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Hersfelder Tageblatt

Amtlicher Anzeiger für den Kreis Hersfeld

persiflier WW Sreisötatt

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be­zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zelle 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zelle 25 Pfg. Bei Wieder­holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags.

Nr. 103.

Sonntag, den 2. Mai

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Unsere D Helden.

Mit demE i s e r neu K r e n z" ausgezeichnet wurden: Leutnant d. R. im Jnf.-Rgt. Nr. 156 Gerhard Schaaff-Hersfeld. Bizefeldwebel Hafner im Jnf.- Regt. Nr. 116., Sohn des Gymnasialdirektors Hafner in Höchst a. M., früher am Gymnasium Hersfeld. Feldwebel-Lt. Alfred Reiche-Ronshausen.

Auf dem Felde der Ehre fielen: Johann Fischer 1. Kathus. Musketier Josef Franz Gies-Rudolfshan. Musketier Heinrich Wtegand-Rohrbach. Musketier Fritz Rudolph-Allmershausen. George Reinhardt 1. Braach, Rotenburg. George Reinhardt 2, Braach, Rotenburg. Ewald Ries-Hersfeld. Musketier Johs. Göttlich-Ransbach. Musketier George Stei- mar-Wippershain. Ers.-Res. Christian Glebe-Asbach.

Bus der Heimat«

* (Keine Niederschlagung von Untersuchungen gegen Frauen von Kriegsteilnehmern.) Die Deutsche Parlaments-Correspondenz" berichtet: In­folge Vergehen gegen die Backvorschriften und gegen die landwirtschaftlichen Vorschriften werden jetzt häufig gegen die Frauen von Kriegsteilnehmern ge­richtliche Untersuchungen eingeleitet. Nach Lage der jetzigen Gesetzgebung werden auch die Fälle nicht zu den Seltenheiten gehören, daß die Untersuchung gegen den inzwischen zum Kriegsdienst einberufenen Mann niedergeschlagen, gegen die mitbeteiligte Frau oder die Kinder fortgeführt wird. Es ist nun die Annahme verbreitet, daß auch den Frauen und Kindern die Wohltaten des Gesetzes über die Niederschlagung von Untersuchungen gegen die Kriegsteilnehmer zu Teil werden könnten. Das ist aber nicht der Fall. Das Gesetz erstreckt sich weder auf Frauen und Verwandte von Kriegsteilnehmern noch auf Mittäter, Gehilfen usw. Nach der Auffassung des preußischen Justiz­ministers kann, soweit in Einzelfällen Härten zutage treten sollten, die sich aus dem Ausschluß der Frauen, Mittäter usw. ergeben, durch Gnadenerweise geholfen werden. Die zu dem Allerhöchsten Erlaß vom 27. Jan. d. J. ergangene Ausführungsanweisung macht es den Behörden zur Pflicht, in solchen besonderen Fällen von Amtswegen zu berichten.

* (Keine Versicherungspflicht der r u s s i s ch e n Wanderarbeiter.) Das Reichsversicherungsamt hat bisher eine Entscheidung über die Versicherungs­pflicht der russischen Wanderarbeiter während der Kriegszeit nicht getroffen. Nach einer unverbindlichen Mitteilung neigt es der Auffaffung zu, daß diese Aus­länder versicherungsfrei seien, weil sie für die Dauer des Krieges als freie Arbeiter nicht angesehen werden können. Hiernach würden die russischen Wanderar­beiter bis zum Friedensschlüsse weder der Kranken-, noch der Invaliden- und Hinterbliebenen-, noch der Unfallversicherung unterliegen. Auch fiele der auf § 1233, Absatz 2 der Reichsversicherungsordnung be­ruhende Beitrag der Arbeitgeber fort.

