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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld Wlatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * ? *<

zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 111.

Donnerstag, den 13. Mai

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Himmelfahrt.

Mitten in Maienglanz und Frühlingsgold hinein fällt in diesem Jahre der Himmelfahrtstag und wird uns dadurch gerade in diesem Jahre ein rechter, sonniger Frühlingstag, der schon in seinem äußeren Gewände die frohe Stimmung betont, die feine innere Bedeutung im Dogma unserer christlichen Religion ausmacht. Himmelfahrt, der Tag der Erlösung und Verklärung, der Tag, an dem durch die Aufnahme des Schöpfers unseres Glaubens in seines Vaters himmlisches Reich der junge Christenglaube seine letzte heilige Weihe er­hielt ! An dem die Christengemeinde berufen ward, in Liebe und Barmherzigkeit die neue Lehre zu pflegen bis in die fernsten Geschlechter---

Wir stehen heute weiter als je entfernt von diesen Idealen unseres Glaubens. Harte Wirklichkeit, wie sie die Verhältnisse verlangen, paßt selten zu den menschenbeglückenden Träumereien, deren Verwirk­lichung einer Zeit vorbehalten bleiben muß, in der die Menschen ohne Fehl sein werden. Vorderhand muß uns das eine genügen: nicht deutsche Herzen waren es, die ihr Fühlen und Denken in solchen Wiederspruch zu den Lehren ihres Heilands und Er­lösers setzen wollten. Nicht wir waren es, die allem Christenglauben zum Höhne die Brandfackel an das Gebäude von Menschenliebe und Friedensglück legten, so daß jetzt die Flammen des Hasses düsterrot empor­schlagen. Aber unserer Selbstachtung und unserer Zukunft waren wir es schuldig, daß der feige von langer Hand vorbereitete Ueberfall uns kraftvoll ge­rüstet fand.

Sei uns der Himmelfahrtstag ein Symbol für den Ausgang dieses Krieges. Noch ist sein Ausgang unge­wiß, noch hat im gewaltigen Völkerringen der Schlachtengott das entscheidende Wort nicht gesprochen. Aber die Hand des Herrn hat bis heute in väterlicher Huld und Gnade auf allem geruht, was Deutschland in seinem Daseinskampfe unternahm. Unsere Hoff­nung, unser Vertrauen sind fast zur Gewißheit ge­worden, daß uns der Herr auch in den künftigen Wehen dieses Krieges nicht verlassen wird. Und wie heute, am Himmelfahrtstage, die Natur ihr blüten- schweres Feiertagskleid zu Ehren dessen trügt, dem so viele seiner Glaubenskinder um falscher Ehrsucht und schnöden Mammons willen Treue und Gefolgschaft brachen, so mag einst ein gleiches Blütengold die deutsche Scholle verschönen, wenn Deutschlands Heer, die Kämpfer für Ehre, Glauben und Treue, siegreich heimkehren, und wenn eine neue Zeit, die himmel­anstürmende Zuknnft des Deutschen Reiches, be­ginnt

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Bus der Heimat«

* (Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche.) Im Reg.-Bez. Cassel ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche neu festgestellt worden und hat die üblichen einschneidenden Verbote zur Folge gehabt: Kreis Eschwege (Gemeinden Schwebda, Frankershausen, Wichmannshausen), Kreis Rotenburg (Gemeinde Obersuhl).

* (Beachtet die amtlichen Bekannt­machungen!) Immer wieder müssen wir darauf Hinweisen, Tag für Tag die amtlichen Bekannt­machungen der Behörden genau durchzulesen. Ihre strenge Beachtung ist nicht nur vaterländische Pflicht, sondern liegt auch im eignen Interesse jedes Bürgers. Unkenntnis der Gesetze schützt niemanden vor den oft sehr hohen Strafen.

§ Hersfeld, 12. Mai. Von beachtenswerter Seite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen feilgehaltenen Mineralwässer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers leicht ernsteVerdauungsstörungen von längerer Dauer nach sich ziehe. Die Verkäufer von Mineral­wässern im Ausschank sind angewiesen, das Getränk fernerhin nur in einem der Trinkwasser-Temperatur von elwa 10° Ccls. abzugeben. Gleichzeitig wird das Publikum vor dem Genufse eiskalter Getränke über­haupt, also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineralwässer gewarnt.

