Einzelbild herunterladen
 

Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1*50 Mark, durch die Post be­

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

SersftWer

für den Kreis Hersfeld

KreisblaN

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 135

Dienstag, den 1. Juni

1915

Für Juni

nehmen alle Postanstalten sowie die Geschäftsstelle Bestellungen auf das ^itlk Sägeblatt

entgegen.

Amtlicher Teil.

Hersfeld, den 26. Mai 1915.

Die Beschlagnahme von Neitausrüstungsgegenst änden ist aufgehoben worden.

Die Herren Bürgermeister (Gutsvorsteher) er­suche ich unter Bezugnahme aus meine Verfügung vom 19. 10. 1914. I. 10609, dies zur allgemeinen Kenntnis zu bringen.

I. I. Nr. 5804. Der Landrat.

J. V.:

Funke, Kreissekretär.

Hersfeld, den 28. Mai 1915.

Nachdem die Herren Ortsvorstände des Kreises nun­mehr in den Besitz der Staatssteuerrollen und Ge­meindesteuerlisten für das tai^enbe. Steuerjahr gelangt sind, ersuche ich für die alsbaldige Aufstellung der H e b e l i st e n für die Gemeindesteuer Sorge zu tragen.

Bis zum 8. I u n i ds. I a h r e s ist mir zu berichten, daß-die Aufstellung stattgefunden hat.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses

J. V. .

I. A. Nr. 5321. v. Hedemann, Reg.-Assessor.

Cassel, den 6. Mai 1915.

Für den diesseitigen Befehlsbereich wird die Be­schlagnahme von Terpentinöl allgemein aufgehoben. Stellvertretendes Generalkommando XL Armeekorps. Abt. III b Nr. 30589/3018. v. Ha ugwitz.

* , *

Hersfeld, den 26. Mai 1915.

Wird veröffentlicht.

I, 5713. Der Landrat.

J. V.;

Funke, Kreissekretär.

V. 11433.

M f. 2. I A. I a 5390.

M. F. u. G. II b 6640.

AllsWrurlgranweilnng zur Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2.

Februar 1915. (R. G. Bl. S. 54.)

In Ausführung des § 6 der Bekanntmachung vom 2. Februar 1915. (R. G. Bl. S. 54.) wird bestimmt:

Die Behörden, denen gemäß § 1 das Recht zusteht, Auskunft über die in der Verordnung bezeichneten Vor­räte zu verlangen, sind in den Landkreisen die Land­räte, in Hohenzollern die Oberamtmänner, in den Stadtkreisen die Polizeiverwaltungen. ,

Berlin den 21. Mai 1915.

Der Minister für Handel und Gewerbe Im Austrage: gez. H u b e r.

Der Minister für Landwirtschaft Domänen und Forsten In Vertretung: gez. Küster.

Der Minister des Innern Im Auftrage: gez. Freun d.

* * Hersfeld, den 27. Mai 1915.

Wird veröffentlicht. .

Die Bundesratsverordnung vom 2. Februar 1915 ist veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 32 vom 7. Februar 1915.

I. 1. Nr. 7071. ^^Landrat.

v. Hedemann, Reg.-Affesfor.

Deutscher Reichstag.

Das Haus erledigte am Sonnabend in achtstündiger Sitzung, die recht schwach besucht war, eine umfang­reiche Tagesordnung. Die Schutzgebietsrechnung für

