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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

SreisOlott

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- I holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. [

Nr. 129.

Sonnabend, den 5. Juni

1915

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 4. Juni 1915.

Ich habe dem Kaufmann Adam Schott in S o r g a gestattet, abweichend von dem hier geltenden Höchstpreise von 22 Pfg. 300 Liter Petroleum zum Preise von 63 Pfg. pro Liter im Kleinhandel zu ver­kaufen. Die Verfügung vom 1. Dezember 1914 be­treffend Festsetzung "der Höchstpreise für Petroleum gilt im übrigen auch fernerhin.

I. 7357. Der Landrat.

J. V.-

v. Hedemann, Reg.Assesfor.

Hersfeld, am 2. Juni 1915.

Im Monat Mai d. Is. sind von mir den nach­benannten Persönlichkeiten Jagdscheine erteilt worden:

am

7/5.

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7/5.

A. Jahresjagdscheine:

a. entgeltliche:

Dem von Banmbach'schen Forstgehülfen Jo­hannes Richardt in Willingshain;

Basaltwerkbesitzer H. M. Voelker in

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8/5.

8/5.

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8/5.

8/5.

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8/5.

8/5.

105.

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10/5.

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"

10/5.

105.

12/5.

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12/5.

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Vacha;

Amtsgerichtsrat Roßbach in Hersfeld- Gutsbesitzer Fritz Steinhoff zu Her­mannshof ;

Zahntechniker Hermann Caselitz in Hersfeld;

Lederfabrikanten Christian Rechberg da­selbst ;

Kriegsschul-Oeeonomen Fritz Zobel da­selbst-

Kaufmann Ludolf Schuchard in Nieder- aula;

Bauunternehmer Konrad Hermann in Unterneurode;

Maurermeister Heinrich Hermann in Heimboldshausen;

Apotheker Adolf Drube in Hersfeld;

Lederfabrikanten Jean Rechberg daselbst;

Domänenpächter Karl Eschstruth zu Wilhelmshof;

Commerzienrat Fritz Rechberg in

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12/5.

15 5. 17/5. 17/5. 17/5.

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Hersseld-

Tuchfabrikanten Ludwig Braun daselbst;

Stadtlandmesser Alfred Helk daselbst - Malermeister Friedrich Bätza daselbst - Maurer Heinrich Heyer in Kathus;

Handlungsgehilfen Peter Schlößler

in

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17 5.

20/5.

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20/5.

21/5.

22/5.

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29 5.

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Zahnarzt Heinrich Caselitz daselbst - Bergwerksdirektor Reinhard Effertz Dorndorf-

Karl Heßler in PhiUppsthal- Postsekretär Glebe in Hersfeld- Landwirt Johannes Jäger in.

Motzfeld- m

Kaufmann Wilhelm Wegemann Hagen i/W.

b. unentgeltliche: Keine!

in

in

in

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35.

15 5.

18/5.

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B. Tagesjagösch eine:

Privatier Franz Braun aus Wresbaöen;

Oberleutnant von Otto in Hersfeld;

Demselben.

Der Königliche Landrat:

J. V.:

v. H e d e m a n n, Reg.-Assesfor.

Bus der Heimat«

* Der deutsche Lehrerverein hat beschlossen, einenKriegerdank" ins Leben zu rufen. Als Auf­gabe betrachtet die Stiftung die Unterstützung der kriegsbeschädigten Lehrer und der Hinterbliebenen der Gefallenen sowie der vom Feinde Verschleppten und Ermordeten. Es wurde in einer Versammlung der Vorsitzenden der Zweigvereine des Deutschen Lehrer­vereins der Beschluß gefaßt, erne ^ste für den Ge­samtverein zu gründen. Ein Ausschuß wird dre ent­sprechenden Vorschläge beraten.

