Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post bezogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
Hersseider
für den Kreis Hersfeld
Wlatt
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Nr. 130.
Sonntag, den 0. Juni
1915
Hersfeld, bcn 4. Juni 1915.
Auf Grund des Gesetzes vorn 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 setze ich den Höchstpreis
für Roggenbrot
1. für den Bezirk der Stadt Hersfeld auf 1,40 Mark für das Achtpfünderbrot,
2. für den übrigen Teil des Kreises Hersseld auf Iß Pfg. pro Pfund fest.
Die Ueberschreitung dieses Höchstpreises wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Be- kauutmachung in Kraft.
K. G. 523. ' Der Landrat.
J. V.-
v. Hede m a n n, Reg.-Assessor.
Einfache und billige Verfahren zur Ausbewahrung von gepökelten u. geräucherten
Fleischdauerwaren.
Die Aufbewahrung von gepökelten oder geräucherten Fleischdauerwaren für längere Zeit bietet dort, wo die geeigneten luftigen und trockenen Räume hierfür zur Verfügung stehen, keinerlei Schwierigkeiten. Anders wenn solche Räume fehlen, oder wenn diese Fleischdauerwaren, wie im einzelnen Haushalt, in Räumen mit anderen Lebensmitteln zugleich aufbewahrt werden müssen und dadurch den verschiedensten äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, wie dem Verstauben, der Ablagerung von Fliegeneiern, der Einwirkung von Lust und Feuchtigkeit, sowie von Keimen aus der Luft, wodurch die Waren ranzig oder weich werden oder in Fäulnis übergehen können usw. Um die Fleischwaren vor diesen äußeren Einflüssen zu schützen, sind bereits verschiedene Verfahren empfohlen worden, so z. B. das Eintauchen in schmelzbare Massen, die innerhalb kurzer Zeit erstarren und die Ware von der Lust vollständig abschließen. Weniger bekannt dürften zwei einfache und billige, vom gesundheitlichen Standpunkt völlig unbedenkliche Verfahren sein, mit denen man besonders in Belgien seit Jahren gute Erfahrungen gemacht hat. Diese beide Verfahren bestehen in dem Verpacken von Fleischdauerwaren — gepökeltem oder geräuchertem Fleisch — in a b g el ö sch tem Kalk oder in Hol z- a s ch e. Voraussetzung für die Haltbarkeit der so behandelten Waren ist, daß sie sich vor dem Einlegen in Kalk oder Holzasche in einwandfreiem Zustande befinden ; denn wenn die Waren bereits angesangen haben zu verderben, so vermögen diese Verfahren diese nicht hintanzuhalten. Nach zuverlässigen Mitteilungen aus Belgien erfahren gut geräucherte Waren durch das Kalkverfahren keine nennenswerte Veränderung der äußeren Beschaffenheit und des Geschmacks; dagegen wird die äußere Schicht nur gepökelter Waren in geringem Maße verändert, so daß sie vor dem Genuß durch Abschneiden oder Abschaben entfernt werden muß. Beim Einlagern von nur gepökelter Ware hat man also mit einem geringen Verlust zu rechnen. Mit dem Holzaschenverfahren sind in Belgien bie besten Ergebnisse selbst bei sehr langer Aufbewahrung von Fleischwaren, die durch Pökeln oder durch Räuchern konserviert worden waren, erzielt worden.
Die Einlagerung von geräucherten oder gepökelten Fleischdauerwaren, die sich in völlig trockenem Zustand befinden müssen, in Kalkpulver oder Holzasche wird zweckmäßig folgendermaßen vorgenommen:
Man legt auf den Boden eines Behälters (Faß, Tonne, Kiste usw.) zunächst eine nicht zu dünne Schicht abgelöschten Kalkpulvers oder Holzasche; alsdann werden die trockenen für die Aufbewahrung bestimmten Fleischwaren einzeln so auf dem Kalk oder der Holzasche ausgebreitet, daß die einzelnen Stücke sich nicht berühren sodann bedeckt man diese wiederum mit einer nicht zil dünnen, mindestens 10 cm starken Schicht der genannten Mittel und wechselt mit dem Aufschichten der Fleischwaren einerseits und des Kalkpulvers oder der Holzasche anderseits ab, bis der Behälter voll ist. Die oberste Fleischschicht wird mit einer besonders starken Kalk- oder Holzaschenschicht bedeckt.
Durch zeitweiliges Entnehmen eines Fleischsiückes aus dem Behälter wird man sich zweckmäßig von dem Zustand der Waren überzeugen. Die so hergerichteten
Behälter müssen an einem trockenen kühlen Orte ausbewahrt werden.
Das Kalkpulver kann leicht von jedermann durch schwaches Anfeuchten von gebranntem Weißkalk mit Wasfer hergestellt werden, wobei dieser unter Erwär- mung in ein trockenes Pulver zerfällt.