§ Hersfeld, 1. Mai. Auf eine Anfrage, ob die Angehörigen der Kriegsteilnehmer auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1888 in der Fassung des Gesetzes vom 4. August 1914 gezahlten Unterstützungen der Pfändung oder der Aufrechnung unterliegen, hat der Staatssekretär des Innern folgendes erwidert: Nach dem Zweck des genannten Gesetzes stellen sich die Unterstützungen als Beiträge zum Unterhalt dar. Sie sind daher den auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Unterhaltsforderungen (§ 850 Nr. 2 der Zivrlprozeß- ordnung) gleichzustellen, mithin unpfändbar. Aus der Unpfändbarkeit des Unterstützungsanspruchs er­gibt sich ohne weiteres, daß er der Aufrechnung nicht unterliegt und nicht abgetreten werden kann (§§ 394, 850 des Bürgerlichen Gesetzbuches)

6 Hersfeld, 30. April. Vom 1. Mai ab wird in­folge Eröffnung der Umgehungsbahn bei Bebra sowie des Wegfalls der Haltezeit einzelner Schnellzüge in Bebra und Hersfeld die Ueberkunft und sonnt auch die Bestellung der für den hiesigen Ort eingehenden Postsendungen und Zeitungen, besonders aus dem Osten und Nordosten «Berlin, Leipzig W) nicht un­erheblich verzögert. U. a. werden die letzt vor 6 Uhr hier eintreffenden Berliner, Leipziger usw. Post­sendungen vom 1. 5. ab erst gegen 8 Uhr hier emgehen und bei der ersten Ortsbestellung nicht mehr abgetragen werden sönnen. Um nun diese Sendungen und Zeitungen noch vvrmittngs in die Hände des Publikums gelangen zu lasseu, wird die 2. Ortsbestellung -- die erste findet wie seither um 7 Uhr vormittags statt um 10 Uhr vormittags ausgeführt werden. Die seitherige -. Ortsbestellung um 3 Uhr N. fällt dagegen weg. Die jetzt um 2«o N. ankommende Berliner usw. Post wird für die Folge erst um 5 Uhr 30 N. eintreffen, so daß die 3. Ortsbestellung anschließend um etwa OVi N. be- ginnnen wird. An Sonntagen wird die einmalige

Bestellung von 83/-t Vormittags ab ausgeführt werden. Eine Aenderung in der bisherigen Landbestellung läßt sich wegen des herrschenden Personalmangels nicht treffen, so daß die "Berliner usw. Zeitungen erst mit einer späteren Bestellung als seither nach dem Lande abgetragen werden können. Auch die für die Orte an der Strecke Hersfeld-Trehsa bestimmten Sendungen aus der Berliner Richtung werden später als seither in die Hände der Empfänger gelangen. Die von der P oft v e r w al t u n g bei der Eisenbahnver­waltung gegen die Verschlechterung der postalischen Verhältnisse in Hersfeld erhobenen und eingehend begründeten Einwendungen sind erfolglos geblieben, da eisenbahntechnische Fragen einer anderweiten Regelung der Zugverbindungen entgegenstehen. Das Publikum wird diese Verschlechterung in den Post­verbindungen im Hinblick auf die aus Anlaß des Krieges erforderlich gewordenen Einschränkungen in den Eisenbahnfahrplänen hinnehmen müssen, da eine Aenderung z. Z. nicht möglich ist.

§ Hersfeld, 1. Mai. (Hessische K ri e gs v e r - sicherung.) Bei Eröffnung des Hessischen Kommu- nallandtags, der in der vergangenen Woche in Cassel versammelt war, hat der Herr Oberpräsident ausge­führt:Zu den Einrichtungen tatkräftiger Fürsorge zählt die Hessische Kriegsversicherung, bestimmt, erste Not von den Hinterbliebenen gefallener Krieger ab- zuwenden." Die zu dieser Einrichtung gesetzlich er­forderliche nachträgliche Genehmigung hat der Kommunallandtag auf Antrag seines Referenten, des Herrn Oberbürgermeisters Koch-Cassel, einstimmig er­teilt und dessen Ausführungen voll beigepflichtet. Diese heben hervor, daß die Kriegsversicherung ihre wohltätige Wirkung schon in einer großen Zahl von hessischen Familien geäußert habe, denen alsbald nach dem Eintritt eines Kriegs-Sterbefalls die zugeficherte Teilzahlung von 100 Mark für einen gelösten Anteil­schein zugewendet worden sei. Im ganzen hat die Landeskreditkasse als Verwalterin der Unterstützungs­kasse a. G. bis jetzt nahezu 140 000 Mk. ausgezahlt. Der Referent wies darauf hin, daß keine andere der in den einzelnen preußischen Provinzen eingerichteten Kriegsverficherungen das Recht auf eine alsbaldige Ab­schlagszahlung einräume und doch liege gerade hierin der Hauptwert der Einrichtung. Er empfahl daher aufs wärmste allen Schichten unsere heimatlichen Be­völkerung, soweit es noch nicht geschehn, sich an der Versicherung zu beteiligen. Dieses Mahnwort möchten wir auch zu unserem Teil zu verbreiten suchen, ge­rade in der jetzigen Zeit, in der wieder zahlreiche Landsturmleute zu den Fahnen gerufen werden. Möchten sie oder ihre Angehörigen und Freunde die kleine Ausgabe von 10 Mk. nicht scheuen, die im Not­falle sich reichlich lohnt. Anteilscheine können nach wie vor- auch für die Einwohner des Fürstentum Waldeck­bei jeder Landesreuterei des Bezirksoerbands in jeder Kreisstadt gelöst werden.

