Hersfelder Tageblatt
Amtlicher Anzeiger
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für den Kreis Hersfeld
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Nr. 93
Donnerstag, den 22. April
1915
Die amtlichen Bekanntmachungen befinden sich aus der letzten Seite.
Bus der Heimat.
* (Dritte Klasse in fast allen D-Zügen.) Der jetzige Fahrplan der Schnellzüge bedeutet für die Mehrzahl der Reisenden eine Verbesserung gegen den Zustand vor Ausbruch des Krieges insofern, als jetzt fast überall in den D-Zügen auch die 3. Klaffe öurch- geführt wird.
* (Wann werden „V e r m i ß t e" für tot erklärt?) Die Vermißten nehmen in den Verlustlisten eine ständige Rubrik ein. Nun kann zwar in den allermeisten Fällen damit gerechnet werden, daß die ursprünglich Vermißten sich wieder zu ihrem Truppenteil zurückfinden; oft trifft auch nach Wochen endlich die Nachricht aus Feindesland ein, die darauf schließen läßt, daß der „Vermißte" in Gefangenschaft geriet; hiM und wieder kommt späterhin auch eine Nachricht aus einem Lazarett und in manchen Fällen auch der Bericht eines Kameraden, daß der Vermißte in Feindesland in die Erde gebettet werden mußte. Trotzdem gibt es aber Fälle, in denen jede Spur von dem Vermißten fehlt und auch nach dem Friedensschluß keine Nachricht mehr über den Verbleib des Verschollenen eintrifft. In diesem Falle treten schon mit Rücksicht auf die Erbrechte der näheren oder entfernteren Verwandten gewisse Rechtsvermutungen ein, wie sie in den §§ 13 bis 17 des Bürgerlichen Gesetzbuches niedergelegt sind. Schon in Friedenszeiten kann jeMand, von dessen Leben seit zehn Jahren keine Nachricht eingetroffen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens, jedoch nicht vor dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene sein 31. Lebensjahr zurückgelegt haben würde, für tot von Amts wegen erklärt werden: Noch kürzer ist diese Frist, wenn der Verschollene sich zurzeit seines letzten Lebenszeichens auf einer Seefahrt befunden hat und das Fahrzeug untergegangen ist. Besondere Bestimmungen stellt der Gesetzgeber jedoch für den Fall des Krieges in § 15 BGB. auf. Wer als Angehöriger einer bewaffneten Macht, also auch wer als Beamter, Bediensteter oder zum Zweck freiwilliger Hilfeleistung, beim Heere sich befindet, am Kriege teilgenommen hat und während desselben vermißt wurde und seitdem kein Lebenszeichen gab, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Friedensschluß oder der sonstigen Beendigung des Krieges drei Jahre vergangen sind.
* (Krieg und Musterschutzdauer.) Man schreibt der „Frkft. Ztg.": Der Krieg verhindert wohl fast in allen Fällen die Ausnutzung von Rechten auf Patente und Musterschutz in denjenigen Branchen, wo infolge Heereslieferungen eine Beschlagnahme der Rohstoffe stattgefunden hat, z. B. Gummi und Metalle usw. Während der Fabrikant auch nach Ablauf der Schutzzeit noch einigermaßen Verdienst an diesen Artikeln hat, entgeht er den Ltzenzabgebern vollständig, die nur Lizenzgebühren vom Umsatz während der Musterschutzzeit erhalten. Nicht nur während des Krieges, sondern auch darüber hinaus hat der Lizenzgeber keinerlei Nutzen, und es wäre wohl ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn durch Gesetz die Musterschutzdauer verlängert würde (wenigstens in denjenigen Fällen, in denen ein Schaden nachzuweisen ist), und zwar mit der Maßgabe, daß während der Verlängerungszeit auch die Lizenzgebühren weiter zu zahlen sind. Die Erfinder oder Lizenzgeber dürften wohl in den weitaus meisten Fällen aus Leuten bestehen, die nicht mit Glücksgütern gesegnet sind, die vielmehr alle Hoffnung auf die Nebeneinkünste gesetzt haben und nun häufig erheblich geschädigt sind. Andererseits würde die Verlängerung der Allgemeinheit keinen Schaden zufügen.