1912 sowie die Anleihedenkschrift für die Schutzgebiete 1913 führten zu keiner Erörterung und wurden glatt erledigt. Um so länger war die zweite Beratung des Entwurfs zur Einschränkung der Verfügungen über Miet- und Pachtzinsforderungen. Abg. Dr. Junck (natl.) erstattete Bericht über die Verhandlungen im Ausschusse, der dem Reichskanzler vorschlug, einen Zusatz zum § 569 des BGB. zu erwägen, wonach der Tod eines Eingezogenen dessen Erben berechtigen soll, bei Mieten bis zu 1000 Mk. den Mietsvertrag zum Schluß des auf den Tod folgenden Monats zu kündigen. An der Erörterung nahmen die Abgg. Dr. Landsberg (Soz.), Waldstein (fortschr.), Arendt (Rp.), Bell (Ztr.) und Stadthagen (Soz.) teil, die sich mit der allgemeinen Rechtslage befaßten. Gewünscht wurde die Aufnahme einer Belehrung als Sollvor- fchrist in das Gesetz. Schließlich wurde der Artikel 1 des Gesetzes mit der von den Sozialöemokraten be­antragten Aenderung, daß dem Beschluß, durch den die Zwangsversteigerung angeordnet wird, bei der Zustellung an die Mieter eine Belehrung über die Bedeutung der Beschlagnahme beigefügt werden soll, angenommen. Beim Artikel 2 wandte sich Staats­sekretär Dr. Lisco gegen den sozialdemokratischen An­trag, das Pfandrecht des Vermieters erst über den Wert von 2000 Mk. beginnen zu lassen. Für den Schutz der Angehörigen von Kriegsteilnehmern sei sowieso schon Vorsorge getroffen. Die Anträge wurden abgelehnt, der Rest der Vorlage in zweiter Lesung erledigt,' die dritte Lesung bis zum Schluß der Sitzung verschoben. Das Haus wandte sich dann dem Bericht des Haushaltsausschusses für die Hinter­bliebenenfürsorge zu. Der Ausschuß beantragte: Der Reichstag nimmt Kenntnis von der Erklärung der Regierung, daß das Arbeitseinkommen der Kriegs­teilnehmer Berücksichtigung finden und daß der diesen Gegenstand ordnende Gesetzentwurf zum frühest mög­lichen Zeitpunkt eingebracht werde. Abg. Hoch (Soz.) hoffte, daß die Regierung ihre Versprechungen auch einlösen werde. Reichsschatzsekretär Dr. Helfferich stellte noch einmal fest, daß die Regierung in der An­erkennung der Ehrenpflicht, für die Invaliden und Hinterbliebenen ausreichend zu sorgen, festhalte. So­bald als möglich werde dem Hause eine entsprechende Vorlage zugehen. Auch Abg. Graf v. Westarp (kons.) betonte die Notwendigkeit einer ausreichenden Für­sorge und angemessenen Versorgung. Damit schloß die Aussprache. Der Antrag des Ausschusses wurde angenommen. Nunmehr wurde das Gesetz über den Miets- und Pachtzins in dritter Lesung angenommen und das Haus wandte sich dem Bericht des Ausschusses über die Aufstellung eines Kriegswirtschaftsplanes für 1915=16, über freie Eisenbahnfahrten bei Beur­laubungen und zu diesen Fragen gestellten Bitt­schriften zu. Zunächst sollten die Bittschriften mit den Vorschlägen für Friedensverhandlungen besprochen werden. Der Berichterstatter Abg. Dr. Stresemann beantragte Uebergang zur Tagesordnung. In der Erörterung hierüber kam es zu bewegten Szenen. Abg. Ebert (Soz.) besprach das Verhalten Italiens und stellte erneut fest, daß seine Partei nach wie vor auf dem Boden ihrer Erklärung vom 4. August 1914 stehe. Einmütig werde das ganze Volk seine ganze Kraft einsetzen, um auch neuen Gefahren Herr zu werden. Mit Entschiedenheit jedoch mühe er gegen die Bestrebungen Stellung nehmen, die den Frieden von allerhand Eroberungen abhängig machen wollen. Seine Partei verurteile jeden Eroberungskrieg. Unter lebhaftem Widerspruch der Rechten sagte Redner weiter, daß angesichts der glänzenden Lage Deutschlands das Aussprechen von Frieöenswünschen nicht als Schwäche gedeutet werden könne. Vom lebhaften Beifall der Linken begleitet, betonte Redner, daß nur die Gleichberechtigung aller dem inner­politischen Leben eine gesunde Grundlage geben könne und in der Entschlossenheit, das Vaterland zu einem wohnlichen Hause für alle zu machen, müsse jede Ge­fahr abgewehrt werden. Nunmehr nahm Graf Westarp (kons.) das Wort und bedauerte, daß die Sozialdemo- kraten von neuem Gelegenheit genommen haben, zu betonen, daß ein Friede unter keinen Umständen von Eroberungen" wie sie es nennen abhängig ge­macht werden solle. Warum dieser Standpunkt er­neut ausgesprochen wurde, sei nicht klar ersichtlich. Dieses Aussprechen in dieser ernsten Stunde sei alles andere eher als nützlich. Ob nun solche Ansichten mit der Internationale übereinstimmen, sei im gegen­wärtigen Augenblick gleichgültig. Seine (des Redners) Freunde seien der Ansicht, daß solche Schädigungen, wie sie Ostpreußen und Elsaß erfahren haben, unter keinen Umständen wieder vorkommen dürfen (lebhafte Zustimmung rechts), daß es darauf ankomme, alle Sicherheiten zu schaffen, daß dies Ziel nur erreicht werden könne, wenn ausschließlich die Intereffen des Reiches maßgebend seien und daß man auch vor den­jenigen Gebietserweiterungen nicht zurückschrecken dürfe, die hierzu nötig seien. (Lebhafte Zustimmung rechts, Widerspruch der Soz.) Auch die italienische Kriegserklärung sei weiter nichts wie ein 'neuer Hammerschlag, mit dem die Einmütigkeit des Volkes stahlhart gehämmert werde. (Lebhafter Beifall rechts Lachen der Soz.) Abg. Schiffer (nl.) führte aus, daß er aus der sozialdemokratischen Rede nichts anderes