Hersfeld, den 31. Mai 1915.
Wird veröffentlicht.
I. 7163. Der Landrat.
I. V.:
v. Hedemann, Reg.-Assessor
Hersfeld, den 3. Juni 1915.
Auf Grund der Ermächtigung des Herrn Regier- ungs-Präsidenten vom 24. Februar und 6. März d. I. wird für den Umfang des Kreises Hersfeld folgende Vorschrift über das Verhältnis von Roggen- und Weizenmehl bei der Brotbereitung sowie über den Verkehr mit Getreide und Mehl erlassen:
1. Sämtliche Mühlen haben Roggenmehl in einer Ausmahlung von 82% ungemischt, Weizenmehl in einer Ausmahlung von 80% mit einem Zusatz von 10% Roggenmehl abzugeben. Nur solches Weizenmehl darf ungemischt abgegeben werden, zu dessen Herstellung Weizen bis zu mehr als 93% durchgemahlen ist. Weizenmehl, das mit 30% Roggenmehl vermischt ist (Kriegsmehl) darf im Verhältnis von 1 zu 2 mit unvermischtem 80% igen Weizenmehl vermischt werden.
Zu diesem Zwecke dürfen die Mühlen unvermischtes Weizenmehl abgeben, sofern dies von den vereidigten Sachverständigen des Kreises aus Antrag erlaubt ist.
2. Die Mühlen dürfen Getreide nur annehmen:
1. gegen Mahlkarten,
2. sofern es ihnen von den Gemeinden ober den vereidigten Sachverständigen des Kreises zum Vermahlen überwiesen worden ist.
3. Die Mühlen dürfen Mehl nur abgeben
1. an Selbstversorger,
2. an die Firma Lorenz Mohr hierselbst oder Gemeinden des Kreises, soweit sie hierzu ausdrücklich beauftragt sind. Die Abgabe von Mehl an Händler und Bäcker ist verboten, sofern sie nicht ausdrücklich vom Vorsitzenden des Kreisausschusses ober von den vereidigten Sachverständigen des Kreises genehmigt ist.
4. Bei Bereitung von Weizenbrot darf nur das mit 10% Roggenmehl vermischte Weizenmehl verwandt werden. Außerdem darf Kartoffelmehl ober Stärkemehl hinzugesetzt werden.
Unvermischtes Weizenbrot darf nur aus solchem Weizenmehl bereitet werden, welches bis zu mehr als 93% durchgemahlen ist.
5. Bei Bereitung von Roggenbrot behält es bei der bisherigen Bestimmung über die Vermischung des Mehls sein Bewenden, wonach bei Verwendung von gequetschten uud geriebenen Kartoffeln der Kartoffelgehalt mindestens 30 Gewichtsteile auf 90 Gewichtsteile Roggen zu betragen hat. Jedoch können von den 90 Gewichtsteilen Roggenmehl bis zu 20 Gewichtsteile durch Weizenmehl, wie es von den Mühlen abzugeben ist, ober durch Weizenkriegsmehl ersetzt werden.
6. Ein Abdruck vorstehender Bestimmungen muß in jeder Mühle und Bäckerei zum Aushang kommen.
7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden auf Grund des §_44 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1915 mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Bekanntgabe in Kraft.
Der Kreisausschuß des Kreises Hersfeld:
J. V.
von Hedemann, Regierungs-Assessor.
K. G. 522.
Mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurden: Musketier Heinrich Siebert, Ersatz Batl. 49, Sieglos. — Gefreiter Heinrich Bickert, Jnf. Rgt. Nr. 66, Hausen. — Unteroffizier Georg Rössing, 22. Jnf. Div. Stab, Hersfeld. — Oberfeuerwerker Karl Vogel; Hersfeld. — Unteroffizier G. Apel, Pionier Regt. 238; Mecklar.
Auf dem Felde der Ehre fielen: Hugo Richter, Unteroff. Res Jnf. Rgt. Nr 32, Hersfeld. - Musketier Wilhelm Koch, Nes. Jnf. Rgt. 224, Kleba. - Konrad Schember, Res. Jnf. Regt. Nr. 88, Eichhof bei Hersfeld. - Res Karl Lenz, 4. Garde Grenadier Regt. Königin AuauL Betershausen. - Ers.-Res. Peter Heupel, Res Regt. 234, Asbach. - Pionier Friedrich Brandt, Pionier Regt. 28, Tann. — Füfelier Adam Fischer Kaiser Franz-Garde Regt. Nr. 2, Heimbolds-
Bus der Heimat.
* (Schuljugend und Volksernährung).
