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Hersfelder Tageblatt

für den Kreis Hersfeld

Steisölatt

Amtlicher Anzeiger

Bezugspreis vierteljährlich für Hersfeld 1.50 Mark, durch die Post be- * SxfkA» zogen 1.60 Mark. Druck und Verlag von Ludwig Funks Buchdruckerei

Hersfeld. Für die Redaktion verantwortlich Franz Funk in Hersfeld.

Der Anzeigenpreis beträgt für die einspaltige Zeile 10 Pfennig, im amtlichen Teile 20 Pfennig, Reklamen die Zeile 25 Pfg. Bei Wieder- holungen wird Rabatt gewährt. Erscheint jeden Werktag nachmittags. ;

Nr. 97.

Dienstag, den 37. April

1915

Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.

Bus der Heimat.

* (Der Feldwebel-Leutnant.) Das Armee­verordnungsblatt enthält u. a. neue Bestimmungen über die Feldwebelleutnants und die Offizierstellver­treter. Aus den Bestimmungen heben wir folgendes hervor: Die Feldwebelleutnants gehören zu den Subalternoffiziern im Range der Leutnants, hinter denen sie stehen. Alle auf die Offiziere bezüglichen Vorschriften finden auf sie Anwendung mit Ausnahme der Bestimmungen über Ehrengerichte und Offizier­wahl. Sie nehmen weder daran teil, noch sind sie ihnen unterworfen. Sie sind also Vorgesetzte sämt­licher Unteroffiziere einschließlich der Offizier und Be­amtenstellvertreter und können zu jedem Offiziers­dienst herangezogen werden. Zutreffendenfalls üben sie auch Disziplinarstrafgewalt aus und können zum Gerichtsoffizier ernannt werden. Jede anderweite Verwendung als in einer Offizierstelle (insonderheit als Schreiber ist ausgeschlossen. Sie erhalten die Ge- bührnisse eines Leutnants, erhalten die bestimmungs­mäßige Einkleidungsbeihilfe und gegebenenfalls das Mobilmachungsgeld. Ihr Pensionsanspruch und der Versorgungsanspruch ihrer Hinterbliebenen ist gesetz­lich geregelt.DieOffizierstellvertreter sind Unteroffiziere, in und außer Dienst Vorgesetzte sämtlicher Unteroffi­ziere, ausschließlich der in oberen Beamtenstellen ver­wendeten und der Musikmeister jObermusikmeister). Sie können zu jedem Dienst, der sonst den Leutnants zufällt, mit Ausnahme des Gerichtsdienstes herange­zogen werden; in erster Linie kommt der Dienst als Zugführer in Frage. Jede andere Verwendung, zum Beispiel als Schreiber, Registrator usw. ist unzulässig. Ihr Dienstalter richtet sich nach ö^.n Dai-um ih, er Be­auftragung.

* (Spendet Kissen für die Lazarette!) Ein Aufruf im September vorigen Jahres, in welchem um Kiffen aller Art für den Transport von Ver­wundeten gebeten wurde, hatte großen Erfolg. Da der Vorrat an Kissen mittlerweile zu Ende gegangen ist. so wird noch einmal Herzich gebeten neue einzu- senden. Bei Anfertigung von Kiffen, welche für Feld­lazarette bestimmt sind, empfiehlt es sich, die Füllung von Kapok und Federn und die Größe von ungefähr 33 45 Zentimeter zu wählen, sowie einen Ersatz-Bezug bei- zufügen.

* (Neues vom Henfieber.) Diese vielfach noch unbekannte, hauptsächlich in Schnupfen mit 20 bis 100 oder mehreren Nießentladungen, mit Augen­entzündungen, Asthma, und anderen schweren Neben­erscheinungen sich äußernde Krankheit, wird durch Blüten von Gras, Korn und anderen Pollenblühern hervorgerufen, sie tritt in jedem Jahr mit Beginn dieses Blühens auf, um nach 8 bis 10 Wochen mit dem Ende der Blütezeit wieder zu verschwinden. Der einmal davon Ergriffene wird unentrinnbar alljähr­lich aufs neue davon befallen. DerHeufieberbund" (E. V.), dessen wissenschaftliche Arbeiten auf der in­ternationalen Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911 die Goldene Medaille erhielten, hat in jedem Jahr eine Sammelschrift (Jahresbericht) und ein Merkblatt herausgegeben, in denen alles Wissenswerte über das Leiden in gemeinverständlicher Form angegeben ist. Der Bund zählt gegenwärtig etwa 2000 Mitglieder, darunter etwa 80 Heufieberkranke Aerzte und Medi­ziner. Das vortrefflich ausgearbeitete Merkblatt über das Heufieber enthält eine besonders klare und über­sichtliche kurze Zusammenstellung der wirklich em­pfehlenswerten Heilungs- und Linderungsmittel. Das Merkblatt wird allen Heufieberleidenden nach Beitrittserklärung zum Bunde zugesandt. Beitritts­erklärungen erfolgen durch einfache Benachrichtigung an den Kassierer des Bundes, Herrn Theodor Klaas, Hohenlimburg in Westfalen, worauf die Zusenduug der Mitgliedskarte per Nachnahme des Jahresbeitrags mit 5 Mark erfolgt.