herausgehört habe, als ein Bekenntnis zum deutschen Volke. Das Ziel jedoch, das gesteckt sei, müsse er­reicht werden. Und auf den sozialdemokratischen Zu­ruf:Welches Ziel?" erwiderte Redner, daß hier­bei allerdings ein Unterschied mit den sozial­demokratischen Auffassungen bestehe. Die uner­hörten Opfer verlangen ein Entgelt, nicht als ob Gold oder ein Stück Land ein solches Entgelt bieten könne, wohl aber, daß kommende Geschlechter einen festen Wall gegen die aufgerichtet finden, die uns jetzt überfallen haben. Wenn diese realen Sicherheiten eine Grenzerweiterung verlangten, dann sei es eine tief sittliche Pflicht, darauf zu bestehen. (Lebhafte Zu­stimmung,' ein Sozialdemokrat ruft: Kapitals- interessen!, was die bürgerliche Mehrheit mit Pfui­rufen beantwortet. Auf die Frage des Präsidenten Dr. Kaempf meldet sich Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) als der Zwischenrufer, was mit lebhaften erneuten Rufen Pfui! Schämen Sie sich!" beantwortet wird. Abg. Schiffer schloß, daß das Volk keine Parteiinteressen kenne und den langen blutigen Weg gemeinsam in deutscher Treue gehen wolle. (Stürmischer Beifall.) Abg. Scheidemann (Soz.) lehnte die Ausführungen des Abg. Westarp ab; seine Partei stehe nach wie vor auf dem Boden der Thronrede und der Erklärung vom 4. August. Die Zensurhandhabung schädige Deutschland und verleite das Ausland zu falschen Schlüssen. Durch alles das sündige man an der Ent- schlossenheit^des Volkes. Damit schloß die Besprech­ung, die Bittschriften wurden durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. Abg. Graf Westarp (kons.) berichtete sodann über die Ausschußverhandlungen betr. Aenderung des §54 des Angestelltenversicherungs­gesetzes und teilte mit, daß der Staatssekretär eine Anrechnung der Militärzeit in Aussicht gestellt habe. Auf Beschwerde des Abg. Sachse (Soz.) über Lohn­drückerei von Militärlieseranten und Mißstände im Bergbau erwiderte Staatssekretär Dr. Delbrück, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer in jeder Beziehung ihre Pflicht getan haben und daß etwaige Mißstände abgestellt würden. Die Arbeit im Bergbau müsse ebenso hoch bewertet werden wie die im Schützengraben. (Beifall.) Damit schloß die Besprechung dieses Punktes. Zum Bericht über die Aufstellung eines Reichswirt- schaftsplanes für 191516 brächte Abg. Wurm (Soz.) zahlreiche Beschwerden vor, die seine Partei veranlaßt habe, die Festsetzung von niedrigen Höchstpreisen zu beantragen.

