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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfcld 1.50 Mark, durch die Post be- Alka«

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

für den Kreis Hersfeld

zj j f ii Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im

üt^lSOlOlI amtlichen Teile 20 Pfennig, ReNamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- i

Holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 133

Freitag, den 38. Mai

1915

Für» 3um

nehmen alle Postanstalten sowie die Geschäftsstelle Bestellungen auf das

Hers selb, den 29. Mai 1915.

In Diemerode, Rockensüß und Breitenbach, Kreis Rotenburg a/F. ist die Maul- unb Klauenseuche erloschen. I. 6080. Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

entgegen.

Hersfeld, den 21. Mai 1915.

Der Herr Oberpräsident hat dem Prämiemnarkt- Komitee in Hersfeld zu der beabsichtigten Verlosung von Rindvieh, Geflügel, Fahr- und Reitgegenständen, land­wirtschaftlichen Maschinen und Geräten zugunsten der He­bung der Viehzucht am 21. Juli ds. Js. die Genehmi­gung erteilt.

Der Vertrieb der Lose findet in den Kreisen Fulda, Hersfeld, Homberg, Hünfeld und Rotenburg statt.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich dafür zu sorgen, daß dem Vertriebe der Lose im hiesigen Kreise keine Hindernisse bereitet werden.

Kgl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Wartenbau zu Geisenheim a. Rhein.

Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der Königlichen Lehranstalt im Jahre 1915:

1. Ein Obstverwertungskursus für Männer und Haushaltungs'lehrerinnenin der Zeit vom 26. Juli bis 5. August,

2. ein Obstverwertungskursus für Frauen in der Zeit vom 9. bis 14. August abgehalten werden.

Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Sagen vormittags 8 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben.

Das Honorar beträgt für den Kursus zu 1 : für Preußen 10 Mk., für Nichtpreußen 15 Mk.; für den Kursus zu 2: für Preußen 6 Mk., für Nichtpreußen 9 Mk.

Anmeldungen sind an die Direktion zu richten.

Alles Nähere ist aus den Satzungen der Lehran­stalt, die unentgeltlich verabfolgt werden, zu ersehen.

*

Hersfeld, den 25. Mai 1915.

L 5162.

Der Landrat.

Wird veröffentlicht. I. 5957.

Der Landrat.

Funke, Kreissekretär.

Funke, Kreissekretär.

sich aus die Stadt aufgrund ihrer Verträge verlassen können, also nicht nachlässig gehandelt. Das Gericht sprach alle Angeklagten frei, ein großer Teil der Hausbesitzer, der allen Scherereien aus dem Wege gehen wollte, hatte vor der richterlichen Entscheidung bezahlt.

Caffel, 26. Mai. Einem Unglücksfall zum Opfer gefallen ist der elfjährige Schüler Johannes H. aus Niederzwehren, von dem gemeldet worden war, daß er seinem Leben durch Selbstmord ein Ende bereitet habe. Der Junge spielte mit einem Wagen, den er mittels Schlinge an einem Balkon befestigen wollte, hierbei rutschte der Wagen ab, die Schlinge verfing sich und infolge des Sturzes brach der Knabe die Wirbelsäule, was seinen sofortigen Tod zufolge hatte.

Neustadt, 24. Mai. Ein beklagenswerter Unglücks­fall mit tödlichem Ausgang ereignete sich in unserem Nachbardorfe Allendorf. Der dort ansässige Landwirt Gabriel Müller wollte in der Scheune Stroh herunter­werfen. Infolge eines Fehltritts stürzte er vom Ge­rüst ab in die Scheune und zog sich solch schwere innere Verletzungen zu, daß er schon nach wenigen Stunden seinen Geist aufgab.

Fulda, 26. Mai. Der Landwirt G. in Hofbieber (Rhön) hatte bei der Bestandsanmeldung seiner Hafer­vorräte insofern wissentlich unrichtige Angaben ge­macht, als er seinen Vorrat auf nur 20 Zentner schätzte, während sie gewogen 40 Zentner ergaben. G. wurde zu einer Geldstrafe von 50 Mark verurteilt.

Frankfurt a. M., 25. Mai. In einem Bremser­häuschen eines in Kirn a. d. N. gekommenen Mili­tärzuges wurde ein 12jähriger Knabe aus Hanau ge­funden. Der Knabe wollte zu einem in Frankreich kämpfenden Bruder. Er hat sich deshalb von zuhause entfernt und ist nach Mainz zu Fuß gegangen. Dort hörte er, daß der Transport des Zuges nach Frank­reich gehe und versteckte sich im Breutzerhäuschen. Bon Mainz bis Kirn hatte er die Fahrt im Bremser­häuschen mitgemacht.

Nachdem durch die Bekanntmachung der Herren Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, für Handel und Gewerbe und des Innern vom 27. August 1914 die Hauptmarktorte für den Handel mit Ge­treide und durch meine Bekanntmachung vom 23. Januar 1915, die Hauptmarktorte für den Handel mit Heu und Stroh anderweit bestimmt worden sind, werden demgemäß die aus Grund der §§ 11 Satz 1 und 19 Abs. 2. des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 für die Lieferungsverbände des Regierungsbezirks Caffel maßgebenden Durchschnittspreise der letzten 10 Friedensjahre hiermit vom 1. September 1914 a b bis auf weiteres, wie folgt, festgesetzt:

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

Durchschnittspreise für 50 Kilogramm

des Lieferungs­verbandes Kreis

der für denselben bestimmten Hauptmarktorte

für Getreide ff. Heu u. Stroh

Weizen

Mk. | Pfg.

