hersselder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 114.
Dienstag, den 18. Mai
1915
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.
Bus der Heimat
* (Reinigung von Schulräumen.) Der preußische Unterrichtsminister hat in einem Erlaß Folgendes angeordnet: Nach § 2 der Verordnung des Bundesrats vom 31. März d. Js. ist die Herstellung von Fußbödenöl untersagt. Mit Rücksicht darauf veranlasse ich die Nachgeordneten Behörden im Einverständnis mit dem Minister der öffentlichen Arbeiten, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen staatlichen Gebäude, Schulen usw., deren Säuberung bisher unter Verwendung von sogenannten Stauböl stattgefunden hat, während der Dauer des Krieges in anderer geeigneter Weise durch Fegen, Waschen und Aufwischen von Staub freigehalten werden.
* (Kriegergräber.) Aus dem Felde gelangt an das Rote Kreuz die Anregung, für die zahlreichen Kriegergräber Blumensamen an die Truppenteile zu senden. Wir geben diesem pietätvollen Wunsche gern Ausdruck und hoffen auf seine Erfüllung um so mehr, als die Versendung des Blumensamens keine Schwierigkeiten bereitet.
* (Verteilung des Kraftfutters durch die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte.) Im Reichsamt des Innern trat am 8. Mai d. J. der Beirat zusammen, der gemäß § 7 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Futtermitteln vom 31. März 1915 der Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte von dem Reichskanzler beigegeben worden ist. Außer Reichs- und bundesstaatlichen Ressorts sind auch die in Betracht kommenden Berufsstände sowie der Deutsche Städtetag in diesem Beirat vertreten. In der Beratung wurden alle schwebenden Fragen, die sich aus der bisherigen Tätigkeit der Bezugsvereinigung ergeben haben, zur Sprache und zur Klärung gebracht. Nach den Beschlüssen des Beirates soll der Verteilung der sogenannten Kraftfutterstoffe, auf die sich die oben erwähnte Bekanntmachung bezieht, der Schlüssel zugrunde gelegt werden, der für die Verteilung der zuckerhaltigen Futterstoffe seiner Zeit ausgestellt worden ist. Da es sich im vorliegenden Falle um eine große Zahl von Futterstoffen handelt und nicht jede einzelne Futterart auf alle Kommunalverbände verteilt werden kann, weil sonst der einzelne Anteil zu klein werden würde, soll seitens der Bezugsvereinigung dafür gesorgt werden, daß die auf jeden Verband entfallenden Mengen einen möglichst gleichmäßigen Anteil von Futterarten verschiedener Beschaffenheit enthalten. Bezüglich der geringwertigeren Futterstoffe, wie Reisspelzen usw., soll die Bezugsvereinigung durch Einforderung von Proben erst feststellen, ob die betreffenden Bestände überhaupt den Empfangsberechtigten angeboten werden sollen. Auf Anregung von Vertretern der Bundesregierungen soll bei den letzteren angefragt werden, ob dem betreffenden Bundesstaate das der Summe seiner Kommunalverbände entsprechende Gesamtquantum zur selbst- ständigen Unterverteilung überwiesen werden soll, oder ob, wie es in der Bekanntmachung vorgesehen ist, die Kommunalverbände selbst der Bezugsvereinigung gegenüber als Empfänger gelten sollen. Je nach der Entscheidung der Bundesregierungen soll dann die Verteilung durchgeführt werden.
§ Hersfeld, 17. Mai. (Zur Warnung für die Absender von F e l d p o st p ä ck ch e n.) Bei verschiedenen Geschäften, die Feldpostpäckchen versandfertig herstellen und nnseren Kriegern im Auftrage ihrer Angehörigen ins Feld senden, war seit geraumer Zeit wahrgenommen worden, daß viele dieser Sendungen entweder ihr Ziel überhaupt nicht erreichten oder den Empfängern nur mit einem Teil des Inhalts zugingen. Die Geschäfte ließen es nicht dabei bewenden, einfach der Post die Schuld an den Verlusten zuzuschreiben, sondern beo- bachtetenvor allem diejenigen ihrer eigenen Angestellten, denen die Auflieferung der Sendungen bei der Post oblag. Es ergabsich, daß sichdiesePersonendieSachen wieder- rechtlich angeeignet hatten in der Erwartung, daß der Verdacht der Täterschaft nicht auf sie, sondern auf die Post fallen würde. Aehnliche Vorkommnisse sind auch schon wiederholt in Haushaltungen festgestellt worden, indem Dienstmädchen und andere Beauftragte der Herrschaft Feldpostsendungen, die sie zur Post bringen sollten, unterschlagen oder beraubt haben. Den Absendern von Feldpostpäckchen muß deshalb dringend geraten werden, die Sendungen nur von durchaus zuverläsigen Personen zur Post bringen zu lassen und bei Verlusten oder Beraubungen, die ihnen aus dem Felde hinsichtlich solcher Sendungen mitgeteilt werden, ihr Augenmerk auch auf die eigenen Angestellten zu richten. Die Postanstalten werden sicher auch solche außerhalb ihres Betriebes liegende Ermittelungen gern unterstützen.
