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Hersselder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

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für den Kreis Hersfeld

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Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 110.

Mittwoch, den 13. Mai

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich auf der letzten Seite.

us der Heimat.

* (Gerichtsfe r i e n.) Infolge der zahlreichen Einberufungen zum Heere müssen sich auch die Justizbe­amten diesmal mit kurzen Gerichtsferien begnügen. Die höheren Justizbeamten sollen nicht mehr als drei Wochen und die Subalternbeamten nicht mehr als vierzehn Tage Urlaub erhalten.

* (Versorgung des Heeres mit Mineral­wasser.) Die kommende warme Jahreszeit legt in erhöhtem Maße die Pflicht auf, unsere Krieger vor dem Genusse oft unreinen und dann schwere Krank­heiten hervorrufenden Wassers zu schützen und in ausreichendem Maße mit erfrischenden Getränken zu versehen. Während in ersterer Hinsicht wohl von der Truppe selbst durch Abkochen des Wassers und Zuguß, z. B. von Tee, Kaffee usw., vorgesorgt werden wird, muß letzteres vor allem durch freiwillige Leistungen aus der Heimat erreicht werden. Es handelt sich hier­bei in erster Linie um gesunde, möglichst natürliche Mineralwässer und um Fruchtsäfte. Das Zentral­komitee vom Roten Kreuz hat die Beschaffung solcher bereits eingeleitet, zur Ausführung fehlt es ihm je­doch an den nötigen, recht hohen Mitteln. Besonders dankbar würde es daher begrüßt werden, wenn Geld­spenden für diesen Zweck möglichst bald der Sammel­kasse des Zentral-Komitees vom Roten Kreuz Berlin, Herrenhaus, Leipzigerstraße 3, Zimmer 4, zugeführt würden. -

* (Schont den grünen Roggen!) Vielfach wird jetzt von den Landwirten wegen Mangels an Futtermitteln grüner Roggen verfüttert. Da von Reichswegen über die nächste Ernte noch keine Ver­fügung getroffen ist, kann den Landwirten das Recht hierzu natürlich nicht bestritten werden. Im Sinne des Durchhaltens aber liegt es, den grünen Roggen zu schonen.

* (A u s n a h m e t a r i f f ü r f r i s ch e F e l d- u n d Gartenfrüchte.) Mit Gültigkeit vom 5. Mai 1915 bis auf Widerruf, längstens für die Dauer des Krieges, ist für jeden Bereich fast aller deutschen Eisenbahnen ein Ausnahmetarif für frische Feld- und Gartenfrüchte, sämtlich bei Aufgabe als Frachtgut, für Stückgut und Wagenladungen eingeführt. Die Frachtberechnung er­folgt nach besonderen, ermäßigten Kilometer-Tarif­tabellen. Nähere Auskunft erteilen die Güterab­fertigungen, durch die auch Abdrücke des Ausnahme- tarifes zu beziehen sind.

):( Hersfeld, 11. Mai. Bei den anfangs d. Mts. in unserem Blatte veröffentlichten Abfahrts­zeiten der Züge von Station Hersfeld muß es bet dem in Richtung Heimboldshausen fahrenden letzten Zug 8.25 heißen anstatt wie irrtümlich angegeben 9.15. Wir bitten dies in dem Verzeichnis berichtigen zu wollen.

):( Hersfeld, 11. Mai. Folgende junge Mädchen aus Hersfeld bestanden die in Fulda stattgefundene Prüfung für Schneider-Gehilfinnen. Elise Heß, Elisabeth Wiegand, (Lehrmeisterin Frl. Kurtze), Emmy Dörries, (Frau Dörries) und Frieda Goldschmidt, (Frl. Huth) aus Bebra, Paula Schmelz und Elisabeth Lübeck, (Frl. Beyebach hier.)

):( Hersfeld, 11. Mai. Dem heurigen V i e h m a r k t waren 93 Stück Rindvieh zugetrieben. Der Handel war bei mäßigen Preisen sehr gedrückt. Auf dem Schweinemarkt waren 434 Schweine aufgefahren. Der Handel war infolge der hohen Preise, das Paar Ferkel kostet je nach Alter 25 bis 65 Mark, flau, sodaß ein großer Teil nicht verkauft wurde. Der Krammarkt war äußerst schwach besetzt. Der nächste Viehmarkt findet am 2. Juni statt.