) :( Hersfeld, 26. April. Die B u ch d r u ck e r l e h r - liuge Adam Rüger-Kalkobes, Wilhelm Lotz-Peters- berg, Gustav Glock-Hersfeld, und Jakob Volkcr-Hers- feld bestanden am Sonnabend vor der zuständigen Prüfungskommission die Gehilfenprüfung.

) :( Hersfeld, 26. April. (S e u ch e n st a t i st i k.) Die Maul- und Klaueuseuche herrschte am 16. April im Regierungsbezirk Cassel in 190 Gehöften (gegen 241 am 31. März), die Schweineseuche in 8 (gegen 26 am 31. März.) Im Allgemeinen ist in Kurhessen ein erfreuliches Zurückgehen der Viehseuchen zu ver- zeichnen. Weiter ausgebrochen ist die Maul- und Klauenseuche in Hephata (Treysa), Schwebda, Vorwerk Berghaus zu Aue (Kr. Eschwege), serner in Wibbeke, Oldendorf und Holtensen (Kr. Einbeck). Erloschen ist die Seuche in Marzhausen (Kr. Witzenhausen), Nieder- möUrid), Großburschla, Oberdorla, Felchta (Kr. Muhl- hansen), Nienhagen, Berwartshausen, Dasselen, Immensen, Stöckheim, Nenenbrnnslar, Niedervor- schütz, Böddiger, Deute.

Rotenburg, 23. April. Das Eiserne Kreuz wurde verliehen dem Hauptmann der Reserve Renl im Landsturm-Batl. Meiningen.

Cassel, 23. April. Zwei Liebesgabenmarder hatten sich gestern vor der hiesigen Strafkammer wegen Vergehens gegen Paragraph 153 des Strafgesetzbuches zu verantworten. Es waren zwei jugendliche Burschen von hier, der Schlvssergeselle Heinrich Gl. und der Maler Friedrich M., die als Postaushelfer einige Wochen beschäftigt gewesen waren und zwar ersterer bei der Bahnpost Bebra, letzterer bei der hiesigen Postsammelstelle im Stadtpark. Der erstere hatte vier Liebesgabenpakete auf die Seite gebracht und ihren Inhalt, Zigarren, Zigaretten, Weihnachtskerzen, Schokolade usw. für sich verwendet, der letztere einen mit Zigaretten gefüllten Feldpostbrief in die Tasche gesteckt: er wurde dabei von einem Postboten abge­faßt. Beide waren geständig. Mit Rücksicht auf die verwerfliche, niedrige Handlungsweise des Angeklagten verurteilte die Strafkammer Gl. zu neun Monaten, M. zu sechs Monaten Gefängnis.

Cassel, 24. April. Von einem großen Hunde an­gefallen wurde in der Friedrichstraße gestern vormit­tag eine Kindergärtnerin. Das Tier bis dem jungen Mädchen das linke Ellenbogengelenk durch. Der Be­sitzer des bissigen Hundes kam zur Anzeige.

Witzenhausen a. d. W., 26. April. Der berühmte Witzenhäuser Blütensonntag wird, wenn der Himmel es gnädig meint, am kommenden Sonntag, den 2. Mai wie alljährlich Scharen von Lenzesfreudigen in unsere schöne Stadt und Umgebung locken. Wenn auch das rauhe Wetter die zarten Blüten noch in der warmen Hülle verschließt, so ist doch die Laubent­wickelung umso kräftiger und allenthalben hat sich das frühlingsfrische Grün schon aus den braunen Spitzen herausgewickelt. Der Saatenstand ist über­all gut und die Bestellung schreitet, vielfach unter Verwendung der Rinder, ^ig vorwärts.

