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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

für den Kreis Hersfeld

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- & _ r <t .. zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Dl15iUÖBi

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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$et Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im ( JuUSUIUU amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- > holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. -

Nr. 133.

Donnerstag, den 10. Juni

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 7. Juni 1915.

An die sämtlichen Schulvorstände des Kreises

Gemäß dem Erlasse desHerrn Unterrichtsmtnisters vom 6. November 1913 U. III. A. 1603. I. U. II. PP welcher auf Seite 11 des Amtlichen Schulblattes für 1914 abgedruckt ist wird, unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und wirtschastlschen Verhältnisse, bezüglich der Lage der Sommer- und Herbstferien für die ländlichen Volksschulen des Kreises Hersfeld in Uebereinstimmung mit! dem Herrn Kreisschulinspektor einheitlich für das Jahr 1915 folgendes bestimmt.

Für die Sommer- und Herbstferien kommen ins­gesamt eine Dauer von 45 Tagen in Betracht. Die Sommerferien werden 25 Tage und die Herbstferien 20 Tage umfassen. Die Sommerferien nehmen am 19. Juli ihren Anfang und endigen mit dem 12. August. Die Herbstferien beginnen am 20. September und dauern bis zum 9. Oktober einschließlich.

Sollten die Schulvorstände aus irgend welchen be­sonderen örtlichen Gründen eine Abweichung von dieser Ferienordnung wünschen, so ist rechtzeitig ein ent­sprechender begründeter Antrag durch Vermittelung des Herrn Kreisschulinspektors in Cassel an mich einzureichen.

L 7205. Der Landrat.

:

v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Bus der Heimat.

* (Eiserne Kreuze für Schwerverwundete.)

Es ist mehrfach der Wunsch ausgesprochen worden, daß besonders den bisher noch nicht mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichneten Schwerverwundeten für ihre vor dem Feinde bewiesene Tapferkeit eine Kriegsaus­zeichnung verliehen werden möchte. Wie dieN. Pol. Korr." erfährt, sind die stellvertretenden General­kommandos beauftragt worden, aus der Zahl der in der Heimat befindlichen Schwerverwundeten nachträg­lich Vorschläge zur Verleihung des Eisernen Kreuzes einzureichen. Diese Anordnung wird allgemein mit lebhafter Freude begrüßt werden.

* (Gewissenlose Schreiberei an gefangene deutsche Krieger.) Das sächsische Ministerium des Innern hat folgende zeitgemäße Warnung veröffent­licht:Man sollte es nicht für möglich halten, daß es Angehörige von deutschen, in Gefangenschaft geratenen Kriegern gibt, die sich nicht schämen, in ihren Briefen nach den feindlichen Ländern.einige in dieser Zeit un­vermeidliche Entbehrungen zu einer Notlage aufzu- bauschen und sich darüber zu beklagen, daß Petroleum teurer oder der Reis knapp sei. Manche schreiben sogar Unwahrheiten, wie daß wir keine Kartoffeln mehr hätten, oder das Fleisch nächstens zu Ende sein werde. Ein derartiges Treiben grenzt beinahe an Landesverrat. Die feindliche Presse druckt diese ge­wissenlosen Schreibereien als Beweise für die angeb­liche Hungersnot in Deutschland ab und hebt damit den Mut und die Ausdauer der Feinde. Jeder, der solche Briefe schreibt, verlängert also den Krieg. Sollte diese Warnung erfolglos sein, so würde nichts Ande­res übrig bleiben, als alle in das feindliche Ausland gehenden Gefangenenbriefe einer scharfen Zensur zu unterwerfen und möglichst auch die Schreiber un­wahrer Behauptungen zur Rechenschaft zu ziehen."