Die Bekämpfung der Obst- und Gemüseschädlinge unter den Insekten ist in diesem Jahr besonders wichtig. Es muß alles geschehen, um den Ertrag des Landes möglichst ausgiebigzu machen. Der Unterrichtsminister hat deshalb in einer besonderen Verfügung an die Regierungen undProvinzial-Schnlkollegien ausdrücklich erklärt, nichts dagegen zu haben, wenn in Notfällen Schulklassen zur Abhilfe ausgeboten werden. Es kann dies z. B. bei der Beseitigung einer starken Raupen- plage geschehen. Dazu könne vor allem die Zeit verwendet werden, die durch Einschränkung des Unterrichts verfügbar wird.
-r- Hersfeld, 5. Juni. Um den Tausenden unserer tapferen Krieger, welche mit schweren Verletzungen oder ernsten Erkrankungen von der Front zurückgekehrt sind, und ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise eingebtttzt haben, eine umfassende Fürsorge zuteil werden zu lassen, um sie zu beraten, einem neuen Beruf sie zuzuführen, ihre Ausbildung für einen neuen Beruf zu übernehmen, Stellen zu vermitteln, kurz alles zu tun, was ihnen die Sorge um die Zukunft erleichtern kann, haben sich in allen Provinzen und Landesteilen unseres Vaterlandes Ausschüsse für Kriegsbeschädigten-Fürsorge gebildet. Ihre Aufgabe besteht darin, den Kriegsbeschädigten zu einem Beruf zu verhelfen, der ihnen neben der vorn Reich zu zahlenden Rente, die dadurch keineswegs beeinträchtigt wird, einen auskömmlichen Lebensunterhalt bietet. Auch hier in Hersfeld hat am 2. Juni im Königlichen Landratsamt eine eingehende Beratung stattgefunden, die zur Gründung eines Ausschusses für Kriegsbeschädigten-Fürsorge im Anschluß an den Casseler Ausschutz führte. Es wurde dabei beschlossen am Sonntag den 20. Juni Nachmittags 4 Uhr in der Turnhalle zur Belehrung und Gewinnung aller Kreise in Stadt und Land einen Vortrag mit Lichtbildern zu veranstalten und die Hoffnung ausgesprochen, daß dieses vaterländische Unternehmen eine verständnisvolle, hingebende Mitarbeit finden wird.
Durch die Lupe.
Ein Stückchen Zeitgeschichte in Versen.
In der Fülle des Erlebten, — das uns dieser Krieg gebracht, — an Verlogenheit und Mißgunst — — und gemeiner Niedertracht — hat sich turmhoch über alle — Schändlichkeit der Feindeswelt — durch verräterischen Treubruch — jetzt Italien gestellt. — Gegen die, durch deren Hilfe — es erst mächtig ward und groß — zieht nach feiger Schächer Weise — hinterrücks es nunmehr los, — feiler Pöbel schliff die Klingen — in verruchtem Mörderörang — und die schwächliche Regierung — widerstand nicht allzulang. — Voll Verachtung hat das Ausland — solches sich ereignen sehn, — nimmer wird Italien wieder — jemals sich geachtet sehn, — selbst der neuen Freunde Achtung — bleibt ihm sicherlich versagt, — wenn man's in Paris und London — auch nicht auszusprechen wagt. — In Berlin und Wien seit langem — hat man zwar bereits gewußt, — daß mit diesem „Bundsgenossen" — schließlich es so kommen mußt. — Gut gerüstet stehn zur Wehre — wir auch diesem Feinde noch, — — der mit feilem Räuberdolche — hinter unserm Rücken kroch. — Voll Vertrauen für die Zukunft — stehn wir mutig nach wie vor, — richten voll Vertraun die Blicke — zu dem Sternenzelt empor, — wenn Gerechtigkeit und Strafe überhaupt noch gilt auf Erden — wird sie dieser Brut von Mördern — Sodom und Gomorrha werden. Walter-Walter.
Zur Wiedereroberung Brzemysels.
Als es dem grimmigen Hunger es gelungen, Daß Przemysl von euch ward bezwungen, Und ihr einzogt in die Trümmerstadt: Habt ihr ein Tedeum abgehalten, Konntet ihr die Hände dankend falten: „Preiset Gott, der Sieg gegeben hat/
Doch von uns ist wieder sie genommen — Und ihr werdet nimmer sie bekommen,
Die gekostet so viel edles Blut — Wirst du Zar, zu Gott nun flehn und klagen, Daß dein Heer so furchtbar ist geschlagen, Daß Przemysl fiel durch deutschen Mut.
Nein, du sendest süße Trostberichte
In die Welt mit frechem Angesichte:
„Wertlos die zerstörte Festung war,
Und wir haben selbst sie aufgegeben,
Zu verlängern Rußlands zähes Leben, Stärkre Stellung sichernd unsrer Schar !
Doch dein Lügen soll uns nicht beirren,
Läßt du auch in alle Welt es schwirren — Unsre Fahnen flattern hoch im Wind!
Alle Saiten unsrer Herzen klingen,
Hoch vom Turm die Siegesglocken schwingen: „Herrn der ganzen Lage jetzt wir sind!"
Armin Kraft.