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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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Nr. 136.

Melier

für den Kreis Hersfeld

44 Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- ! holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags, s

Sonntag, den 13. Juni

1915

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Das diesjährige Jnvaliden-Prüfungsgeschäft für die im Kreise Hersfeld wohnenden zeitig anerkannten Mili­tärinvaliden, Renten- und Unterstützungsempfänger findet am 17. und 18. Juni 1915 in Hersfeld im Dienstge­bäude des Bezirkskommandos, Lutherstraße Nr. 2 statt.

Die Beteiligten erhalten hierzu noch einen besonderen Gestellungsbesehl.

Hersseld, den 26. Mai 1915.

Königliches Bezirkskommando.

Hersfeld, den 7. Juni 1915.

An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises

Gemäß dem Erlasse desHerrn Unterrichtsmtntsters vom 6. November 1913 u. III. A. 1603. I. u. II. pp welcher auf Seite 11 des Amtlichen Schulblattes für 1914 abgedruckt ist wird, unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und wirtschaftlichen Verhältnisse, bezüglich der Lage der Sommer- und Herbstferien für die ländlichen Volksschulen des Kreises Hersfeld in Uebereinstimmung mindern Herrn Kreisschulinspektor einheitlich für das Jahr 1915 folgendes bestimmt.

Für die Sommer- und Herbstferien kommen ins­gesamt eine Dauer von 45 Tagen in Betracht. Die Sommerferien werden 25 Tage und die Herbstferien 20 Tage umfassen. Die Sommerferien nehmen am 19. Juli ihren Anfang und endigen mit dem 12. August. Die HErbstferien beginnen am2O.September und dauern bis zum 9. Oktober einschließlich.

Sollten die Schulvorstände aus i^end u-elchen be­sonderen örtlichen Gründen eine Abweichung von dieser Ferienordnung wünschen, so ist rechtzeitig ein ent­sprechender begründeter Antrag durch Vermittelung des Herrn Kreisschulinspektors in Cassel an mich einzureichen.

I. 7205. Der Landrat.

V.:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 7. Juni 1915.

Das stellvertretende Generalkommando des 11. Armeekorps in Cassel hat, wie ich bereits mit Ver­fügung vom 6. März ds. Js. M. Nr. 1188, im Kreis­blatt Nr. 56, zur allgemeinen Kenntnis gebracht habe, angeordnet, daß alle Anträge auf Beurlaubung von Mannschaften zur Ausführung von landwirtschaftlichen Arbeiten bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ein­zureichen sind. Diese hat die Anträge zu begutachten und mit dem Dienstsiegel versehen, an mich weiterzu- geben.

Trotzdem kommt es nach vielfach vor, daß derar­tige Urlaubsanträge unmittelbar bei dem stellver­tretenden Generalkommando eingereicht werden. Ab­gesehen von den unnötigen Arbeiten, welche dieser Behörde dadurch entstehen, wird hierdurch eine erhebliche Verzögernng in der Erledigung der Anträge verursacht, welches zu Gunsten der Interessenten ver­mieden werden muß.

Ich mache deshalb auf die getroffenen Anordnungen erneut aufmerksam, und erwarte, daß diese künftig genau beachtet werden.

In Anbetracht der sehr zahlreich eingegangenen Gesuche um Beurlaubung im Felde stehender Mann­schaften zurFrühjahrsbestellung" weißt das General­kommando schon jetzt darauf hin, daß Gesuche um Be­urlaubung derselben Mannschaften zur Heuernte wenig Aussicht auf Erfolg haben.

J. M. Nr. 3917. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Hersfeld, den 10. Jnui 1915.

Dre bei der Kreiskommunalkasse hier eingerichtete d^umelstelle zur Entgegennahme von Beträgen für , - "fi^ote Kreuz" ist von mir mit dem heutigen Tage aufgehoben worden.

ex w Der Vorsitzende des Kreisa.sschusses:

A. Nr. 5959. V.:

v. He dem an n, Reg.-Assessor.