Cassel, 10. Mai. Ein gutes Geschäft gedachte der schon vielfach vorbestrafte Malergeselle K. von hier durch das Einschmuggeln von Tabak in das Ge­fangenenlager Niederzmehren, ö« er in Diensten seines Meisters das Lager betreten durfte, machen zu können. Er hat es im März übernommen, hundert Pakete des geschätzten Krautes den gefangenen Russen zn überliefern und sich für diesen Liebesdienst bereits 75 Mark von diesen zahlen lassen. Durch die Auf­merksamkeit des Aufsichtspersonals wurde der ver­botene Handel entdeckt und rückgängig gemacht. K. hatte sich deshalb wegen Vergehens gegen den Be­fehl des Generalkommandos vor der Strafkammer zu verantworten. Das Gericht verurteilte ihn wegen des faulen Handels zu einer Gefängnisstrafe von einer Woche.

Heinebach, 9. Mai. Schwer vom Unglück getroffen wurde der Landwirt und Kalkwerkbesitzer A. Kerst von hier. Er stand als Wehrmann in Flandern und ist im Gesicht verwundet worden, so daß er auf einem Auge erblinden dürfte. Ein gleich trauriges Schick­sal hat auch vorgestern seine Frau betroffen, der beim Holzzerkleinern ein Stück Holz ins Auge flog, so daß dasselbe sofort ausltes.

Ohrdruf, 10. Mai. Bei dem Gewitter, das sich Freitag nachmittag über der hiesigen Gegend entlud, wurde im Nachbarorte Crawinkel die Frau und die Tochter des Landwirts Emil Klooß, die sich mit einem Kuhgeschirr auf dem Felde befanden, vom Wetter überrascht. Ein Blitzstrahl tötete die beiden Kühe, die 22 Jahre alte Tochter kam durch den Blitz schwer zu Schaden, so daß kaum Hoffnung vorhanden ist, sie am Leben zu erhalten, während die kränkliche Mutter durch den heftigen Schlag ein Stück hinwegge­schleudert wurde,' sie ist jedoch mit dem Schrecken da- vongekommen.

Worbis, 10. Mai. Vom heutigen Tage ab wird im Kreise Worbis die Brotmenge für Erwachsene und schulpflichtige Kinder wieder auf vier Pfund pro Kopf erhöht.

Fulda, 10. Mai. In dem schon mehrfach ersoffenen Schacht der Gewerkschaft Ellers-Neuhof-Fulda, der durch einen Zementpfropfengedichtetwordenist,konnten die Teufarbeiten noch nicht wieder ausgenommen werden. Dieser Schacht hat schon Millionen verschlungen. Das Neuhöfer Kaliwerk dagegen blüht verhältnismäßig - es gewann im vierten Quartal 1914 90 822 Mark, obgleich die Schwierigkeiten des Sommers anhielten und der Kaliabsatz nur die Hälfte desjenigen vom gleichen Zeitranm des Vorjahres erreichte.

Frankfurt a. M., 10. Mai. Der älteste Sohn des Prinzen Friedrich Karl von Hessen, der zu Beginn des Krieges eine Verwundung erlitten hatte, nach seiner Wiederherstellung aber zu seinem Regimente zurückgekehrt war, hat im Osten einen Kraftwagen­unfall erlitten. Dabei zog sich der Prinz einen Ober­schenkelbruch und eine Schulterverstauchung zu. Be­kanntlich stehen noch zwei andere Söhne des Prinzen Friedrich Karl im Felde, nämlich Prinz Philipp im Osten und Prinz Wolfgang im Westen, während Prinz Maximilian von Hessen, ihr Bruder, den Heldentod für Vaterland gestorben ist.

Merkblatt

für Feldzugsteilnehmer und deren Hinter­bliebene über ihre Ansprüche aus der reichs- gesetzlichen Invaliden- und Hinterbliebenen­versicherung.

1. Wer infolge einer Verwundung oder Erkrankung länger als 26 Wochen krank und arbeitsunfähig bleibt, hat Anspruch auf Krankenrente, sofern wenigstens 200 gültige Wochenbeiträge (die Mindestwartezeit) nachge­wiesen sind, für die weitere Dauer seiner Arbeitsun­fähigkeit.