§ Hersfeld, 1. Mai. Der preußische Eisenbahn­minister hat in weitgehender Weise Vorsorge und Anordnungen getroffen, Bauausführungen in Angriff zu nehmen, um Aufträge für das Baugewerbe und das Handwerk zu schaffen. Die Bautätigkeit im Be­reiche der Eisenbahnverwaltung wird, soweit als möglich fortgeführt und die den einzelnen Eisenbahn­direktionen aus dem alten und neuen Rechnungsjahre zur Verfügung stehenden Baufonds werden gleich­mäßig den Betriebs-Jnspektionen und Bauabteilungen zugewiesen, um dadurch in allen Bezirken Arbeits­gelegenheit zu bieten. Die zuständigen Dienststellen sind angewiesen, die Arbeiten, soweit angängig, an die verschiedenen Gewerbe zu vergeben. Handels­und Handwerkskammer haben vielfach Verzeichnisse solcher Firmen und Handwerksbetriebe zusammenge­stellt, die infolge des Krieges unter Mangel an Be­schäftigung zu leiden haben. Dadurch ist es ermöglicht worden, einem erheblichen .Teile derjenigen, meist kleinen Betriebe Aufträge zuzuführen, die bei Heeres­lieferungen nicht beteiligt werden können. Durch diese erfreulichen Maßnahmen können eine Reihe von Unternehmungen ihre Betriebe aufrecht erhalten. Wenn auch die berettgestellten Mittel beträchtliche sind, so können die zahlreichen Anträge auf Erteiluug von Aufträgen doch nur zum Teil berücksichtigt werden.

8 Hersfeld, 1. Mai. Verliehen wurde dem Eisenbahnzugführer a. D. Melzen in Bebra, Kreis Rotenburg a. F.- das Verdienstkreuz in Silber, dem Eisenbahnstationsgehilfen Erbskorn in Bebra, Kreis Rotenburg a. F., das Kreuz des Allgemeinen Ehren­zeichens, dem Eisenbahnlademeister a. D. Wahl in Breitenbach, Kreis Rotenburg a. F., das Allgemeine Ehrenzeichen.

$ Hersfeld, 1. Mai. Die Maul- und Klauenseuche wird gemeldet aus Schwebda, Fraukerhausen, Vorwerk Berghausen bei Aue, Wtchmannshausen, Wellersen (Gemeinde) und ist erloschen in Hersseld, ArnSbach, Borcken.

8 Hersfeld, 1. Mai. Kriegsberichte, die in Feldpostbriefen, Tagebüchern oder ähnlichem enthalten sind, bieten oft wichtige Anhaltspunkte für die augen­blickliche Beurteilung der Kriegslage wie für die spätere

Geschichtsbeschreibung, gehn aber unbenutzt verloren, weil sie nicht den zuständigen Stellen übermittelt werden. Die für die Sammlung solcher Berichte zu­ständige Stelle, ist in unserer Provinz das Rektorat der Universität Marburg. Es wird gebeten, dorthin fort­laufend möglichst bald alle Briefe und sonstigen Schriftstücke, die ein allgemeineres Interesse haben, ein- zusenden, möglichst in der Urschrift, die auf Verlangen zurückgegeben wird, allenfalls auch in Abschrift. Ge­eignete Teile daraus sollen auch jetzt schon veröffent­licht werden; die Einsender mögen deshalb angeben, was sie aus irgendwelchen Gründen nicht veröffent­licht haben wollen. Es ist zu hoffen, daß die Bewohner unserer Provinz dieser Aufforderung in weitem Um­fange nachkommen werden.