* (Vogelschutz und Pflanzenschutz.) In einer an die Regierungspräsidenten gerichteten Ver­fügung weist der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten demZentralblatt der preußischen Land­wirtschaftskammern" zufolge darauf hin, daß zur Förderung der Volksernährung in diesem Jahre be­sonderer Wert darauf zu legen ist, daß die nützlichen Tiere und Pflanzen geschützt und die Schädlinge be­kämpft werden. Bei den Vögeln ist für beide Maß­nahmen die Zeit des Brutgeschäfts die wichtigste. Außer durch Zerstöruug der Bruten wird den schäd­lichen Vögeln am meisten durch die Vernichtung der Weibchen Abbruch getan, da dann die an sich bererts in der Mehrzahl befindlichen Männchen die übrig bleibenden Weibchen so beunruhigen, daß diese viel­fach nicht zum Brüten kommen. Das gilt in erster Reihe von den Sperlingen, die nicht nur durch Ver­zehren erheblicher Getreidemengen, sondern auch durch das Verdrängen nützlicher Höhlenbrüter die Land­wirtschaft schädigen. Schädliche Tiere, wenn sie selten sind, sollen als Naturdenkmäler geschont werden. Der durch sie angerichtete Schaden kann ihrer ge­ringen Zahl wegen wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallen. Die Vertilgung alles Raubzeugs ist selbst der Pflege des jagdbaren Wildes nicht dienlich, da ersteres die natürliche Aufgabe hat, kranke und schwache, zur Zucht nicht geeignete Stücke zu beseitigen. Was den Pflanzenschutz betrifft, so ist besonders zu verhüten, daß ein etwaiges Auftreten des Kartoffelkäfers un­bemerkt bleibt. Wie der Minister bereits in seinem

Erlaß vom 27. Juli vorigen Jahres ausgeführt hat, wird sich bei einem Vergleiche der Größe, Zeichnung und Färbung des verdächtigen Insekts mit den An­gaben auf den versandten Plakaten meist ohne zeit­raubende und kostspielige Ermittelung feststellen lassen, ob es sich um den Kartoffelkäfer handeln kann.

* (Tragt Holzschuhe!) Unsere Voreltern haben sie in Ehren getragen, und wenn wir, einge- denkt der vaterländischen Pflicht, für unser Heer an Leder zu sparen, wie einst die Landarbeiten in Holz­schuhen verrichten und nur den Sonntag in Stiefeln heiligen, so geschieht es mehr denn je in Ehren. Auch die Kinder, die im Sommer überhaupt nicht der Fuß­bekleidung bedürfen, gewöhne man an den Holzschuh. So weist jetzt z. B. der Landrat des Kreises Hofgeis- mar die Ortsschulinspektoren an, in den Schulen das Tragen der Holzschuhe zu fördern.

* Die Gerichtsferien beginnen nach dem Gerichtsverwaltungsgesetz am 15. Juli und endigen am 15. September. Während der Ferien werden nnr in Feriensachen Termine abgehalten und Ent­scheidungen erlassen. Feriensachen sind: 1. Straf­sachen ; 2. Arrestsachen und die einstweilige Verfügung betreffenden Sachen,' 3. Arrest- und Strafsachen; 4. Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern von Wohnungs- und anderen Räumen wegen Ueberlassung, Benutzung und Räumung sowie wegen Zurückhaltung der vom Mieter in die Mietsräume eingebrachten Sachen,' 5. Wechselsachen; 6. Bausachen, wenn über Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird. Das Gericht kann auf Antrag auch andere Sachen, soweit sie besonderer Beschleunigung bedürfen, als Feriensachen bezeichnen. Die gleiche Befugnis hat vorbehaltlich der Entscheidung des Gerichts der Vor­sitzende. Prozeßleitende Verfügungen, Terminsanbe­raumungen und dergleichen werden auch während der Ferien erlassen. Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvollstreckungsverfahren und das Konkursver­fahren sind die Ferien ohne Einfluß.

* (Liefert zurückgelassene A us r ü st u n g s st ü ck e ab!) Häufig werden Bekleidungs- und Ausrüstungs­stücke (wie Waffenröcke, Tuchhosen, Halsbinden, Stiefel, Schnürschuhe, Helme, Leibriemen, Tornister und der­gleichen) den Ersatztruppenteilen jetzt noch übersandt, die in den Quartieren teilweise schon zu Beginn der Mobilmachung aus Unachtsamkeit von den Soldaten zurückgelassen worden sind. Selbst Waffen, die damit ihrer Bestimmung im Felde entzogen werden, sind erst nach langer Zeit abgegeben worden. Jedes, auch das unscheinbarste Uniformstück, wird zur Heraus­bildung des Nachersatzes benötigt. Ein Jeder, der daher Stücke, wenn auch unachtsamer Weise zurück- hält, vergeht sich damit am Vaterland. Dringend er­geht nochmals die Aufforderung, alles Vorgefundene sofort den Ersatztruppenteilen zuzuführen, welchen die Stücke eigentümlich gehören.