8 Hersfeld, 12. Mai. Ermittelt wurde die Per­sönlichkeit des bei Oberhaun aus dem Wasser ge­zogenen Toten als' diejenige eines Handwerkers Josef Iahn, der wegen Geistesstörung in einer Fuldaer Anstalt untergebrächt gewesen war.

Lispenhausen, 10. Mai. Große Roheit zeigte ein seit einigen Wochen bei dem Gutsbesitzer L. tätiger Kuhfütterer. Als der Bruder des L. gestern mittag den Gutshof betrat, begegnete er dem sich in ange­trunkenem Zustande befindlichen Kuhfütterer. Als L. ihn wegen seiner vernachlässigten Arbeit zur Rede stellte, warf der rabiate Mensch ihm einen Ziegelstein an den Kopf, wodurch eine empfindliche Verletzung entstand. Herr Gendarmerie-Wachtmeister Dietzler

aus Rotenburg, welcher telephonisch benachrichtigt wurde, nahm den Täter fest und führte ihn dem Amtsgerichtsgefängnis in Rotenburg zu.

Cassel, 10. Mai. Als vorgestern morgen ein Milchmädchen in derFrühe die Wohnung einerArbeiter- familie am Steinweg betrat, strömte ihm starker Gas­geruch entgegen. Es fand dann in der Küche die Hausfrau vor dem geöffneten Gashahn auf. Die Fau war bereits bewußtlos. Das Milchmädchen, das als Tochter eines Sanitäters Bescheid wußte stellte Wiederbelebungsversuche an, die von Erfolg gekrönt waren.

Cassel, 11. Mai. Wegen Lotterievergehens ver­urteilte die Strafkammer die Loshändlerin K. aus Berlin, Inhaberin eines bekannten Berliner Lose­vertriebsgeschäftes, zu 100 Mark Geldstrafe. Die An­geklagte hatte Lose in einzelnen Orten des Fürsten­tums Waldeck vertrieben, obwohl der Vertrieb in Preußen und Waldeck verboten war.

Marburg, 10. Mai. Das Landgericht verurteilte einen Einwohner eines Landstädtchens, der in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter beim öffentlichen Verkauf eines Grundstückes zwei Höhergebote unberück­sichtigt ließ, und seiner Frau den Zuschlag erteilte, zu 2 Monaten Gefängnis und 200 Mk. Geldstrafe. Seine Schutzbehauptung, daß er die beiden Nachgebote nicht für Ernst gehalten hätte, ließ das Gericht nicht gelten.

Marburg, 10. Mai. Wie notwendig ist es, in dieser Zeit die Bestimmungen der militärischen Be­hörden genau zu befolgen, mußten zwei Gastwirte aus einem Dorf der Frankenberger Gegend und mehrere junge Leute von dort erfahren. Die Wirte hatten, obwohl das untersagt war, am Musterungs­tage Bier an Gestellungspflichtige ansgeschenkt, wes­halb sie sowohl wie die Burschen sich vor der Straf­kammer zu.verantworten hatten. Die Einwendungen der Angeklagten, daß ihnen die Bestimmung nicht be­kannt gewesen sei, konnte sie vor der Bestrafung nicht schützen; das Gericht verurteilte die Gastwirte zu je acht, die Burschen zu je drei Tagen Gefängnis. Der Straßenbahnschlosser Walther geriet in der Wagenhalle zwischen einen Straßenbahnwagen und die Wand. Er erlitt eine Lungenzerreißung, an der er nach einigen Stunden in der Klinik starb.

Zeitz, 10. Mai. Auf dem Zimmerplatze des Herrn W. Otto war der Fleischermeister Nicodemus mit noch zwei Männern damit beschäftigt, einen etwa 40 Zentner schweren Mühlstein fortzubewegen. Der 12- jährige Sohn des N. sollte dabei eine kleine Hand­reichung besorgen, als in dem Augenblick der Stein umfiel und den Knaben unter sich begrub. Es konnte nur der Tod des Knaben festgestellt werden.