Weizen­mehl

Mk. | Pfg.

Roggen

Mk. Pfg

Roggen­mehl

Mk. Pfg.

Hafer

M. Pf.

Heu

M.jPf.

Stroh

M. ,Pf.

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Cassel-Stadt Caffel-Land Wolfhagen Witzenhausen Efchwege Melsungen Rotenburg Hersfeld ~ Hofgeismar Fritzlar Homberg Ziegenhain Kirchhain Marburg Frankenberg Fulda Gersseld Hünfeld Hanau-Stadt Hanau-Land Gelnhausen Schlächtern Grafschaft

Schaumburg Herrschaft

Schmalkalden

Frankfurt a/M ff st ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff ff . ff ff ff ff ff ff ff ff

Caffel

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Hofgeismar Fritzlar

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Hanau

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Lazaretttleid ein Ehrenkleid.

(Offener Brief an alle, die es angeht!)

Berlin-Steglitz, den 28. Mai 1915.

Das Soldatenkleid ist ein Ehrenkleid". Die, denen es zu tragen vergönnt ist, geben gern und willig Ge­sundheit und Leben dahin, damit das Vaterland vom wilden Kriege verschont bleibt. Wie viele, ach wie viele werden nicht mehr zurückkehren. Sie haben den Soldatentod erlitten und ruhen nun sanft und still in ferner Erde oder auf dem Boden des Meeres. Das Vaterland wird es und darf es nie vergessen, was

diese Braven getan haben.

Viele, ach so viele kehren wund und krank zurück, und das ganze Vaterland bemüht sich, diesen Braven ihr Los erleichtern zu helfen.

Wirklich das ganze Vaterland?

Man glaubt seinen Augen nicht zu trauen, wenn man liest, daß die Badeverwaltung vonHeringsdorf" als besonderen Vorzug für ihr Bad hinweist, daß

als besonderen Vorzug ,

Heringsdorf lazarettfrei ist.

Das ist kein Vorzug, das müßte eine Schande

sein!

Die besten Bäder, die besten Parks sind für unsere lieben, leidenden Soldaten gerade gut genug, damit

Für die 3eit bis zum 31. August 1914 haben die unterm 12. März 1914 Nr. 2395 (Re- gierungsamtsblatt Caffel Nr. 12, 1914, Seite 142) festgesetzten Durchschnittspreise Anwendung zu finden.

Caffel, am 6. Mai 1915.

Der Oberprasident.

(Nr. 9805.)

Bus der Heimat.

Caffel, 21. Mai. Dreißig Hausbesitzer hatten sich heute vor dem hiesigen Schöffengericht zu verant­worten, weil sie während des Winters die Burger- steiae vor ihren Häusern nicht ordnungsgemäß ge­säubert und deshalb die Polizeiverordnung übertreten hatten. Die Hausbesitzer machten geltend, daß sie mit

der Stadt im Jahre 1901 durch den HauSbesitzerverein veretzibart hätten, daß die Stadt Caffel durch das städtische ReinigungSwesen für diese Säuberung gegen besondere Gebühr Sorge tragt, allerdings rechtliche Folgen einer Unterlassung nicht übernommen hat. Infolge des Krieges hatte die Stadt nicht genug Leute und Pferde im Reinigunswesen, sodaß es nicht möglich war, die Bürgersteige während der vorge­schriebenen Zeit zu säubern. Die Hausbesitzer hätten

sie wieder genesen können.

Man glaubt seinen Augen nicht zu trauen, wenn man ließt, daß sich in einem Bad fünf Herren be­schwert haben, daß Soldaten in Lazerettkleidung in den Kurparks spazieren gehen, und daß daraufhin die Kurparkverwaltung den Soldaten in Lazarettkleidern den Aufenthalt im Kurpark verboten hat.

Man glaubt seinen Augen nicht zu trauen, wenn man liest, daß der Oberbürgermeister von Ballenstedt i Harz es nicht für schicklich findet, wenn unsere Braven in Lazarettkleidern im Walde spazieren gehen.

Das Lazarettkleid unserer Soldaten ist ein Ehren kleid, was man von den kurfähigen Kleidern nicht imm er sagen kann, da sich nicht selten darunter allerhand zweifelhafte Existenzen verbergen. Unter dem Lazarettkleid des Soldaten steckt aber immer ein Held. Und die Kur­fähigkeit haben unsere leidenden Soldaten an der Front im Pulverdampf erworben. Das Lazarettkleid ist aber noch ein Leidenskleid, das sie trotz der Leiden geduldig tragen, und jeder Vorübergehende hatte allen Grund in Dankbarkeit seinen Hut zu ziehen.

Darf es jeder echte Deutsche dulden, daß es Leute in unserem Vaterlands gibt, die es anstößig finden? Nein, und tausendmal nein!

Ich weiß, daß ich aus dem Herzen aller wahren Deutschen spreche, wenn ich fordere:Unsere kranken Helden dürfen keine Zaungäste, sondern sie müssen die Ehrengäste in jedem Bad sein, auch im Lazarett- kleide". Sollte aber ein Bad dieses verbieten, oder

litt die

sollte ein Bad sich weigern Lazarette einzurichten, so wollen wir uns geloben, in Zukunft diese Orte zu meiden.

Vergiß, mein Volk, die teuren Toten und die leidenden Soldaten nicht!

Ernst Weigel, Lehrer Berlin-Steglitz Zimmermannstraße 14.