):( Hersfeld, 21. April. Mit dem „Eisernen Kreuz" ausgezeichnet wurde der Zahlmeister K a r l
Weidmann von hier. _ x
§ Heringen, 21. April. Am Sonntag hielt der hiesige Darlehnskassen-Verein seine Generalversammlung ab. Trotz des furchtbaren Krieges, der bereits 9 Monate die Welt in Spannung halt, konnte die erfreuliche Beobachtung gemacht werden, daß das Ge- schäftslebeii im Verein nicht schwächer geworden war, sondern sich noch gehoben hatte. Der Jahresumsatz betrug im verflossenen Geschäftsjahr 1669 9/0 Mk. 4 Pf. Die Aktiva 1163 940 Mark 82 Pf.Die Passiva 1161931 Mk. 54 Pf. Der Gewinn für 1914 M09 Mk. 28 Pf. Herr Lehrer Wehnes der Vorsitzende des Vereins begrüßte die Erschienen und gedachte mit ehrenden Worten der Mitglieder des Bergmanns Adam Pfromm, des Lehrers Ludwig Sand, des Maschinisten Johs. Georg Götz-Wölfershausen, die im Kampfe für das Vaterland gefallen waren. Von der Generalversammlung wurden unter anderen für das rote K reuz 100 Mk., für Notstände in Ostpreußen 300 Mk., für die Angehörigen hessischer Regimenter 200 Mk., für die Mitglieder die im Felde stehen 600 Mk. einstimmig bewilligt. Möge der Verein auch ferneren sich günstig weiter entwickeln und segensreich arbeiten zum Wohl der Mitglieder, wie für das Wohl der Gemeinde.
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Vebra, 20. April. Hier verstarb die Ehefrau des Oberkellners Rüttinger, welcher zum Militär einberufen ist. Wie verlautet, soll die R. einer Blutvergiftung erlegen sein, welche auf den Genuß von rohem Fleisch zurückzuführen sei. Die ärztliche Untersuchung wird das Nähere ergeben.
Cassel, 21. April. (Goldnes Amtsjubiläum.) Herr Lehrer Riemenschneider an der Bürgerschule 2 beging am Montag sein »Ojähriges Dienstjubiläum. Der noch sehr rüstige Jubilar gedenkt am 1. Oktober in den Ruhestand zu treten.
Cassel, 20. April. Das Schwurgericht verhandelte gestern, am zweiten und letzten Verhandlungstage, gegen den 19jährigen Dienstknecht Christian Rohn aus Neuern (Kr. Melsungen), der des Verbrechens der Notzucht angeklagt war. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nur der versuchten Notzucht schuldig und billigten ihm mildernde Umstände zu. Das Urteil lautete auf ein Jahr Gefängnis. Mit Worten des Dankes an die Geschworenen schloß der Vorsitzende die Schwurgerichtsperiode.
Cassel, 20. April. (Ein Schwindlers verhaftet.) Ein gemeingefährlicher Schwindler, welcher in verschiedenen Großstädten und Garnisonen Deutschlands unter der Maske eines Kriegers mit dem Eisernen Kreuz 1. und 2. Klasse und dem Oldenburgischen Militärverdienstkreuz dekoriert, auftrat, ist hier erwischt und verhaftet worden. Der Schwindler traf hier vor einigen Wochen ein und stieg, als angeblicher Verwundeter auf einem Erholungsurlaub befindlich, in einem Hotel in der Nähe des Bahnhofes ab. In allen militärischen Dingen und kriegerischen Aktionen gut bewandert, fand er überall leichten Anschluß. Unter Ausnutzung dieser Position knüpfte er allerhand interessante Beziehungen an, führte Damen in Theater, Konzerte und Cafes usw., wobei es erwünschte Abenteuer gab, um so mehr, als der „tapfere Held" über reichliche Geldmittel verfügte. An vermögende Leute, deren Adressen er auf irgend eine Weise erfahren hatte und die Familienangehörige im Felde stehen haben, richtete er gefälschte Telegramme unter dem Namen der Letzteren und schwindelte ihnen vor, plötzlich auf Urlaub, Kommando, im Lazarett usw. in Cassel angekommen, aber ohne genügende Mittel zu sein. Lange konnte es natürlich infolge Rückfragen nicht dauern, bis der Schwindel aus Licht kam. Deshalb zog er von Stadt zu Stadt und wechselte Namen und Hotel sehr oft. Auch legte er sich nach und nach selbst die Orden, die Eisernen Kreuze 1. und 2. Klasse und schließlich die Unteroffizier- Tressen zu. Jetzt ist der Schwindler unschädlich gemacht.