* Das Auftreten der Blutlaus ist durch die Besitzer der befallenen Apfelbäume (bezw. den Stellvertreter) sofort der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 150 Mark oder mit Haft geahndet. Die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Reinigung der Bäume müssen so­fort getroffen werden.

Bebra, 8. Juni. Gestern abend ist beim Baden in der Fulda der 21jährige Metzgergeselle Landgrebe er­trunken. Die Leiche konnte noch nicht geborgen werden.

Bebra, 8. Juni. Die bronzene türkische Halbmond­medaille wurde dem aus Bebra stammenden Dr. med. Fackenheim, zurzeit Oberarzt in einem Feldlazarett im Osten verliehen.

Cassel, 9. Juni. Eine Anzahl Jungen aus Betten­hausen spielten gestern in einer großen Kiesgrube in der Sandershäuser Gemarkung, wo sich ein großes Wasserloch gebildet hatte. Mit Hülfe von Bohlen hatten sie sich eine Art Floß zusammengezimmert u. ruderten auf dem Wafferloche umher. Dabei stürzte der kleine Hermann Baumann aus der Huthstraße, Sohn eines Webers, in das tiefe Wasserloch und mußte ertrinken, weil die anderen Jungen ihrem Spielkameraden nicht rechtzeitig Hülfe zu bringen vermochten.

Frankfurt a. M., 7. Juni. Im D-Zug Berlin- Frankfurt a. M. wurden zwei aus Altengrabow ent­wichene französische Gefangene entdeckt und festgenom­men Sie waren in einem Bremserhäuschen aus Magdeburg hierher gekommen und sehr erschöpft, da sie seit 4 Tagen keine Nahrung zu sich genommen hatten.

Kriegsjugendwehr der Hersfelder: Turnerschaft.

Der Gedanke, der zur Neuerrichtung einer Kriegs­jugendwehr auch hier in Hersfeld ans jugendlichen Mitgliedern der 3 hiesigen zur deutschen Turnerschaft gehörigen Turnvereine Turnverein Hersfeld e. V., TurnvereinIahn" und Gymnasialturnverein und anderen Jugendlichen von Hersfeld geführt hat, gründet sich auf die feste Entschlossenheit der deutschen

Turnerschaft, alles aufzubieten, um die Heranwachsende Jugend mehr denn je zu kräftigen und zu festigen, damit sie allen noch so großen Anstrengungen, die die kommende Zeit für sie mit sich bringen wird, ge­wachsen ist, und um sie gleichzeitig auf die Schönheiten eines fern von der Stadt in Gottes freier Natur zu­gebrachten Sonntags hinzuweisen. Der Einladung zum Beitritt in die Wehr ist erfreulicher Weise im reichem Maße Folge geleistet worden,' so haben ihr die Jungmannschaften der Turnvereine fast geschlossen entsprochen. Eine Anzahl Jugendlicher, die keinem Verein angehören, haben durch ihren erfolgten Bei­tritt den Wunsch zu erkennen gegeben, sich zu ihrem eigenen Vorteil, ebenfalls im vaterländischen Sinne zu betätigen. So konnte denn die erste Uebung, die auf den vorigen Sonntag Nachmittag angesetzt war, von 112 Teilnehmern ausgeführt werden.

Kurz nach 2 Uhr marschierte die Kompagnie munteren Schritts und frohen Herzens, voran das Trommler- und Pfeiferkorps des Turnvereins Hers­feld, aus der Stadt, die Wivpershainer Höhe hinauf und in die herrlichen Waldungen hinein, die sich über dieser Höhe ausbreiten. Die Aufgabe, die ihr gestellt war, bestand darin, den äußersten rechten Flügel einer zum Schutze der Bahnlinie Herfeld-Heimboldshausen heranmarschierenden Abteilung zu bilden.