Eschwege, 24. April. Im Interesse der im Felde stehenden Krieger wie auch der Einwohnerschaft hat der Magistrat im Einverständnis mit dem Kaiser­lichen Postamt auf dem Rathause eine schon vielerorts eingeführte Kriegsschreibstube eingerichtet.

Eisenach, 24. April. Die Steigerung des Preises für den im Werratale gebauten Tabak hält immer noch an. Es werden jetzt schon 40 Mark für den Zentner bezahlt, gegen die Hälfte im Vorjahre. Der Geschäfts­betrieb in den Zigarrenfabriken ist nach wie vor ein sehr reger.

Coburg, 23. April. Nach einer Ministerialver- ordnung sind alle Jugendlichen vorn 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Herzogtum S. Coburg zur Teilnahme an den Jugendwehrübungen ver­pflichtet.

Ruhla, 23. April. Die Doppelherrschaft in Rnhla zeitigt wieder einmal recht sonderbare Erscheinungen. Während im gothaischen Stadtteil das Kuchenbacken streng verboten ist, darf im weimarischen Stadtteil an bestimmten Tagen ruhig gebacken werden. Nun tragen die Gothaischen, wenn sie Kucheu essen wollen, ihr Mehl einfach zum weimarischen Bäcker.

Magdeburg, 22. April. Ein gerichtliches Nachspiel einer Liebestragödie beschäftigte das hiesige Schwur­gericht, das gegen eine jetzt 28 Jahre alte Buchhalterin wegen versuchten Mordes verhandelte. Die Ange­klagte lernte vor drei Jahren einen Versicherungs- beamten kennen und ging mit ihm ein Verhältnis ein, das nach dem Willen der jungen Leute zur Heirat führen sollte. Die Eltern des Mannes waren gegen eine Verbindung, zumal der junge Mann etwas jünger als das Mädchen war. Der Bräutigam scheint aber längere Zeit sehr an dem Mädchen gehangen zu haben, wie sehr zahlreiche feurige Liebesbriefe be­weisen. In den letzten Monaten scheint aber die Neigung des Mannes erkaltet zu sein, denn er löste kurzer Hand das Verhältnis auf. Die Angeklagte geriet darüber in große Erregung und äußerte wiederholt Selbstmordgedanken. Eines Tages sah sie ihren früheren Bräutigam im Theater, wie er sich offenbar sehr gut unterhielt. Da reifte bei ihr der Plan, den Bräutigam zu erschießen und sich dann ebenfalls zu töten. Am nächsten Tage kaufte sie sich einen Revolver. Am Abend traf sie ihren ver­flossenen Bräutigam, der mit einem Freund spazieren ging. Sie schoß auf ihn und traf ihn in die linke Brustseite, doch war die Verwundung nur eine ge­ringe. Die Angeklagte versuchte dann, sich selbst zu erschießen, doch wurde ihr von Passanten die Waffe entwunden. Die Angeklagte erklärte bei ihrer Ver- uehmnug, sie sei damals in einer so erregten Stimm­ung gewesen, daß sie sich auf nichts mehr erinnern könne. Der ehemalige Bräutigam spielte als Zeuge keine besonders gute Rolle. Das Verhält­nis mit der Angeklagten habe er gelöst, weil diese herrsüchtig gewesen sei. Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage wegen versuchten Mordes und sprachen die Angeklagte .nur des verbotenen Waffentragens schuldig. Der Gerichtshof verurteilte sie gemäß diesem Wahrspruch zu einem Tage Gefäng­nis und sprach sie im übrigen frei.

Hünfeld, 24. April. Ernannt wurde der Rechts­anwalt Cramer in Hünfeld zum Notar für den Be­zirk des Oberlandesgerichs in Cassel mit Anweisung eines Amtssitzes in Hünfeld.

Dermbach (Rhön), 23. April. In der Nähe unseres Ortes führ ein Radfahrer gegen einen Baum und verletzte sich so schwer, daß er starb.

KriegMMidensiirsorge.