Rundschreiben, betreffend die Aus- schliebung von Stroh zur Fütterung.
In allen Zeiten der Futterknappheit wurde auf das Stroh des Getreides und der Hülsenfrüchte zurückgegriffen und das Stroh bei der Einstreu durch andere geeignete Stoffe ersetzt. Schon in meinen Rundschreiben vom 28. Februar und vom 9. März d. Js. habe ich auf die Möglichkeit des Strohmahlens hingewiesen und zu weiteren Versuchen bei der Herstellung und Fütterung von Strohmehl aufgefordert. Daß durch das Mahlen eine Erhöhung der Verdaulichkeit der im Stroh enthaltenen Nährstoffe eintritt, scheint festzustehen, über den Grad der Erhöhung liegen aber noch keine zuverlässigen Ergebnisse vor. Das Vermahlen des Strohes wurde in erster Linie vorgeschlagen, weil hierzu in zahlreichen Mühlenan- lagen die notwendigen Vorrichtungen vorhanden sind, und es vor allem gilt, in der kritischen Zeit bis zum Beginn der Grünfütterung, also schnell, die verfügbaren Futterbestände zu vermehren. Bei längerer Dauer des Krieges, namentlich wenn das Stroh der neuen Ernte noch in erheblichem Maße zur Ver- fütterung in Anspruch genommen werden muß, kommen auch noch andere Verfahren in Betracht, durch die das Stroh künstlich aufgeschlossen wird. Daß durch solche Verfahren eine Erhöhung der Verdaulichkeit fast auf das Doppelte herbeigeführt werden kann, steht fest. Die dabei gewonnenen verdaulichen Stoffe kommen in ihrem Nährwert den Kohlehydraten (Stärke und Zucker) gleich. Fett und Protein kommen nicht in Frage. . t r ..
Die bezüglichen Arbeiten wurden von Professor Dr. Franz Lehmann, Direktor der landwirtschaftlichen Versuchsstation Göttingen, schon vor einer Reihe von Jahren ausgeführt. (Veröffentlichungen in der „Hannoverschen Land- und Forstwirtschaftlichen Zeitung" von 1904, Nr. 88, und tn der „Deutschen Landwirtschaftlichen Presse", Paul Parey-Berlin, von 1904, Nr. 24.) Lehmann hat zwei verschiedene Verfahren vorgeschlagen. . v „
Das erste Verfahren besteht darin, daß man Strohhäcksel, der zuvor mit einer verdünnten (etwa 200 Teile Wasser, 3—4 TeileAetznatron, 100 Teile Stroh) Aetznatronlauge angefeuchtet wurde, in kugelförmigen eisernen Druckgefäßen, ähnlich den in der Papierfabrikation gebräuchlichen Donkin-Kochern bei lang
samer Drehung der letzteren zunächst 4 Stunden lang bei einem Druck von etwa 4 Atmosphären kocht und dann weitere 6 Stunden lang unter einem Druck von 6 Atmosphären hält. Man läßt den Kessel erkalten und entleert den Häcksel, der nunmehr zum Verfüttern fertig ist und mit anderen Futterarten vermischt werden kann. Beim Kochen vollzieht sich zunächst die Aufschließung und Freilegung der Holzsubstanz, daneben entwickeln sich Säuren, die das Aetznatron neutralisieren. Durch den letzteren Vorgang wird das Futter erst schmackhaft gemacht; die Tiere nehmen es in größeren Mengen auf. Um festzustellen, ob sich genügende Mengen von Säuren gebildet haben, drückt man ein Stückchen rotes Lackmuspapier auf das Stroh fo, daß das Papier feucht wird; dann entsteht bei ungenügender Beschaffenheit des Häcksels eine blaue Farbe, ein Zeichen dafür, daß noch freies Aetznatron darin enthalten ist. Eine genügende Säureentwicklung und somit brauchbares Futter ist dann vorhanden, wenn das Lackmus^apier seine rote Farbe behält.
