Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld. ’
für den Kreis Hersfeld
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Nr. 109.
Dienstag, den 11. Mai
1915
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.
Bus der Heimat.
* (Der Einjahrig-Freiwillige und der Krieg.) Wie die ^,Milit. pol. Korr." von maßgebender Stelle erfährt, liegen die Verhältnisse für die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten im Kriege folgendermaßen: Im Kriege gibt es keine Einjährig-Freiwilligen. Auch der, dem der Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienste — das wissenschaftliche Befähigungszeugnis allein genügt nicht — zuerkannt ist, wird bekleidet, ausgerüstet und verpflegt wie jeder andere Soldat. Er trägt keine Schnüre, hat jedoch bei vorhandener Befähigung Aussicht aus vorzugsweise Beförderung. Wenn er nicht freiwillig eintritt, wird er mit seiner Altersklasse zum Dienst eingezogen. Er kann bei Auflösung der Ersatztruppenteile wieder in den Genuß der ihm etwa bewilligten vorläufigen Zurückstellung treten. Die abgeleistete Kriegsdienstzeit wird ihm auf die gesetzliche aktive Friedensdienstzeit angerechnet.
* (P f i n g stp o st v e r k e h r.) Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paketadresse ist für die Zeit vom 17. bis einschließlich 22. Mai auch im inneren deutschen Verkehr nicht gestattet.
* Eine ,,K r i e g s b u ch w o ch e" soll den mit vielem Erfolg und reichem Resultat abgehaltenen Woll- und anderen Wochen demnächst folgen. Die in ganz Deutschland dem Gesamtausschuß zur Verteilung von Lesestoff im Felde und in den Lazaretten angeschlossenen Organisationen planen in der Woche nach Pfingsten die einheitliche Durchführung einer „Kriegsbuchwoche" in sämtlichen höheren und mittleren Schulen des gesamten Reiches, für die die zuständigen Behörden die Genehmigung erteilt haben, und die bezweckt, der dringend nötigen geistigen Versorgung unserer Truppen neues und reiches Material zu- zuführen.
* (Den Fernsprecher bei Gewittern nicht benutzen!) Von zuständiger Seite werden wir im Hinblick auf die bevorstehende wärmere und daher auch gewitterreichere Jahreszeit darauf aufmerksam gemacht, daß während der Dauer von nahen und schweren Gewittern von der Fernsprechvermittlungsanstalt Gesprächsverbindungen nicht ausgeführt werden. Sämtliche Fernsprechapparate sind zwar mit äußerst empfindlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, welche etwaige Entladungen atmosphärischer Elektrizität sicher auffangen und ableiten, indes wird immerhin empfohlen, bei nahen und schweren Gewittern die Fernsprechapparate und Leitungen nicht zu berühren. Gleichzeitig darf nochmals darauf hingewiesen werden, daß das von manchen so beliebte Aushängen des Hörers während des Gewitters gar keinen Wert hat und eher Schaden als Nutzen bringt.
* Das mögliche Auftreten des Kartoffelkäfers darf namentlich in jetzigen Zeitläuften nicht unbemerkt bleiben. Es ist Pflicht der Selbsterhaltung, im Falle des Auftretens dieses verheerenden Schäd- lings der Behörde sofort Meldung zu machen, damit unverzüglich geeignete Maßnahmen getroffen werden können. ,
§ Hersfeld, 10. Mai. Die Gaben für den Roten Halbmond sind bei den Sammelstellen in erfreulicher Menge eingegangen. Dem Hauptausschuß in Berlin konnte schon der ansehnliche Betrag von 30000 Mark überwiesen werden. Es ist dringend zu hoffen, daß die trotz vielseitiger Inanspruchnahme immer aufs neue bewährte Gebefreudigkeit unserer Mitbürger reichliche weitere Gaben darbieten wird. Die ruhmreichen Kämpfe, in denen kürzlich unsere türkischen Bundesgenossen im Verein mit deutschen Hilfstruppen an den Dardanellen gesiegt haben, haben die allgemeine Aufmerksamkeit erneut auf diesen wichtigen Kriegsschauplatz gelenkt. Zu dem segensreichen Samariterwerke an den Opfern dieser Kämpfe bedarf der Rote Halbmond immer von neuem großer Mittel.