~ , Hersfeld, den 9. Juni 1915.

der günstigen Witterung und der Opfer- wttllgkeit, mit der die Landwirte sich gegenseitig aus- geholfen haben, ist es gelungen, die Frühjahrsbestellung E^thzufuhren. Es gilt jetzt, Vorsorge zu treffen, daß auch die ordnungsmäßige Einbringung der Ernte ge- Nchert wird. Ganz unzweifelhaft wird sich während der Ernte der Arbeitermangel noch weit stärker fühl­bar machen als bisher. In vielen Fällen wird es kaum möglich sein, mit den noch vorhandenen Arbeits­kräften die Ernte ordnungsmäßig einzubringen. Da

aus miltärischen Gründen mit einer weitgehenden Beurlaubung der einberufenen felddienstfähigen Mann­schaften während der Ernte nicht gerechnet werden kann und auch andere einheimische Arbeiter nicht zur Ver­fügung stehen, kommen als Ersatz für die fehlenden Arbeitskräfte heute fast lediglich die Kriegsfangenen in Frage.

Die Inspektionen der Gefangenenlager des 11. und 18. Armeekorps geben mit landwirtschaftlichen Arbeiten vertraute Kriegsgefangene truppenweise ab. Einzelne Gefangene werden nicht abgegeben. Die Mindestgröße eines Trupps beträgt 10 Mann.

Teilung der Gefangenentrupps bei der Arbeit ist zulässig, jedoch nur bei ausreichender Stellung von Hilfswachmannschaften aus der Zivilbevölkerung.

Die Arbeitgeber haben für Unterkunft und Ver­pflegung der beantragten Gefangenen zu sorgen und pro Mann eine tägliche Barvergütung von 40 Pfg. an die Heeresverwaltung zu zahlen.

Für die Landwirte einer Gemeinde tritt zweck­mäßig der Gemeindevorstanö der Heeresverwaltung gegenüber als Arbeitgeber auf und sorgt sogleich für Unterkunft nnd Verpflegung.

Zu jeder weiteren Auskunft über die Grundsätze für die Beschäftigung von Kriegsgefangenen in der Landwirtschaft ist der Direktor der landwirtschaftlichen Schule, Herr Fürst, gerne bereit.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Ange­legenheit eingehend zu prüfen und mir bis spätestens Montag, den 21. d. Mts zu berichten, ob die Landwirte ihrer Gemeinde von der hier gebotenen Gelegenheit zur Beschaffung von Arbeitskräften Gebrauch machen wollen.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

i. 7321. Der Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

liniere D Helden

Mit dem Ei fernen K"re«g ausgezeichnet wurden: Pionier Gustav Serfltng, Hersfeld. Unter­offizier H. Steinweg, 2. Sanitätskomp. 11. Armee­korps, Hersfeld. Valentin Bohlender, Jnf.-Regt. 83, Hilperhausen.

Auf dem Felde der Ehre fielen: Kanonier- George Muth, Hausen b. Oberaula. Ersatz-Res. Karl Hoffmann, Hersfeld. Feldwebel Adam Knoth, Allmers- hausen. Martin Visser, Hersfeld. Heinrich Traut- vetter, Hersfeld.

Bus der Heimat.