§ Hersfeld, 17. Mai. Die 14jährigen „Arbeiter" Viktor K. und Franz O. aus Hersfeld standen gestern vor der Strafkammer wegen schweren Diebstahls. Sie waren am 16. März in die verschlossene Wohnung ihrer
Hausbesitzerin eingedrungen und hatten aus einem Tischkasten fünf Mk. erbeutet. Die Strafkammer verurteilte die jugendlichen Diebe unter Zubillignng mildernder Umständen, die in ihrer Jugend und ihrem reumütigen Geständnis gefunden wurden, zu einer Gefängnisstrafe von je zwei Wochen.
§ Hersfeld, 17. Mai. Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen in Bremke (Kr. Göttingen), Eschwege, erloschen in Effelder, Eigenrode, Mitteldorf, Holbach, Sontra, Hermannrode, Siebertshausen. In Kurhessen und den angrenzenden Landesteilen geht die Seuche allgemein zurück. Der Ausbruch der Schafräude wird aus Königswald gemeldet.
Cassel, 15. Mai. Auf dem Bahnhöfe bet Nieder- zwehren der Kleinbahn Wilhelmshöhe—Naumburg hat sich am Freitag abend gegen 7 Uhr ein entsetzlicher Unglücksfall mit tödlichem Ausgange ereignet. Beim Versuche auf dem eben eintreffenden und noch im Fahren befindlichen Zuge aufzuspringen, um sich rechtzeitig einen Sitzplatz zu sichern, rutschte der Arbeiter Heinrich Wenning vom Trittbrett ab, geriet unter die Räder des Zuges, wurde überfahren und auf der Stelle getötet. Der Todgefahrene ist erst 17V» Jahre alt und stammt aus Martinhagen, wohin die Leiche überführt wurde.
Cassel, 15. Mai. (Aufgedeckter Schwindel.) Einem raffinierten Schwindel, der von einem jungen Mädchen mit größter Dreistigkeit inszeniert wurde, ist man in einer hiesigen größeren Fabrik auf die Spur gekommen. Des Mädchen, das früher für die Fabrik als Heimarbeiterin beschäftigt gewesen war, hatte sich auf irgend eine Weise Lohnzettel verschafft, fälschte diese, indem sie bestimmte Rubriken und Beträge darin ausfüllte und ließ sich die Summen an der Kasse auszahlen. Auf diese Weise bezog sie monatelang eine hübsche „Rente", ohne auch nur die geringste Arbeit zu leisten, bis jetzt der Betrug ans Licht kam.
Arolsen, 15. Mai. Die Fürstliche Hofjagdverwaltung hat, um eine Beschädigung der Felder durch Rehwild in der Kriegszeit nach Möglichkeit einzu- schrünken, bei der Landesregierung den Erlaß einer Notverordnung angeregt, durch die die Schonzeit für Nehböcke verkürzt wird.
Höxter, 16.Mai. Nachdem sich herausgestellt hat, daß zur Versorgung der Bevölkerung unseres Kreises genug Kartoffelvorräte im Kreise vorhanden sind, wurde jdas unlängst ergangene Verbot der Ausfuhr von Kartoffeln^aus dem Kreise Höxter wieder aufgehoben.