2. Wer dauernd arbeitsunfähig wird, d. h. wessen Arbeitsfähigkeit dauernd auf weniger als ein Drittel der durchschnittlichen vollen Mannesarbeitskraft herab­gesetzt ist, hat neben den auf Grund der militärischen Fürsorgegesetze gewährten Bezügen Anrecht auf In­validenrente.

8. Wer als Folge einer Verwundung oder Er­krankung ein länger dauerndes Leiden behält, kann von der Landesversicherungsanstalt in Heilfürsorge genommen werden, wenn hierdurch mit Wahrscheinlich­keit der Eintritt sonst drohender Arbeitsunfähigkeit verhütet wird. Es ist dies eine freiwillige Leistung der Landesversicherungsanstalt. In erster Linie wird die Militärverwaltung für die Durchführung der Heil­behandlung in Anspruch zu nehmen sein. In ge­eigneten Füllen wird die Landesversicherungsanstalt die Krankenbehandlung für ganze oder teilweise Rechnung der Militärverwaltung übernehmen.

4 Die Witwen und Waisen von gefallenen oder infolge der Kriegsverwundung später verstorbenen Versicherten, für die mindestens 200 gültige Wochen- beiträge nachgewiesen sind, haben Anrecht auf Hinter­bliebenenfürsorge. Sie besteht in folgendem:

Die Kinder unter 15 Jahren erhalten Waisen-

a) b)

e

d)

rente

Die Witwe bekommt Anwartschaftsbescheid auf Witwenrente, die aber erst zur Auszahlung ge­langt, wenn sie später infolge von Krankheit oder Alter arbeitsunfähig wird.

Diejenigen Witwen, welche eine eigene Pflicht- oder freiwillige Weiterversicherung von wenig­stens 200 gültigen Wochenmarken nachzuweisen imstande sind, erhalten sofort ein einmaliges Witwengeld von 80 Mark und

sobald ihre Kinder das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, die sogenannte Waisenaussteuer, vorausgesetzt, daß bis dahin für Erhaltung der Versicherungsauwartschaft(mindeste»s10 Marken jährlich in die Karte!) gesorgt wird.

Wenn die Witwe eines Kriegterlnehmers im "aufe der Zeit irgendwie erkrankt und infolge­dessen der Eintritt von dauernder Arbeitsunfähig­keit zu besorgen ist kann für sie die Landesver­sicherungsanstalt auf Antrag die Krankensursorge A B Badekur, Heilstättenbehandlung) über­nehmen. Hierbei handelt es sich um eine frei­willige Leistung der Landesversicherungsanstalt.

5 Alle Anträge aus der Invaliden- und Hinter- üliebenenversicherung sind beim Versicherungsamt (in Dorfgemeinden auch beim Bürgermeister) zu stellen.

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Das Gasthaus im Kriege.

Von Professor Dr. Carl Oppenheimer- Berlin-Grunewald.

Unendlich viel, wenn auch niemals genug, ist in den letzten Wochen und Monaten darüber geschrieben worden, in welcher Form sich das deutsche Volk den Verlegenheiten anzupasien hat, die durch die Ab- schneidung unserer Zufuhren entstanden sind; und man kann wohl hoffen, daß diese nimmer ermüdenden Mahnungen den gewünschten Erfolg erzielt haben und weiterhin erzielen werden. In all dieser Dis­kussion ist merkwürdigerweise eine außerordentlich wichtige Frage nur selten berührt worden, trotzdem sie für unsere Volksernährung eine ganz besonders große Bedeutung hat, nämlich die Frage, in welcher Weise sich denn die Gasthauskost den veränderten Be­dingungen anzupassen hat. Wir müssen bei dieser Frage nicht etwa nur damit rechnen, daß häufig genug Familien aus irgendwelchen Gründen von der Einnahme der Mahlzeiten am häuslichen Herd absehen, wenngleich auch schon dadurch gewaltige Mengen von Nahrungsmitteln zum Verzehren ge­langen. Viel wichtiger aber ist es, daß täglich Hundert­tausende von jungen Menschen, die kein eigenes Heim besitzen, gezwungen sind, sich am Gasthaustisch satt zu essen, und daß infolgedessen eine zeitgemäße Reform der Gasthauskost genau so wichtig ist, wie die Reform innerhalb des Familienkreises. Es ist also ein äußerst bedeutungsvolles Moment in der großen Ersparnis­bewegung, die wir heute durchwachen, daß auch in diesen Betrieben die ganz ungeheuren Massen von Nahrungsmitteln, die dort konsumiert werden, in zweckmäßiger Weise konsumiert werden und jede Ver­geudung und jede unsachliche Anordnung in der Er­nährung vermieden wird.