* (Die Stellung der K r i e g s p r i m a n e r nach dem Feldzuge.) Es sind bekanntlich Bestrebungen im Gange, um den ins Feld gerückten Unterprimanern das Reifezeugnis zu sichern, ohne daß sie nach dem Kriege die Schule wieder zu besuchen brauchen. Ober­regierungsrat Noremberg hat kürzlich im Kultus­ministerium mitgeteilt, so weiß dasB. T." zu be­richten, daß daran nicht zu denken sei. Auch nach 1871 sind die jungen Krieger vielfach wieder zur Schule zurückgekehrt. Dagegen können die jungen Leute, wie Oberregierungsrat Noremberg versichert, in weitgehendem Maße auf Entgegenkommen der oberen Unterrichtsbehörden rechnen, genau so, wie es nach dem Kriege von 1870 71 auch geschehen ist. Da­mals erschien in dem amtlichenZentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung" ein Erlaß, nach dem bei den jungen Leuten, die aus dem Kriege wieder zur Schule zurückgekehrt waren, hinsichtlich der Schwierigkeiten der Vorbildung für die Reifeprüfung Rücksicht genommen werden sollte. Auch am Schlüsse des jetzigen Krieges ist auf eine ähnliche Maßnahme zu rechnen. Nun hat auch der Kriegsminister dazu in einem Schreiben an den Unterrichtsminister seine Ansicht geäußert, der wohl zuzustimmen ist. In diesem Schriftstück heißt es nach derKreuzzeitung":Die bei Beginn des Krieges für die Schüler höherer Lehr­anstalten getroffenen Anordnungen zur früheren Ab- legung der Reifeprüfung oder vorzeitigenZuerkennung der Reife für eine höhere Klasse seien von dem Ge­danken geleitet gewesen, die Heeresergänzung durch jung gebildete Leute zu fördern. Hieraus hätten sich Härten für die zurückgebliebenen Schüler ergeben. Anderseits sei eine große Zahl junger Leute ins Heer gekommen, die weder körperlich noch sittlich reif für die Anforderungen eines Feldzuges seien; so richteten sich diese vielfach für ihr Leben zu Grunde, ohne dem Vaterland damit zu nützen. Dazu berge der große Verbrauch des gebildeten Teils der männlichen Jugend im Kriege die Gefahr eines Rückganges der geistigen Betätigung des deutschen Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens in sich. Deshalb er­scheine es zweckmäßiger, die Schüler erst heranreifen zu lassen und nicht durch Vergünstigungen der Schule in zu jugendlichem Alter ins Feld ziehen zu lassen. Ausnahmen sollten nur erfolgen, wenn die Schüler der Prima vollkommen kriegsbrauchbar sind und die Offizierslaufbahn als ihren Lebensberuf wählen."

* (Die Pension der F e l d w e b e l l e u t n a'n t s.) Die Feldwebelleutnants sind Offiziere, folglich werden sie wie Offiziere pensioniert. Diese grundlegende Be­stimmung ist merkwürdigerweise nur wenig bekannt, denn immer wieder erhalten die militärischen Stellen Anfragen über die Höhe der Rente der Feldwebelleut­nants, Nur Mannschaften (Unteroffiziere und Ge­meine) erhalten Rente. Feldwebelleutnants erhalten Pension nach den Bestimmungen des Offizier-Pen- sionsgesetzes. Doch nicht jeder Feldwebelleutnant er­hält ohne weiteres eine Pension. Es ist hier zu unterscheiden zwischen solchen, die der aktiven Armee angehören, d. h. solche, die ausnahmsweise als aktive Unteroffiziere hierzu befördert worden sind, und solchen, die dem Beurlaubtenstande angehören. Letzteres ist die Regel. Aktive Feldwebelleutnants erhalten Pension, wenn sie eine im ganzen mindestens 10jährige Dienstzeit zurückgelegt haben, oder bei kürzerer Dienstzeit, wenn sie infolge einer Dienstbe­schädigung zu jedem Militärdienst unfähig werden. Feldwebelleutnants des Beurlaubtenstandes erhalten nur dann Pension, wenn sie infolge einer Dienstbe­schädigung zu jedem Militärdienst unfähig werden. Sehr wenig bekannt ist auch die Bestimmung des O. P. G., daß den Inhabern solcher Kriegsstellen, für welche im Frieden mehrere Gehaltsklassen bestehen, bei der Festsetzung des pensionsfähigen Dienstein­kommens das Gehalt der höchsten Klasse anzurechnen ist, sofern im Kriege nur eine Gehaltsklasse besteht. Da diese Voraussetzung bei den Feldwebelleutnants (Subalternoffiziere) gegeben ist, wird ihre Pension nach dem höchsten pensionsfähigen Diensteinkommen der Leutnants (3486 Mk.) berechnet. Sie beträgt also mindestens 1164 Mark. Liegt Kriegsbeschädigung vor, dann tritt hierzu noch die Kriegszulage mit 1200 Mk. Feldwebelleutnants, die aus ihrer aktiven Dienstzeit her eine Rente beziehen die übrigens während der Wiederverwendung als Unteroffizier oder Feldwebel­leutnant in Höhe des Diensteinkommens d. i. 7 ^ der Kriegsbesoldüng ruht beziehen diese auch nach Be­endigung der Wiederverwendung weiter, sofern sie nicht eine Pension auf Grund des Offizierpensionsge- setzes erhalten. In diesem Falle fällt allerdings die Rente weg, da eine gleichzeitige Versorgung nach dem Mannschaftsversorgungsgesetz nicht statthaft ist. Da­gegen erhalten Feldwebelleutnants des Beurlaubten­standes ohne Einschränkung den Zivilversorgungsschein und die damit verbundenen Rechte. Sie können des­halb an Stelle des Scheines auch die einmalige Geld- abfindung (3000 Mk.) oder die laufende Zivilver­sorgungsentschädigung (20 Mk. monatlich) beziehen, wenn die sonst vorgeschriebenen Bedingungen er­füllt sind.