Um 5 Uhr war die Uebung beendet. Ein am Waldesrand in der Nähe des Forsthauses Wüstfeld schön gelegener Platz, der einen weiten Fernblick ge­stattete, lud zur einstündigen Rast ein. War das Stündchen vorzugsweise der Verpflegung gewidmet, so konnte doch daneben auch dem frohen Gesang ge­huldigt werden, und manch munteres Wort zeugte von der fröhlichen Stimmung, die alle Teilnehmer er­griffen hatte. So war die der Erholung gewidmete Zeit gar bald vorüber. Gegen 6 Uhr wurde wieder aufgebrochen. Mit klingendem Spiel ging es durch die Dörfer Wüstfeld, Conrode nach dem Schenklengs- felder Bahnhof, d^r genau zu derselben Zeit erreicht wurde, in der der 6.50 Uhr nach Hersfeld weiter- gehende Zug eintraf. Der Zug der Kreisbahn brächte die Teilnehmer, denen freie Eisenbahnfahrt aus Kosten der Heeresverwaltung gewährt war, bald nach der Heimat zurück. Noch ein kurzer Marsch durch die Straßen der Stadt nach dem Marktplatz, ein stramm ausgeführter Parademarsch auf diesem Platze und die erste Uebung hatte ihr Ende erreicht.

War die militärische Aufgabe auch eine kleine und war die zur Verfügung stehende Zeit nur eine verhältnismäßig kurze, so glaubt doch die Gauleitung aus dem Verlauf dieser ersten Uebung schließen zu dürfen, daß die Einrichtung der Jugendwehr immer mehr als eine segensreiche gewürdigt werde, insbe­sondere auch von denen, die vermöge ihrer Stellung und ihres Einflusses gegenüber der schulentlassenen Jugend eine den Fortbestand der Jngendwehr sichernde wohlwollende und kräftige Unterstützung zu gewährleisten in der Lage sind. Die Gaulettung glaubt daher gerade in der jetzigen ernsten Zeit mit der Bitte an die Eltern, Lehrherren und Arbeitgeber herantreten zu dürfen, die aus der Schule entlassenen jungen Leute wenn irgend möglich den Turnvereinen zuzuführen, wo sie wöchentlich unter guter Leitung eine tüchtige Ausbildung zu körperlicher Kraft und Frische finden, wenn dies aber nicht ausführbar er­scheint, wenigstens die jungen Leute zum Eintritt in die Kriegsjugendwehr der Turnerschaft Hersfeld zu veranlassen und ihnen die Teilnahme an den Uebungen, die an jedem 2ten Sonntag stattfinden, zu erleichtern und möglich zu machen. Es läßt sich gewiß auch für die in den offenen Ladengeschäften befindlichen jungen Leute die Einrichtung treffen, daß sie an den be­treffenden Sonntagen möglichst frühzeitig zu den Uebungen antreten dürfen, damit der Sonntag in er­giebiger Weise ausgenutzt werden kann.

Allen Jünglingen von Hersfeld aber muß der Ruf in die Seele dringen: Stärkt euren Körper, er­werbt euch Mut und Selbstvertrauen! Noch lange nicht ist der große Kampf beendet. Wir werden nicht und wir dürfen nicht eher ruhen, bis dieser Kampf für uns einen glücklichen Ausgang genommen hat. Ein solcher Kampf verlangt aber ein ganzes und starkes Volk. Möge dieser Mahnruf vornehmlich der­jenigen männl. Jugend ins Ohr klingen, die bis heute den Wert turnerischer Ausbildung verkannt oder gar verspottet hat, und vorläufig die Waffe nicht ergreifen kann. Jetzt darf keiner Zurückbleiben! Alle muffen heran! Gegenüber den Leistungen unserer im Felde stehenden Soldaten ist es eine geringe Aufopferung, die man von jedem jungen Mann erwarten kann. Alle müssen versuchen, unseren Helden draußen gleich zu werden: stark, tüchtig und feldbereit.

Darum ergeht der Ruf: Kommt zum Turnen oder wenigstens zu der Jugendwehr! Zur ernsten frohen Arbeit namentlich in der Jugendwehr darf kein Jugendlicher fehlen. Turner wie Nichtturner sind zum Eintritt in die Wehr nochmals herzlichst eingeladen.

Die Gauleitung des zum 7. Deutschen Turnkreis ge­hörigen Oberfulda-Werra-Gaues.