Hann-Münden, 16. Mai. Die letzten Mairegen sind den Wiesen und Aeckern sehr zugutegekommen u. haben die Hoffnungen auf eine gute Heuernte weiter gehoben.^ Aber auch der Obstblüte ist die Feuchtigkeit, die einem Abstoßen zu vieler Blüten vorbeugt, von Vorteil gewesen. Die Wintersaaten stehen prächtig. Wenn man der Meinung alter Landwirte glauben darf, so werden die Ernteergebnisse dieses Sommers nicht nur unsere Lebenshaltung sichern, sondern durch ihre Fülle einen beträchtlichen Rückgang der Getreide- und Futtermittelpreise bringen. — Während im ver- gangenenen Jahr die ersten Mainächte mit mehrgra- öiger Kälte vielfach die ganzen Hoffnungen der Obstgürtner vernichteten, sieht man jetzt, nach den Eisheiligen, nur zufriedene Gesichter.
Friedberg, 15. Mai. Aus dem Friedberger Gefangenenlager sind zwei russische und ein französischer Offizier entwichen? und zwar 1. OberleutnantGozo- linski, Russe, 1.60 Meter groß, schlank, dunkelblondes Haar, bartlos, jugendliches Aussehen, spricht gebrochen deutsch- 2. Leutnant Moissejew, Russe, 1.72 Meter groß, schlank, schwarzes Haar, bartlos; 3. Leutnant Rondo, Franzose, 1.77 Meter groß, schlank, dunkelblondes Haar, trägt Kneifer. Vermutlich tragen die entwichenen Gefangenen Rucksäcke oder Handgepäck. Nach einer Mitteilung sind sie zuletzt in Kaichen gesehen worden. Vermutlich halten sie sich zeitweise in den Waldungen auf. Um sachdienliche Mitteilung auf schnellstem Wege ersucht die Hanauer Polizetdirektron.
Gerstnngen, 14. Mai. Dem Königl. Eisenbahn- Wagenmeister a. D. Heinrich Stunz von hier wurde vom Deutschen Krtegerbnnd das Kyffhäuserbild zuerkannt. Diese Ehrung wird 'nur solchen Mitgliedern von Kriegervereinen zuteil, die fichlum die Förderung des Militärwesens besonders verdient gemacht haben.
Weimar, 14. Mai. Beim Landwirt Döring in Kleinrudestedt war am Montag ein junger Mensch als Knecht eingetreten. Am Mittwoch war die Familie D vom Hause abwesend und diese Gelegenheit benutzte der Unhold, um die zurückgebliebene kleine Enkelin des D. zu würgen, bis sie bewußtlos wurde. Hierauf machte er sich daran, den Geldbehälter seines Diensther auszurauben. Dem Dieb, der sich Otto Mob nannte und aus Weimar stammen wollte, fielen 350 Mark in bar, sowie über 15 000 Mark Wertpapiere, eine Obligation des Elektrizitätswerkes Gtspersleben in die Hände. Nach vollbrachter Tat entfloh der Räuber. Beschrieben wird er als ungefähr 24 Jahre alt 1,75 Meter groß, schlank, mit Anflug von Schnurr- bart. Bekleidet war er mit grünlichem Jackett und dunkelgestretfter Hose, braunen Gamaschen und
schwarzen Schnürschuhen. Bei seiner Flucht war der gefährliche Mensch ohne Kopfbedeckung.
Fulda, 14. Mai. In der Stadtverordnetensitzung teilte der Oberbürgermeister mit, daß der Magistrat beschlossen habe, mitrückwirkenderKraft vom 1. Mai dieses Jahres jedem städischen Arbeiter eine Teuerungszulage von monatlich 5 Mk. und außerdem für jedes Kind 2,50 Mk. zuzubilligen.
Das Gasthaus im Kriege.
Von Professor Dr. Carl Oppenheimer- Berlin-Grunewald. (Schluß.)