Das Verfahren wurde im Jahre 1904 von Amtsrat Küster in Coldingen bei Hannover nach Lehmanns Vorschriften praktisch angewendet. Der in Coldingen gebrauchte Kocher faßte 10 cbm und war so beschaffen, daß er auf einer horizontalen Achse drehbar war, so daß das Mannloch bei der Füllung nach oben und bei der Entleerung nach unten gerichtet werden konnte. Dnrch dieses wnrde von dem darüber befindlichen Boden aus der Kocher mit 10 dz Häcksel beschickt. Die Natronlauge wurde aus einem höher stehenden Gefäß vermittelst eines Rohres und eines direkt unter dem Mannloch befindlichen, mit Löchern versehenen Rohrringes während der Beschickung zugeführt, der Häcksel von Hand mit einer Holzkrücke in den Kocher eingedrückt. Die Natronlauge wurde so hergestellt, daß 300 kg Lauge in 1 cbm Wasser aufgelöst, der achte Teil dieser Lösung, also etwa 125 Liter konzentrierte Lösung, mit 37,5 kg Aetznatron bis zum Volumen von 1 cbm Wasser verdünnt murde. Dieser Kubikmeter verdünnte Lösung wurde den 10 dz Strohhäcksel tn der oben geschilderten Weise beigemischt. Der Dampf wurde in einer in der Nähe aufgestellten Lokomobile erzeugt. Die Unkosten für die Aufschließung etnesDoppelzentners Strohhäcksel berechneten sich unter den damaligen Preisverhältnissen auf 1,75 Mk. Durch das Verfahren wurde nach Lehmann die Verdaulichkeit des Strohes von 42 °/o auf 60—62°/o erhöht, die organische Substanz des Strohes war demzufolge gerade so hoch verdaulich, wie die eines mittleren Wiesenheues und etwas höher, als die eines mittleren Kleeheues. 100 kg aufgeschlossenes Stroh mit Zusatz von 15—17 kg Erdnußkuchen, Baumwollsaat- mehl oder einem anderen Kraftfutter ähnlicher Zusammensetzung haben denselben Futterwert wie 140 kg Kleeheu. Vor allem wird aber durch das Verfahren das Stroh in erheblich stärkerem Maße für Futterzwecke verwertbar, weil es in aufgeschlossener Form in größeren Mengen von den Tieren ausgenommen wird. Lehmann hat bei sonst gleichen Kraftfuttergaben Hammeln aufgeschlossenes und gewöhnliches Stroh vorgelegt, von dem aufgeschlossenen Stroh wurden durchschnittlich 955 g auf den Kopf und Tag ausgenommen, von dem gewöhnlichen nur 268.
(Schluß folgt.)
Die rote Rose oon Neuschateau.
II. Die Schlacht.
1. Der Herzog Albrecht von Württemberg Ersah die glückliche Stunde:
Er schlug den Feind, der an Mut ein Zwerg, Ein Riese war mit dem Munde!
2. Das war die Schlacht bei Neuschateau, Da floh'n so schnell die Franzosen — Der lachte spitzbübisch frech und froh, Wer nichts bekam auf die Hosen.
3. Doch mancher Franzmann voll zorniger Wut Lag tückisch hinter der Hecke, Daß er bezahle dem Feind das Blut, Zu Boden manchen noch strecke.
4. Heiß war der Tag für den deutschen Mann, Und manchem starb in der Kehle: „Hurra! Nur mutig und zornig ran. — Und hauchte aus seine Seele.
5. Wohl mancher sank in das Weizenfeld, Mit Herzblut tränkend die Erde, Und rief als echter, als deutscher Held.. „Gott gib, daß Sieg uns nur werde!"
6. Doch als mit schrecklichem Donnerton Haubitzen dröhnend erklungen, Da hatte Württemberg's großer Sohn Den Sieg, den schönen, errungen!
(3. Teil in nächster Nr.)
Armin Kraft.
C Verschwendet kein Brot! I Zeder spare, so gut er fonn. |