Schluß des Berichts 6 Uhr.

Bus der Heimat«

* Ein Werbeblatt für die im Felde stehenden T u r n e r veröffentlicht soeben der gc= schäftsführende Ausschuß der Deutschen Turnerschaft. Mit warmen begeisternden Worten des Dankes und stolzer Freude wird in dem Anschreiben anerkannt, wie die deutsche Turnerschaft im aufgezwungenen Kampfe für das Vaterland ihre ganze Kraft unb das Leben eingesetzt hat, und zugleich wird der Wunsch ausgesprochen, daß bei der hoffentlich nicht allzu fernen HeimkehrdiewackerenKämpfer und Sieger der deutschen Turnsache die alte Treue halten mögen, um gemein­sam mit den Daheimgebliebenen an der Erstarkung unseres Volkes für die Heranziehung einer gesunden Jugend und die Erhaltung der Manneskräfte, die ja beide die Bedingung einer gesunden Zukunft sind, weiter zu arbeiten.

* (Die Nachprüfung der B i e r g l ä s e r.) Der In­haber einer größeren Gartenwirtschaft erhielt mehrere tausend neue Biergläser und war in dem guten Glauben vorschriftsmäßiger Lieferung. Indessen fand sich bei der polizeilichen Nachschau eine ganze Anzahl Gläser mit falsch angebrachtem Füllstrich. Dies hatte nicht nur die polizeiliche Einziehung der betreffenden Gläser, sondern auch eine Bestrafung des Wirtes zur Folge. Er beantragte gerichtliche Entscheidung und behauptete, es sei ihm als Wirt gar nicht möglich, die Richtigkeit desFüllstrichs bei mehreren tausend Gläsern nachzuprüfen. Die Verantwortung habe allein der Lieferant zu tragen, dem die Richtigkeit ausdrücklich zur Bedingung gemacht worden sei. Strafkammer und Kammergericht ließen jedoch diese Entschuldigung nicht gelten. Die Verantwortung in strafrechtlicher Beziehung trage allein der Wirt.

):( Hersfeld, 31. Mai. In einer gestern Nachmittag in Tann stattgefundenen Versammlung wurde die Gründung eines Turnvereins und Jugendwehr be= schloffen. Mitglieder können solche werden, die in den Gemeinden Btedebach, Tann und Rohrbach wohnhaft sind. Dem neuen Verein traten alsbald 25 Mitglieder bei. Es ist geplant, die Turnübungen, die aus den Spielplätzen vorgenommen werden können, abwechselnd in diesen drei Gemeinden vorzunehmen. Das Ge­räteturnen soll im Saale des Gastwirts Nußbaum in Tann erfolgen.

):( Hersfeld, 81. Mai. Durch unvorsichtiges Auf- stehenlassens eines Fensters, erlitt ein Geschäftsmann in der Klausstraße, dadurch Schaden, daß diese Nacht durch das Fenster eingestiegen und aus dem Laden allerhand Gebranchsgegenstände entwendet wurden.