* (Die Brotkarte in Kur- und Badeorten.) Die Frage der Brotkarte in Kur- und Badeorten ist durch einen Erlaß des preußischen Ministers des Innern geregelt worden. Kur- und Badegaste er­halten Brotkarten nur gegen Bo^zergung eines Brot- karten-Abmeldescheines, der vor der Abreise rm Wohn­ort auszustellen ist und auf dem angegeben ist, daß der Abreisende für sich und seine Begleitung für die Dauer der Abwesenheit vom Wohnort keine Brot­karten erhalten hat.

* (Entlassung aus L a z a r e t t e n.) Einer Bekanntmachung des Kriegsministeriums zufolge werden noch immer Fälle bekannt, in denen ver-

sorgungsberechtigte Heeresangehörige aus den Laza­retten entlassen werden, bevor sie in den Genuß ihrer Versorgungsgebührnisse gelangt sind. Während der Zeit bis zur Anerkennung, die manchmal Wochen und Monate dauert, eilen sie dann nicht selten von einer Wohlfahrtsstelle zur anderen, um die nötigen Mittel zum Lebensunterhalt und zur Beschaffung von bürgerlicher Kleidung zu erlangen. Derartige Vor­kommnisse, so heißt es dann in der Bekanntmachung weiter, sind geeignet, das Interesse der Kriegsbe­schädigten und das Ansehen der Heeresverwaltung erheblich zu schädigen und in der Oeffentlichkeit die Meinung aufkommen zu lassen, daß es an der er­forderlichen Fürsorge für die versorgungsberechtigten Kriegsteilnehmer fehle. Es ist durchaus unstatthaft, einen Heeresangehörigen als dienstunbrauchbar aus dem Lazarett zu entlassen, bevor nicht über seinen Versorgungsanspruch endgültig entschieden ist. Findet vor dieser Regelung aus besonderen Gründen eine Beurlaubung in die Heimat statt, so ist dafür zu sorgen, daß die Leute die ihnen zustehende Löhnung und Verpflegungsgebührnisse pünktlich erhalten. Auch die Ersatztruppen sollen sich die Durchführung der Vorschriften angelegen sein lassen, damit Vorkomm­nisse der obigen Art sich nicht mehr wiederholen. Ein Notstand in der Kleidung der zu entlassenden Mann­schaften, die keine bürgerliche Kleidung besitzen oder sie nicht rechtzeitig herbeischaffen können, kann im allgemeinen nicht eintreten, da die für die Heimreise nötigen Stücke leihweise verabfolgt, in besonderen Fällen auch belassen werden dürfen. Mannschaften, die etwa aus Erwerbs- oder anderen Rücksichten die Versorgung mit einem Anzüge durch das Rote Kreuz anstreben, sind hierzu von den entlassenden Dienst­stellen mit Ausweisen darüber zu versehen, daß sie als wirklich bedürftig anzusehen sind.

* Landwirte! Schaufelt das Getreide um! Mit Eintritt wärmerer Witterung wächst die Gefahr, daß das Getreide muffig wird und verdirbt. Deshalb müssen die Getreidehaufen öfter umgeschaufelt werden. Aber noch leichter als in Haufen wird das Getreide in Säcken muffig. Deshalb sollte man in dieser Jahres­zeit kein Getreide längere Zeit in Säcken stehen lassen.

* (Neue Bestimmungen für Schulfahr­ten usw.) Die Vorschriften über die Ermäßigung der Fahrpreise für Schulfahrten usw. sind geändert worden. Diese gelten für Fahrten zu wissenschaft­lichen und belehrenden Zwecken, bei Schulfahrten und Fahrten nach und von Ferienkolonien mit Begleiter. Bei Fahrten zu wissenschaftlichen Zwecken in 2. oder 3. Wagen klaffe unterscheidet man Lehrer und Stu­dierende, bei Fahrten im Interesse der Jugendpflege in 3. Wagenklasse die Aufsichtspersonen und die jugendlichen Personen. Bei einer Beteiligung von zehn Personen werden zwei Lehrer oder Begleiter, bei einer größeren Teilnehmerzahl für je weitere zehn Personen ein Lehrer oder Begleiter zugelassen. Dies gilt auch, wenn die Zahl zehn nicht voll ereicht ist. Die Beteiligung einer größeren Zahl von Lehreren oder Begleitern ist nur mit Genehmigung der Vor­gesetzten Etsenbahnverwaltung zulässig. Kommen verschiedene Eisenbahnverwaltungen in Betracht, so werden die Anträge von der Verwaltung beschieden, die der Abgangsstation vorgesetzt ist, die ihrerseits sich mit den andern beteiligten Verwaltungen ins Be­nehmen setzt.