Eine Maßregel, die sich mit der Zeit als notwendig oder doch höchst wünschenswert erweisen könnte, ist ferner die Einschränkung des Bierverbrauches. Es ist zwar vollkommen richtig, daß die Verluste an wirklichen Nahrungsstoffen, die bei der Umwandlung des Gerstenkorns in Bier vor sich gehen, kaum größer sind, als wenn wir die Gerste direkt dem menschlichen Genusse zuführen; und trotzdem gehen durch die Bierbereitung enorme Werte verloren, weil das Bier eben nicht als wirkliches Nahrungsmittel konsumiert wird. Alle die Nahrungsstoffe, die im Bier wirklich enthalten sind, dienen vielmehr ganz ausschließlich dem Luxuskonsum neben der sonstigen durchaus zureichenden Ernährung: in Wirklichkeit gehen also diese kolossalen Massen an Nährwerten, die im Bier enthalten sind, der notwendigen menschlichen Ernährung völlig verloren, und mit den Nährstoffen der Gerste, die auf diese Weise als Ueberfluß verzehrt werden, könnte man Hunderttausende von Volksgenossen in Form von Grützen oder Mehlspeisen satt machen. Wenn ich also auch durchaus nicht etwa einem Verbot der Bierbereitung irgend das Wort reden will, schon aus dem Grunde nicht, weil man nicht Hunderttausende von Arbeitern einfach brotlos machen kann, so wäre doch eine ganz wesentliche Beschränkung des Biergenusses durchaus erwünscht. Man könnte zu diesem Zwecke eventuell daran denken, den Ausschank sämtlicher alkoholischer Getränke nach ll1^ Uhr oder 12 Uhr abends zu verbieten- wer um diese Zeit in Kriegszeiten seinen Weg nach Hause noch nicht gefunden hat, der kann seine Kartenpartie oder seine Diskussion ebenso gut bei einer Tasse Tee oder einer Zitronenlimonade fortsetzen, die uns nicht wie das Bier unschätzbare Werte raubt, sondern im Gegenteil nur den wünschenswerten Verzehr von größeren Mengen Zucker befördern könnte. Weiterhin könnte man sogar noch daran denken, auch den Bierkonsum während der Tagesstunden glattweg zu verbieten. So wenig man einem arbeitenden Menschen den Genuß von einem oder einigen Gläsern Bier am Abend rauben soll, so völlig überflüssig ist wtedernm die spezifisch deutsche Sitte, schon bei der Mittagsmahlzeit Bier zu trinken oder gar sich zu dem viel berühmten Dämmerschoppen zu versammeln. Dies sind Dinge, die schon in Friedenszeiten überflüssig, in Kriegszeiten aber direkt zweckwidrig sind und die man deshalb wohl untersagen könnte.
Man sieht, daß dte letzten Vorschläge dem Gastwirt schon höchst zuwider sein werden, weil sie tief in seine privatwirtschaftlichen Interessen eingreifen. Aber er würde sich wohl ebensowohl in daS Unvermeidliche fügen müssen, wie es neuerdings die Bäcker haben tun müssen, und wie es in den heutigen Zeiten so manches andere Gewerbe noch in viel stärkerem Maße empfindet. Im übrigen würde der Gastwirt noch relativ den allergeringsten Schaden dadurch haben, da er ja schließlich am Tee oder der Zitronenlimonade genau so viel verdient wie an einem Glase Bier. Irgendwelche prinzipiellen Bedenken also gegen einschneidende behördliche Maßnahmen auf diesem Gebiete kann man nicht anerkennen.
Es ist sogar leider recht wahrscheinlich, daß auch die anderen Maßnahmen, obwohl sie im eigensten Interesse des Gasthausbesitzers lägen, nicht ohne behördlichen Zwang durchgeführt werden. Es ist kaum zu erwarten, daß die Wirte, die mehr als jedes andere Gewerbe Angst vor der Konkurrenz haben, sich freiwilligerweise, etwa durch Uebereinkunft in ihren Vereinen oder Bezirken, dazu bereit finden werden, die notwendigen und, wie ich noch ausdrücklich hinzufügen möchte, in sehr kurzer Zeit notwendigen Aenderungen ihrer Gasthauskost zu vollziehen. Es wird wohl kaum etwas anderes übrig bleiben, als daß auch hier wieder, wie ja jetzt überall, die Behörde einfach vorschreibt, was zu geschehen hat. Wenn sich die Staatsbehörden, und mit vollem Recht, mit kühnem Griff entschlossen haben, unendlich viel wichtigere Maßnahmen durch Zwang herbeizuführen, so stehen meines Erachtens nach nicht die geringsten Bedenken dem im Wege, auch die Regelung der Wirtshauskost, die zwar natürlich auch nicht annähernd so wichtig ist, wie die prinzipielle Entscheidung in der Getreidefrage, die aber doch wichtig genug für die Frage der Sicherung unserer Volksernährung ist, mit starker Hand auf administrativem Wege zu bewirken. Es würden dadurch sehr große Werte unserer Volksernährung gerettet werden, die jetzt in völlig überflüssiger Weise verloren gehen.