):( Hersfeld, 12. Juni. (Anmeldung neuer Fern- s p r e ch a n s ch l ü s s e.) Wir machen die Leser unseres Blattes darauf aufmerksam, daß Fernsprechanschlüsse, deren Herstellung in der Zeit vom August bis Ok­tober gewünscht wird, spätestens bis zum 1. August bei der Fernsprech-VermitUungsaustalt angemeldet sein müssen, an welche die Sprechstelle angeschlossen werden soll.

Vebra, 10. Juni. Gestern nachmittag zwischen 5 und 6 Uhr wurde der Bahnarbeiter Becker aus Rons- hausen zwischen den Stationen Ronshansen und Faß­dorf von einer leerfahrenden Lokomotive erfaßt und überfahren. Der Tod muß infolge der sehr schweren Verletzungen sofort eingetreten sein. Der Fall ist um so trauriger, da vor einigen Jahren die Frau des Verunglückten gestorben ist, wodurch nun die Kinder zu Waisen geworden sind.

Erfurt, 11. Juni. Ein eigenartiger Fall beschäf­tigte die zweitinstanzliche Erfurter Strafkammer. Der Kaufmann Otto Friedrich in Mühlhausen i. Th. ver­kaufte im Herbst 1914 sein kleines Geschäft an den Mechaniker Voigt daselbst. Voigt behauptete, daß er lediglich deshalb das Geschäft käuflich übernommen habe, weil Friedrich versprochen hätte, in Mühlhausen kein Geschäft wieder zu eröffnen, sondern nach Erfurt überzusiedeln. Wegen Betrugs wurde daraufhin Friedrich am 13. April ö. J. vom Schöffengericht zu Mühlhausen zu drei Wochen Gefängnis verurteilt. Friedrich legte Berufung ein, und die 'Strafkammer gelangte jetzt zu der Ansicht, daß die Angelegenheit das Zivilgericht zu beschäftigen habe und sprach dem­gemäß unter Aufhebung des erstrichterllchen Urteils den Angeklagten von Strafe und Kosten frei.

Fulda, 11. Juni. Der gestrige Viehmarkt war mit 1004 Tieren befahren. Es wurden gezählt 1 Bulle, 144 Ochsen, 102 Stiere, 457 Kühe, 248 Rinder, 48 Kälber und 4 Pferde. Es kosteten Ochsen 10001200 Mark, Stiere 400 bis 700 Mark das Paar, Kühe das Stück 250400 Mark, Rinder 160250 Mark Der Auftrieb erhöhte sich gegen den Markt am 18. Juni 1914 um 159 Stück. Große Nachfrage herrschte nach guten Fahrochsen.

Wetteraussichten für Sonntag den 13. Juni

Wolkig, trocken, etwas wärmer, nordwestliche Winde.