§ Hersfeld, 4. Juni. Zivil-Kriegsge­fangene, also Personen, die von einem der feind­lichen Staaten zurückbehalten, verhaftet, verschickt oder von einem gekaperten Schiffe heruntergeholt wurden, ermittelt kostenlos die amtliche Zentral-Auskunfts- stelle für Auswanderer, Berlin W 35, Am Karlsbad 10. Auch vermißte Ostpreußen und Elsaß-Lothringer, deren Mitnahme durch feindliche Truppen wahrschein­lich oder sicher ist, sind bei dieser Reichskommission zu erfragen. Sie nimmt ebenfalls Anträge entgegen auf Freilassung von zu Unrecht vom Feinde festgehaltenen Personen, also alle männlichen unter 17 und über 45 Jahren in Rußland, unter 17 und über 55 Jahren in England und bett englischen Kolonien und unter 17 und über 60 Jahren in Frankreich und den franzö­sischen Kolonien. Auch die Militäruntauglichen zwischen 17 und 45 Jahren, die in Rußland zurückbehalten oder verschickt sind, gehören auf Grund des Vertrages vom 12. Februar d. J. dazu. Die dauernde Dienstuntaug- lichkeit muß natürlich durch amtliche Bescheinigung be­wiesen werden. Die Zentral-Auskunftsstelle für Auswanderer erteilt gleichfalls Auskunft über die Möglichkeit des schriftlichen Verkehrs usw. mit allen Deutschen im feindlichen Auslande und vermittelt den Geldverkehr mit diesen, den Zivil- und mili­tärischen Kriegsgefangenen. Selbstverständlich stellt sie auch Ermittlungen an über dre noch auf freiem Fuß befindlichen Deutschen in Feindesland. Die Zentral- AuSkuntsstelle für Auswanderer führt auch Listen über die in Feindeshand befindlichen Zivrl-Krregs- gefangenen.

Oberweißbach, 2. Juni. In einem Anfall geistiger Störung schlug der Schuhmacher Albert Conradi hier- selbst plötzlich mit einem Hammer seine Ehefrau einige Male auf den Kopf, so daß sie blutüberströmt zu-

sammenbrach. Als auf ihre Hilferufe Nachbaren her- beieilten flüchtete Conradi auf den Boden und ver­suchte, sich die Pulsadern und die Kehle zu durch­schneiden.

Ohrdruf, 3. Juni. Die Nr. 4 desJournal du Camp d'Ohrdruf" gibt eine Poststatistik - danach wurden den französischen Kriegsgefangenen im Lager zu Ohr­druf vom Oktober 1914 bis April 1915 60100 Postan­weisungen mit etwa 779 680 M. ausgeliefert. Während der letzten drei Monate kamen 249 000 Briefe und 85 000 Pakete für die französischen Gefangenen an.

Bad Driburg (W.), 3. Juni. Am Neubau des Missionshauses St. Xaver, an dem gegenwärtig mit der Fertigstellung der Jnnenarbeiten gearbeitet wird, erfolgte ein schrecklicher Unglücksfall. Der sieb­zehnjährige Handlanger Julius Kukuk aus Schnechten war mit dem Einschaufeln vonErde beschäftigt, als sich aus dem Erdabhang ein Stück Erde löste und auf ihn fiel. Kukuk schlug im Sturz mit dem Kopf so unglücklich auf einen eisernen Kippwagen, daß er in­folge Schädelbruches verstarb.

