hätte, wäre ein solches Irren unmöglich gewesen. Die Bundesratver­ordnung verlange, daß sämtliche Familen Brotkarten haben müßten und danach habe sich der Angeklagte richten müssen.

Aus der Rhöu, 15. Juni. Das bekannte Rhön- kloster auf dem Kreuzberg hat bis jetzt 6 Mönche ab­geben müssen, die in das Heer eingetreten sind und am Kriege teilnehmen.

Hanau, 15. Juni. Das Kriegsgericht in Gießen verurteilte den Ersatzreservisten Klippstein aus pampen (Oberhessen), der den Landsturmmann Sauerwern aus Zeilhardt nach kurzem Wortwechsel mit seinem L-erten- gewehr während des Dienstes erstochen hat, unter Zu­billigung mildernder Umstände zu 4 Jahren Ge­fängnis.

Frankfurt a. M., 11. Juni. Auf einem abge­legenen Feldwege bei Dettelbach wurde gestern ein unbekannter etwa 25 Jahre alter Mann mit einge­schlagenem Schädel aufgefunden. Der Tote war voll­ständig ausgeraubt. Die Staatsanwaltschaft wurde sofort benachrichtigt. Sie stellte heute fest, daß der Ermordete der 27 Jahre alte Landwirt Rudolf Klein aus Lengfelö ist. Er wurde von dem Zigeuner Kon­rad Dreschner erschlagen und beraubt. Der Täter ist noch nicht verhaftet.

Wetterausfichten für Freitag den 18. Juni Wolkig, trocken, kühler, nördliche Winde.