Die Kunst unserer Aerzte hat in den letzten vier­zig Jahren solche Fortschritte gemacht, daß von den durch Knochen- oder Gelenkverletzungen schwer Ver­letzten nur 1 bis 2" o sterben gegen 70 bis 8O°/o im Feldzug 1870 71. Aber diese Geheilten sind doch Ver­stümmelte. Nur noch im Besitz eines Armes oder eines Beines, von schlimmeren Verwundungen ganz zu schweigen, sehen sie sorgenvoll der Zukunft ent­gegen. Jeder dieser Kriegsbeschädigten aber wird, so weit nur die ärztliche Kunst reicht, mit künstlichen Gliedern ansgestattet, deren Herstellung gerade in Deutschland zu großer Vollendung gelangt ist. Aber damit ist immer noch nicht genug geschehen. Der größte Teil der Kriegsinvaliden gehört dem Arbeiter- oder Handwerkerstände an. Wenn die künstlichen Glieder noch so kunstvoll hergestellt find, sie können unmöglich die Natur ersetzen. Man glaubt daher, es würde notwendig sein, für die Invaliden leichte Beschäftigung zu finden. Man gab ihnen Gelegenheit, Schreibmaschine oder Stenographie zu lernen, man war bereit ihnen gewisse Beamtenstellen vorznbehalten.

Aber bald zeigte sich, daß diese Hilfsmittel ver­sagten bei der außerordentlich großen Anzahl der Kriegskrüppel. Und da erkannte man als richtig, daß, soweit es nur anging, jeder seinen früheren Be­ruf beibehalten solle. Die Hauptschwierigkeit liegt nun darin, diese doch nur Halbarbeitsfähigen in den großen Betrieben unterzubringen. Auch die Industrie hat ihre Invaliden. Daß auch der Frieden seine Schäden hat, beweisen die vielen, die durchschnittlich im Jahre durch Betriebsunfälle getötet werden, ent­sprechend groß ist die Zahl der Verstümmelten. Man kann nicht sagen, daß diesen gegenüber die Unter­nehmer sehr entgegenkommend waren, ein Mann mit verminderter Arbeitskraft erschien ihnen als über­flüssiger Ballast. So wird es ihnen nicht leicht werden, ihren Standpunkt gegenüber den Kriegsbeschädigten zu ändern. Andererseits sind diese durch den Genuß der Kriegszulage und Verstümmelnngszulage doch im Besitze einer festen Rente und können sich daher auch mit geringerem Arbeitseinkommen zufrieden geben. Es hat sich jetzt schon in den Kreisen der Arbeitgeber ein erfreuliches Entgegenkommen gezeigt, und wir dürfen hoffen, daß es allgemein wird. Sollten wider Erwarten doch eine große Zahl der Kriegs­invaliden vergebens um Beschäftigung bitten, so müßte allerdings der Staat einspringen. Der Kriegs­beschädigte hat ein Recht anf Arbeit. Man hat schon vorgeschlagen, ganze Kolonien für sie zu gründen, ist aber aus guten Gründen davon abgekommen. Die Invaliden sollen nicht eine Welt für sich bilden, sie sollen aufgehen in der Zahl der übrigen Erwerbs­tätigen. Ein geregelter Arbeitsnachweis ist notwendig, am besten im Anschluß an staatliche Schulen, wo die Fähigkeiten jedes Einzelnen ausgebildet und festge- stettt werden, so daß man die für ihn am besten ge­eignete Stelle mit Sicherheit angeben kann. Dann werden auch die Arbeitgeber sich gern dieses Arbeits­nachweises bedienen. Es ist eine große Aufgabe, die hier zu lösen ist, aber wir sind gewiß, sie wird ge­löst werden.

3er Husaren Abendgebet im Felde.

Vater, segne unS Husaren

Hier vor Deinem Angesicht,

Die wir mit entblößtem Haupte Schaun zu Deinem Himmelslicht.

Laß Dir Dank entgegen bringen

Für den väterlichen Schutz,

Den wir stets von Dir genossen,

Wenn dem Feind wir boten Trutz.

Für die Rosse, matt und müde,

Stumm und still beim Abendrot,

Bringen wir Dir gnädgem Schöpfer

Dank für Rettung von dem Tod.

Gib uns Mut und Kraft und Stärke,

Auszuharren hier im Streit,

Laß uns glauben, lieben hoffen,

Stets zu sterben sein bereit.

Laß uns allzeit Dir vertrauen,

Sinken unsern Glauben nicht,

Wenn so manchem Kameraden

Hier im Feld das Auge bricht.

Wirf den Feind zu Boden nieder,

Seine Lügen mach' zu schand:

Laß die Wahrheit Siege feiern,

Siegen Deutsches Vaterland!

Her-feld. Max Bauer, Ober-Postschaffner.