):( Hersfeld, 1. Mai. Herrn Rechnungsrat Schult- heis wurde aus Anlaß des 30jährigen Dienst- Jubiläums der K r o n eno r d e n3.Klasse mit derZahl 50 verliehen.

):( Hersfeld, 1. Mai. Aus Anlaß des (von uns gestern bereits gemeldeten) 40jährigen Dienstjubiläums des Herrn Stadtrevisors Möller ließen es sich seine Amtskollegen, die Mitglieder der Ortsgruppe Hersfeld vom Zentralverband der Gemeindebeamten Preußens, nicht nehmen dem Jubilar -ihren lang­jährigen Vorsitzenden- zwar nur, in Anbetracht der gegenwärtigen ernsten Zeit, mit einem kleinen, jedoch der heutigen Zeit, entsprechenden Geschenk zu beehren. Dasselbe wurde ihm durch eine Abordnung in seinem mit Blumen ausgeschmückten Amtszimmer über­reicht. Gleichzeitig wurde ihm im Auftrage des Vorstandes vom Zentralverband ein Diplom überreicht. Auch der Vorstand vom allgemeinen Beamtenverein überbrachte dem Jubilar unter Ueberreichung eines Andenkens die Glückwünsche des Vereins. Diese Aufmerksamkeiten, sowie die vielen privat überbrachten Glückwünsche beweisen die große Beliebheit des Jubfilars als Beamter, ^r^inb und Amtskollege.

Cassel, 29. April. Wie wir vor kurzem berichteten, entwichen in einer Nacht aus dem Offiziersgefangenen­lager in Hann.-Münden eine Anzahl Gefangener. Von ihnen hat nicht einer über die Grenze zu ge­langen vermocht. Alle Flüchtlinge wurden inzwischen wieder festgenommen mit Ausnahme eines russischen Offiziers,«der nunmehr in der Nähe der holländischen Grenze erschossen worden ist.

Bad Wildungen, 1. Mai. Entgegen vielfach laut­gewordenen Befürchtungen, daß in dieser Badesaison die Kurgäste fortbletben würden, kann erfreulicher Weise festgestellt werden, daß sich bereits eine ganze Anzahl eingefunden hat und alle Anzeichen auf einen weiter guten Kurbesuch schließen lassen.

Friedberg, 30. April. In der letzten Woche war der französische Feldwebel Lamotte aus dem Gießeuer Gefangenenlager entwichen. Zwei Friedberger Jagd- besitzer bemerkten in ihrem Revier einen verdächtigen Mann in Sportkleidung. Sie nahmen den Verdächtigen fest und lieferten ihn in Gießen ab, wo er sich als der entwichene Lamotte entpuppte.

Goslar, 30. April. Das bereits gemeldete Ver­schwinden eines vierjährigen Söhnchens des Chemikers Dr. Bettels aus Hannover,/hat, wie die Blätter melden, seine Aufklärung gefunden. Der verhaftete, frühere Heizer des Sanatoriums, aus dem der Knabe verschwand, Rudolf Hagemann hat den Mord an dem Knaben gestanden. Hagemann wurde in Mürwick verhaftet und nach hier überführt. Er hat den kleinen Knaben, der sich an dem glühenden Schüreisen der Feuerung verbrannt hatte, in die Feuerung geschoben und verbrannt.

Französische Patrioten.

1. Goupil und Genossen dachten so: Frankreich macht ganz sicher pleite, Darum schaffen wir beiseite Etwas, um zu leben comme il saut.

2. Und sie machten sich ein schön Stück Geld, Ungefähr so zehn Millionen Ihre Arbeit selbst zu lohnen, , Zwackten sie's den Truppen ab im Feld.

3. Marianne ist entrüstet sehr, Läßt verhaften ohn' erbarmen Die Beamten, diese Armen, Die geschädigt ihr so tapfres Heer.

4. Und sie untersuchte, ganz genau: Was kam alles da zu Tage!

Am Skandale, ohne Frage

War beteiligt manche schöne Frau.

5. Goupil und Genossen sind im Recht! Frankreich wollte uns bestehlen, Nahmen Gold die edlen Seelen: Wie der Herr wollt' tun, so tat der Knecht!

6. Wenn Du solche Patrioten hast, Kannst Du nach Berlin nicht reisen

Ueber dies, das deutsche Eisen Hat ja schon Dein eigne- Land erfaßt!--

Armin Kraft.