Laucha, 10. Mai. Anläßlich der Siegesnachricht aus Galizien wurden im nahen Burgscheidungen auf dem Schlosse Freudenschüsse abgegeben. Als sich ein Schuß nicht gleich löste, wollte der 60jährige Arbeiter Kramer die Ladung nachsehen und kam hierbei un­vorsichtigerweise vor die Rohrmündung. In dem­selben Augenblick explodierte das Geschoß und ver­letzte Kramer so schwer im Gesicht, daß er der Halleschen Klinik zugeführt werden mußte. Hier ist er inzwischen seinen Verletzungen erlegen.

Fulda, 10. Mai. Der Schweinemarkt am Sonn­abend zeigte einen Auftrieb von 320 Ferkel und zwei Läufern. Folgende Preise wurden erzielt: Ferkel bis 6 Wochen alte 22,5027,50 Mk., 6-8 Wochen alte 28-32 Mk., und 810 Wochen alte 3240 Mk. pro Paar je nach Qualität. Die beiden Läufer wurden für zusammen HO Mk. abgesetzt. Der gesamte Auf­trieb wurde glatt umgesetzt. Die Nachfrage konnte bei weitem nicht gedeckt werden.

Fulda, 10. Mai. (Erwischt.) Zwei in Heimbolds­hansen durchgegangene gefangene Russen, zerlumpte Kerle, sind gestern von unserer Gendarmerie in Flieden wieder aufgegriffen und «ach hier transpor­tiert worden. Bis zu ihrem Wetterschub tn das nächste Gefängnis bleiben die Flüchtlinge tn der Ar­tilleriekaserne interniert. .

Das Gasthaus im Kriege.

Von Professor Dr. Carl Oppenheimer- Berlin-Grunewald.

Selbst wenn man also die fertig vorrätig gehaltenen Speisen auf ein Minimum reduziert, ,o konnte sich trotz­dem jeder Gast durch eine Auswahl aus solchen Dingen, die ohne weiteres frisch bereitet werden können, eine seinem Geschmack und seinem Bedürfnis völlig ent­sprechende Mahlzeit zusammenstellen, ohne daß es nötig ist, eine endlose Speisekarte scden Abend vor- weisen zu müssen. Es ist dies schon in normalen Bet en vollkommen überflüssig, geschweige denn rn Kriegszeiten, und überhaupt nur daraus zu begreifen, daß jeder Gastwirt das naturgemäße Bestreben hat, etwas mehr zu bieten als sein Konkurrent an der nächsten Ecke. Mit der einsamen Maßregel also der Reickränkung der Speisekarte wäre schon etn wesent- licher Schritt zur Anpassung an die .Kriegslage ge- schehmu l sichtiger ist eine zweite Maßregel, daß nämlich jeder Gast absolut nur das bekommt, was er wirklich bestellt. Der Grund für diese Notwendigkeit