§ Hersfeld, 10. Mai. Gestern Abend 8* 2 Uhr traf hier ein V e r w u n d e t e n t r a n s p o r t ein. Ca. 90 Verwundete wurden in den hiesigen Lazaretten verteilt.
-h- Hersfeld, 10. Mai. (Allg. Beamtenver - c i n.) In der am Sonnabend stattgefundencn Monatsversammlung wurde nach Erledigung einiger Vereinsangelegenheiten der angekündigte Vortrag: „Die Erlebnisse eines Feldgrauen" durch einen Kriegsteilnehmer gehalten. In recht natürlicher, leicht verständiger Weise, jedoch unter Berücksichtigung notwendiger Zurückhaltung, wurde der Vormarsch durch Belgien nach Frankreich zu Gehör gebracht. Für das Gebotene zeigten sich die Anwesenden recht dankbar und blieben noch längere Zeit gemütlich zusammen. An die im Felde stehenden Mitglieder wurden wiederum Kartengrttße gesandt. Die Abhaltung von Versammlungen in den nächsten Monaten wird durch die Zeitung bekannt gegeben werden.
):( Hersfeld, 10. Mai. Wir wollen nicht verfehlen, nochmals auf die heute abend im Hotel Stern statt- findende Versammlung des F r e m d e n - V e r - kehrsvereins aufmerksam zu machen, in welcher die jetzigen schlechten Post und Bahnverbindungen für Hersfeld besprochen werden sollen. Es ist für die gesamte hiesige Geschäftswelt von größter Wichtigkeit, daß diese Verhältnisse, welche an eine Zeit vor 30 Jahren erinnern, wieder geändert werden.
Cassel, 8. Mai. Mit behördlicher Genehmigung wird in der Zeit vom 31. Oktober bis O.November d. Js. bei den katholischen Einwohnern desRegierungsbezirks Cassel eine Hauskollekte für die Niederlassung der Barmherzigen Brüder (Herz-Jesu-Heim) zu Fulda abgehalten werden.
§ Großberode, 10. Mai. Ein hier wohnhafter Arbeiter wollte gestern auf seinem Grundstück ein Selbstschuß legen. Durch unvorsichtiges Hantieren ging der Schuß los und riß dem Mann drei Finger der linken Hand fort, sodaß er Aufnahme in dem Landkrankenhaus in Vacha nehmen mußte.
Göttingen, 8. Mai. Jugendliche Unreife und Gedankenlosigkeit brachten den Tischlerlehrling Johann Scharf in Münden dazu, einem kriegsgefangenen Franzosen zwei Zigaretten zu schenken. Die unangebrachte Mitleidsäußerung brächte ihm zwei Tage Gefängnis ein, die er nicht zn verbüßen braucht, wenn eine gute Führung die bedingte Begnadigung rechtfertigt.
Weimar, 8. Mai. Das Schöffengericht hatte eine Milchpanscherin aus Tiefurt zu 100 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Sache wurde an die Strafkammer gebracht und dort lautete das Urteil 100 Mark Geldstrafe, einen Monat Gefängnis und Veröffentlichung des Urteils in den Zeitungen.
Von der Edertalsperre, 7. Mai. Der Motorbetrieb auf der Waldecker Talsperre ist am 1. Mai zwar wieder ausgenommen, je ach vorläufig nur an Sonn- und Feiertagen, worauf dre etwaigen Besucher des Edersees besonders aufmerksam zu machen sind. Es finden auch nur zwei durchgehende Motorbootfahrten an diesen Tagen statt, von denen die erste um 8 Uhr 15 Min. morgens, die andere um 3 Uhr 45 Min. nachmittags von der Sperrmauer bei Hemfurt abgelassen wird. Dagegen findet zwischen der Sperrmauer und Schloß Waldeck Lokalverkehr nach Belieben statt. Die Länge der Fahrstrecke von der Sperrmauer bis nach dem Endpunkte bei Herzhausen beträgt 23 Kilometer.