Darmstadt, 3. Juni. Der in der Kühlhalle des hiesigen Schlachthofes zur Aufbewahrung von Fleisch­waren errichtete Holzverschlag brach heute Nachmittag aus unbekannter Ursache zusammen und verschüttete einen Metzger, sowie mehrere Angestellte des Schlacht­hofes. Der Metzger wurde nach einiger Zeit von der Feuerwehr aus seiner Lage befreit. Es konnte aber nur sein Tod festgestellt werden. Die übrigen Ver­unglückten erlitten mehr oder weniger schwere, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen.

Fulda, 1. Juni. Der 42jährige Domänenpächter Theodor Kirchhof von Weihershof (Rhön), hatte bei der Bestandsanmeldung seiner Weizenvorräte inso­fern wissentlich unwahre Angaben gemacht, als er sich auf die von seinen Leuten angegebenen Mengen voll­ständig verlassen hatte. Es wurdenschätzungsweise" 60 Zentner Weizen angemeldet. Auf Anordnung der Revision mußte der Vorrat jedoch gewogen werden - und da stellt es sich heraus, daß statt 60 Zentner 69,50 Zentner Weizen und außerdem noch 24,80 Zentner Weizen mit anderer Frucht gemischt vorhanden waren. Dieserhalb wurde Kirchhoff vom hiesigen Ge­richt zu einer Geldstrafe von 50 Mk. verurteilt.

Hanau, 3. Juni. In Bad Nauheim ließ sich Hotelbesitzer Lehr, Inhaber des HotelsMetropol", von einem Zuge überfahren. Die Gründe des Selbst­mords sind unbekannt.

Frankfurt a. M., 2. Juni. Um 7 bis 10 Pfg. pro Pfund gegen die Vorwoche stiegen am hiesigen Vieh­markt wieder vollfleischige Schweine im Gewicht von 80120 Kilo, und die unter 80 Kilo um 4 bis 5 Pfg., so daß 155 bis 160 bezw. 145 bis 154 Pfg. pro Pfund gezahlt wurden. Die meisten Metzger machten diese Phantasiepreissprünge, wie sie sie bezeichneten, nicht mit und verließen ohne ein Stück gekauft zu haben, den Markt. Das Geschäft verlief gedrückt, und das Angebot von 985 Stück Schweinen wurde nicht abgesetzt.

Lazarettsreibett!

Unser ganzes Volk kennt heute nur ein Ehren­kleid das feldgraue. Der es nicht trägt kommt sich fast wie ein Bürger zweiten Grades vor. Als der Krieg begann, drängte sich unser Jungvolk mit den reifen Männern zu den Stellen, an denen darüber entschieden wurde, wer tauglich ist zum höchsten Ehren­amt, das Vaterland zu verteidigen. Vergessen waren alle bunten Uniformen, fast unkriegerisch kamen sie uns vor neben den Feldgrauen. Und als die ersten Schlachten geschlagen, die ersten Verwundeten in die Heimat zurückkamen, da drängte sich als Ehrenkleid vollberechtigt neben das Feldgrau der Lazarettan­zug. Tür und Tor öffneten sich ihm, die Türen der Häuser, die Tore der Herzen. Einen Verwundeten in Lazaretttracht an seinem Tische zu haben, rechnete sich jeder Deutsche als höchste Ehre an. Das einfache Leinenkleid gab Anspruch auf den Ehrenplatz. Und wer einem Verwundeten irgendwo begegnete, der war bereit ihm zu helfen, ihn zu fördern als einen Bruder, der für ihn gelitten, für ihn gekämpft hatte. Aber jetzt tauchen Gerüchte auf, als sei es nicht allen Deutschen angenehm, unsere Verwundeten in ihren Lazarettanzügen neben sich zu sehen. Es ist das Wortlazarettfrei" einzelnen Kurorten als besondere Empfehlung in Anzeigen beigegeben worden. Kaiser und Könige meinen heute, der beste Platz in der Welt sei mitten zwischen den Soldaten! Gibt es da wirklich Erholuugsbedürftige, die der Anblick derge­nesenden Krieger" stört? Man darf nur energisch hoffen, daß das Wortlazarettfrei" recht bald aus dem deutschen Wortschatz wieder verschwindet.