Dies erscheint mir um so notwendiger, als gerade die Gasthauskost, ganz abgesehen von den jetzigen kriegerischen Verwicklungen, schon seit Jahren allen Hygienikern und Volkswirten ein Dorn im Auge ist, weil sie vom allgemeinen Standpunkte aus ganz überaus unzweckmäßig und verschwenderisch gestaltet wird. Man kann ohne Einschränkung sagen, daß ein gut Teil der falschen Wege, welche unsere Volkser­nährung in den letzten zwanzig Jahren eingeschlagen hat, auf den direkten und indirekten Einfluß der Gasthauskost zurückzuführen ist: direkt, weil eben eine große Menge von Menschen tagtäglich in den Gast­häusern zu essen gezwungen ist, indirekt, weil sie sich in dem Gasthausleben an eine Kostform gewöhnen, die sie dann auch nach ihrer Verheiratung nicht missen wollen, und die deshalb auch in die häusliche Küche schädliche Angewohnheiten hineinbringt.

Der Fehler in der Gasthausküche - sind zahlreiche; es erscheint unmöglich, im Rahmen eines kurzen Ar­tikels alle der Reihe nach zu behandeln, und so sollen hier nur einige der wichtigen, man möchte sagen grundsätzlichen Fehler unserer Gasthauskost behandelt werden, um ganz im allgemeinen den Weg zu zeigen, in welcher Weise hier reformiert werden muß.

Der eine große und unbedingt zu beseitigende Fehler in der Gasthausküche ist die enorme Ver­schwendung von Nahrungsmitteln. Wenn auch unbe­dingt zugegeben werden muß, daß zum mindesten in den größeren Speisehäusern andererseits eine gewisse Ersparnis an Werten dadurch eintritt, daß im Großen eingekauft und zubereitet werden kann, so wird diese doch weit mehr als wett gemacht durch gewisse Ge­wohnheiten, die mit unserem Gasthausbetriebe un­trennbar verbunden sind und die unbedingt zu einer gewaltigen Verschwendung führen müssen.

Die eine Angewohnheit der Gasthäuser, die not­wendigerweise zu einem Verderben von Nahrungs­mitteln führen muß, ist die Tatsache, daß man selbst in kleineren Speisehäusern, ganz besonders aber in den für den Mittelstand bestimmten Bierhäusern eine unendlich lange Speisekarte vorfindet. Es stehen jeden Abend viele Dutzende von Gerichten auf der Karte, und dabei ist es unvermeidlich, daß ein großer Teil der Speisen, die auf diese Weise vorberertet werden, am Abend nicht verzehrt wird, und daß rn- folgedessen große Rückstände verbleiben muffen, die bei aller erdenklichen Sorgfalt nicht unbedingt aus­genutzt werden können und so dem Verderben an­heimfallen müssen. Es ist aber absolut nicht not­wendig, und zum mindesten in Kriegszeiten, wo jeder sich der Lage anzupassen hat, nicht im mindesten not­wendig, in den einfacheren Wirtshäusern für jede be­sondere Geschmacksrichtung jeden Tag besondere Speisen vorrätig zu halten. Es würde vollkommen genügen, wenn in den mittleren Bierhäusern etwa ein halbes Dutzend möglichst verschiedenartig zu- bereiteter Speisen vorrätig gehalten werden.*) Es kommen ja ohnehin dann noch die Dinge dazu, die in jedem Wirtshaus noch als weiteres Hilfsmittel dienen können, also frisches Fleisch, ferner verschiedene kalte Fleischsorten, verschiedene Konserven, die schnell be­reitet werden können, einige Käsearten usw.

(Fortsetzung folgt.)

*1 Für die großen gut organisierten Speisehäuser spielt dieser Umstand keine so große Rolle, da hier meist zweckmäße Maß­nahmen zur Verwendung aller Rest« und Abfälle getroffen sind