Mühlhausen i. Th., 6. Mai. 61 Einwohner des Dorfes Ammern und 4 des Dorfes Eigenriede wurden vom hiesigen Schöffengericht zu je 3 Mark Geldstrafe verurteilt, weil sie ihre Brote schwerer als 2 Kilogramm gebacken hatten.
Aus der Rhön, 7. Mai. In den Forsten des Rhöngebirges hat jetztdieBlüte derHeidelbeersträucher begonnen. Der Blütenansatz ist in diesem Jahre auffallend reich, sodaß bei günstiger Entwickelung der Blüten auf eine gute Beerenernte zu rechnen ist, was besonders für die beerensuchende ärmere Bevölkerung von großem Werte ist.
Kreditbilse während der Krieges.
Der plötzliche Ausbruch des Krieges hat nicht nur bei vielen Geschäftsleuten, sondern wegen der erschwerten Lebensbedingungen auch in weiteren Kreisen das Bedürfnis nach Geldkredit gesteigert. Deshalb sind vorn Reiche in Anlehnung an die während des Krieges 1870 71 gemachten Erfahrungen sogenannte „Darlehnskassen" geschaffen worden (Gesetz von 4. 8. 14). Diese Kassen sind zur Vereinfachung des Geschäftsbetriebes an die über das ganze Reich verteilten Reichsbank-Haupt- und Nebenstellen angegliedert. Dorthin sind also die Anträge auf Gewährung von Darlehen zu richten. , _ r
Jede Darlehnshingabe durch dre Kape setzt voraus, daß der Antragsteller Sicherheit leisten kann. Als Sicherheit wird nur zugelassen :
1. die Verpfändung gewerblicher Erzeugniffe,
2. die Verpfändung von inländischen Wertpapieren (wozu Hypotheken nicht gehören), sofern sie fest verzinst sind, auf den Inhaber lauten und an den deutschen Börsen bei AuSbruch des Krieges zum Borsenhandel zugelassen werden. ... .
3. die Verpfändung gewisser anderer inländischer und auch ausländischer Wertpapiere, die die Hauptverwaltung der Darlehnskassen für beleihbar erklärt hat. . ,
Diese Uebersicht zeigt schon, daß persönliche Sicherheiten. also z. B. Stellung von Bürgen, zur Jnan- svruchnahme des Kredites nicht ausreichen. Freilich werden viele Kreditbedürftige und Kreditwürdige ost nur in der Lage sein, Sicherheit durch Bürgschaften Alt neben. Diesen bleibt nichts übrig, als auf den Kredit dev Darlehnskassen zu verzichten. Derartigen Kreditbedürftigen kann nur geraten werden sich privaten Wirtschaftsverbänden, Beamtenvereinen usw. als Mitglied anzuschließen, die ja vielfach Darlehen auf Grund eines Personalkredits gewähren.
Die Höhe des Darlehns hat die Kassenverwaltung nach freiem Ermessen zu bestimmen. Nur bei Sicher- stellung durch gewerbliche Erzeugnisse ordnet das Gesetz an, daß diese in der Regel bis zur Hälfte ausnahmsweise sogar bis zu zweiDritteln ihres Schätzungswertes beliehen werden dürfen. Für die Beleihung von Wertpapieren hat die Hauptverwaltung der Dar- lehnskassen Verzeichnisse anfertigen lassen, in denen für jedes an sich beleihbare Papier angegeben ist, in welcher Höhe es. beliehen werden darf. Selbstverständlich hat ber Kreditbedürftige in keinem Falle einen Anspruch auf Gewährung eines Darlehens. Selbst wenn er also die verlangte Sicherheit geben kann, darf die Kasse doch seinen Antrag ablehnen. Denn trotz der Hingabe von Sicherheiten muß der Kasse auch noch die Möglichkeit offen bleiben, zu prüfen, ob der Darlehnssucher selbst zuverlässig, zahlungsfähig und kreditwürdig ist.