wird jedem objektiven Beobachter klar sein, der sich einmal in Gasthäusern angesehen hat, wie unglaub­liche Massen von Nahrungsmitteln auf den Tellern und Schüsseln zurückbleiben, aus dem einfachen Grunde, weil sie der Gast nicht bestellt hat und infolgedessen auch nicht verzehrt. Es ist die leidige norddeutsche Unsitte in den Gasthäusern, daß es zu jeder Fleisch­speise nur immer eine bestimmte Zuspeise auf der Karte gibt. Will also der Gast gerade diese Fleisch­speise haben, und nicht erst endlose Verhandlungen mit dem Kellner führen, um ausnahmsweise mal etwas anderes als Zuspeise zu bekommen, so muß er eben die auf der Karte befindliche Zuspeise in Kauf nehmen: und wenn ihm diese nicht mundet, so läßt er sie einfach stehen. Was aus diese Weise für Zu­speisen, namentlich an Gemüsen, an Sauerkraut usw. in die Abfalltonne wandert, ist geradezu ungeheuerlich, und hier muß zu allererst der Hebel angesetzt werden, um gesundere Verhältnisse zu schaffen. Am aller- schlimmsten aber steht es in dieser Hinsicht mit den Kartoffeln. Man kann wohl sagen: in jedem nord­deutschen Wirtshaus bekommt der Gast, wenn er irgendeine Fleischspeise bestellt, ein paar Kartoffeln dazu serviert. Genießen kann man diese aber nur in den seltensten Fällen, da sie meistens stundenlang gestanden haben und infolgedessen absolut keinen Geschmack mehr besitzen. Sie dienen also einfach als Dekoration zu dem Fleisch und werden fast niemals wirklich verzehrt. Es wäre interessant, einmal statistisch festzustellen, wie viel Kartoffeln an einem einzigen Abend in einem großen Berliner Bierhaus in die Abfalltonne wandern. Man würde sicherlich über die Ziffer erschreckt sein. Alle diese Dinge sind ja in einer Gastwirtschaft unendlich viel schlimmer, wie in einem Privathaus, weil dort schließlich bei vernünftiger Wirtschaft alle solche Abfälle noch ein andermal Verwendung finden können, während dies natürlich im Wirtshaus völlig unmöglich ist, und alles, was der Gast anf seinen Tellern und Schüsseln zurückläßt, ohne weiteres in den Abfall wandert. In diesen Dingen kann nur dadurch radikal Abhilfe ge­schaffen werden, daß wir zu dem süddeutschen, respektive österreichischen Prinzip übergehen, daß der Gast eben absolut nur das bekommt, was er bestellt. Es steht eine Fleischspeise auf der Karte, und jeder Gast kann sich zu seinem Kalbsbraten oder zu seinem Ochsenfleisch das aussuchen, was ihm als Zuspeise ge­rade recht erscheint. Natürlich müssen dann eine Reihe von Zuspeisen beständig vorrätig gehalten werden, ja es müssen sogar tagtäglich alle gebräuch­lichen, zum Fleisch verwendbaren Zuspeisen vorhanden sein, nicht wie bisher nur einige wenige, bestimmten Gerichten zugeschriebene, wie sie gerade im Belieben des Küchenchefs stehen. Wenn dann der Gast nur eine Zuspeise bekommt, die er wirklich bestellt hat, so wird er sie nicht auf dem Teller liegen lassen, und wenn er keine Zuspeise haben will, so wird er eben auch keine bestellen, und so ebenfalls keine über­flüssige Reste in den Abfall wandern. Damit wäre dann auch gleichzeitig die leidige Kartoffelfrage gelöst; wer eben keine Kartoffeln haben will, bekommt auch keine: und wer Kartoffeln bestellt, dem müssen sie eben in anständiger Form frisch zubereitet vorgesetzt werden. (Fortsetzung folgt.)

Blähende Bäume...

Wie sonst in jedem Jahre kam der Mai Mit Blütenprangen und Gesang herbei, Leuchtenden Blickes.

Es strahlt der Wald in neuen Schmuckes Pracht, Durch Blnmenauen klares Büchlein lacht Fröhliche Weise.

Die Lerche trillernd sich zum Himmel schwingt, Ihr Lied aus lichtdurchströmten Höhen klingt Nieder zur Erde.

Der sangesfrohen Vögel bunte Schar bringt frisch dem Geist allmücht'gen Lebens dar, Preisende Chöre.

Und ringsumher im lebensvollen Band Seh' ich im allerschönsten Brautgewand

Blühende Bäume--

Ach, draußen in dem Kampf für Haus und Herd Sinkt wieder durch des Todes Hand zur Erd Blühendes Leben.

Und schaue ich die Blütenherrlichkeit, Denk' ich der blühenden Männer, die tm Streit Für uns gefallen.

Ihr kurzes Dasein war ein Blütentraum, Der eben aufgewacht am Lebensbaum, Früchteverheißend.

Und Wehmut, Trauer zieht mir in das Herz Wie könnte denn bei meines Volkes Schmerz Fröhlich ich singen?

Und rings umher im lebensvollen Band Seh' ich im allerschönsten Brautgewand

Blühende Bäume ---

Armin Kraft.