Wird nun ein Darlehen gewährt, so muß es natürlich verzinst und nach 3 Monaten (ausnahmsweise auch erst nach 6 Monaten) zurückgezahlt werden. Die Höhe des Zinsfußes richtet sich im allgemeinen nach dem jeweiligen öffentlich bekannt gegebenen Reichs- bankdiskont, d. h. demjenigen Prozentsatz, den die Reichsbank beim Ankauf von Wechseln als Zwischen- zins von der Wechselsumme abzieht.
Für den Gesamtbetrag der gewährten Darlehen werden nun von der Hauptverwaltung derDarlehns- kasse bis zum Höchstbetrage von 8 Milliarden Inhaber- schuldverschreibungen unter dem Namen „DarlehnS- kassenscheine" ausgegeben. Diese haben sich bereits vollkommen im Verkehr eingebürgert und werden im Verkehre überall aks Zahlungsmittel angenommen.
Verpfändung von Hypotheken bei der Kasse läßt, wie bereits erwähnt, das Darlehnskassengesetz nicht zu. Es sind aber die meisten Hypothekenbanken bereit, Hypotheken zu beleihen. 9tur zahlen sie die darauf gewährten Darlehen nicht in bar aus, sondern geben die von ihne> "..--gegebenen Pfandbriefe in Zahlung. Die Pfa^- ^s? sämtlicher Hypothekenbanken aber werden ohne weiteres bei der Darlehns- kasse als Sicherheit angenommen, sodaß also mit einem Umweg über die Hypothekenbanken auch bei den Darlehnskassen beließen werden können.
Außerdem haben aber auch eine große Reihe von Stadtgemeinden besondere Hypothekenbeleihungsämter geschaffen, die Hypotheken schlechthin bis zu einer gewissen Höhe beleihen und die Darlehen in bar auszahlen. Wo solche Beleihungsämter bestehen, werden die Hypothekengläubiger am zweckmäßigsten diese für die Beleihung ihrer Hypotheken wählen, da dieser Weg einfacher ist und ihnen den Darlehnsbetrag sofort in bar verschafft. K.
Leutnant von Kornbergs Heldentod
„Husaren 14 kämpft mit Lust
Fürs Vaterland nur siegsbewußt!" So hieß es dort auf Frankreichs Erd' — Und hoch wir schwangen Lanz' und Schwert.
Da brach ein schöner Morgen an, Der Sonne goldnes Licht wir sah'n. Kommando uns, als Tagesgruß: „Absitzen zum Gefecht zu Fuß!"
Von einem kühlen Waldesrand, Wo jeder von uns Deckung fand,
Da sah'n wir liegen ganz famos Den Feind dort mit der roten Hof.
Er sandt' uns Todesgrüße her
Aus seinem Jnfantriegewehr,
Wir aber alle zielten gut, Durch unsre Treffer floß sein Blut.
Ein Schwärm von ihm sprang plötzlich auf, Die Hände hoch zum Ueberlauf — Leutnant von Cornberg rief uns an: „Husaren! an den Feind heran!"
VoM Franzmann war's nur List und Schein, Sein Feuer sprüht' in uns hinein — v. Cornberg, der die Brust ihm bot, Fand dabei seinen Heldentod.
Vorn Zorn ergriffen, mit „Hurra", So stürmten wir den Franzmann da, Vernichteten mit Todesmut Drauf seine mörderische Brut.
Hersfeld. Max Bauer, Ober-Postschaffner.
Wer Brotgetreide verfüttert, versündigt sich am Vaterlande and macht fich strafbar.